BT-Drucksache 18/3046

Provenienzforschung stärken - Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen

Vom 5. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3046
18. Wahlperiode 05.11.2014
Antrag
der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Kai Gehring, Tabea Rößner,
Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Maria Klein-Schmeink, Irene Mihalic,
Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner,
Beate Walter-Rosenheimer, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen
angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Ende 2013 hat der Kunstfund im Privatbesitz von Cornelius Gurlitt, der, wie heute
bekannt ist, auch einige Werke sogenannter Raubkunst beinhaltete, die Debatte über
einen angemessenen Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut
neu entfacht. Im Zuge der Diskussion wurde deutlich, dass die Folgen nationalsozi-
alistischer Enteignung noch heute weit in die öffentlichen Sammlungen und den
Kunstmarkt hineinragen und der Kulturbetrieb sich bislang teils wissentlich, teils
unwissentlich noch immer unzureichend mit der Zeit des Nationalsozialismus und
der Problematik des verfolgungsbedingten Entzugs von Kulturgütern befasst hat. Bis
heute ist der Verbleib vieler Kunst- und Kulturgegenstände, die EigentümerInnen
zwischen 1933 und 1945 durch die Verfolgung durch die Nationalsozialisten unfrei-
willig verkauft, abgepresst, enteignet, beschlagnahmt oder gestohlen wurden, unge-
klärt.
Durch Provenienzforschung werden die Herkunft sowie die wechselnden Besitzver-
hältnisse von Kunstwerken und Kulturgütern ergründet. Deutschland hat diese Auf-
arbeitung speziell des Entzugs von Kulturgütern zwischen 1933 und 1945 lange teils
vernachlässigt teils verdrängt. In der Vergangenheit gab es bislang v. a. durch die
Washingtoner Erklärung von 1998 und der sich anschließenden gemeinsamen Er-
klärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände
Willensbekundungen, die Auffindung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kul-
turgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, zu verstärken und faire und gerechte Lö-
sungen im Umgang damit zu finden. Auch wenn die Absichtserklärungen für die
öffentliche Hand eine politische Verbindlichkeit entwickeln, haben sie keine Geset-
zeskraft und sind immer noch von dem Wohlwollen jener öffentlichen Einrichtungen
abhängig, die im Besitz von Kulturgut sind und werden daher unterschiedlich enga-
giert verfolgt.
Hinzu kommt, dass die Erklärungen für den gesamten privaten Bereich (z. B. private
KunstsammlerInnen, private KunsthändlerInnen, Auktionshäuser) überhaupt keine
bindende Wirkung entwickeln.

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In diesem privaten Bereich stehen mögliche Restitutionsansprüche im Spannungs-
verhältnis zu den Rechten derjenigen, die in den Folgejahren gutgläubig Eigentum
erworben haben.
Aber nicht allein rechtliche Fragen spielen im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt
entzogenem Kulturgut eine Rolle. Vielmehr besteht eine moralische Verantwortung,
die eine umfassende Auseinandersetzung und Aufarbeitung des Themas verlangt.
Diese moralische Verantwortung geht über den öffentlichen Bereich hinaus. Auch
die privaten Bereiche des Kunstmarktes müssen dieser moralischen Verantwortung
verpflichtet sein.
Auch die von der Bundesregierung geplante Gründung eines „Deutschen Zentrums
für Kulturgutverluste“ wird diese wesentlichen Problemfelder nicht abfangen und
beheben können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. Maßnahmen zu ergreifen, um dem bestehenden Informationsdefizit zum Thema
Washingtoner Erklärung und gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der
Länder und der kommunalen Spitzenverbände in öffentlichen Einrichtungen
entgegenzuwirken und Länder und Kommunen ebenfalls anzuregen, solche
Maßnahmen zu ergreifen;

2. bei Museen, die eine Bundesförderung erhalten, mehr Verbindlichkeit bei der
Erforschung der Provenienz von Exponaten zu erreichen und gleichzeitig Wege
zu prüfen, die eine bessere personelle Ausgestaltung der Museen für diese Auf-
gabe gewährleisten;

3. gemeinsam mit den Ländern die Gründung von Forschungs- und Ausbildungs-
projekten zu unterstützen, kontinuierliche Forschung zu sichern und die Aus-
und Weiterbildung von GeisteswissenschaftlerInnen wie (Kunst)HistorikerIn-
nen und anderen zur Provenienzrecherche zu verbessern und dabei auch die in-
ternationale Vernetzung im Blick zu haben;

4. Maßnahmen zur Verbesserung der Bereitstellung von Archivalien zu ergreifen
und in diesem Zusammenhang gemeinsam mit den Ländern z. B. eine Bünde-
lung von Bundes- und Landesarchiven zu prüfen;

5. die Zuwendung öffentlicher Mittel für Forschungsprojekte im Sinne von Open
Government Data generell an die verpflichtende Bedingung zu knüpfen, in einer
frei zugänglichen zentralen Datenbank das Forschungsprojekt, die Ziele und die
Resultate, einschließlich der nach dem Open-Access-Prinzip veröffentlichten
Forschungsergebnisse, in allgemeinverständlicher Form darzulegen. Damit
würde auch eine bessere Transparenz und Zugänglichkeit von Forschungsergeb-
nissen der Provenienzforschung, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden,
erreicht;

6. § 935 Abs. 2 BGB dahingehend zu ändern, dass der Schutz der gutgläubigen
Erwerberin bzw. des gutgläubigen Erwerbers bei Auktionen nur noch für gesetz-
liche vorgesehene Auktionen (Pfand- und Fundsachenauktionen) gewährt wird,
nicht mehr jedoch für solche Auktionen (z. B. Kunstauktionen), bei denen Pri-
vatpersonen die Auktion betreiben und die Ware liefern;

7. § 937 Abs. 2 BGB dahingehend zu ändern, dass die Ersitzung ausgeschlossen
ist, wenn die Sache der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer abhandengekom-
men war, es sei denn, das die Besitzerin bzw. der Besitzer dies weder wusste
noch wissen musste;

8. zu überprüfen, wie dem Problem begegnet werden kann, dass Privaten bislang
keine Anlaufstelle zur Verfügung steht, bei der sie sich über das Thema Prove-
nienzforschung informieren können;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3046
9. die Einführung eines Fonds zu prüfen, der in berechtigten Fällen ggf. die Prove-

nienzforschung von privaten KunstsammlerInnen, private KunsthändlerInnen
und Auktionshäusern unterstützen könnte. Die Beteiligung des Kunsthandels an
der Finanzierung eines solchen Fonds wäre zu prüfen. Darüber hinaus sollte ge-
prüft werden, ob ein solcher Fonds in berechtigten Einzelfällen Private bei Re-
stitution eines Werkes entschädigt und unbillige Rückgabe abfedern kann;

10. Auch bei Ausstellungen privater Kunstsammlungen in durch Bundesgelder ge-
förderten Museen die Washingtoner Grundsätze zu berücksichtigen und Länder
und Kommunen anzuregen, dies auf Landes- bzw. Kommunalebene ebenfalls
zu tun;

11. Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Provenienzforschung von NS-verfol-
gungsbedingt entzogenem Kulturgutverlust weiterer Opfergruppen, als der jüdi-
schen, verbessert wird;

12. auch die Aufarbeitung von Kulturgutverlusten jenseits des NS-verfolgungsbe-
dingten Entzugs, wie z. B. in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR zu
verstärken und zu fördern.

Berlin, den 4. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Mit der Washingtoner Erklärung von 1999 und der gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder
und der kommunalen Spitzenverbände von 1998 hat die Bundesrepublik Deutschland eine Grundlage für den
Umgang mit Provenienzforschung und der Restitution von so genannter NS-Raubkunst geschaffen. Aber diese
Grundlage allein reicht nicht mehr aus. Sie muss erweitert und spezifiziert werden, wie einige Problemfelder
im Bereich der Aufarbeitung des Entzugs von Kulturgütern zwischen 1933 – 1945 zeigen:

Nach wie vor besteht in Politik und Museen ein großes Informationsdefizit zu den Grundsätzen der Washing-
toner Erklärung. Darüber hinaus sehen sich viele Museen mit dem Problem konfrontiert, für die zu bewälti-
gende Arbeit kaum Personal zu haben bzw. bereitstellen zu können.

Es fehlt angesichts der beschriebenen Aufgaben an ausgebildeten ProvenienzforscherInnen. Dem steigernden
Bedarf muss Rechnung getragen werde.

Hinzu kommen ein erschwerter Zugang zu bestimmten Quellen, Archiven und Nachlässen und der mangelnde
Zugang zu Forschungsergebnissen. Diese Zugangshemmnisse erschweren den ProvenienzforscherInnen unnö-
tig ihre Arbeit.

Daneben steht der in der Provenienzforschung bislang wenig beachtete Bereich, der sich mit NS-verfolgungs-
bedingt entzogenen Kulturgutverlust weiterer Opfergruppen, als der jüdischen, beschäftigt. Ebenso muss die
Aufarbeitung von Kulturgutverlusten jenseits des NS-verfolgungsbedingten Entzugs, wie z. B. in der sowjeti-
schen Besatzungszone und der DDR verstärkt und gefördert werden. Es gilt allen, denen Kulturgut entzogen
wurde, die gleichen Grundlagen zur Aufarbeitung zur gewährleisten.

Ein Großteil der verschollenen NS-Raubkunst befindet sich nicht in Museen, sondern in privatem Besitz bei
KunstsammlerInnen, KunsthändlerInnen oder im Auktionsbereich. Indem der Schutz der gutgläubigen Erwer-
berin bzw. des gutgläubigen Erwerbers auf gesetzliche Auktionen beschränkt wird, erhöht dies den Anreiz für
Auktionshäuser zur Provinienzforschung, weil sie ansonsten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche derjeni-
gen gegenüber stehen, die trotz Ersteigerung kein Eigentum erwerben konnten.
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Ebenso soll der Eigentumserwerb durch Ersitzung erschwert werden. Bislang ist die Ersitzung nur in den Fällen
ausgeschlossen, in denen die/der Ersitzende nicht in gutem Glauben war, wenn sie/er also wusste, dass der
erworbene Gegenstand unrechtmäßig im Besitz der Vorbesitzerin bzw. des Vorbesitzers war. Durch eine Än-
derung der Bestimmungen von § 937 Abs. 2 BGB soll nun der Eigentumserwerb durch Ersitzung bei denjeni-
gen verhindert werden, die um den unrechtmäßigen Besitz der Vorbesitzerin bzw. des Vorbesitzers hätten wis-
sen müssen und dieses Wissen nur aus Fahrlässigkeit nicht erlangt haben.

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