BT-Drucksache 18/3273

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2814, 18/2823, 18/2824, 18/2825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Vom 24. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3273
18. Wahlperiode 24.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Harald
Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2814, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 15
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Der Bundestag wolle beschließen:
Im Kapitel 15 02 wird ein neuer Titel „Förderung der nichtkommerziellen
Pharmaforschung“ mit einem Ansatz von 500 Mio. Euro eingefügt.

Berlin, den 24. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3273 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Da die kommerzielle Pharmaforschung vorwiegend auf die Vermarktbarkeit ausgerichtet ist, ist sie nicht au-
tomatisch auch bedarfsgerecht. So werden mit erheblichen Finanzmitteln viele neue Arzneimittel auf den
Markt gebracht, die keinen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie aufweisen. Auf der anderen Seite
wird unter anderem auf dem Gebiet der Therapien gegen seltene, aber auch zu armutsassoziierte Erkrankungen
zu wenig Forschung betrieben.
Ansätze von Kooperationen privater Unternehmen mit öffentlichen Trägern oder Non-Profit-Organisationen
können die Struktur- und Finanzierungsprobleme in der klinischen Forschung nicht grundsätzlich lösen. Indem
500 Mio. Euro jährlich für eine nichtkommerzielle Pharmaforschung bereitgestellt werden, können vernachläs-
sigte Forschungsgebiete überhaupt umgesetzt werden. Zugleich muss gewährleistet werden, dass die Ergebnis-
se dieser Forschung einerseits die Patientinnen und Patienten auch in armen Regionen erreicht und etwaige
Gewinne zur Refinanzierung verwendet werden.

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