BT-Drucksache 18/349

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/202 - Den NATO-Bündnisfall umgehend beenden

Vom 27. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/349
18. Wahlperiode 27.01.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/202 –

Den NATO-Bündnisfall umgehend beenden

A. Problem
Am 4. Oktober 2001 wurde der Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikver-
trags ausgerufen.
Die Voraussetzungen für den NATO-Bündnisfall lagen nach Auffassung der
Antragsteller von Beginn an nicht vor. Selbst diejenigen, die vertreten haben,
dass die Angriffe vom 11. September 2001 ein bewaffneter Angriff im Sinne des
Artikels 51 der UN-Charta waren, können zumindest 13 Jahre später nicht mehr
behaupten, dass eine militärische Reaktion zur Abwehr dieses Angriffs noch
erforderlich sei.
Das heute noch mit dem NATO-Bündnisfall begründete Mandat Operation Acti-
ve Endeavour (OAE) wurde schon im letzten Antrag der Bundesregierung (Bun-
destagsdrucksache 17/11466) politisch nicht mehr mit dem NATO-Bündnisfall
begründet. Auch an der Ausgestaltung der Operation Active Endeavour wird
ersichtlich, dass die Operation Active Endeavour keinerlei Zusammenhang mit
Artikel 5 des Nordatlantikvertrags hat: Die Erlangung von „Maritime Situational
Awareness“ ist inzwischen das erste von drei Hauptzielen der OAE.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Ebene der NATO-Mitglied-
staaten und im NATO-Rat dafür einzusetzen, den Bündnisfall zu beenden, im
Falle der Aufrechterhaltung des NATO-Bündnisfalls diesen für die Bundesrepub-
lik Deutschland einseitig als beendet zu erklären und jegliche aktuelle Beteili-
gung an den Einsätzen, die sich aus dem ausgerufenen NATO-Bündnisfall be-
gründen, zu beenden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.

Drucksache 18/349 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/202 abzulehnen.

Berlin, den 27. Januar 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/349

Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Stefan Liebich
und Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/202 in seiner 6. Sitzung am 19. Dezem-
ber 2013 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mit-
beratung dem Verteidigungsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Am 4. Oktober 2001 wurde der Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags ausgerufen.
Die Voraussetzungen für den NATO-Bündnisfall lagen nach Auffassung der Antragsteller von Beginn an
nicht vor. Selbst diejenigen, die vertreten haben, dass die Angriffe vom 11. September 2001 ein bewaffneter
Angriff im Sinne des Artikels 51 der UN-Charta waren, können zumindest 13 Jahre später nicht mehr be-
haupten, dass eine militärische Reaktion zur Abwehr dieses Angriffs noch erforderlich sei.
Das heute noch mit dem NATO-Bündnisfall begründete Mandat Operation Active Endeavour (OAE) wurde
schon im letzten Antrag der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/11466) politisch nicht mehr mit
dem NATO-Bündnisfall begründet. Auch an der Ausgestaltung der Operation Active Endeavour wird er-
sichtlich, dass die Operation Active Endeavour keinerlei Zusammenhang mit Artikel 5 des Nordatlantikver-
trags hat: Die Erlangung von „Maritime Situational Awareness“ ist inzwischen das erste von drei Hauptzie-
len der OAE.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Ebene der NATO-Mitgliedstaaten und im NATO-Rat
dafür einzusetzen, den Bündnisfall zu beenden, im Falle der Aufrechterhaltung des NATO-Bündnisfalls
diesen für die Bundesrepublik Deutschland einseitig als beendet zu erklären und jegliche aktuelle Beteili-
gung an den Einsätzen, die sich aus dem ausgerufenen NATO-Bündnisfall begründen, zu beenden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/202 in seiner 3. Sitzung am
27. Januar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/202 in seiner 2. Sitzung am 27. Januar 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 27. Januar 2014

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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