BT-Drucksache 18/3473

Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung in Einrichtungen der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk

Vom 4. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3473
18. Wahlperiode 04.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Kerstin Kassner,
Katja Kipping, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung in Einrichtungen der
Elly-Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk

Mutter-Kind-Einrichtungen erbringen nach § 111a des Fünften Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB V) ebenso wie stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsein-
richtungen nach § 107 SGB V Leistungen der medizinischen Vorsorge und Re-
habilitation auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages nach § 111 Absatz 2
SGB V mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen. Die
von ihnen zu erbringenden Leistungen müssen nach § 70 SGB V dem jeweiligen
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich ge-
botenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden. Eine humane Kranken-
behandlung ist sicherzustellen.
Sie sind verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qua-
litätssicherung zu beteiligen und ein eigenes Qualitätssicherungsmanagement
aufzubauen. Qualitätssicherungsvereinbarungen sind zwingend abzuschließen.
Die Umsetzungsempfehlungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken-
versicherungen (GKV), der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und
des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.
(www.muettergenesungswerk.de/uploads/512/Umsetzungsempfehlungen%
202012.pdf) beschreiben die Qualität der zu erbringenden Leistungen im Rah-
men von Mutter-Vater-Kind-Kuren. Demnach sind Vorsorgeleistungen nach
§ 24 SGB V und Rehabilitationsleistungen nach § 41 SGB V stationär erbrachte
Komplexleistungen, die in besonderer Weise auf die Bedürfnisse des leistungs-
berechtigten Personenkreises zugeschnitten sind. Die stationären Leistungen
werden durch ein interdisziplinäres Team mit einem mehrdimensionalen Hand-
lungsansatz im Sinne einer ganzheitlichen, biopsychosozialen Herangehens-
weise erbracht.
Um ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, bedarf es einer angemesse-
nen und ausreichenden Finanzierung dieser Einrichtungen, sowohl in Bezug auf
die Leistungserbringung als auch auf notwendige Investitionen, die Refinanzie-
rung von Personalkosten und Tariferhöhungen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele überregionale Einrichtungen der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung Deut-

sches Müttergenesungswerk (MGW) und mit wie vielen Betten gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit (bitte nach Bundesländern auf-
gliedern)?

Drucksache 18/3473 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Über welches Budget verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung Ein-
richtungen des MGW, und wie setzt sich das Budget zusammen?

3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslastung der Ein-
richtungen des MGW von 2007 bis 2014 entwickelt (bitte nach Bundeslän-
dern aufschlüsseln)?

4. Welche Qualitätsstandards müssen nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Einrichtungen des MGW erfüllt werden, wer definiert diese, und
welche Veränderungen hat es seit Einführung des Rechtsanspruchs gege-
ben?

5. Über welche personelle medizinische und therapeutische Mindestausstat-
tung müssen Einrichtungen des MGW nach Kenntnis der Bundesregierung
verfügen?

6. Welchen gesetzlichen Vorgaben unterliegen Einrichtungen des MGW be-
züglich ihrer quantitativen und qualitativen Personalausstattung?

7. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalsituation in
Einrichtungen des MGW aktuell dar?
Wie hat sich die Personalausstattung in den Jahren von 2007 bis 2014 ent-
wickelt?

8. Welchen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Personalausstattung unterliegen
Einrichtungen des MGW?
Gibt es Mindeststandards, die eingehalten werden müssen?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Einrich-
tungen des MGW ihre spezifischen Anforderungsprofile bezüglich eines
mehrdimensionalen Behandlungsansatzes erfüllen können?
Inwieweit tragen die zwischen Krankenkasse und Einrichtung ausgehandel-
ten Tagessätze dem nach Kenntnis der Bundesregierung Rechnung?

10. Wann, wie oft und durch wen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Überprüfung und Anpassung der Tagessätze?
Müssen Tagessätze erhöht werden, wenn
a) es zu Preissteigerungen kommt,
b) es zu Lohnerhöhungen (Steigerung der Grundlohnsumme) kommt,
c) Leistungen an den neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse

(§ 135a Absatz 1 Satz 2 SGB V) angepasst werden müssen?
11. Was liegt nach Kenntnis der Bundesregierung den Pauschalen für Tages-

sätze zugrunde, wie werden sie berechnet, und welche Positionen finden
Eingang?
Welche Qualitätskriterien müssen bei der Festsetzung berücksichtigt wer-
den?
Inwieweit finden die Qualitätskriterien des MGW Eingang in die Festset-
zung des Tagessatzes?

12. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bandbreite der Pau-
schalen für Tagessätze zwischen den Kliniken?
Wie erklärt sich diese Bandbreite?

13. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der Band-
breite der Tagessätze?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3473
14. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelung der Vergütung
nicht Bestandteil der Versorgungsverträge auf Landesebene (siehe Bundes-
tagsdrucksache 18/1434 Antwort auf die Schriftliche Frage 49)?

15. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren die Landesschiedsstellen für Vergütungsvereinbarungen zwischen
Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtun-
gen angerufen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 4. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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