BT-Drucksache 18/2944

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2014

Vom 17. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2944
18. Wahlperiode 17.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau,
Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2014

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asyl-
statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten
ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung
finden.
So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylent-
scheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen: Die
so genannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberück-
sichtigt bleiben, lag im Jahr 2013 bei 39,3 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge
(z. B. aus Serbien oder Mazedonien) zu nahezu 100 Prozent abgelehnt wurden.
Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte. Im Jahr 2013 erwiesen
sich etwa 13 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begrün-
det, bei Asylsuchenden aus Afghanistan oder dem Iran lag die Erfolgsquote im
Gerichtsverfahren sogar bei etwa 40 Prozent. Das heißt, dass im Ergebnis etwa
jeder zweite inhaltlich geprüfte Asylantrag zu einem Schutzstatus in Deutsch-
land führt.
Bei einem Drittel aller Asylsuchenden war das BAMF im Jahr 2013 der Auf-
fassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU) für die Asylprü-
fung zuständig sei. Übernahmeersuchen wurden vor allem an Polen gerichtet
(39,4 Prozent), danach folgte Italien (16,5 Prozent). Den 35 280 Ersuchen im
Jahr 2013 standen jedoch nur 4 741 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das
sind gerade einmal 13,4 Prozent. Bei Ländern wie Italien, Bulgarien, Malta oder
Zypern lag dieser Anteil nur zwischen 7 und 1 Prozent. Viele Betroffene wehren
sich erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung – wegen er-
heblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union oder aufgrund individueller Besonderheiten – oder aber sie tau-
chen im Zweifelsfall lieber unter, als dass sie gegen ihren Willen in ein Land
überstellt werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebens-
bedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten müssen. Das
Dublin-System produziert somit eine große Zahl von illegalisierten Schutz-
suchenden und erreicht nicht sein vorgebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der
EU ein faires Asylverfahren zu bieten. Innerhalb des BAMF werden trotz der
geringen realen Verteilungswirkung für die zum Teil sehr aufwändigen Dublin-
Verfahren zunehmend Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in
der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnten.
Bei Asylanhörungen wird – mutmaßlich zur Verfahrensbeschleunigung – häufig
gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Person, die einen Asylsuchenden an-

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gehört hat, auch die entsprechende Asylentscheidung treffen und begründen
sollte. Wegen der großen Bedeutung der persönlichen Glaubwürdigkeit wird
diese Identität zwischen Anhörer und Entscheider vom BAMF grundsätzlich an-
gestrebt. In der Praxis ist dies zum Beispiel bei Asylsuchenden aus den West-
balkanländern nur zu 60 Prozent der Fall.
Eine Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitskapazitäten im BAMF wäre der
Verzicht auf massenhafte Widerrufsverfahren – in der EU sieht nur Deutschland
obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne konkreten Anlass vor.
Im Jahr 2013 kam es bei 13 633 Prüfverfahren nur in jedem 20. Fall zu einer Ab-
erkennung eines Flüchtlingsstatus, wobei diese Widerrufe bei einer gericht-
lichen Überprüfung wiederum nur zu 37 Prozent Bestand hatten. Für die Betrof-
fenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Ver-
fahren dennoch sehr belastend.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2013 im Durch-
schnitt 7,2 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerken-
nungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfahrensdauer infolge von
Beschleunigungsmaßnahmen bedeutend kürzer. Umso länger dauern die Verfah-
ren bei Flüchtlingen mit hohen Anerkennungschancen, im Jahr 2013 mussten etwa
Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan, Eritrea und Somalia 14 bis 17 Monate
auf eine Behördenentscheidung warten.
Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland einreisen,
ist über die letzten Jahre stabil geblieben, im Jahr 2013 waren es 3 879 Personen.
Der zuvor beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung von Überstellungen
ist nicht eingetreten, Grenzsicherungsmaßnahmen erschweren eine Weiterflucht
von Griechenland in ein anderes Land der EU.
Vom umstrittenen Asylflughafenverfahren waren im Jahr 2013 972 Asylsu-
chende betroffen, unter ihnen 322 syrische und 114 afghanische Flüchtlinge so-
wie 180 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 48 dieser Asylsuchen-
den nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im
Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abge-
schoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
35,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2013 waren Kinder.
2,3 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die berei-
nigte Gesamtschutzquote zwischen 45,9 und 61 Prozent betrug. Ausgerechnet
die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2013 mit
durchschnittlich 11,2 Monaten besonders lange.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a

des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG –/in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvetion – GFK –,
subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungs-
praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im dritten
Quartal 2014, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals
2014 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die
15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser
Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Schutz nach Artikel 16a
GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus
bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben,
bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren:
Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz,
nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie mög-
lich darstellen)?

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b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tat-
sächlich inhaltliche, und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte
wie zuvor differenzieren)?

2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1
AufenthG/GFK im dritten Quartal 2014 beruhten auf staatlicher, nichtstaat-
licher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relati-
ven Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunfts-
ländern angeben)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2014 eingeleitet
(bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Aner-
kennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Ver-
gleich bitte auch die Werte des vorherigen zweiten Quartals 2014 nennen),
und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis
gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den ver-
schiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Ver-
gleich die jeweiligen Werte des vorherigen zweiten Quartals 2014 nennen)?

4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördli-
chen Entscheidung im dritten Quartal 2014 (bitte auch die Vergleichswerte
des vorherigen zweiten Quartals 2014 nennen), wie lang war die durch-
schnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung
(d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens), und wie lang war die durchschnitt-
liche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjähri-
gen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und
Folgeanträgen differenzieren)?

5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im dritten
Quartal 2014 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die
Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern
basierenden Dublinverfahren angeben und zum Vergleich die Werte des vor-
herigen zweiten Quartals 2014 nennen)?
a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffe-

nen Herkunftsländer und welche die 15 am stärksten angefragten EU-Mit-
gliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben so-
wie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien
und Ungarn nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es
in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch
nach EU-Mitgliedstaaten und Herkunftsländer differenzieren)?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn,
Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Per-
sonen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung
eines Asylverfahrens überstellt?

d) Wie viele Dublin-II-Verfahren wurden durch die Bundespolizei aufgrund
bilateraler Verwaltungsvereinbarungen eingeleitet, bzw. wie viele entspre-
chende Überstellungen wurden im fraglichen Zeitraum vollzogen?

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Be-
gründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung abge-

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lehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asyl-
verfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten
und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als un-
zulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus ge-
währt oder ein Asylprüfverfahren negativ abgeschlossen wurde (bitte in
absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den
wichtigsten Ländern und den dort gewährten Schutzstatus machen)?

f) Was sind die Gründe dafür, dass es nach Inkrafttreten der Dublin-III-Ver-
ordnung vermehrt zu Verfristungen kommt und keine entsprechenden
Übernahmeersuchen mehr gestellt werden können (vgl. Bundestagsdruck-
sache 18/2471, Antwort zu Frage 6f), und in wie vielen Fällen kam dies in
Bezug auf welche EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2014 (bitte nach Quartalen
differenzieren) vor?

g) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchen-
den festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-II-Verord-
nung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenziert angeben)?

h) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte
differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es im dritten Quartal
2014 bzw. im bisherigen Gesamtjahr 2014 durch bzw. an Deutschland
(bitte auch nach Ländern differenzieren; bitte wie auf Bundestagsdruck-
sache 18/1394, Antwort zu Frage 15i antworten, jedoch zusätzlich die je-
weiligen Überstellungsquoten ausweisen)?

i) Wie begründet der Präsident des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, seine Kritik
an Fällen des Kirchenasyls als generelle Infragestellung der Dublin-II-Ver-
ordnung, wobei fraglich sei, ob die Kirchen dabei immer verantwortungsvoll
vorgingen (www.migazin.de/2014/10/17/knatsch-ums-kirchenasyl/), und
inwieweit hält er es für nicht verantwortlich, wenn er öffentlich das Beispiel
eines Kirchenasyls nennt, das im Fall einer Abschiebung einer Schwangeren
nach Österreich gewährt wurde, weil Österreich im Gegensatz zu Deutsch-
land auch Schwangere abschiebe (ebd.)?

j) Über welche genaueren Zahlen zur Gewährung von Kirchenasyl verfügt
das BAMF bzw. sein Präsident, wenn er von 500 Personen im Kirchenasyl
ausgeht (www.migazin.de/2014/10/17/knatsch-ums-kirchenasyl/), wäh-
rend das Netzwerk „Asyl in der Kirche“ von 300 Personen in 180 Gemein-
den spricht (ebd.)?

k) Wie wird jetzt bzw. soll künftig mit welcher rechtlichen Begründung mit
Fällen des Kirchenasyls im Zusammenhang von Überstellungen nach der
Dublin-Verordnung umgegangen?

6. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2014 (bitte zum Vergleich
auch die Werte des vorherigen zweiten Quartals 2014 nennen) nach § 14a Ab-
satz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier gebo-
rene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylan-
träge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder
unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten
Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge so-
wie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende
Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten)
Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

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7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im drit-
ten Quartal 2014 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den wichtigsten
Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die
Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeit-
raum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im dritten Quartal 2014 an
welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen
wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zu-
rückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

9. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2014 bzw. im vorherigen
Quartal 2014 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben dif-
ferenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem je-
weils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen; außerdem bitte
jeweils so genau wie möglich nach der genauen Rechtsgrundlage differen-
zieren, d. h. nach Absatz 1, 2, 4 oder 5 bzw. Absatz 3 Nummer 1, 2, 3, 4, 5,
6 oder 7 des § 30 AsylVfG)?

10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2014
an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte
auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2014 (bitte wie auf Bundestagsdruck-
sache 18/1394, Antwort zu Frage 11 darstellen, jedoch nach zugesproche-
nem internationalem Flüchtlingsschutz – Asyl, GFK – und subsidiärem
Schutz differenzieren), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen
Verfahrens lassen sich machen?

12. Wie viele Asylanhörungen gab es im dritten Quartal 2014 bzw. im vorheri-
gen zweiten Quartal 2014 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren), und wieso werden Minderjährige ausnahmsweise z. B.
nur dann angehört, wenn es um die Aufklärung von Widersprüchen im Fa-
milienverband geht (Bundestagsdrucksache 18/2471, Antwort zu Frage 13),
nicht aber, wenn es um die besondere Berücksichtigung des Kindeswohls
oder um kinderspezifische Interessen oder Gefährdungen geht?

13. Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsu-
chenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im dritten
Quartal 2014 bzw. im vorherigen zweiten Quartal 2014?

14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staats-
angehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-
Herzegowina in den Monaten Juli, August, September 2014 gestellt (bitte
jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und
wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Er-
gebnis beschieden?

15. In Bezug auf welche Herkunftsländer werden Asylanträge derzeit prioritär
bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -ent-
wicklung und -planung im BAMF und unterstützende Sondermaßnahmen,
insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und wie ist der Stand der Neu-
besetzung der beschlossenen zusätzlichen 300 Stellen im BAMF bzw. der
Einarbeitung des entsprechenden Personals; welche weitergehenden Per-
sonalforderungen bestehen seitens des BAMF, um den gestiegenen Bedarfen
gerecht werden zu können?

Drucksache 18/2944 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
16. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundi-
gen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer
und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich
bitte auch nach Ländern differenzieren)?

17. Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern
des Westbalkans kommen, im dritten Quartal 2014 gegenüber dem vorheri-
gen zweiten Quartal 2014 entwickelt, und wie hoch war in diesen Zeiträu-
men die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne
Westbalkan)?

18. Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundi-
ger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern
diese bei Asylsuchenden aus Westbalkanländern, aus Syrien und anderen
wichtigen Herkunftsländern, und wieso dauern auch bei Asylsuchenden aus
Syrien Anhörungen (ohne Übersetzung) etwa 70 Minuten (vgl. Bundestags-
drucksache 18/2471, Antwort zu Frage 19), obwohl diese zu nahezu 100 Pro-
zent einen Schutzstatus erhalten?

19. In welchem Umfang macht das BAMF inzwischen bei welchen Herkunfts-
ländern von der Möglichkeit Gebrauch, Asylsuchende mit hohen Anerken-
nungschancen ohne mündliche Anhörung anzuerkennen (§24 Absatz 1 Satz 4
und 5 AsylVfG), und warum wird von dieser Möglichkeit nicht verstärkt
Gebrauch gemacht, angesichts von 144 832 unbearbeiteten Fällen (www.
bamf.de vom 15. Oktober 2014) und obwohl der Bundesminister des Innern,
Dr. Thomas de Maizière, auf EU-Ebene für beschleunigte Verfahren bei
Flüchtlingen aus Ländern mit hohen Anerkennungschancen geworben hat?

20. Wie ist es zu erklären, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 23
auf Bundestagsdrucksache 18/2471 keine Angaben zur Zahl der geltend ge-
machten Traumatisierungen von Asylsuchenden machen kann, weil dies
statistisch nicht erfasst werde, während sie auf Bundestagsdrucksache 17/
4779 in der Antwort zu den Fragen 12 und 16 hierzu noch ausführlich Aus-
kunft geben konnte, und wie lauten gegebenenfalls doch vorhandene statis-
tische Angaben zu diesem Fragekomplex?

21. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener
Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der
Ausländerbehörden welcher Bundesländer im dritten Quartal 2014 mit wel-
chem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

Berlin, den 17. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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