BT-Drucksache 18/3153

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Erhaltung der Schienenwege jetzt neu verhandeln

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3153
18. Wahlperiode 12.11.2014
Antrag
der Abgeordneten Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Dr. Valerie Wilms,
Harald Ebner, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel,
Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia
Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Erhaltung der
Schienenwege jetzt neu verhandeln

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II („LuFV II“) zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur („BMVI“) und der DB Netz AG, der DB
Station&Service, der DB Energie sowie der Deutschen Bahn AG („DB
AG“) in der Vertragsentwurfsfassung vom 22.10.2014 nicht zu unterzeich-
nen;

2. in einem Nachtrag zur LuFV I den Infrastrukturbeitrag des Bundes für das
Jahr 2015 auf den im Vertragsentwurf geplanten Betrag von 3,350 Mrd.
Euro zu erhöhen;

3. auf Grundlage einer kritischen Bestandsaufnahme der LuFV I eine neue
LuFV II auszuhandeln, die zum 1.1.2016 in Kraft treten soll und in deren
Rahmen
a) die Gelder des Bundes wirklich dahin fließen, wo sie am dringendsten

benötigt werden, verkehrlich am sinnvollsten sind und einen Anstieg
des Verkehrsanteils auf der Schiene ermöglichen,

b) durch eine neue Netz-Kennzahl auf der Basis von Messfahrten Trans-
parenz über den tatsächlichen Zustand des Schienennetzes hergestellt
und eine effektive Steuerungswirkung und Erfolgskontrolle ermöglicht
wird,

c) durch effektive Erfolgskontrollen die zweckmäßige Verwendung der
LuFV-Mittel für die Instandhaltung sichergestellt wird und eine Zweck-
entfremdung der Bundeszuwendungen, z. B. für Schienenprojekte wie
Stuttgart 21 oder das Auslandsgeschäft, ausgeschlossen werden kann,

d) durch eine belastbare, aussagekräftige und sanktionsbewehrte Kennzahl
zum Zustand aller Eisenbahnbrücken der langfristige Substanzver-
zehr verhindert wird (die Anzahl der zu erneuernden Brücken muss auf
400 pro Jahr gesteigert werden);
Drucksache 18/3153 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

4. die Expertise der Bahnbranche, des Bundesrechnungshofes sowie Vertreter
aus allen Bundestagsfraktionen ab sofort in einen fairen Dialog über eine
LuFV II einzubinden.

Berlin, den 11. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass in der LuFV II mehr Geld für das System Schiene
zur Verfügung gestellt werden soll und dass die Gewinne aus den DB-Infrastruktursparten endlich ins Netz
zurückfließen sollen.

Die Anhörung am 5.11.2014 im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat jedoch gezeigt, dass auch
aus Expertensicht keine nennenswerten Erneuerungen bezüglich der Kontrollmechanismen des Bundes in der
Folgevereinbarung LuFV II zu finden sind. Es ist ein Absurdum, dass in den Infrastrukturzustands- und Ent-
wicklungsberichten der letzten Jahre meist alle Zielvorgaben erreicht worden sind und dennoch von Seiten der
DB AG von einem Investitionsstau von 30 Milliarden Euro die Rede ist. Dies zeigt auch die Tatsache, dass laut
Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über
1 000 Brücken abbruchreif und knapp 600 Langsamfahrstellen binnen anderthalb Jahren im deutschen Eisen-
bahnnetz eingerichtet werden mussten. Das zeigt, dass die Kontrollmechanismen der LuFV I nicht wirkungs-
voll waren. Wichtige, seit längerem aus der Fachwelt geforderte Kennzahlen wie die Gleisgeometrie und die
Netzkapazität werden in der LuFV II nicht aufgenommen. Das Anlagenalter ist weiterhin als Kennzahl nicht
sanktionsbewehrt und wird nicht detailliert genug erfasst. Eine Datentransparenz im jährlichen IZB ist weiter-
hin nicht gegeben. So fehlen zum Beispiel nach wie vor Erläuterungen zu Datenänderungen und eine Aufglie-
derung nach Bundesländern. Eine kritische Bestandsaufnahme und schärfere Neufassung erscheint uns vor
diesem Hintergrund dringend notwendig.

Darüber hinaus kritisieren wir das Abstimmungsvorgehen bezüglich der LuFV II. Den Verkehrsausschuss-
Mitgliedern wurde das Vertragswerk eine Woche vor dessen Behandlung im Ausschuss vorgelegt, Berichter-
stattergespräche zum Thema haben anders als in der letzten Legislaturperiode keine stattgefunden. Vor dem
Hintergrund der Höhe der vom Bund zu zahlenden Infrastrukturbeiträge ist das nicht akzeptabel.

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