BT-Drucksache 18/3165

Liegenschaften US-amerikanischer und britischer Geheimdienste in Deutschland

Vom 6. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3165
18. Wahlperiode 06.11.2014

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,
Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

Liegenschaften US-amerikanischer und britischer Geheimdienste in Deutschland

Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ (Nummer 25 vom
16. Juni 2014) hatte die Führung des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA
im Jahre 2003 eine signifikante Aufstockung der in Deutschland eingesetzten
Agenten und Mitarbeiter beschlossen. So sei auf dem Gelände der US-Armee in
Griesheim bei Darmstadt das „Europäische Sicherheitszentrum“ angesiedelt
worden. Weitere Standorte seien in Stuttgart-Vaihingen, das European Technical
Center in Mainz-Kastel, die Lucius-D.-Clay-Kaserne in Wiesbaden-Erbenheim,
Bad Aibling und die Einheiten des Special Collection Service in der US-ameri-
kanischen Botschaft Berlin bzw. im Konsulat in Frankfurt am Main. Allein in
Griesheim bei Darmstadt seien im Jahr 2011 240 Agenten eingesetzt worden.
Die Ausspähaktivitäten richteten sich auch auf Europa, so auch gegen das
Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Der Geheimdienst CIA
soll Standorte in Frankfurt am Main und Wiesbaden unterhalten. Immer wieder
wird auch spekuliert, welchen territorialen Status derartige Komplexe und
Liegenschaften innehaben. Nach Berichten verschiedener Medien hatten im
Jahr 2006 zeitweise Mitarbeiter der CIA und anderer ausländischer Dienste eine
Liegenschaft in Neuss genutzt, auch gemeinsam mit deutschen Sicherheitsbe-
hörden (u. a. www.spiegel.de/spiegel/print/d-111320036.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Liegenschaften, die von Geheimdiensten der USA oder des Vereinig-

ten Königreichs genutzt werden, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland (im Einzelnen dazu angeben, ob es sich um Verbindungs-
büros, Konsulate, Botschaften etc. handelt)?

2. Welchen völkerrechtlichen Status haben die Liegenschaften jeweils?
3. In welchen Fällen handelte bzw. handelt es sich bei den Liegenschaften um

solche des Bundes, die aufgrund des NATO-Truppenstatutes (NTS) von 1951
und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959
Streitkräften der USA und des Vereinigten Königreiches zur Nutzung über-
lassen wurden (bitte jeweils Standort, Nutzungsdauer, nach Kenntnis der
Bundesregierung Anzahl der Mitarbeiter der jeweils neben den Streitkräften
ansässigen ausländischen Nachrichtendienste angeben)?

4. Welche rechtlichen Grundlagen kamen und kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils konkret zur Anwendung, damit die ausländischen
Nachrichtendienste die Liegenschaften zur Nutzung übernehmen konnten?

Drucksache 18/3165 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

5. Welche Bundesbehörden sind auf deutscher Seite jeweils bei Abschluss der
Vereinbarung einer Überlassung zu beteiligen?

6. Welche Verpflichtungen werden bei der Überlassung von Liegenschaften
des Bundes an ausländische Nachrichtendienste auch im Falle der Nutzung
eines militärisch genutzten Geländes gegenseitig geregelt?

7. Welche Bundesbehörden, Bundesministerien oder Körperschaften des Bun-
des müssen den Nutzungsüberlassungen im Einzelnen zustimmen oder min-
destens informiert werden?

8. Gibt es besondere Verträge oder Abkommen außerhalb des NATO-Truppen-
statutes (NTS) von 1951 und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppen-
statut (ZA-NTS) von 1959, welche die Nutzung und den Status der Liegen-
schaften des Bundes durch ausländische Nachrichtendienste regeln (bitte
die Verträge im Einzelnen chronologisch und der/den betreffenden Liegen-
schaft/en zugeordnet auflisten)?

9. Werden zur Errichtung bzw. zum Unterhalt der Liegenschaften des Bundes
öffentliche Gelder eingesetzt (wenn ja, bitte im Einzelnen angeben, wann
und durch wen, aus welchem Haushaltstitel und zu welchem Zweck und für
welche Liegenschaft)?

10. Unterliegen die Liegenschaften des Bundes und deren Nutzung dem deut-
schen Steuer- und Abgabenrecht?

11. Gibt es spezielle Sondervereinbarungen zur Versorgung mit Strom, Wasser
und Abwasser, zur Abweichung von Bau- und Sicherheitsvorschriften, zum
Zutrittsrecht deutscher Behörden, wie Feuerwehr, Notärzte, Polizei, Staats-
anwaltschaft, Schornsteinfeger, Bauaufsicht etc.?

12. Gibt es eigene Telekommunikationsnetze, z. B. in Form eigener Glasfaser-
kabelverbindungen, Richtfunkstrecken o. Ä. zwischen den Liegenschaften,
und welche Bundesbehörden haben wann die Errichtung und Inbetrieb-
nahme dieser Telekommunikationsnetze genehmigt?

13. Auf welchen Grundlagen erfolgen die Genehmigungen der Bundesregierung
für das Verlegen von Leitungen für Telekommunikation bzw. Sende- und
Empfangsanlagen der Liegenschaften?

14. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung berg- oder tiefbaurechtliche Ge-
nehmigungsverfahren für die Errichtung bzw. den Um- und Ausbau von An-
lagen dieser Liegenschaften des Bundes stattgefunden, und wenn ja, wo,
wann, und durch welche Behörde?

15. Werden die Liegenschaften des Bundes und ihre Nutzung nach Kenntnis der
Bundesregierung in den jeweils anzuwendenden Flächennutzungsplänen
und Bebauungsplänen ausgewiesen, und wenn ja, wie im Einzelfall?

16. Wurden die Liegenschaften des Bundes und ihre Nutzung durch ausländi-
sche Geheimdienste nach Kenntnis der Bundesregierung in den regionalen
Strukturplanungen für Verkehrswege, Oberleitungen, Erdkabel, Versor-
gungsleitungen usw. berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form, und mit
welchen Konsequenzen?

17. Wurden und werden in Deutschland Liegenschaften gemeinsam von deut-
schen und ausländischen Nachrichtendiensten genutzt (bitte angeben, wel-
che Liegenschaften, Zeitraum der Nutzung, beteiligte deutsche und auslän-
dische Sicherheitsbehörden)?

18. Wurden und werden in Deutschland Liegenschaften des Bundes sogenann-
ten Contractors, also Privatunternehmen im Auftrag US-amerikanischer
oder britischer Geheimdienste bzw. der in Deutschland stationierten NATO-
Truppen zur Verfügung gestellt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3165

19. Mit welchen sogenannten Contractors wurde hinsichtlich welcher Liegen-
schaften des Bundes eine Nutzungsüberlassung vereinbart, und für welchen
Zeitraum jeweils?

20. Welche rechtlichen Grundlagen kamen und kommen jeweils konkret zur
Anwendung, damit die sogenannten Contractors die Liegenschaften des
Bundes zur Nutzung übernehmen konnten?

21. Welche Bundesbehörden sind auf deutscher Seite jeweils bei Abschluss der
Vereinbarung einer Überlassung zu beteiligen?

22. Gibt es besondere Verträge oder Abkommen außerhalb des NATO-Truppen-
statutes (NTS) von 1951 und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppen-
statut (ZA-NTS) von 1959, welche die Nutzung und den Status der Liegen-
schaften des Bundes durch sogenannte Contractors im Auftrag US-
amerikanischer oder britischer Geheimdienste bzw. der in Deutschland
stationierten NATO-Truppen regeln (bitte die Verträge im Einzelnen chro-
nologisch und der/den betreffenden Liegenschaft/en zugeordnet auflisten)?

Berlin, den 5. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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