BT-Drucksache 18/3334

Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3127)

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3334
18. Wahlperiode 25.11.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Maria Klein-Schmeink, Doris Wagner,
Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Dieter Janecek, Elisabeth Scharfenberg,
Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3127)

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-
drucksache 18/3127 konnten solche Fragen von der Bundesregierung nicht voll-
ständig beantwortet werden, für die Datenauswertungen erforderlich waren, die
mehr Zeit als die von den Fragestellern eingeräumte Frist von fünf Wochen er-
forderten. Zudem war der zu Ende November 2014 vorzulegende Bericht noch
nicht vom Kabinett beschlossen. Auch konnten Fragen zu den flexiblen Über-
gängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand nicht beantwortet werden, da die
parlamentarische Arbeitsgruppe zu diesem Zeitpunkt noch keine Ergebnisse
vorgelegt hat. Dies soll am 3. Dezember 2014 geschehen. Die von der Bundes-
regierung aus diesen Gründen noch nicht beantworteten Fragen werden daher
ein weiteres Mal gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung konkrete Kriterien definiert, anhand derer im Rah-

men der Berichtspflicht gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB VI) entschieden werden kann, ob die Anhebung der Regel-
altersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen
Regelungen bestehen bleiben können (siehe Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundes-
tagsdrucksache 18/2352)?
Wenn ja, wie lauten diese?
Wenn nein, warum nicht?

2. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Frage, ob die
überwiegende Zahl der Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt
ist und welche Qualität diese Beschäftigung hat, zum entscheidenden Krite-
rium zu erheben (siehe Forderung auf Bundestagsdrucksache 17/3995)?

3. a) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an allen Erwerbs-
personen der jeweiligen Altersgruppe, die vorzeitig mit Abschlägen in die
Altersrente gehen,

b) wie hoch sind die Abschläge durchschnittlich (prozentual und in Euro-Be-
trägen), und

Drucksache 18/3334 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) wie hat sich dieser Anteil der Altersrentnerinnen und Altersrentner seit
dem Jahr 2007 entwickelt?

4. Wie viele Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreichen nicht
die Regelaltersgrenze, und wie viele dieser Personen beziehen zwischen ihrer
letzten Beschäftigung und der Regelaltersgrenze eine Erwerbsminderungs-
rente?

5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
a) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen sowie
b) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen,
und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach
Frauen und Männern getrennt ausweisen)?

6. a) Wie viele Frauen und Männer im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen eine
Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und

b) wie hoch sind durchschnittlich die Abschläge auf ihre Erwerbsminde-
rungsrenten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?

7. Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlbeträge solcher Empfängerinnen
und Empfänger einer Altersrente, die aus Langzeitarbeitslosigkeit in Alters-
rente übergehen?

8. Welcher Gesetzesänderungen bedürfte es, um die Teilrente für alle Beschäf-
tigten mit Leistungseinschränkungen, das heißt auch für Frauen, Personen
unter 63 Jahren sowie Geringverdiener, attraktiv zu machen, so dass durch
eine Verkürzung der Arbeitszeit die individuellen Erwerbsphasen verlängert
werden können?

9. Plant die Bundesregierung eine arbeits- und sozialrechtliche Flankierung für
Personen, die aufgrund einer Leistungseinschränkung in ihrem Beruf nicht
mehr in Vollzeit weiterarbeiten können, gleichzeitig aber „zu gesund“ für
eine Erwerbsminderungsrente sind, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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