BT-Drucksache 18/3003

Reform der sogenannten Endverbleibskontrolle beim Export von Rüstungsgütern

Vom 29. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3003
18. Wahlperiode 29.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike
Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Kathrin Vogler und der Fraktion der DIE LINKE.

Reform der sogenannten Endverbleibskontrolle beim Export von Rüstungsgütern

Die Bundesregierung beschränkt sich bei der Kontrolle des Verbleibs von ins
Ausland gelieferten Rüstungsgütern bislang auf die schriftliche Zusage des
Empfängers, die gelieferten Güter nicht ohne vorherige Rückfrage weiter zu ex-
portieren. Zahlreiche Fälle in der Vergangenheit – wie das Auftauchen von
Sturmgewehren des Typs G36 in Georgien und Libyen oder von Milan-Panzer-
abwehrraketen in Libyen – verdeutlichen, dass dieser Versuch einer Kontrolle
unzureichend ist. Alternativen zum deutschen System existieren. So vereinbaren
beispielsweise die USA mit den Empfängern ihrer Rüstungsgüter das Recht auf
eine Vor-Ort-Kontrolle.
Die Bundesregierung hat mittlerweile erkannt, dass die deutsche Endverbleibs-
kontrolle die illegale Weitergabe von gelieferten Gütern nicht wirksam behin-
dert. Im Vorwort zum Rüstungsexportbericht 2013 formulierte der Bundes-
minister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, daher: „So wird innerhalb
der Bundesregierung gegenwärtig über mögliche Verbesserungen bei der End-
verbleibskontrolle, einschließlich der möglichen Durchführung sogenannter
Post-shipment-Kontrollen, diskutiert – ein Thema, dass vor allem für den beson-
ders sensiblen Bereich der Kleinwaffen, aber auch darüber hinaus, außerordent-
lich relevant ist.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Tatbestände haben die Bundesregierung veranlasst, eine Reform der

Endverbleibskontrolle (in der Folge kurz: „Reform“) zu diskutieren?
2. Bis wann plant die Bundesregierung die Einführung neuer Verfahren der

Endverbleibskontrolle?
3. Hat die Bundesregierung bereits Konsultationen, z. B. mit Vertreterinnen und

Vertretern der Rüstungsindustrie (inkl. Interessensverbänden der Rüstungs-
industrie) und/oder mit potentiellen Empfängern deutscher Rüstungsgüter
durchgeführt, und wenn ja, wann, und mit wem in welchem Format?

4. Haben Vertreterinnen und Vertreter der Rüstungsindustrie eigene Vorschläge
zur Reform der Bundesregierung unterbreitet, und falls ja, welchen Unter-
nehmen bzw. Organisationen o. Ä. gehören sie an, und in welcher Form
(schriftlich oder mündlich) wurden diese Vorschläge unterbreitet?

Drucksache 18/3003 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Hat die Bundregierung Kontakt zu den mit dem Thema Rüstungsexport be-
schäftigten Nichtregierungsorganisationen – national wie international –
aufgenommen, um von diesen Vorschläge und/oder Beratung bezüglich der
Reform zu erhalten?
Falls ja, wer sind diese Organisationen, und wann hat die Bundesregierung
zu ihnen Kontakt aufgenommen?
Falls nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf diese Expertise?

6. Hat die Bundesregierung externe Beraterinnen und Berater hinsichtlich der
Reform hinzugezogen bzw. beauftragt, bzw. plant die Bundesregierung
externe Beraterinnen und Berater hinzuziehen bzw. zu beauftragen, und
falls ja, welche Unternehmen, Kanzleien u. a. waren dies bzw. werden dies
sein, und welche Kosten waren damit verbunden bzw. werden voraussicht-
lich damit verbunden sein?

7. Welche Endverbleibskontrollsysteme welcher anderen Staaten hat die Bun-
desregierung im Hinblick auf die eigene Diskussion studiert, und zu wel-
chen Ergebnissen ist sie dabei gelangt?

8. Welche unterschiedlichen Modelle der Endverbleibskontrolle werden ge-
genwärtig zwischen den beteiligten Ressorts diskutiert?

9. Welche weiteren Kontrollinstrumente neben der Vor-Ort-Kontrolle sind der
Bundesregierung bekannt?
Welche davon werden gegenwärtig diskutiert?

10. Welche Einrichtungen der Bundesregierung (Botschaften, Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle u. a.) kommen aus Sicht der Bundesregie-
rung generell zur Durchführung einer Endverbleibskontrolle vor Ort in-
frage?

11. Hält die Bundesregierung das „Blue Lantern Program“ der USA für ein ge-
eignetes Instrument zur Sicherung des Endverbleibs?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Einführung
eines analogen Systems in Deutschland?

12. Sind der Bundesregierung andere Beispiele für eine Endverbleibskontrolle
vor Ort aus anderen Ländern bekannt, die die Rüstungsexporte oder andere
sensible Exporte betreffen?

13. Ist die Dienstanweisung für Militärattachés aus dem Jahr 2010, nach der
diese auch kommerzielle Rüstungsexporte zu begleiten bzw. zu unterstützen
haben (ARD-Sendung „Kontraste“, 5. September 2013), weiterhin in Kraft?
Falls ja, ist eine Neufassung der Anweisung geplant, und wann wird diese
gegebenenfalls in Kraft treten?

14. Gelten ähnliche Dienstanweisungen im Hinblick auf kommerzielle Rüs-
tungsexporte auch für vom Auswärtigen Amt gestelltes diplomatisches Per-
sonal?
Sofern nein, fallen kommerzielle Rüstungsexporte nach Auffassung der
Bundesregierung in den Bereich des allgemeinen Exports, den deutsche
Botschaften bzw. ihr Personal zu unterstützen beauftragt sind?

15. Unterstützen bzw. begleiten neben den Militärattachés Angehörige der deut-
schen Botschaften in irgendeiner Form kommerzielle Rüstungsexporte, und
falls ja, wie sieht diese Unterstützung bzw. Begleitung im Detail aus?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3003
16. Welche Treffen zwischen dem diplomatischen Personal in den deutschen
Botschaften und Vertretern deutscher Rüstungskonzerne haben seit dem
17. Dezember 2013 stattgefunden (bitte unter Angabe des Gastlandes, der
Stellenbezeichnung des diplomatischen Vertreters, des Namens des Rüs-
tungsunternehmens, dem Ort des Treffens – z. B. Botschaft, Messe o. Ä. –
und des Datums)?

Berlin, den 20. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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