BT-Drucksache 18/3412

Bildung schafft Teilhabe und Chancengleichheit - Empfehlungen des Nationalen Bildungsberichts 2014 zügig umsetzen

Vom 3. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3412
18. Wahlperiode 03.12.2014
Antrag
der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte
Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Franziska Brantner, Ekin Deligöz,
Katja Dörner, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke,
Tabea Rößner, Corinna Rüffer Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche,
Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bildung schafft Teilhabe und Chancengleichheit –
Empfehlungen des Nationalen Bildungsberichts 2014 zügig umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem „Nationalen Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2014“ liegt nun
mittlerweile zum fünften Mal ein differenzierter Überblick über das gesamte Bil-
dungswesen in Deutschland vor. Der Bildungsbericht 2014 zeigt in einzelnen Berei-
chen Verbesserungen. Sie fallen allerdings zu gering aus und schreiten auch viel zu
langsam voran. Das ist nicht nur auf individueller Ebene ungerecht, sondern bedroht
im Hinblick auf demografischen Wandel und Fachkräftemangel auch die Zukunfts-
fähigkeit der Gesellschaft: Noch immer sind Bildungschancen in Deutschland unge-
recht verteilt, nach wie vor ist Bildungsgerechtigkeit und Inklusion für viele Kinder
und Jugendliche nicht gegeben, „Aufstieg durch Bildung“ bleibt für viele Kinder und
Jugendliche ein weiterhin uneingelöstes Versprechen.
Schon zum Bildungsbericht 2010 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
fordert, dass auch Schlussfolgerungen und Empfehlungen nötig sind, um „aus den
Analysen der Fachleute einen möglichst hohen Gewinn für die Bildungspolitik zu
ziehen“ (Drs. 17/4436, S.1). Im Gegensatz zu den ersten Berichten enthält der Be-
richt 2014 neben einer aktuellen Bestandsaufnahme nun auch Handlungsempfehlun-
gen. Nun kommt es darauf an, die Handlungsempfehlungen ernstzunehmen und um-
zusetzen. Grundsätzlich gilt dabei, dass Bund und Länder bei der Umsetzung der aus
dem nationalen Bildungsbericht gewonnenen Erkenntnisse weiterhin nicht vollum-
fänglich zusammenwirken können. Die Verfassung setzt auch weiterhin zu enge
Grenzen, weil die absehbare Öffnung der Verfassung durch den Beschluss der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD vom 13.11.2014 im Art. 91b Absatz 1 des Grundge-
setzes nur die Wissenschaft, nicht aber die allgemeine Bildung betrifft.
Der Bildungsbericht nennt fünf Handlungsfelder, in denen „zunehmend qualitative
Aspekte der Gestaltung von Bildungsinstitutionen und Bildungsprozessen an Bedeu-
tung“ (Drs. 18/2990, S. 11) gewinnen. Mit Drucksache 18/2990 liegt der Bericht nun
fünf Monate nach seiner Veröffentlichung dem Bundestag vor. Teil der Drucksache

Drucksache 18/3412 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ist die Stellungnahme der Bundesregierung, in der sie beschreibt, welche Schlüsse
sie aus den Empfehlungen zieht und was sie zur Umsetzung tun will.
Erstes Handlungsfeld: frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung

Hier betonen die Expertinnen und Experten, dass die Qualitätsfrage noch immer
weitgehend offen ist. Dies gilt sowohl für den kind- und altersgerechten Personal-
schlüssel („Fachkraft-Kind-Relation“) innerhalb der Kindertageseinrichtungen als
auch für die Förderung der für Kinder am besten geeigneten Altersstruktur in den
Gruppen.
Mit den von ihr aufgeführten Maßnahmen wird die Bundesregierung den Empfeh-
lungen nicht gerecht. Erstens entspricht die Anzahl der zur Verfügung stehenden
Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige nicht der Nachfrage – das gilt insbe-
sondere in Großstädten und Ballungsgebieten. Zweitens trägt die Bundesregierung
nicht zur Verbesserung des Angebotes bei. Für 2015 ist überhaupt kein zusätzliches
Geld vorgesehen, die Bundesregierung stellt erst ab 2016 zusätzliche 550 Mio. Euro
bis 2018 in das Sondervermögen Kindertagesbetreuung ein. Diese Mittel sind aller-
dings investiv zu verwenden und tangieren damit die Angebotsqualität kaum. Die
Mittel von je 100 Mio. Euro, die die Bundesregierung den Kommunen für die Jahre
2017 und 2018 zugesagt hat, sind allerdings zu gering bemessen und kommen zu
spät. Auch nach der Bund-Länder-Konferenz bleibt das politische Gemein-
schaftsprojekt „Ausbau guter Kitas“ unsicher.
Zweites Handlungsfeld: Ganztagsschule

Hier mahnen die Expertinnen und Experten vor allem ein klares pädagogisches Kon-
zept für die Gestaltung von Schulen im Ganztag an, das den Einzelschulen Spielraum
lässt und verbindliche Standards über Schultypen und Regionen hinweg enthält.
Die Bundesregierung verweist als Maßnahmen auf einige Aktivitäten des BMFSFJ,
als Aktivitäten des BMBF werden das Programm „Kultur macht stark“, die empiri-
sche Bildungsforschung im Allgemeinen und das Nationale Bildungspanel (NEPS)
im Besonderen als Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung des Ganztagsange-
botes angeführt. Auch wenn der Bund eindeutig nicht zuständig ist, die von den For-
scherinnen und Forschern geforderten klaren pädagogischen Konzepte zu erarbeiten,
so bleiben ihm doch selbst unter der derzeitigen Verfassungslage Möglichkeiten: So
könnte die Sicherung der durch Bildungsforschung finanzierten Erkenntnisse und
der Austausch der Länder darüber zumindest mittelfristig finanziert werden. Mit
dem Haushaltsgesetz 2015 ist nun z. B. die Finanzierung der Serviceagenturen Ganz-
tag in den Ländern für ein weiteres Jahr gesichert. Allerdings fehlt es nach Auffas-
sung vieler Eltern an einem ausreichenden Angebot von Schulen im Ganztag. Die
Bundesregierung bietet in ihrer Stellungnahme keine Maßnahmen dafür an.
Drittes Handlungsfeld: Übergang in die Berufsausbildung

Hier empfehlen die Expertinnen und Experten eine inhaltliche Systematisierung und
politische Koordinierung des Übergangssystems. Dies erfordert die Einbeziehung
weiterer Akteure, wie beispielsweise der Sozialpartner und der Bundesagentur für
Arbeit.
Die Bundesregierung kündigt als anstehende Maßnahme die Weiterentwicklung des
Ausbildungspaktes zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ an. Auf die dort ange-
kündigten gemeinsamen Lösungsansätze der Partner warten Öffentlichkeit wie Par-
lament seit fast einem Jahr. Alle weiteren genannten Maßnahmen sind keine flächen-
deckenden Angebote, sondern Programme, die nur als Stückwerk angeboten werden
können, solange die Verfassung keine dauerhafte Kooperation des Bundes mit den
Ländern in diesem Bereich erlaubt. Die als eine der wenigen konkreten Maßnahmen
von der Bundesregierung aufgeführte BAföG-Reform wird noch lange keine Wir-
kung entfalten können. Sie wird erst nach Erscheinen des nächsten nationalen Bil-
dungsberichts, nämlich zum Ausbildungsjahr 2016/17 den Auszubildenden Verbes-
serungen bringen, die allerdings dann deutlich zu gering ausfallen werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3412
Viertes Handlungsfeld: Schnittstelle zwischen Berufsausbildung und Hoch-

schulausbildung
Die Verschiebung der Schulabsolventenströme zum Hochschulstudium führe „ge-
genwärtig mehr oder weniger naturwüchsig ansatzweise auch zu neuen Zwischen-
formen (Hybridisierung) zwischen Berufsausbildung und Studium, über deren Ent-
wicklungsdynamik wenig Transparenz herrscht.“ (Drs. 18/2990, S. 12). Die Exper-
tinnen und Experten sehen die Notwendigkeit einer Erarbeitung „eines neuen aus-
bildungspolitischen Konzepts für beide Bereiche.“ Trotz absehbarer Schwierigkei-
ten halten die Expertinnen und Experten es für erforderlich, dass „marktmäßige so-
wie korporatistische (duale Ausbildung) und politische Steuerung (Hochschule) zu
gemeinsamen Konzepten kommen sollen.“ (ebd.).
Auch diese strukturelle Herausforderung geht die Bundesregierung mit den in ihrer
Stellungnahme aufgelisteten Maßnahmen nicht an. Für den Übergang aus der beruf-
lichen in die hochschulische Bildung wird mit „ANKOM“ nur ein spezielles Instru-
ment genannt. Zwischen 2011 und 2014 hat das BMBF in diesem Programm an 20
Hochschulen Maßnahmen gefördert, die Berufstätige beim erfolgreichen Studieren
unterstützen sollten. Eine für die Durchlässigkeit tatsächlich sinnvolle neue Initiative
wie die „Optimierung der Informations- und Beratungsangebote für potenzielle Stu-
dienabbrecher“ wird nicht erwähnt. Sie ist zwar nur mit 4,6 Mio. Euro für 2015 aus-
gestattet, aber immerhin widmet sie sich der Aufgabe, die Anrechenbarkeit von
Lernleistungen des einen Bereichs im anderen zu erhöhen.
Fünftes Handlungsfeld: Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf al-

len Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems
Hier belegt der Bildungsbericht, dass es notwendig ist, „der Vielfalt innerhalb von
Lerngruppen und Lernorten verstärkt Rechnung zu tragen.“ (Drs. 18/2990, S. 175).
Das bisherige System, das von Sondereinrichtungen für behinderte Kinder und Ju-
gendliche geprägt ist, müsse zu einem System weiterentwickelt werden, „das der
Verpflichtung zur Inklusion gerecht wird.“ (Drs. 18/2990, S. 198). Die Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftler machen deutlich, dass bisher individuelle Zu-
kunftschancen sinken oder steigen abhängig davon, welchen Förderort ein Kind oder
Jugendlicher besucht. Sie kritisieren, dass bundesweit fast drei Viertel derjenigen,
die eine Förderschule verlassen, keinen allgemeinbildenden Schulabschluss erwor-
ben haben. Das liegt u. a. an der noch immer nicht optimalen individuellen Förde-
rung. Um diese zu verbessern, hat nach Expertenauffassung die Diagnostik eine
„zentrale Bedeutung“ (ebd.), außerdem sei es notwendig, das Personal auf allen Ebe-
nen des Bildungssystems zu qualifizieren und unterschiedliche pädagogische Spezi-
alisierungen zu unterstützen. Auf der Ebene der Finanzierung mahnen die Fachleute
eine Lösung an, wie die Individualansprüche des Sozialrechts auch von Bildungs-
einrichtungen genutzt werden können.
In diesem Bereich verzichtet die Bundesregierung ganz auf die Darstellung von ge-
planten Maßnahmen. Stattdessen wird im darstellenden Teil zwar erwähnt, dass In-
klusion eine Herausforderung ist und weiterer Anstrengungen bedarf, dann folgt aber
nur das Ankündigen weiterer empirischer Forschung zu Fragen inklusiver Bildung.
Der Verweis, dass das Handlungsfeld Bildung im Nationalen Aktionsplan zur Um-
setzung der UN-BRK „weiterhin eine wichtige Rolle spielen“ (Drs. 18/2990, S.V)
werde, trägt zum anstehenden Umbau zu einem in allen Bildungsphasen inklusiv
ausgestalteten Bildungssystem nichts Substantielles bei.
Drucksache 18/3412 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Umsetzung der Empfehlungen der Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts
in Kooperation mit den Ländern unverzüglich anzugehen und gleichzeitig, um dies
umfassend zu ermöglichen, den Entwurf für einen neuen Artikel 91b Absatz 2
Grundgesetz vorzulegen, der es Bund und Ländern ermöglicht, auf der Basis von
Vereinbarungen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwick-
lung des Bildungssystems zusammenzuarbeiten (Drs. 18/3163).
Bis diese Verfassungsänderung in Kraft getreten ist, fordert der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um im SGB VIII

a) die Fachkraft-Kind-Relation zu definieren. Diese gibt im Unterschied zum
Personalschlüssel die Zeit für die direkte pädagogische Interaktion mit dem
Kind (unmittelbare pädagogische Arbeitszeit) wieder und sollte sich an der
Maximalgröße von 1:4 für unter Dreijährige und 1:10 für über Dreijährige
orientieren; zusätzlich sollten Leitungszeiten und Verfügungszeiten, wie z.
B. Ausfallzeiten, Elterngespräche, Weiterbildungszeiten, Vor- und Nachbe-
reitung ausreichend berücksichtigt werden;

b) die Eignungsvoraussetzungen für Tagespflegepersonen mindestens an das
Absolvieren eines qualifizierenden Lehrgangs zu knüpfen und „andere“
Nachweise nach einer Übergangsfrist nicht mehr zu zulassen;

2. einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Kita und Tagespflege für alle
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr im SGB VIII zu verankern;

3. mit den Ländern den flächendeckenden Ausbau des Ganztagsschulangebotes
und eines verbindlichen Betreuungsangebotes für alle Kinder und Jugendlichen
bis zum 12. Lebensjahr voranzubringen;

4. gemeinsam mit den Ländern den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung in allen
Bildungsbereichen zu gewährleisten. Dabei soll einem Inklusionsbegriff gefolgt
werden, wie er unter anderem von der Deutschen UNESCO-Kommission ver-
wendet wird – als Potenzialentwicklung „unabhängig von besonderen Lernbe-
dürfnissen, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen“ (Inklu-
sion: Leitlinien für die Bildungspolitik, Deutsche UNESCO-Kommission e. V.,
2014, S. 9). Inklusion bezieht sich nicht nur auf Menschen mit Behinderungen,
sondern auf alle vom derzeitigen System benachteiligten Gruppen. Ein inklusi-
ves Bildungssystem ist so gestaltet, dass es den Bedürfnissen aller Lernenden
gerecht wird, ohne bestimmte Gruppen quasi automatisch in getrennte Einrich-
tungen (oder Klassen) zu verweisen;

5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der allen Kindern und Jugendlichen eine echte
sozio-kulturelle Existenzsicherung garantiert und echte Teilhabechancen und
Bildungsgerechtigkeit ermöglicht, statt wie bisher im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepaketes bildungsbenachteiligte Familien mit bürokratischen An-
tragshürden und unzureichender Unterstützung von gesellschaftlicher Teilhabe
auszuschließen;

6. eine Ausbildungsgarantie einzuführen, mit der allen Jugendlichen der Zugang
zu einer anerkannten Berufsausbildung garantiert wird und in Zusammenarbeit
mit den Ländern, den Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit den
Übergangsbereich zwischen Schule und Ausbildung so zu reformieren, dass al-
len, die dafür nötigen Unterstützungsangebote und Ausbildungsplätze auch tat-
sächlich zur Verfügung stehen;

7. dafür Sorge zu tragen, dass die dringend notwendigen Ziele von mindestens 7 %
des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und mindestens 3,5 % für Forschung und
Entwicklung bis 2020 gesamtstaatlich erreicht und dafür eine Verbesserung der
Bildungs- und Forschungsfinanzierung auf den Weg gebracht wird;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3412
8. angesichts der neuen Verfassungsrealität und neuer Kooperationsmöglichkeiten

von Bund und Ländern ab dem 1. Januar 2015 zügig Vorschläge zu unterbreiten
und vorzulegen, die eine nachhaltige Neuordnung der Wissenschaftsfinanzie-
rung gewährleisten und gesamtstaatliche Perspektiven für bessere Studien-,
Lehr-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen schaffen. Dazu gehören insbeson-
dere, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken sowie Wissenschaft als
Beruf durch verlässliche Karrierewege attraktiver zu machen;

9. für die berufliche Weiterbildung einen Gesetzentwurf für ein Weiterbildungs-
BAföG vorzulegen, das vor allem Geringqualifizierte, Teilzeitkräfte, Frauen
und MigrantInnen bei der Teilnahme an Weiterbildung gezielt unterstützt. In
einem individuellen Mix aus Zuschuss und Darlehen werden die Kosten für Bil-
dungsangebote und der Lebensunterhalt während einer Bildungsphase finan-
ziert.

Berlin, den 2. Dezember 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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