BT-Drucksache 18/328

Geodaten des Bundes

Vom 21. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/328
18. Wahlperiode 21.01.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Dr. André Hahn, Katrin Kunert,
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina
Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Geodaten des Bundes

Geodaten sind die Grundlage vielfältigster Auswertungs- und Anwendungs-
möglichkeiten. Sie bergen nicht nur Erkenntnisse über unsere Umwelt für viel-
fältige Bereiche der Gesellschaft, sondern auch wirtschaftliche Potenziale. Mit
dem Inkrafttreten der Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen
für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) hat die Bundes-
regierung die Vorgaben des im November 2012 geänderten Gesetzes über den
Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG) umgesetzt,
nach denen Geodaten und Metadaten für die kommerzielle und nicht kommer-
zielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen sind. Diese Verord-
nung regelt damit sehr weitgehende Nutzungsmöglichkeiten für Daten, die Vor-
bildcharakter für weitere Bereiche öffentlicher Datenerhebung tragen könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Geodaten, Geodatendienste und Metadaten in welchen Behörden

sind konkret von der GeoNutzV erfasst (bitte nach Behörden und Datensät-
zen aufschlüsseln)?

2. Bei welchen Datensätzen und Diensten erfolgte bislang eine rechtliche – in-
klusive behördeninterner wie gerichtlicher – Prüfung zur Anwendbarkeit der
GeoNutzV (bitte nach Datensätzen, Behörden und Ergebnis der Prüfung auf-
schlüsseln)?

3. Über welche Geodaten, Geodatendienste und Metadaten verfügt der Bund,
die zwar unter den Geodatenbegriff aus § 4 Absatz 1 Nummer 4 GeoZG fal-
len, aber nicht nach § 11 GeoZG öffentlich zur Verfügung zu stellen sind,
weil
a) sie nicht in elektronischer Form vorliegen (§ 4 Absatz 1 Nummer 2

GeoZG),
b) sie nicht unter den öffentlichen Auftrag der geodatenhaltenden Stelle fal-

len (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a GeoZG),
c) eine besondere Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt (§ 11 Absatz 2

GeoZG),
d) vertragliche Rechte Dritter dem entgegenstehen oder
e) gesetzliche Rechte Dritter dem entgegenstehen
(bitte nach Datensätzen, Behörden und Gründen aufschlüsseln)?

Drucksache 18/328 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Datensätze und Dienste aus den Fragen 1 und 2 wurden bislang
durch den Bund veröffentlicht (bitte nach Datensätzen, Datenformaten,
Publikationsorten/Adresse im Internet – URL aufschlüsseln)?

5. Welche Datensätze des Bundes wurden zusätzlich oder alternativ zur Ver-
fügbarmachung nach den Bedingungen der GeoNutzV auch unter allge-
mein anerkannten Lizenzmodellen wie beispielsweise Creative Commons
veröffentlicht (bitte nach Datensätzen, Publikationsorten und den exakten
Lizenzangaben aufschlüsseln)?

6. Welche Datensätze des Bundes wurden zusätzlich oder alternativ zur
Verfügbarmachung nach den Bedingungen der GeoNutzV unter der vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten „GeoLizenz“
veröffentlicht (bitte nach Datensätzen, Publikationsorten und den exakten
Lizenzangaben aufschlüsseln)?

7. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung konkret, damit alle Da-
tensätze und Geodatendienste, die von der GeoNutzV erfasst werden, auch
tatsächlich mit entsprechenden Hinweisen zu den anwendbaren Nutzungs-
bedingungen ausgezeichnet sind?

8. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um alle von der
GeoNutzV erfassten Datensätze auch tatsächlich öffentlich zur Verfügung
zu stellen?

9. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die bisherige
Nutzung von Daten, die nach der GeoNutzV geldleistungsfrei durch Dritte
genutzt werden können?

10. Wie viele Datensätze, die unter die GeoNutzV fallen, wurden bereits über
das Datenportal GovData (www.govdata.de) verfügbar gemacht?

11. Bis wann sollen die restlichen, noch nicht auf www.govdata.de eingestellten
Datensätze, die nach der GeoNutzV geldleistungsfrei genutzt werden kön-
nen, in das Datenportal eingestellt werden?

12. Wie hoch sind die Einnahmen des Deutschen Wetterdienstes für die entgelt-
liche Bereitstellung von Daten, Datendiensten und Metadaten seit dem Jahr
2009 (bitte nach Jahren, Datensätzen und Höhe der Einnahmen aufschlüs-
seln)?

13. Welche der Datensätze aus Frage 11 sind nach Ansicht der Bundesregierung
von der GeoNutzV erfasst?

14. Inwiefern lassen sich die Erfahrungen aus der GeoNutzV auf andere Daten-
sätze des öffentlichen Bereichs übertragen?

15. Plant die Bundesregierung derzeit die Öffnung weiterer Datenbestände der
Bundesbehörden bzw. der Bundesministerien im Sinne offener Lizenzen?
Wenn ja, welcher?

Berlin, den 13. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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