BT-Drucksache 18/3295

Treffen der informellen Struktur der "Gruppe der Sechs+1" in Paris und dort behandelte Inhalte

Vom 20. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3295
18. Wahlperiode 20.11.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Frank Tempel, Kathrin
Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Treffen der informellen Struktur der „Gruppe der Sechs+1“ in Paris und dort
behandelte Inhalte

Am 6. und 7. November 2014 trafen sich die Innenminister der sechs einwoh-
nerstärksten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Paris. Zur heuti-
gen „Gruppe der Sechs“ gehören seit ihrer Gründung im Jahr 2003 die Regie-
rungen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens. Mit
dem EU-Beitritt wurde auch Polen im Jahr 2006 Mitglied des informellen Zir-
kels. Auf Initiative des damaligen Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang
Schäuble, nimmt seit dem Jahr 2007 auch das US-Ministerium für „Heimat-
schutz“ sowie die US-Generalbundesanwaltschaft an den Treffen teil. Die Zu-
sammenkunft firmiert seitdem als „G6+1“. Beim Treffen in Paris war auch der
neue EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos eingeladen (Pressemitteilung
Dimitris Avramopoulos, 6. November 2014).
Zu den Aufgaben der jeweils ausrichtenden Regierung gehört die Gestaltung der
Tagesordnung. In diesem Falle war also Frankreich hierfür verantwortlich. Die
Gruppe ist mitunter auch mit geheimdienstlichen Aktivitäten und der Telekom-
munikationsüberwachung befasst. Dies hatte das Bundesministerium des Innern
(BMI) bestätigt (Bundestagsdrucksache 17/9904).
Inhaltliche Schwerpunkte waren laut einer Mitteilung des BMI (6. November
2014) „die Weiterentwicklung europäischer Maßnahmen in Zusammenhang mit
dem Thema ‚Foreign Fighters‘ sowie die damit einhergehende Frage hinsicht-
lich eines gemeinsamen Vorgehens gegen die Radikalisierung durch das Inter-
net“. Außerdem stehe „das Thema ‚Migrationsströme im Mittelmeer‘ auf der
Tagesordnung“. Weitere Angaben werden nicht gemacht. Nach Agenturmeldun-
gen (Neues Deutschland, 6. November 2014) seien neben den Ministerien aus
den USA auch die Regierungen Kanadas und der Türkei eingeladen worden. Es
sei verabredet worden, einen „strukturierten Dialog mit den großen Netzbetrei-
bern“ zu beginnen. Diese sollen Inhalte von sich aus sperren oder löschen. Laut
des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, sollen sie demnach
„aus eigenem Interesse diese Quelle des digitalen Dschihad dadurch austrock-
nen, dass sie solche Inhalte selbst aus dem Netz entfernen“. Die Konzerne sind
vom „eigenen Interesse“ offensichtlich nicht überzeugt, denn es handele sich
laut des Bundesinnenministers noch um einen „dringenden Appell“. Dieser war
offensichtlich auf der Oktober-Sitzung der Innenminister der EU-Mitgliedstaa-
ten diskutiert worden, wozu die Europäische Kommission auch die Internetkon-
zerne Twitter, Google, Microsoft und Facebook einlud (taz.die tageszeitung,
9. Oktober 2014). Ziel eines informellen Abendessens war, „Instrumente und
Techniken“ zu entwickeln, um „terroristischen Onlineaktivitäten“ entgegenzu-

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treten. Diskutiert wurden Filtertechnologien, um Inhalte präventiv zu löschen.
Die Rede war auch vom Platzieren von „counter-narratives“. Ausweislich einer
Mitteilung des Innenministeriums Österreich vom 27. Oktober 2014 hat ein
„Arbeitstreffen“ von Innenministerien aus Österreich, Deutschland, der
Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg ebenfalls zu „terroristischen Inhalten“
im Internet getagt. So sei ein „Workshop zur Erarbeitung von Präventionsvi-
deos“ in Wien verabredet worden. Auch Deutschland will sich ausweislich der
Mitteilung daran beteiligen. Allerdings gehe es laut der österreichischen Innen-
ministerin Johanna Mikl-Leitner vor allem darum, dass „terroristische Inhalte
möglichst rasch aus dem Internet genommen werden, um keinen Keim zu säen“.
In der gleichen Mitteilung ist davon die Rede, dass Johanna Mikl-Leitner hierzu
das „Google Entwicklungszentrum Zürich“ besucht habe, das als der „größte
Entwicklungsstandort der Firma außerhalb der USA“ beschrieben wird. Die
Innenministerin habe sich dort angesehen, „an welchen Entwicklungen Google-
Experten arbeiten, um verhetzende Inhalte zu erkennen“.
Die Treffen der „G6+1“ sind intransparent und deshalb undemokratisch. In ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fragesteller hatte die Bundesregierung ihren
informellen Charakter sogar hervorgehoben (Bundestagsdrucksache 17/9904):
Demgemäß gehe es den Beteiligten darum, sich über „Problemlagen in ihren
Ländern“ auszutauschen. Die Bundesregierung bestätigt, „eine Vertiefung der
erörterten Themen“ erfolge „in zahlreichen bi- und multilateralen Foren formel-
ler und informeller Art“. Die Fragesteller bleiben daher bei ihrer Auffassung
zum Demokratiedefizit des Treffens, da über den konkreten Inhalt, also die Ge-
spräche im Verborgenen, nichts berichtet wird. Der „informelle Gedankenaus-
tausch“ dient der Anbahnung oder Umsetzung konkreter gemeinsamer Initia-
tiven.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wo hat das Treffen der „G6+1“ in Paris stattgefunden?
2. Welche Stellen der Bundesregierung waren konkret in die Vorbereitung,

Durchführung oder Nachbereitung des Treffens eingebunden (bitte auch die
Abteilungen und die benötigte Personalstärke angeben)?

3. Welche weiteren Treffen am Rande der „G6+1“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in zeitlicher Nähe stattgefunden, sofern diese im organisa-
torischen und/oder inhaltlichen Bezug zum Treffen in Paris standen?

4. Welche Angehörigen anderer Regierungen, EU-Agenturen, sonstiger Institu-
tionen oder „Wissenschaftler und Experten“ nahmen nach Kenntnis der Bun-
desregierung mit welchem Personal an dem G6-Treffen bzw. den in zeitlicher
Nähe stattfindenden Treffen teil, und um welche konkreten Personen han-
delte es sich dabei (bitte auch deren Zugehörigkeit zu Behörden bzw. anderen
Einrichtungen angeben)?

5. Zu welchen Themen waren diese anderen Teilnehmenden eingeladen, und
welche Beiträge steuerten diese bei?

6. Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen mit welchen
Kräften teil, und welchen Abteilungen bzw. Referaten gehören diese an?

7. Welche Tagesordnung hatte das G6-Treffen (bitte nicht nur Titel und Unter-
titel nennen, sondern alle zu behandelnden Themen jeweils in groben Zügen
skizzieren)?
a) Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der französi-

sche Vorsitz nach Kenntnis der Bundesregierung festgelegt, an welchen
Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen die Europäische Kommis-
sion, die teilnehmenden US-Behörden sowie die übrigen Regierungen an-
wesend sein dürfen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3295
b) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis, nach welchen Kriterien die
Teilnahme der Europäischen Kommission sowie Behörden der USA sei-
tens des Vorsitzes zu einzelnen Themen als hilfreich eingeschätzt wurde
und sie deshalb hinzugezogen wurden?

c) An welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen haben die USA
sowie die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung
schließlich mit welchem Personal teilgenommen?

d) Welche eigenen Beiträge haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung
hierzu verteilt oder gehalten (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen,
sondern in groben Zügen skizzieren)?

8. Wie und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung zuvor von der Gele-
genheit Gebrauch gemacht, sich zur Themensetzung und zur Teilnahme der
USA zu äußern?

9. Wie und mit welchem Inhalt haben die übrigen teilnehmenden Regierungen
nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch
gemacht, sich zur Themensetzung zu äußern?
a) Inwiefern haben die Reaktionen der beiden Regierungen tatsächlich zu

einer veränderten Tagesordnung bzw. einer anderen Behandlung der
Themen geführt?

b) Inwiefern und mit welchem Inhalt sind diese Themen dann tatsächlich
behandelt worden?

10. Wie wurden die übrigen 22 EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Vorfeld des Treffens über die dort behandelten Themen unter-
richtet?

11. Inwiefern haben diese davon Gebrauch gemacht, „Anregungen in Bezug auf
dort behandelte Themen“ mitzuteilen (Bundestagsdrucksache 17/9904)?

12. Welche anfangs nicht auf der Tagesordnung befindlichen, weiteren Inhalte
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Treffen in Paris disku-
tiert (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen
skizzieren)?

13. Welche Dokumente oder „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskus-
sion“ oder „vorab mit Fragen versehene Gesprächsunterlagen“ wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung verteilt (bitte nicht nur Titel und Untertitel
nennen, sondern den Inhalt soweit bekannt in groben Zügen skizzieren)?

14. Inwieweit wurde das Thema „Migrationsströme“ adressiert, und welche
Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen?

15. Auf welche Weise hat sich die EU-Grenzagentur FRONTEX hierzu ge-
äußert, und welche Verabredungen für weitere Maßnahmen oder Zusam-
menarbeitsformen wurden getroffen?

16. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn der EU-
Innenkommissar von „vielen interessanten Ideen“ spricht, die das Treffen
zutage gefördert habe („The discussions also produced many interesting
ideas, some of which I intend to consider for the ,comprehensive approach
on migration‘, which I am currently preparing“), und was trug der EU-In-
nenkommissar Dimitris Avramopoulos hierzu vor?
a) Auf welche Weise sollten demnach „Ressourcen gebündelt werden“

(„We have to better protect our shared borders by pooling more resour-
ces”)?

Drucksache 18/3295 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Auf welche Weise sollten demnach „Kooperationen mit Transitländern
gestärkt werden“ („We have to reinforce cooperation with third and tran-
sit countries“)?

c) Auf welche Weise sollten demnach Mitgliedstaaten bewegt werden, die
„Last irregulärer Migration“ zu teilen („We must be more willing to show
more solidarity towards those Member States which face the burden of
irregular migration and receive most of the asylum seekers and, at the
same time, to offer more solidarity to the affected peoples“)?

d) Auf welche Weise sollten demnach die „Herausforderungen von Migra-
tion und Sicherheit“ darin münden, „Radikalisierung“ zu bekämpfen
(„We should communicate openly and extensively to the European pub-
lic about the challenges of migration and security in order to fight racism,
fear and radicalization“)?

e) Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten einer Einladung von
Dimitris Avramopoulos durch den spanischen Innenminister nach Melilla
bekannt, und wer soll überdies daran teilnehmen?

17. Inwieweit wurden beim G6-Treffen auch die Themen „Flugsicherheit“ und
„Drogenhandel“ adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt
und/oder besprochen?

18. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat das BMI, wie angekündigt (Regie-
rungspressekonferenz vom 29. Oktober 2014), auf dem G6-Treffen Fragen
zur Speicherdauer etwaiger EU-PNR-Daten (PNR: Fluggastdatensatz) an-
gesprochen?
a) Mit welchen „anderen Mitgliedstaaten“ wurden die Fragen beim G6-

Treffen „im Einzelnen“ erörtert, und welche Positionen haben diese dazu
vorgetragen?

b) Mit welchem Ergebnis wurde also erörtert, wie die Bundesregierung an-
lässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorrats-
datenspeicherung prüft, „ob sie im Lichte des EuGH-Urteils vom 8. April
2014 noch weitere datenschutzrechtliche Verbesserungen an dem Ent-
wurf einfordern möchte“?

c) Welche Position vertritt die Bundesregierung also zur Länge der Spei-
cherfristen?

19. Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde auf dem G6-Treffen auch die
INTERPOL-Initiative „I-Checkit“ behandelt, und inwiefern wurde behan-
delt, dass auch private Firmen Abfragen der Polizeidatenbank durchführen
sollen (Pressemitteilung INTERPOL, 5. November 2014)?

20. Wie haben sich die Zahlen der von Bundesbehörden über die Polizeiorgani-
sation INTERPOL mit „Buntecken“ ausgeschriebenen Personen und/oder
Sachen seit dem Jahr 2011 entwickelt (bitte für die Farben rot, blau, grün
und gelb jeweils einzeln darstellen)?

21. Inwieweit wurde auf dem G6-Treffen das Thema „jihadistischer Terroris-
mus“ adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder be-
sprochen?

22. Welche „Weiterentwicklung“ welcher „europäischer Maßnahmen in Zu-
sammenhang mit dem Thema ‚Foreign Fighters‘“ wurden behandelt, und
welche Regierungen haben hierzu welche Arbeiten übernommen?

23. Auf welche Weise wurde das Thema „gemeinsames Vorgehen gegen die Ra-
dikalisierung durch das Internet“ behandelt?
a) Mit welchen „großen Netzbetreibern“ soll ein „strukturierter Dialog“ be-

gonnen werden, und was ist darunter zu verstehen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3295
b) Wie sollen die Provider Inhalte überhaupt erkennen, bevor diese gesperrt
oder gelöscht werden können?

c) Inwiefern sollen hierfür Filtertechnologien oder andere technische Hilfs-
mittel bzw. besondere Verfahren zum Erkennen der Inhalte eingesetzt
werden?

d) Was ist der Bundesregierung über deren Funktion bekannt?
e) Inwiefern haben die Mitgliedstaaten der G6 oder nach Kenntnis der Bun-

desregierung auch der EU bereits Überlegungen angestellt, den Mehrauf-
wand der Provider durch die geforderten Maßnahmen finanziell oder or-
ganisatorisch zu unterstützen?

f) Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung das „eigene Interesse“ der
Provider, „diese Quelle des digitalen Dschihad dadurch aus[zu]trocknen,
dass sie solche Inhalte selbst aus dem Netz entfernen“?

g) Inwiefern haben die Konzerne mittlerweile mitgeteilt, ob sie von diesem
„eigenen Interesse“ tatsächlich überzeugt sind, sie den „dringenden
Appell” mithin gehört haben?

24. Inwiefern wurden auf dem G6-Treffen auch Ergebnisse der Oktober-Sit-
zung der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten eingebracht, und inwiefern
betraf dies auch das Thema „gemeinsames Vorgehen gegen die Radikalisie-
rung durch das Internet“?

25. Welchen Inhalt hatte ein „Arbeitstreffen“ von Innenministerien aus Öster-
reich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg zu „terro-
ristischen Inhalten“ im Oktober 2014?

26. Auf welche Weise wollen die teilnehmenden Ministerinnen bzw. Minister
„terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet“ nehmen?

27. Inwiefern stand nach Kenntnis der Bundesregierung ein Besuch eines
„Google Entwicklungszentrums Zürich“ durch die österreichische Innen-
ministerin im Zusammenhang mit dem „Arbeitstreffen“?

28. Welche Themen wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ (oder
ähnlich) thematisiert, und wer nahm daran teil?

29. Welche wesentlichen Ergebnisse des „G6+1“-Treffens in Paris kann die
Bundesregierung mitteilen?
a) Sofern die Bundesregierung zu den Ergebnissen nur auf Statements an-

derer Teilnehmender verweist (Bundestagsdrucksache 17/11949), inwie-
fern wird die dort vorgetragene Haltung geteilt?

b) In welchen Punkten herrschte nach Einschätzung der Bundesregierung
beim „Gedankenaustausch“ der „G6+1“-Treffen keine Einigkeit, bzw. zu
welchen behandelten Themen können keine konkreten Ergebnisse mit-
geteilt werden?

c) Welche Positionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Teilnehmenden dazu vertreten?

30. Wie, wann und von wem wurden die übrigen 22 EU-Mitgliedstaaten nach
Kenntnis der Bundesregierung über die Ergebnisse des G6-Treffens in Paris
bzw. des dort vorgenommenen „informellen Gedankenaustauschs“ in
Kenntnis gesetzt, und wie reagierten diese nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Einzelnen darauf?

31. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder anderen Quellen
darüber bekannt, worüber die Sekretäre des US-Heimatschutzministeriums
(DHS) Jeh Johnson und Alejandro Mayorkas mit dem EU-Innenkommissar

Drucksache 18/3295 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Dimitris Avramopoulos gesprochen haben, und welche Verabredungen ge-
troffen wurden (Pressemitteilung DHS vom 13. November 2014)?

32. Welche in der Pressemitteilung angekündigten „Verbesserungen“ („enhance-
ments“) des US-Visa Waiver-Programms bzw. des „Electronic System for
Travel Authorization“ sind der Bundesregierung bekannt?

33. Was ist der Bundesregierung aus den Ratsarbeitsgruppen oder anderen
Quellen über Inhalte einer früheren EU-Reise von Alejandro Mayorkas, im
Rahmen derer in Frankreich und Großbritannien Absprachen hinsichtlich
„ausländischer Kämpfer“ und Reisen von und nach Syrien getroffen wurden
bekannt?

34. Zu welchen Themen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung „bilaterale
Treffen“ einzelner Innenminister der G6 mit den anderen, anwesenden Re-
gierungsvertretern gegeben?
a) Wer waren die Gesprächspartnerinnen bzw. Gesprächspartner, und über

welche Themen und Maßnahmen wurde jeweils gesprochen?
b) Welche Verabredungen wurden getroffen?

35. Was ist damit gemeint, wenn das BMI (www.bmi.bund.de, Mitteilung vom
6. November 2014 „G6-Treffen der Innenminister in Paris“) davon spricht,
„am Rande der Sitzung“ habe der Bundesinnenminister „überdies eine Reihe
bilateraler Gespräche“ geführt, und um welche Teilnehmenden und Themen
hat es sich dabei gehandelt?

36. Welche ausländischen Behörden wurden von einer BKA-Expertengruppe,
die als „Mobiles Kompetenzteam“ auftritt, seit ihrer Gründung bei der
Einführung oder Nutzung von internationalen Systemen zum Erheben, Spei-
chern oder Verarbeiten von DNA-Daten beraten (Netz mit Webfehlern – Eu-
ropas DNA-Datenbankenverbund in Bürgerrechte & Polizei/CILIP 97,
3/2010)?

37. Mit welchen Ländern nehmen Bundesbehörden inzwischen einen automati-
sierten Austausch von DNA-Daten vor, und welche Datenfelder können
hierfür abgeglichen werden?

38. Was haben die Gespräche bzw. die Erörterungen zu „Einzelheiten der prak-
tischen Umsetzung des Datenaustauschs“ von DNA-Daten mit den USA er-
geben, die im Sommer 2014 laut Auskunft der Bundesregierung noch nicht
beendet waren (Bundestagsdrucksache 17/6965)?

39. Wann könnte der DNA-Datenaustausch mit den USA nach gegenwärtigen
Stand frühestens beginnen?

Berlin, den 19. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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