BT-Drucksache 18/3002

Rüstungsexportentscheidungen des Bundessicherheitsrates

Vom 29. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3002
18. Wahlperiode 29.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth,
Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Rüstungsexportentscheidungen des Bundessicherheitsrates

Dem Bundessicherheitsrat (BSR) kommt im deutschen Rüstungsexportkontroll-
system die Schlüsselrolle zu. Unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers bzw. der
Bundeskanzlerin entscheiden die Bundesminister des Auswärtigen, der Vertei-
digung, des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz, für Wirtschaft und
Energie, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Finanzen
und der Chef des Bundeskanzleramtes über Rüstungsexportvorhaben, die hin-
sichtlich ihres finanziellen Volumens, der Art und Stückzahl des Rüstungsgutes
und/oder des Empfängerlandes als sensibel zu gelten haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 das
Auskunftsrecht des Deutschen Bundestages über die im BSR getroffenen Ent-
scheidungen gestärkt. Dies betrifft sowohl positiv wie negativ beschiedene
Genehmigungsanträge. Gleichzeitig benannte das Bundesverfassungsgericht
seitens der Bundesregierung mitzuteilende Grunddaten. So ist die Bundesregie-
rung nun verpflichtet, neben dem Empfängerland auch das finanzielle Gesamt-
volumen, eine konkrete Benennung der fraglichen Rüstungsgüter (z. B. „Kampf-
panzer“) sowie den Namen des antragstellenden Unternehmens offenzulegen.
Die Bundesregierung hat mit der Änderung der Geschäftsordnung des Bundes-
sicherheitsrates am 4. Juni 2014 einige der Auflagen des Bundesverfassungs-
gerichtes vorweggenommen. So muss der Deutsche Bundestag binnen zwei
Wochen nach der Sitzung des BSR über endgültige Rüstungsexportentscheidun-
gen informiert werden. Nach der Geschäftsordnung müssen dabei folgende In-
formationen offengelegt werden: „Beschreibung und Anzahl der genehmigten
Güter sowie das Empfängerland“. Nach der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichtes ist die Geschäftsordnung des BSR nun überholt, da sie die Be-
kanntmachung des finanziellen Volumens und des antragstellenden Unterneh-
mens, aber auch generell die Mitteilung über abgelehnte Exportanträge nicht
vorsieht.
Das Bundesverfassungsgericht betonte den Charakter der „Zäsur“, der der end-
gültigen Entscheidung des BSR als Abschluss des Genehmigungsverfahrens
nach Bescheid einer Voranfrage und dem Willensbildungsprozess innerhalb der
Bundesregierung zukommt. Diese Zäsur betrifft folgerichtig alle Entscheidun-
gen, die der BSR in der Vergangenheit getroffen hat. Daraus leitet sich zwingend
ein Informationsanspruch des Deutschen Bundestages bezüglich vergangener
Entscheidungen ab.

Drucksache 18/3002 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bis wann plant die Bundesregierung die Geschäftsordnung des BSR zu än-

dern, um den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
vom 21. Oktober 2014 nachkommen zu können?

2. Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern
hat der BSR in der zweiten Amtsperiode des früheren Bundeskanzlers
Gerhard Schröder getroffen (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung
des Rüstungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen Ge-
samtvolumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids)?

3. Welche Genehmigungsanträge zum Export von Rüstungsgütern wurden im
BSR in der zweiten Amtsperiode des früheren Bundeskanzlers Gerhard
Schröder negativ beschieden (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung
des Rüstungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen Ge-
samtvolumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids)?

4. Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern
hat der vorbereitende Ausschuss des BSR in der zweiten Amtsperiode des
früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder getroffen (bitte unter Angabe
der genauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, des exportierenden Unterneh-
mens, des finanziellen Gesamtvolumens, des Empfängerlandes und Monat
und Jahr des Entscheids)?

5. Welche Genehmigungsanträge zum Export von Rüstungsgütern wurden im
vorbereitenden Ausschuss des BSR in der zweiten Amtsperiode des frühe-
ren Bundeskanzlers Gerhard Schröder negativ beschieden (bitte unter An-
gabe der genauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, des exportierenden Un-
ternehmens, des finanziellen Gesamtvolumens, des Empfängerlandes und
Monat und Jahr des Entscheids)?

6. Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern
hat der BSR in der ersten Amtsperiode von Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel getroffen (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung des Rüs-
tungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen Gesamt-
volumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids)?

7. Welche Genehmigungsanträge zum Export von Rüstungsgütern wurden im
BSR in der ersten Amtsperiode von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
negativ beschieden (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung des Rüs-
tungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen Gesamt-
volumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids)?

8. Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern
hat der vorbereitende Ausschuss des BSR in der ersten Amtsperiode von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel getroffen (bitte unter Angabe der ge-
nauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, des exportierenden Unternehmens,
des finanziellen Gesamtvolumens, des Empfängerlandes und Monat und
Jahr des Entscheids)?

9. Welche Genehmigungsanträge zum Export von Rüstungsgütern wurden im
vorbereitenden Ausschuss des BSR in der ersten Amtsperiode von Bundes-
kanzlerin Dr. Angela Merkel negativ beschieden (bitte unter Angabe der ge-
nauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, des exportierenden Unternehmens,
des finanziellen Gesamtvolumens, des Empfängerlandes und Monat und
Jahr des Entscheids)?

10. Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern
hat der BSR in der zweiten Amtsperiode von Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel getroffen (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung des Rüs-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3002
tungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen Gesamtvo-
lumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids)?

11. Welche Genehmigungsanträge zum Export von Rüstungsgütern wurden im
BSR in der zweiten Amtsperiode von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
negativ beschieden (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung des Rüs-
tungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen Gesamt-
volumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids)?

12. Welche abschließenden Genehmigungen zum Export von Rüstungsgütern
hat der vorbereitende Ausschuss des BSR in der zweiten Amtsperiode von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel getroffen (bitte unter Angabe der ge-
nauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, des exportierenden Unternehmens,
des finanziellen Gesamtvolumens des Empfängerlandes und Monat und
Jahr des Entscheids)?

13. Welche Genehmigungsanträge zum Export von Rüstungsgütern wurden im
vorbereitenden Ausschuss des BSR in der zweiten Amtsperiode von Bun-
deskanzlerin Dr. Angela Merkel negativ beschieden (bitte unter Angabe der
genauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, des exportierenden Unterneh-
mens, des finanziellen Gesamtvolumens, des Empfängerlandes und Monat
und Jahr des Entscheids)?

14. Welches finanzielle Gesamtvolumen hatten jeweils die von der Bundes-
regierung bereits bekannt gemachten Entscheidungen des BSR im Jahr
2014?

15. Welche Unternehmen haben jeweils die Exporterlaubnis bei den von der
Bundesregierung bereits bekannt gemachten Entscheidungen des BSR im
Jahr 2014 erhalten?

Berlin, den 29. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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