BT-Drucksache 18/2998

Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA - Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option

Vom 16. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2998
18. Wahlperiode 16.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert
Behrens, Karin Binder, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen
von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option

Der Umgang insbesondere mit hochradioaktiven Atomabfällen ist in der Bun-
desrepublik Deutschland bis heute nicht gelöst. Deshalb hat eine Mehrheit im
Deutschen Bundestag mit dem Standortauswahlgesetz und der damit verbunde-
nen Kommission einen vermeintlichen Neustart unternommen, dessen Ziel auch
ein gesellschaftlicher Konsens für den Umgang mit hochradioaktiven Abfällen
sein soll. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist unter anderem ein hohes
Maß an Information und Transparenz gegenüber der Bevölkerung ebenso wie
gegenüber Stakeholdern erforderlich.
Im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen um einen Export von
152 Castor-Behältern mit hochradioaktiven Kugelbrennelementen aus dem still-
gelegten Atomkraftwerk AVR (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) in
die USA, und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt auch der Brennele-
mente aus dem kommerziellen Atomkraftwerk Hamm-Uentrop (Thorium-
Hoch-Temperatur-Reaktor – THTR) ebenfalls in die USA, ist derzeit von einem
solchen Neustart im Sinne von Transparenz wenig zu sehen.
Die Bundesregierung begründet den geplanten Export unter anderem mit angeb-
lichen Proliferationsrisiken, die darin bestehen sollen, dass sich in den abge-
brannten AVR-Brennelementen noch relevante Mengen von hochangereicher-
tem Uran-235 befinden sollen, die für den Bau von Atomwaffen genutzt werden
könnten (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2488).
In der Antwort zu Frage 14 auf die Kleine Anfrage „Möglicher Export hochra-
dioaktiver Brennelemente aus Jülich und Ahaus per Castor-Transport in die
USA“ auf Bundestagsdrucksache 18/2488 teilt die Bundesregierung mit, dass
nach Angaben des Forschungszentrums Jülich GmbH (FZJ) „das für die AVR-
Brennelemente verwendete hochangereicherte Uran mit einem Anreicherungs-
grad über 90 Prozent (Verhältnis U-235 zur Gesamtmenge Uran) als auch
das niedrig angereicherte Uran mit einem Anreicherungsgrad von weniger als
20 Prozent (Verhältnis U-235 zur Gesamtmenge Uran) aus den USA geliefert“
wurden.
Außerdem teilt die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 15 mit, nach An-
gaben des FZJ seien für die „im AVR-Behälterlager befindlichen AVR-Brenn-
elemente 288 kg U-235 aus den USA geliefert“ worden und „Die Gesamtmenge
des gelieferten hochangereicherten Urans (HEU) hat sich nicht geändert, da der
Anreicherungsgrad des gesamten Materials sich zwar entsprechend dem Ab-

Drucksache 18/2998 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
brand verringert hat, aber noch immer über dem Wert für niedrig angereichertes
Uran (LEU) von < 20 Prozent liegt und das Uran somit nach wie vor als HEU
zu klassifizieren ist.“
Und schließlich antwortet die Bundesregierung zu Frage 16, das FZJ habe
mitgeteilt, dass „alle Castor-Behälter in unterschiedlicher Anzahl VR-Brenn-
elemente mit hochangereichertem Uran“ sowie 55 Castoren „neben hoch-
angereicherten Brennelementen auch niedrig angereicherte Brennelemente“
enthalten.
Im „Abschlussbericht über den Leistungsbetrieb des AVR-Versuchskernkraft-
werkes“, Forschungszentrum Jülich GmbH Arbeitsgemeinschaft Versuchsreak-
tor (AVR) GmbH, verfasst von Egon Ziermann und Günther Ivens vom Oktober
1997, ist auf Seite 313 eine Tabelle enthalten, die Angaben über die Spaltpro-
dukte in den Brennelementekugeln gibt.
Auf Basis der Angaben in dieser Tabelle ergibt sich bei der Summierung der
angegebenen Mengen eine Menge von 250 kg hochangereichertes Uran (HEU,
92 bis 93 Prozent angereichert) und 469 kg niedrig angereichertes Uran (LEU,
7 bis 17 Prozent angereichert). Darin waren insgesamt zwar die von der Bundes-
regierung genannten 288 kg spaltbares Uran-235 enthalten, aber eben nicht nur
als HEU. Der frische Brennstoff bestand somit im Mittel aus nur auf 40 Prozent
angereichertem Uran, fiel damit jedoch noch unter HEU.
In „Fortschritte in der Energietechnik“, herausgegeben von K. Kugeler, H. Neis,
G. Ballensiefen (Forschungszentrum Jülich GmbH – Institut für Sicherheitsfor-
schung und Reaktortechnik) ist in dem Aufsatz „HTR-2000 – Ein praxiserprob-
tes HTR-Anlagenmodell für den AVR-Reaktor“ von Wolf, Werner, Thomas,
Ballensiefen eine Tabelle enthalten (S. 363). Diese listet Angaben über die
„Spalt- und Brutstoffmenge aller 281 000 AVR-Brennelemente nach Entnahme
aus dem Reaktorbetrieb“ auf (nach Angaben des Forschungszentrums Jülich
– www.fz-juelich.de „Fragen und Antworten zu den AVR-Brennkugeln“ – han-
delt es sich tatsächlich um 288 161 Kugeln in den Castoren, die Brennstoff ent-
halten, plus 124 brennstofffreie Graphitkugeln).
Die Autoren schreiben weiterhin: „Bezogen auf den Spaltstoffeinsatz der fri-
schen Brennelemente sind ca. 80 % des U-235 während des Reaktorbetriebs ge-
spalten worden. Im Mittel enthalten die abgebrannten Kugeln ca. 200 mg U-235,
was einem Abbrand von 12 % FIMA entspricht“ (S. 364). Hinzuweisen ist in der
Tabelle auf die große Menge von nichtspaltbarem U-238. Keine Angaben macht
die Tabelle zum ebenfalls nichtspaltbaren U-236. Dieses dürfte nach Einschät-
zung der Fragesteller mit ca. 50 kg in den verbrauchten Brennelementen enthal-
ten sein.
Demnach befinden sich in den abgebrannten Brennelementen aus dem AVR
Jülich heute lediglich 57 Kilogramm spaltbares Uran-235 und 19,1 Kilogramm
spaltbares Uran-233, umgeben von 424 Kilogramm nichtspaltbarem Uran-238
und weiteren 50 Kilogramm Uran-236.
Laut Haushaltsplanungen sollen in den nächsten Jahren beim Bundesministe-
rium für Bildung und Forschung (BMBF) insgesamt rund 250 Mio. Euro für die
sogenannte US-Option bereitgestellt werden. Für das Jahr 2015 werden dem-
nach 65,370 Mio. und für das Jahr 2016 170,865 Mio. Euro eingeplant. Laut
einem Bericht des Bundesforschungsministeriums an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages sind dies lediglich die Vertrags- und Transport-
kosten. Die Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung
der Brennelemente durch die USA sind demnach noch nicht bekannt (siehe
Tabelle 1, S. 13 ff., 2. Übersicht zukünftige Projekte, Bericht des BMBF an den
Haushaltsausschuss vom 15. Mai 2014, Ausschussdrucksache 18(8)379).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2998
In diesem Bericht heißt es auf Seite 16 außerdem: „Rechtliche Einsprüche gegen
Transportrouten oder temporäre Zwischenlagermengen könnten erhebliche
Auswirkungen haben. Beispielsweise könnte eine mangelnde Mitwirkung des
Landes NRW zur Ermöglichung eines Transports der Brennelemente des AVR
zu Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe führen, falls dies die Neuerrich-
tung eines Zwischenlagers am Standort Jülich erforderlich machen würde.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel wiegt eine AVR-Brennelementkugel insgesamt?

Wie viele Kugeln sind es insgesamt?
Wie hoch war der Anteil von Uran (Gesamtmenge) und von Thorium jeweils
pro Kugel und insgesamt im Neuzustand?
Wie hoch war der jeweilige Anteil (in Kilogramm) von spaltbarem Uran-235
über 20 Prozent, über 90 Prozent und unter 20 Prozent mit welcher jeweiligen
Anreicherung im Neuzustand?
Wie hoch ist der jeweilige Anteil (in Kilogramm) von spaltbarem Uran-235
über 20 Prozent, über 90 Prozent und unter 20 Prozent mit welcher jeweiligen
Anreicherung im abgebrannten bzw. jetzigen Zustand?
Wie hoch ist der Anteil in Kilogramm von anderen Spaltprodukten im abge-
brannten bzw. jetzigen Zustand (bitte alle einzeln mit Gewichtsangabe auflis-
ten)?

2. Treffen die in der Vorbemerkung der Fragesteller gemachten Ausführungen
zum hochangereicherten Uran (ca. 250 kg) und niedrig angereichertem Uran
(ca. 470 kg) in den frischen AVR-Brennelementen zu?
Wenn nein, was ist dann zutreffend, und warum sind diese Angaben nicht zu-
treffend?

3. Ist es zutreffend, dass von der ursprünglich insgesamt im AVR eingesetzten
Masse von 288 kg U-235-Spaltstoff nur noch weniger als 60 kg in den Cas-
toren vorhanden sind?
Wenn nein, was ist dann zutreffend?

4. Ist es zutreffend, dass das in den 152 Castoren vorhandene Uran im Mittel
nicht mehr als HEU zu charakterisieren ist und dass es sich insgesamt noch
um ca. 550 kg niedrig angereichertes Uran (LEU) handelt (wenn nein, bitte
detailliert darstellen, warum dies nicht zutreffend ist)?

5. Ist die Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksa-
che 18/2488 so zu verstehen, dass die Befüllung der Castoren so vorgenom-
men wurde, dass das Uran in 97 Castoren im Mittel noch die Kriterien für
HEU erfüllt, aber das Uran in 55 Castoren im Mittel unterhalb der Schwelle
für HEU liegt?
Wenn nein, wie verhält es sich dann?
Wenn ja, warum sollen dann die 55 Castoren mit LEU dennoch in die USA
exportiert werden?

6. Welche Tätigkeiten, Maßnahmen und Studien sollen im Rahmen der Planun-
gen für die US-Option mit den 65,370 Mio. Euro im Jahr 2015 und welche
im Jahr 2016 mit den 170,865 Mio. Euro jeweils im Einzelnen finanziert wer-
den (bitte detailliert auflisten)?

7. Gibt es inzwischen Abschätzungen oder Kalkulationen über die weiteren
Kosten hinsichtlich der Übernahme, Behandlung und Entsorgung der Brenn-
elemente durch die USA?

Drucksache 18/2998 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Welche rechtlichen Einsprüche gegen Transportrouten befürchtet die Bun-
desregierung?

9. Was ist gemeint, wenn, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller zitiert, da-
von gesprochen wird, dass „temporäre Zwischenlagermengen“ erhebliche
Auswirkungen haben könnten, und was ist genau mit „temporären Zwi-
schenlagermengen“ gemeint?

10. Worin besteht die in „Übersicht zukünftige Projekte, in: Bericht des BMBF
an den Haushaltsausschuss vom 15. Mai 2014“ (Ausschussdrucksache
18(8)379) genannte „mangelnde Mitwirkung des Landes NRW zur Ermög-
lichung eines Transports der Brennelemente des AVR“ , die „zu Mehrkosten
in dreistelliger Millionenhöhe führen, falls dies die Neuerrichtung eines
Zwischenlagers am Standort Jülich erforderlich machen würde“?

11. Ist es zutreffend, dass mit dem in Frage 10 genannten „Transport(s) der
Brennelemente des AVR“ der Transport in die USA gemeint ist (siehe Be-
richt des BMBF an den Haushaltsausschuss vom 15. Mai 2014, Ausschuss-
drucksache 18(8)379)?
Wenn nein, was ist dann gemeint?
Wenn ja, wieso sind „Mehrkosten in dreistelliger Millionenbeträge“ ein Pro-
blem, wenn doch die US-Option schon mit den 250 Mio. Euro ohne die Kos-
ten für Übernahme, Behandlung und Entsorgung der Brennelemente durch
die USA veranschlagt werden?

12. Woraus würden die in Frage 10 genannten Mehrkosten jeweils mit Blick auf
Ahaus bzw. die US-Option genau resultieren, und wie setzt sich der ge-
nannte dreistellige Millionenbetrag im Einzelnen zusammen (siehe Bericht
des BMBF an den Haushaltsausschuss vom 15. Mai 2014, Ausschussdruck-
sache 18(8)379)?

13. Bedeutet der Hinweis darauf, dass „Mehrkosten in dreistelliger Millionen-
höhe“ entstehen könnten, wenn dies die „Neuerrichtung eines Zwischenla-
gers am Standort Jülich erforderlich machen würde“, dass eine solche Neu-
errichtung eines Zwischenlagers in Jülich aus Kostengründen nicht infrage
kommt (siehe Bericht des BMBF an den Haushaltsausschuss vom 15. Mai
2014, Ausschussdrucksache 18(8)379)?
Wenn nein, was bedeutet es dann?

Berlin, den 15. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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