BT-Drucksache 18/2843

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/2588, 18/2840 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen)

Vom 10. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2843
18. Wahlperiode 10.10.2014
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes
zwischen den im Rat vereinigten Vertretern
der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen
vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union
im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die

auf die der vierte Teil des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet
(Internes Abkommen)

Bericht der Abgeordneten Michael Leutert und Anja Hajduk

Mit diesem Gesetzentwurf sollen die von deutscher Seite erforderlichen Vorausset-
zungen für das Inkrafttreten des Internen Abkommens nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes und für die Einrichtung des 11. Europäischen Entwick-
lungsfonds (EEF) geschaffen werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland am 11. EEF beträgt 20,5798 Prozent
bzw. 6 278 073 788 Euro. Die nationalen Beiträge werden zu je drei Tranchen pro
Jahr nach Bedarfsanmeldungen der Europäischen Kommission und darauf basieren-
den, mit qualifizierter Mehrheit angenommenen EU-Ratsbeschlüssen abgerufen.
Drucksache 18/2843 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Keiner. Der Vollzug der Finanzhilfe obliegt der Europäischen Kommission.

Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 8. Oktober 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Volkmar Klein Sonja Steffen
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin

Michael Leutert Anja Hajduk
Berichterstatter Berichterstatterin

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