BT-Drucksache 18/32

Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr einschließlich Werbung an Schulen im Jahr 2012 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14703)

Vom 5. November 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/32
18. Wahlperiode 05.11.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein,
Inge Höger, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander Neu,
Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr einschließlich Werbung an
Schulen im Jahr 2012 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14703)

Der Umfang der Reklametätigkeit der Bundeswehr hat sich im Jahr 2012 um
mehr als das Doppelte erhöht. Wurden im Jahr 2011 noch Anzeigen für rund
8,5 Mio. Euro geschaltet, waren es im Jahr 2012 über 20 Mio. Euro. Nach der
derzeitigen Planung sollen die Ausgaben für das Jahr 2013 zwar leicht zurück-
gehen, mit fast 18 Mio. Euro aber immer noch doppelt so hoch ausfallen wie im
Jahr 2011. Hintergrund für die immens gesteigerten Ausgaben sind offensicht-
lich zunehmende Rekrutierungsschwierigkeiten der Bundeswehr.
Addiert man zu den reinen Werbekosten des Jahres 2012 noch die Kosten für
Messebeteiligungen, die Zeitschrift „infopost“ und Medienkooperationen, er-
geben sich Gesamtausgaben für den Bereich Personalwerbung von rund 24 Mio.
Euro. Diese Kosten sind noch ohne Personalkosten, die alleine für Karrierebera-
ter über 22 Mio. Euro betragen.
Teurer geworden sind auch die Messebeteiligungen (von 2,1 auf 3,5 Mio. Euro).
Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist hauptsächlich die Personalwerbung
des Zentralen Messe- und Eventmanagements der Bundeswehr (ZeMEMBw),
das seine Aktivitäten von 43 auf 80 Veranstaltungsbeteiligungen erhöhte, wofür
sich die Kosten von 1,3 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro erhöht haben.
Die Fragesteller kritisieren diese Reklameanstrengungen nicht zuletzt des-
wegen, weil der Dienst bei der Bundeswehr von Seiten der Nachwuchswerbung
immer wieder mit Attributen wie „Sport, Spaß und Technik“ angepriesen wird.
Den Realitäten des Kriegseinsatzes, bei dem es letztlich ums Töten und Getötet-
werden geht, wird diese Reklame nicht gerecht.
Bei einer deutlichen Reduzierung der Bundeswehr und dem Verzicht auf Kriegs-
einsätze bräuchte es keine solchen Reklamekampagnen. Damit würde sowohl
Geld gespart als auch Tote vermieden.
Die im Folgenden angegebenen Zahlen stammen, wenn nicht anders angegeben,
aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-
drucksache 17/14703 bzw. für das Jahr 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/9501.

Drucksache 18/32 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die im Jahr 2012 real getätigten Aus-

gaben für personalwerbliche Reklame in Printmedien, Radio und Fernsehen
zwischen 50 und 100 Prozent höher liegen als die Kalkulation, die noch auf
Bundestagsdrucksache 17/9501 (Antwort zu Frage 15) angegeben worden
war, und welche Überlegungen führten zu diesen erheblichen Mehrausgaben?

2. Welchen Grund gibt es grundsätzlich dafür, dass die Werbekosten im Jahr
2012 um mehr als das Doppelte im Vergleich zu 2011 (von 8,5 auf 20,3 Mio.
Euro) angestiegen sind?

3. Wodurch erklären sich im Einzelnen die hohen Kosten für den Bereich des
ZeMEMBw, das für gerade einmal 80 Veranstaltungen die Summe von
2,4 Mio. Euro verausgabt?
a) Welche konkreten Erfahrungen und Überlegungen stehen hinter der Ent-

scheidung, hierfür so viel Geld auszugeben?
b) Wie viele Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen sieht die

Planung für das Jahr 2013 vor, und welche Kosten sind bislang dafür ein-
geplant?

4. Wie erklärt sich, dass das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bzw.
das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr im Jahr 2012 zwar nur noch ein Drittel der Veranstaltungsteil-
nahmen des Jahres 2011 durchführten (30 statt 93), die Kosten aber dennoch
von 138 000 Euro auf 150 000 Euro angestiegen sind (bitte wesentliche
Gründe für die Kostensteigerung nennen)?

5. Wie erklärt sich, dass die Anzahl der Veranstaltungsbeteiligungen der Zen-
tren für Nachwuchsgewinnung zwar im Vergleich zum Jahr 2011 zurück-
gingen (von 1 511 auf 1 300), aber dennoch teurer waren – Kostensteigerung
von 812 070 Euro auf 950 000 Euro – (bitte differenziert angeben)?
Was sieht die Planung für das Jahr 2013 bezüglich Veranstaltungsbeteiligun-
gen und Kosten vor?

6. Welche bisherigen Erfahrungen bzw. welche sonstigen Überlegungen führten
zu der Entscheidung, bei der Kalkulation für die Reklameausgaben für das
Jahr 2013 bei insgesamt leichtem Rückgang der Gesamtkosten die Ausgaben
für TV-Werbung noch einmal signifikant (von 4,6 Mio. Euro im Jahr 2012
auf 7 Mio. Euro im Jahr 2013) zu erhöhen?
Welche Auswirkungen hat dies auf die eingekaufte Sendezeit (bitte in Minu-
ten angeben)?

7. Warum ist es der Bundesregierung nicht möglich, Angaben zum Kreis der
sogenannten Multiplikatoren zu machen, mit denen die Karriereberater Kon-
takt aufnehmen?
a) Sind die Karriereberater nicht gehalten, Berichte über ihre Tätigkeit

vorzulegen, so dass sich rekonstruieren lässt, was sie außer Anwesen-
heiten auf Messen und ihrer Tätigkeiten in Schulen noch machen, zumal
die Zahl von über 80 000 Multiplikatoren kaum „nebenbei“ erreicht wer-
den kann, sondern nach Auffassung der Fragesteller offenkundig zu den
Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gerechnet werden muss?

b) Welche allgemeinen Angaben kann die Bundesregierung zur Zusammen-
setzung dieses Multiplikatorenkreises machen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/32
8. Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Rechtsauffassung der Frage-
steller, dass es bei personalwerblichen Veranstaltungen der Bundeswehr in
Schulen keine Anwesenheitspflicht der Schüler geben darf?
a) Sind der Bundesregierung, auch wenn keine diesbezügliche Datenerhe-

bung stattfindet, Einzelberichte bekannt, denen zufolge bei Schulveran-
staltungen von Wehrdienst- bzw. Karriereberatern Anwesenheitspflicht
für die Schülerinnen und Schüler galt, und wenn ja, welche, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass einladende Lehrkräfte
(ggf. irrtümlich) von einer Anwesenheitspflicht ausgehen, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

9. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Antwort zu Frage 18 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/14703, also eine Aufschlüsselung der Einsätze der Ju-
gendoffiziere in den einzelnen Bundesländern, unterbleibt, obwohl sie eine
solche Aufschlüsselung noch ein Jahr zuvor (Bundestagsdrucksache 17/
11224) vornehmen bzw. die Daten soweit rekonstruieren konnte?
Ist die Bundesregierung bereit, eine solche Rekonstruktion auch für das Jahr
2012 vorzunehmen (wenn ja, bitte veranlassen, wenn nein, bitte begründen)?

10. In welchem Verhältnis stehen die 28 „mit der originären Aufgabe der Per-
sonalwerbung“ eingesetzten Personen (Antwort zu Frage 17 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/14703) zum Personal in den 110 Karriereberatungsbüros
und dem Personal auf den 551 Dienstposten der Karriereberatung?
a) Welche Personalkosten entstehen durch diese 28 Beschäftigten?
b) Zählt die Bundesregierung die Aufgaben der Karriereberatung nicht un-

ter Personalwerbung, und wenn doch, warum ist die Zahl der Karrierebe-
rater nicht in die Zahl jener Beschäftigten mit eingeflossen, die sich mit
Personalwerbung beschäftigen?

c) Wie viele der Dienstposten der Karriereberater sind derzeit besetzt (bitte
ggf. Vollzeit- und Teilzeitstellen getrennt nennen)?

11. Wie erklärt sich die Differenz in den Angaben zum Kostenvolumen der per-
sonalwerblichen Anzeigen zwischen den Antworten der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 17/4973 (Antwort zu Frage 8) und auf Bundes-
tagsdrucksache 17/14703 (Antwort zu Frage 1; zu den Jahren 2009 und
2010 werden jeweils unterschiedliche Zahlen für die einzelnen Formate so-
wie unterschiedliche Gesamtsummen genannt), und welche dieser Angaben
trifft zu?
Inwiefern besteht Korrekturbedarf bei weiteren diesbezüglichen Angaben
auf Bundestagsdrucksache 17/14703?

Berlin, den 5. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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