BT-Drucksache 18/3525

Tests, Recherchen und Marktsichtungen zur Einführung polizeilicher Vorhersagesoftware

Vom 12. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3525
18. Wahlperiode 12.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Tests, Recherchen und Marktsichtungen zur Einführung polizeilicher
Vorhersagesoftware

Die Landeskriminalämter Bayern und Nordrhein-Westfalen (NRW) sind derzeit
mit Tests zur Wirksamkeit von „Predictive Policing“ befasst (taz vom 26. No-
vember 2014). Eine Vorhersagesoftware soll Anhaltspunkte liefern, wann und
wo ein Wohnungseinbruch bevorsteht. Das Programm macht sich dabei den wis-
senschaftlich angeblich nachgewiesenen „Near Repeat“ zunutze, wonach Straf-
täter bzw. Straftäterinnen meist mehrmals an nahe gelegenen Tatorten aktiv sind.
Wissenschaftliche Erörterungen dieser „Near-Repeat-Hypothese“ bzw. „Repeat
Victimisation“ basieren unter anderem auf der umstrittenen „Broken-Windows-
Theorie“.
In Bayern kommt die Software „PreCobs“ zum Einsatz, Tests finden in Mün-
chen und Mittelfranken statt. Im Rahmen einer zweiwöchigen Großoperation
wird „PreCobs“ auch landesweit ausprobiert (Pressemitteilung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21. November 2014).
Die Landesregierung in NRW erläutert nun Details zu den eigenen Plänen
(Landtag NRW, Landtagsdrucksache 16/7195). Demnach sei nicht hinreichend
belegt, dass sich eine Software wie „PreCobs“ für eine „zeitgemäße polizeiliche
Auswertung“ bewährt habe. Soweit ein Rückgang von Straftaten in einem defi-
nierten Raum zu beobachten sei, ließe sich dieser „nicht zwangsläufig auf die
Anwendung solcher Programme zurückführen“. Eine andere Einschätzung hatte
der bayerische Innenminister geäußert, der die Tests von „PreCobs“ als „vielver-
sprechend“ lobte. Ob mehrere in jüngster Zeit verhaftete Einbrecher aber tat-
sächlich durch die digitale Vorausschau ins bayerische Raster gerieten, ist nicht
belegt. Das Landeskriminalamt (LKA) NRW will deshalb nur solche Anwen-
dungen einsetzen „die tatsächlich nachweislich wirksam sind“. Die Antwort
lässt offen, welches Produkt von welchem Hersteller ausgesucht wird. Möglich
wäre auch, eine Software von dem IT- und Beratungsunternehmen IBM zu kau-
fen. Der US-Konzern versucht, in Kooperation mit der Universität Freiburg auf
dem deutschen Markt Fuß zu fassen (Mitteilung des Referats Presse- und Öf-
fentlichkeitsarbeit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg vom 3. März 2011).
Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte sich hierzu nach einer Einladung mit IBM
getroffen, um sich über die Funktionalitäten der Software zu informieren (Bun-
destagsdrucksache 17/13441).
Im Juli dieses Jahres hatte die Landesregierung NRW bereits auf die Kleine An-
frage der Fraktion der FDP geantwortet (Landtagsdrucksache 16/6453). Dem-
nach sei das LKA beauftragt gewesen, Informationen ausländischer Polizeibe-
hörden, die die Vorhersagesoftware bereits benutzen, zu analysieren. Genannt

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werden Australien, Großbritannien, Niederlande und die USA. Die britische Po-
lizei hatte kürzlich getestet, inwiefern die Rückfälligkeit von Gang-Mitgliedern
ebenfalls durch eine Software vorhersehbar ist (Pressemitteilung Accenture
„London Metropolitan Police Service and Accenture Complete Analytics Pilot
Program to Fight Gang Crime“ vom 27. Oktober 2014).
Das Projekt „Predictive Policing in Nordrhein-Westfalen“ soll nach Abschluss
vorbereitender Maßnahmen Anfang des Jahres 2015 in Duisburg und Köln be-
ginnen. Erste Ergebnisse werden für die zweite Jahreshälfte erwartet. Die tech-
nische Leitung obliegt dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
(LZPD). Die „Praxisphase“ endet im September 2016. Aus „kriminalstrategi-
schen Erwägungen“ liege der Fokus zunächst auf Wohnungseinbruch. Soweit
sich dort positive Ergebnisse nachweisen lassen, komme „die Ausweitung sol-
cher Anwendungen auch auf weitere Deliktsfelder in Betracht“. Die Software
soll jenseits der polizeilichen Nutzung auch Informationen „für Zwecke der So-
zialpolitik oder des Städtebaus“ liefern. Vor einer endgültigen „Eignungs- und
Auswahlentscheidung“ sollen weitere „IT-Experten“, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, polizeiliche Datenschutzbeauftragte sowie „polizeiliche An-
wender“ einbezogen werden. Das könnte auf die Einrichtung einer Bund-Län-
der-Arbeitsgruppe hindeuten, zumal auch das BKA für die Tests in Bayern und
NRW interessiert Kontakt zu den dortigen „Kriminalistisch Kriminologischen
Forschungsstellen“ aufgenommen hat (Bundestagsdrucksache 18/2932). Ziel
sei „die Identifikation von Ansprechpartnern sowie eine erste Information zu
den dortigen Planungen im Zusammenhang mit predictive policing“ gewesen.
Mittlerweile hat auch die Berliner Landesregierung bestätigt, sich für polizeili-
che Vorhersagesoftware zu interessieren.
Die bislang in Deutschland getestete Vorhersagesoftware verarbeitet zunächst
keine Personendaten. Neben Informationen zu früheren Einbrüchen werden aber
weitere „frei zugängliche Datenquellen“ eingebunden. Hierzu gehören „bau-
liche Gegebenheiten in Stadtbezirken, Verkehrsinfrastrukturen, Wetterdaten“.
Um die Wirksamkeit der vorhersagenden Analyse zu steigern, können weitere
Daten herangezogen werden. Dies könnte die Polizei zum Anlass nehmen, das
Prinzip der Datensparsamkeit weiter aufzuweichen. Software zum „Predictive
Policing“ wird dem Bereich „Big Data“ zugerechnet, dessen Funktionalität häu-
fig mit der „Suche nach der Nadel im Heuhaufen“ beschrieben wird: Um diese
zu finden, benötigt die Software im Gegensatz zu früheren Analyseverfahren
also nicht weniger, sondern möglichst mehr Daten.
Die Einführung von Vorhersagesoftware löst vielerorts ein „Crime Mapping“
durch Geoinformationssysteme ab. Viele US-Polizeien setzen mittlerweile auf
das IT-gestützte „Predictive Policing“. Auch dort wurden zunächst lediglich
anonyme Daten aus öffentlichen oder polizeilichen Beständen genutzt, mitt-
lerweile fließen aber in einigen Städten bereits Personendaten ein. Mit „Cop-
link“ (IBM) können Hinweise auf „verdächtiges Verhalten“ in der Öffentlichkeit
ebenso eingebunden werden wie Statistiken oder Vorkommnisse aus anderen
Polizeirevieren. Alle Daten werden über „Analyst’s Notebook“ (ebenfalls IBM),
das bereits beim BKA genutzt wird, visualisiert. Über „Smart Surveillance Sys-
tems“ (IBM) werden auch Daten der Mustererkennung von Video- und Audio-
überwachung eingebunden. Der Minister für Inneres und Kommunales von
NRW Ralf Jäger (SPD) hatte das LKA aufgefordert, zu prüfen ob „die techni-
schen Vorgaben dieser Methoden im Rahmen des geltenden Rechts auf die Kri-
minalitätsauswertung und -analyse der Polizei NRW übertragen werden kön-
nen“.

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Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definieren Bundesbehörden IT-gestütztes „Predictive-Policing“?
2. Wie grenzt sich „Predictive Policing“ aus Sicht des BKA von „Big Data“,

„Smart Policing“, „Crime Forecasting“ oder „Predictive Crime Mapping“
ab?

3. Welche wissenschaftlichen Studien zur Entwicklung und bzw. oder Wirk-
samkeit des „Predictive Policing“ bzw. zugrunde liegender Theorien und
Ansätze haben Bundesbehörden angefordert und bzw. oder nach unaufge-
forderter Zusendung studiert, um sich über die Funktionalitäten der Soft-
ware zu informieren, und welche Schlussfolgerungen ziehen die Behörden
daraus?

4. An welchen nationalen und internationalen Konferenzen, Symposien oder
sonstigen Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch zu Software für „Pre-
dictive Policing“ haben welche Bundesbehörden teilgenommen?

5. Welche weiteren Kontakte oder Beobachtungen hat das BKA hinsichtlich
der „Crime Information Platform“ (CIP) des Instituts für Sicherheit und
Gesellschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und IBM unterhalten
bzw. vorgenommen?

6. Welche weiteren „Möglichkeiten der Zusammenarbeit“ hatten die Universi-
tät und IBM im Rahmen des Besuches im Frühjahr 2012 „unverbindlich er-
örtert“?

7. Welche konkreten „erste[n] Information[en] zu den […] Planungen im Zu-
sammenhang mit predictive policing“ haben die „Kriminalistisch Krimino-
logischen Forschungsstellen“ des LKA Bayern und des LKA NRW dem
BKA übermittelt?
a) Inwiefern hat das BKA diesen Kontakt weiter ausgedehnt?
b) Mit welchen weiteren in- oder ausländischen Dienststellen hat das BKA

Kontakt zum Einsatz von Software für „Predictive Policing“ aufgenom-
men?

8. Inwiefern ist das BKA (wie beispielsweise die Landesregierung in NRW)
der Ansicht, dass sich eine Software wie „PreCobs“ für eine „zeitgemäße
polizeiliche Auswertung“ noch nicht bewährt habe?

9. Inwiefern haben Bundesbehörden Zugang zu von der Landesregierung
NRW durch das dortige LKA erhobenen Informationen ausländischer Poli-
zeibehörden zu dort genutzter Vorhersagesoftware bzw. entsprechenden
Studien?
a) Was ist der Bundesregierung hierüber zu Erfahrungen aus Australien,

Großbritannien, den Niederlanden und den USA bekannt?
b) Inwiefern haben Bundesbehörden selbst Kontakte hinsichtlich der Erfah-

rungen mit Geoinformationssystemen und Anwendungen zu „Predic-
tive-Policing“ mit Behörden der genannten Staaten unterhalten?

c) Was ist der Bundesregierung über ihren Austausch mit dem LKA NRW
darüber bekannt, inwiefern die dort genutzte Software Erkenntnisse „für
Zwecke der Sozialpolitik oder des Städtebaus“ liefern soll?

d) Welche weitere „IT-Experten“, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
ler, polizeiliche Datenschutzbeauftragte sowie „polizeiliche Anwender“
sollen nach Kenntnis der Bundesregierung vor einer endgültigen „Eig-
nungs- und Auswahlentscheidung“ einbezogen werden?

10. Was ist Bundesbehörden darüber bekannt, inwiefern auch EU-Agenturen
Geoinformationssysteme und Anwendungen zu „Predictive-Policing“ ein-
setzen, und welche Daten werden dabei verarbeitet?

Drucksache 18/3525 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
11. Was ist dem BKA durch seine Kontakte nach Bayern und NRW, nach Sich-
tung einer Software bei IBM in Freiburg bzw. nach einer „Recherche in öf-
fentlich zugänglichen Quellen bezogen auf kriminologische Aspekte“ (Bun-
destagsdrucksache 18/2932) über die Funktionsweise der IBM-Software
„Smart Surveillance Systems“ und „Coplink“ bekannt, die Hinweise auf
„verdächtiges Verhalten“ in der Öffentlichkeit ebenso einbinden kann wie
Statistiken oder Vorkommnisse aus anderen Polizeirevieren und deren Da-
ten über das auch beim BKA genutzte „Analyst’s Notebook“ visualisiert
werden kann?

12. Welche weiteren marktverfügbaren oder von Behörden entwickelten „Pre-
dictive-Policing“-Lösungen sind Bundesbehörden nach einer „Recherche in
öffentlich zugänglichen Quellen bezogen auf kriminologische Aspekte“
(Bundestagsdrucksache 18/2932) mittlerweile bekannt?

13. Welches Selbstverständnis von „Predictive-Policing“-Lösungen ist dem
BKA durch seine Kontakte nach Bayern und NRW, nach Sichtung einer
Software bei IBM in Freiburg bzw. nach einer „Recherche in öffentlich zu-
gänglichen Quellen bezogen auf kriminologische Aspekte“ (Bundestags-
drucksache 18/2932) zu den marktverfügbaren Anwendungen bekannt?

14. Inwiefern dominieren dort nach Einschätzung des BKA die „Broken-Win-
dows-Theorie“ oder die „Repeat-Victimization-“ bzw. „Near-Repeat-These“?

15. Inwiefern können die Anwendungen nach Einschätzung des BKA bzw. nach
Mitteilung des LKA Bayern oder des LKA NRW bzw. der Hersteller auch
Vorhersagen auf Täterebene vornehmen?

16. Welche Delikte außer Wohnungseinbruchsdiebstahl kämen aus Sicht des
BKA durch Kontakte nach Bayern und NRW, nach Sichtung einer Software
bei IBM in Freiburg bzw. nach einer „Recherche in öffentlich zugänglichen
Quellen bezogen auf kriminologische Aspekte“ (Bundestagsdrucksache
18/2932) für deutsche Bundes- und Landesbehörden in Betracht?
a) Welche dieser Lösungen basieren auf Daten, die in Echtzeit aktualisiert

werden können?
b) Welche konkreten Daten (etwa bauliche Gegebenheiten in Stadtbezirken,

Verkehrsinfrastrukturen, Wetterdaten) werden jeweils eingebunden?
c) Welche Kosten (auch für den Betrieb, Wartung oder Updates) werden

von den Herstellern jeweils genannt, bzw. was ist der Bundesregierung
hierzu wenigstens aus Gesprächen mit IBM oder dem LKA Bayern und
dem LKA NRW bekannt?

17. Was ist dem BKA durch seine Kontakte nach Bayern und NRW, nach Sich-
tung einer Software bei IBM in Freiburg bzw. nach einer „Recherche in öf-
fentlich zugänglichen Quellen bezogen auf kriminologische Aspekte“ (Bun-
destagsdrucksache 18/2932) darüber bekannt, welche der marktverfügbaren
Anwendungen Daten anderer Behörden einbindet, bzw. einbinden können,
etwa von statistischen Landesämtern?

18. Inwiefern nutzen Polizeibehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bun-
desregierung auch der Länder Geoinformationssysteme (GIS), um welche
Produkte welcher Hersteller handelt es sich dabei, und welche Kosten fielen
für Beschaffung und Betrieb an?

19. Welche Funktionsweise hat die bei Bund und nach Kenntnis der Bundesre-
gierung auch Ländern genutzte GIS-Software hinsichtlich „Hot-Spots“
(räumliche Brennpunkte) und „Hot-Dots“ (Personen) in der Zukunft, die
von Straftaten betroffen sein könnten?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3525
a) Inwiefern basiert die Software auf Messungen einer Variable (etwa Straf-
taten) in der Vergangenheit, wonach dann auf die Zukunft geschlossen
werden soll?

b) Welche weiteren Variablen werden von der Software genutzt?
20. Was ist dem BKA darüber bekannt, inwiefern ein Rückgang von Straftaten

durch die von ihm gesichteten bzw. ihm präsentierten Geoinformationssys-
teme und Anwendungen zu „Predictive-Policing“ tatsächlich auf die An-
wendung der Programme zurückzuführen ist?

21. Wie bewertet das BKA die von ihm gesichteten bzw. ihm präsentierten Geo-
informationssysteme und Anwendungen zu „Predictive-Policing“ hinsicht-
lich des Prinzips der Datensparsamkeit, also des Phänomens, dass die Soft-
ware im Gegensatz zu herkömmlichen Analyseverfahren nicht weniger,
sondern möglichst mehr Daten verarbeiten muss, Polizeibehörden also an-
gehalten wären, noch mehr Daten zu erheben, um die Funktionalität zu ver-
größern?

22. Wie bewertet das BKA die von ihm gesichteten bzw. ihm präsentierten
Geoinformationssysteme und Anwendungen zu „Predictive-Policing“
hinsichtlich einer Verletzung von Bürgerrechten oder einer möglichen Stig-
matisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen, wenn diese erst durch eine
Prognose der Software zum Ziel geografisch eingegrenzter polizeilicher
Maßnahmen werden?

23. Inwiefern hält es das BKA für erlässlich oder unerlässlich, den Quellcode
der von ihm gesichteten bzw. ihm präsentierten Geoinformationssysteme
und Anwendungen zu „Predictive-Policing“ einzusehen, bevor eine solche
Software getestet oder beschafft würde?

24. Inwiefern hat das BKA, wie der NRW-Innenminister Ralf Jäger, hinsichtlich
der von ihm gesichteten bzw. ihm präsentierten Geoinformationssysteme
und Anwendungen zu „Predictive-Policing“ geprüft (oder möchte prüfen),
ob „die technischen Vorgaben dieser Methoden im Rahmen des geltenden
Rechts auf die Kriminalitätsauswertung und -analyse“ übertragen werden
können?

25. Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen
oder bereits Vorbereitungen zur Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeits-
gruppe (etwa auf Ebene der Innenministerkonferenz) zur Nutzung von Geo-
informationssystemen und Anwendungen zu „Predictive-Policing“?

26. Worin bestehen Zielsetzungen sowie konkrete Maßnahmen der Einzel-
projekte einer „Kooperationsplattform von Bundeskriminalamt, Bundes-
polizei und Bundesamt für Verfassungsschutz auf einer technisch-strategi-
schen Ebene“ im Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation
(SFZ TK, Plenarprotokoll 18/72, S. 6868)?
a) Welche Behörden sind in welchen Zusammenarbeitsformen mit welchen

weiteren Teilnehmenden mit einer „Verbesserung der klassischen Tele-
kommunikationsüberwachung für Telefonie, Mobilfunk und E-Mail“ be-
fasst, und worin genau bestehen die konkreten Maßnahmen?

b) Welche Behörden sind in welchen Zusammenarbeitsformen mit welchen
weiteren Teilnehmenden mit einer „Datenaufbereitung, insbesondere in
Anbetracht des erheblichen Anstiegs der Datenmengen“ befasst, und wo-
rin genau bestehen die konkreten Maßnahmen?

c) Welche Behörden sind in welchen Zusammenarbeitsformen mit welchen
weiteren Teilnehmenden mit einer „Anpassung der Telekommunika-
tionsüberwachung an aktuelle Kommunikationsformen und -protokolle“
befasst, und worin genau bestehen die konkreten Maßnahmen?

Drucksache 18/3525 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Welche Behörden sind in welchen Zusammenarbeitsformen mit welchen
weiteren Teilnehmenden mit „Anforderungen an die Telekommunika-
tionsüberwachungsanlagen der nächsten Generation“ befasst, und worin
genau bestehen die konkreten Maßnahmen?

e) Inwiefern ist die Aussage, „eine formale Beteiligung der Länder erfolgte
bislang nicht“ so zu verstehen, dass die Länder auch informell nicht am
SFZ TK beteiligt sind?

f) Auf welcher Ebene bzw. über welche Kanäle wäre es möglich, dass die
im Rahmen des SFZ TK erarbeiteten Ergebnisse mit dem Bundesnach-
richtendienst (BND) geteilt werden, der ähnliche Vorhaben betreibt (DIE
ZEIT vom 13. November 2014), bzw. auch Ergebnisse von Projekten des
BND dem SFZ TK zugänglich gemacht werden?

27. Welche Zwischenergebnisse kann die Bundesregierung zum Test der IBM-
Software „IBM Content Analytics“ mitteilen?
a) Welche „Testdaten“ bzw. „große Datenmengen, welche ausschließlich

im Rahmen von Ermittlungsverfahren sichergestellt wurden“, wurden
bzw. werden analysiert bzw. ausgewertet?

b) Inwiefern konnte inzwischen „festgestellt werden, inwieweit ‚IBM Con-
tent Analytics‘ als kommerzielles Produkt in der Lage ist, die Auswer-
tung dieser Daten im Rahmen von Ermittlungsverfahren zu unterstützen
bzw. zu beschleunigen“?

c) Wie schlüsseln sich die bislang angefallenen Kosten von 515 000 Euro
für Beschaffung, Betrieb und Wartung der Software auf (Bundestags-
drucksache 18/2932)?

Berlin, den 12. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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