BT-Drucksache 18/348

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/263 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Operation Active Endeavour im gesamten Mittelmeer

Vom 27. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/348
18. Wahlperiode 27.01.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/263 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
NATO-geführten Operation Active Endeavour im gesamten Mittelmeer

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 8. Januar 2014 die Fortsetzung der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Operation Active En-
deavour (OAE) unter veränderten Bedingungen mit bis zu 500 Soldatinnen und
Soldaten längstens bis zum 31. Dezember 2014 beschlossen. Mit dem Antrag
wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten.
Die Umbrüche in der arabischen Welt erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit
des Bündnisses in der Region. Im Rahmen von OAE wird ein umfassendes Lage-
bild für den gesamten Mittelmeerraum erstellt. Durch die Präsenz dieser Einsatz-
verbände trägt OAE zur maritimen Sicherheit im Mittelmeer bei und hat sich
zudem faktisch zu einem präventiven Ordnungsfaktor entwickelt. Der Operation
kommt als Kooperationsplattform und bedeutendem Konsultationsforum zudem
eine wichtige vertrauensbildende Frühwarnfunktion zu. Das Mittelmeer gehört zu
den wichtigsten interkontinentalen Transportkorridoren weltweit und ist für den
innereuropäischen und transatlantischen Handel von geostrategisch vitaler Be-
deutung. Angesichts der weltweiten Verflechtung der deutschen Wirtschaft und
ihrer starken Abhängigkeit von funktionierenden Seewegen liegt die sichere Nut-
zung des Mittelmeers und somit die Vorbeugung von Störungen des Seeverkehrs
im deutschen Sicherheitsinteresse. OAE wurde durch die Mitgliedstaaten be-
schlossen, um im Mittelmeerraum einen Beitrag zur maritimen Terrorismusab-
wehr zu leisten. Die Bedrohung durch einen maritimen Terrorismus wird derzeit
jedoch als abstrakt bewertet. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Opera-
tion mit ihren derzeitigen Einsatzregeln auf Seeraumüberwachung und Lagebild-
austausch. Eine bündnisgemeinsame Terrorismusbekämpfung unter Nutzung von
Eingriffsbefugnissen oder mit Eingriffen in die Souveränität fremder Staaten ist
weder mit entsprechenden Fähigkeiten noch mit den nötigen Einsatzregeln (ROE)
hinterlegt. Deutschland beteiligt sich seit 2011 substanziell an der Operation
Active Endeavour (OAE) und setzt damit ein deutliches Signal bezüglich seiner
internationalen Verlässlichkeit und Bündnissolidarität. Die deutschen Einheiten
bleiben ein für das Bündnis unverzichtbarer Teil dieser Einsatzverbände und
somit für die gesamte Operation. Der deutsche Beitrag wird sich im Rahmen des
Beschlussantrags künftig auf die Beteiligung an den ständigen maritimen Ver-
bänden der NATO und an den NATO-Aufklärungs- und Frühwarnflugzeugen
(AWACS) sowie auf den Austausch von Lagedaten im Rahmen der „assoziierten

Drucksache 18/348 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Unterstützung“ beschränken. Eine direkte Unterstellung zusätzlicher nationaler
deutscher Einheiten unter das Kommando des Befehlshabers OAE findet nicht
mehr statt. Obwohl die Bedrohungslage im Einsatzgebiet abstrakter Natur ist,
wird angesichts der noch geltenden völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen für OAE
eine Zustimmung des Deutschen Bundestages im Sinne des Parlamentsbeteili-
gungsgesetzes für erforderlich gehalten. Deutschland setzt sich im Bündnis kon-
tinuierlich dafür ein, die Einsatzgrundlagen von OAE auch konzeptionell an die
tatsächlichen Einsatzrealitäten anzupassen. Auf deutsche Initiative hat der Nord-
atlantikrat im April 2013 die Option eröffnet, OAE perspektivisch in eine Opera-
tion zu überführen, die sich nicht mehr auf Artikel 5 des Nordatlantikvertrages
stützt. Im Oktober 2013 hat Deutschland konkrete Vorschläge zur Überarbeitung
des Operationsplans (OPLAN) eingebracht, die darauf abzielen, das im OPLAN
genannte Aufgabenspektrum der Operation auf Seeraumüberwachung, Lagebil-
derstellung und regionale Zusammenarbeit zu beschränken. Darüber hinausge-
hende Befugnisse müssten gesondert vom Nordatlantikrat beschlossen und gege-
benenfalls vom Deutschen Bundestag mandatiert werden. Sowohl die Anpassung
des OPLANs als auch die Entkopplung von Artikel 5 sind nur mit Zustimmung
aller 28 NATO-Staaten möglich, wofür die Bundesregierung unter den Bündnis-
partnern wirbt. Die jetzt beantragte Zustimmung des Deutschen Bundestages zu
einer Beteiligung an OAE unter geänderten Bedingungen stellt damit eine Über-
gangslösung dar und ist ein wichtiger Schritt in dem Prozess zur Weiterentwick-
lung von OAE.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/348

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/263 anzunehmen.

Berlin, den 27. Januar 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/348 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Wolfgang Gehrcke
und Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/263 in seiner 8. Sitzung am 16. Januar 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 8. Januar 2014 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der NATO-geführten Operation Active Endeavour (OAE) unter veränderten Bedingungen mit bis
zu 500 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Dezember 2014 beschlossen. Mit dem Antrag wird
die Zustimmung des Bundestages hierzu erbeten.
Die Umbrüche in der arabischen Welt erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit des Bündnisses in der Regi-
on. Im Rahmen von OAE wird ein umfassendes Lagebild für den gesamten Mittelmeerraum erstellt. Durch
die Präsenz dieser Einsatzverbände trägt OAE zur maritimen Sicherheit im Mittelmeer bei und hat sich
zudem faktisch zu einem präventiven Ordnungsfaktor entwickelt. Der Operation kommt als Kooperations-
plattform und bedeutendem Konsultationsforum zudem eine wichtige vertrauensbildende Frühwarnfunktion
zu. Das Mittelmeer gehört zu den wichtigsten interkontinentalen Transportkorridoren weltweit und ist für
den innereuropäischen und transatlantischen Handel von geostrategisch vitaler Bedeutung. Angesichts der
weltweiten Verflechtung der deutschen Wirtschaft und ihrer starken Abhängigkeit von funktionierenden
Seewegen liegt die sichere Nutzung des Mittelmeers und somit die Vorbeugung von Störungen des Seever-
kehrs im deutschen Sicherheitsinteresse. OAE wurde durch die Mitgliedstaaten beschlossen, um im Mittel-
meerraum einen Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr zu leisten. Die Bedrohung durch einen mariti-
men Terrorismus wird derzeit jedoch als abstrakt bewertet. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die
Operation mit ihren derzeitigen Einsatzregeln auf Seeraumüberwachung und Lagebildaustausch. Eine
bündnisgemeinsame Terrorismusbekämpfung unter Nutzung von Eingriffsbefugnissen oder mit Eingriffen
in die Souveränität fremder Staaten ist weder mit entsprechenden Fähigkeiten noch mit den nötigen Einsatz-
regeln (ROE) hinterlegt. Deutschland beteiligt sich seit 2011 substanziell an der Operation Active Endea-
vour (OAE) und setzt damit ein deutliches Signal bezüglich seiner internationalen Verlässlichkeit und
Bündnissolidarität. Die deutschen Einheiten bleiben ein für das Bündnis unverzichtbarer Teil dieser Ein-
satzverbände und somit für die gesamte Operation. Der deutsche Beitrag wird sich im Rahmen des Be-
schlussantrags künftig auf die Beteiligung an den ständigen maritimen Verbänden der NATO und an den
NATO-Aufklärungs- und Frühwarnflugzeugen (AWACS) sowie auf den Austausch von Lagedaten im
Rahmen der „assoziierten Unterstützung“ beschränken. Eine direkte Unterstellung zusätzlicher nationaler
deutscher Einheiten unter das Kommando des Befehlshabers OAE findet nicht mehr statt. Obwohl die Be-
drohungslage im Einsatzgebiet abstrakter Natur ist, wird angesichts der noch geltenden völkerrechtlichen
Rechtsgrundlagen für OAE eine Zustimmung des Deutschen Bundestages im Sinne des Parlamentsbeteili-
gungsgesetzes für erforderlich gehalten. Deutschland setzt sich im Bündnis kontinuierlich dafür ein, die
Einsatzgrundlagen von OAE auch konzeptionell an die tatsächlichen Einsatzrealitäten anzupassen. Auf
deutsche Initiative hat der Nordatlantikrat im April 2013 die Option eröffnet, OAE perspektivisch in eine
Operation zu überführen, die sich nicht mehr auf Artikel 5 des Nordatlantikvertrages stützt. Im Oktober
2013 hat Deutschland konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des OPLANs eingebracht, die darauf abzie-
len, das im OPLAN genannte Aufgabenspektrum der Operation auf Seeraumüberwachung, Lagebilderstel-
lung und regionale Zusammenarbeit zu beschränken. Darüber hinausgehende Befugnisse müssten gesondert
vom Nordatlantikrat beschlossen und gegebenenfalls vom Deutschen Bundestag mandatiert werden. So-
wohl die Anpassung des OPLANs als auch die Entkopplung von Artikel 5 sind nur mit Zustimmung aller
28 NATO-Staaten möglich, wofür die Bundesregierung unter den Bündnispartnern wirbt. Die jetzt bean-
tragte Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Beteiligung an OAE unter geänderten Bedingun-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/348

gen stellt damit eine Übergangslösung dar und ist ein wichtiger Schritt in dem Prozess zur Weiterentwick-
lung von OAE.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/263 in seiner
3. Sitzung am 27. Januar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/263 in seiner 3. Sitzung am 27. Janu-
ar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/SU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/263 in
seiner 2. Sitzung am 17. Januar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/263 in seiner 2. Sitzung am 27. Januar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/263 in seiner 2. Sitzung am 27. Januar 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 27. Januar 2014

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.