BT-Drucksache 18/338

Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis

Vom 21. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/338
18. Wahlperiode 21.01.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katrin
Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Frank Tempel,
Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis

Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die
sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvorrich-
tungen sowie Zünder und Zündvorrichtungen. Im September 2013 wurde be-
kannt, dass Neonazis in Baden-Württemberg einen Anschlag mit Sprengmitteln
via Modellflugzeugen auf vermeintliche politische Gegner planten. Auch verüb-
ten Neonazis in der Vergangenheit Straftaten unter Einsatz von Sprengmitteln.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von

Sprengstoffen bzw. zu Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffver-
brechen zu begehen, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Neo-
nazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren
1995 bis 2013 (bitte nach Bundesland, Art und Menge des Sprengstoffes bzw.
Art der Sprengvorrichtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermitt-
lungsverfahrens und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zünd-
vorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu
werden, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei und von Neonazis
oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 1995
bis 2013 (bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zündvorrichtungen
sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen)?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in den Jahren 1995 bis
2013 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Spreng-
stoffverbrechen zu begehen, und Zündern in Depots jeder Art, bei denen im
Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht nachgegangen wurde,
dass Neonazis als Urheber der Depots bzw. als deren Nutzer in Frage kom-
men?

4. Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen, die
in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach §§ 86, 86a,
130, 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB) in Erscheinung getreten
sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Einsatz von Spreng-
mitteln in den Jahren 1995 bis 2013 begangen (bitte nach Bundesland, Datum
und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes, Ausgang des Ermitt-
lungsverfahrens aufschlüsseln)?

Drucksache 18/338 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von Sprengmit-
teln bei durch Neonazis (also Personen, die in der Vergangenheit nach §§ 86,
86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wur-
den) in den Jahren 1995 bis 2003 begangenen Straftaten der allgemeinen und
schweren Kriminalität (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat,
Verurteilungshintergrund des Täters bzw. der Täter, Art, Menge und Herkunft
des eingesetzten Sprengmittels oder der -vorrichtung aufschlüsseln)?

6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb oder Handel mit
Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte ins-
besondere nach Tschechien, Österreich und Belgien?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur genauen Spezifizierung
der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel in den Fragen 1 bis 6 als
Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiges
Sprengmittel?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis,
Sprengmittel im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen, zu bei
Neonazis aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von
Sprengmitteln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vor-
richtungen in den Jahren 1995 bis 2013?

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb und Umgang von
Sprengmitteln durch Neonazis bzw. Personen, die in der Vergangenheit nach
§§ 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt
wurden, im Rahmen einer freiberuflichen oder unselbständigen Tätigkeit in
einem Unternehmen, das berechtigt ist, im Rahmen seines Firmenprofils
legal Sprengmittel zu erwerben bzw. einzusetzen (z. B. Abrissfirmen)?

Berlin, den 21. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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