BT-Drucksache 18/347

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/262 - Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012

Vom 27. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/347
18. Wahlperiode 27.01.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/262 –

Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf
Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive
Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 8. Januar 2014 der weiteren Entsendung bewaffneter
deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der
NATO in der Türkei mit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum
31. Januar 2015 zugestimmt. Mit dem Antrag wird der Deutsche Bundestag hier-
zu um Zustimmung gebeten.
Die Türkei ist als Nachbarstaat Syriens nach wie vor der vom Syrien-Konflikt am
stärksten betroffene NATO-Partner. Syrische Raketen können einen großen Teil
des türkischen Territoriums erreichen. Da die Türkei über keine eigenen Fähig-
keiten zur Abwehr ballistischer Raketen verfügt, ist sie in besonderer Weise einer
potenziellen Bedrohung durch den Nachbarn Syrien ausgesetzt. Trotz der fort-
schreitenden Beseitigung des syrischen Chemiewaffen-Programms besteht auch
hinsichtlich der chemischen Kampfstoffe bis auf weiteres ein Restrisiko: Die
Weiterverbreitung sowie ein militärischer oder terroristischer Einsatz dieser Waf-
fen kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die Präsenz der NATO-
Flugabwehrraketensysteme hat die Türkei vor grenzüberschreitenden Angriffen
mit Raketen von syrischem Territorium geschützt und damit dazu beigetragen,
die Ausbreitung des syrischen Bürgerkriegs zu verhindern. Die Verstärkung der
integrierten NATO-Luftverteidigung in der Türkei ist eine ausschließlich defen-
sive Maßnahme, die als Mittel militärischer Abschreckung verhindern soll, dass
sich der Konflikt von Syrien auf die Türkei ausweitet. Zur Abschreckung gegen
die von syrischen ballistischen Raketen ausgehende Bedrohung bedarf die Türkei
auch weiterhin der Unterstützung durch die NATO im Rahmen von Active
Fence. Die türkische Regierung hatte deswegen am 8. November 2013 beim
Nordatlantikrat um Verlängerung des Einsatzes gebeten. Der deutsche Beitrag
zur Sicherung der Türkei ist eingebunden in Bemühungen der Bundesregierung,
die regionalen Auswirkungen der Syrienkrise zu begrenzen. Die deutsche Unter-
stützung der Türkei erfolgt weiterhin im Rahmen der integrierten Luftverteidi-
gung der NATO. Die deutschen PATRIOT-Systeme und ihr Bedienungspersonal
sind seit der Verlegung in die Türkei dem Alliierten Oberbefehlshaber der NATO

Drucksache 18/347 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

unterstellt. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die an der luftgestützten Früh-
warnung im Rahmen der Luftraumüberwachung sowie bei dem Austausch und
Abgleich gewonnener Lagebildinformationen mitwirken, sind für diesen Zeit-
raum durch das vorliegende Mandat ebenso abgedeckt. Die Stationierung deut-
scher PATRIOT-Systeme erfolgt in engster Kooperation mit den Niederlanden
und den USA, die beide beabsichtigen, die Stationierung ihrer PATRIOT-
Systeme fortzusetzen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/347

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/262 anzunehmen.

Berlin, den 27. Januar 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Se im Da delen
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/347 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp i felder Niels Annen Sevim Da delen und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/262 in seiner 8. Sitzung am 16. Januar 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 8. Januar 2014 der weiteren Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei mit bis zu 400 Soldatinnen und
Soldaten längstens bis zum 31. Januar 2015 zugestimmt. Mit dem Antrag wird der Deutsche Bundestag
hierzu um Zustimmung gebeten.
Die Türkei ist als Nachbarstaat Syriens nach wie vor der vom Syrien-Konflikt am stärksten betroffene
NATO-Partner. Syrische Raketen können einen großen Teil des türkischen Territoriums erreichen. Da die
Türkei über keine eigenen Fähigkeiten zur Abwehr ballistischer Raketen verfügt, ist sie in besonderer Wei-
se einer potenziellen Bedrohung durch den Nachbarn Syrien ausgesetzt. Trotz der fortschreitenden Beseiti-
gung des syrischen Chemiewaffen-Programms besteht auch hinsichtlich der chemischen Kampfstoffe bis
auf weiteres ein Restrisiko: Die Weiterverbreitung sowie ein militärischer oder terroristischer Einsatz dieser
Waffen kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die Präsenz der NATO-Flugabwehrraketen-
systeme hat die Türkei vor grenzüberschreitenden Angriffen mit Raketen von syrischem Territorium ge-
schützt und damit dazu beigetragen, die Ausbreitung des syrischen Bürgerkriegs zu verhindern. Die Ver-
stärkung der integrierten NATO-Luftverteidigung in der Türkei ist eine ausschließlich defensive Maßnah-
me, die als Mittel militärischer Abschreckung verhindern soll, dass sich der Konflikt von Syrien auf die
Türkei ausweitet. Zur Abschreckung gegen die von syrischen ballistischen Raketen ausgehende Bedrohung
bedarf die Türkei auch weiterhin der Unterstützung durch die NATO im Rahmen von Active Fence. Die
türkische Regierung hatte deswegen am 8. November 2013 beim Nordatlantikrat um Verlängerung des Ein-
satzes gebeten. Der deutsche Beitrag zur Sicherung der Türkei ist eingebunden in Bemühungen der Bundes-
regierung, die regionalen Auswirkungen der Syrienkrise zu begrenzen. Die deutsche Unterstützung der
Türkei erfolgt weiterhin im Rahmen der integrierten Luftverteidigung der NATO. Die deutschen PATRI-
OT-Systeme und ihr Bedienungspersonal sind seit der Verlegung in die Türkei dem Alliierten Oberbefehls-
haber der NATO unterstellt. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die an der luftgestützten Frühwarnung im
Rahmen der Luftraumüberwachung sowie bei dem Austausch und Abgleich gewonnener Lagebildinforma-
tionen mitwirken, sind für diesen Zeitraum durch das vorliegende Mandat ebenso abgedeckt. Die Stationie-
rung deutscher PATRIOT-Systeme erfolgt in engster Kooperation mit den Niederlanden und den USA, die
beide beabsichtigen, die Stationierung ihrer PATRIOT-Systeme fortzusetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/262 in seiner
3. Sitzung am 27. Januar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und gegen eine Stimme der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/262 in seiner 3. Sitzung am 27. Janu-
ar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/347

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/262 in
seiner 2. Sitzung am 17. Januar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/262 in seiner 2. Sitzung am 27. Januar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/262 in seiner 2. Sitzung am 27. Januar 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 27. Januar 2014

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Se im Da delen
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter

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