BT-Drucksache 18/2777

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/807 - Begrenzung und Vereinheitlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/1342 - Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen

Vom 8. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2777
18. Wahlperiode 08.10.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/807 –

Begrenzung und Vereinheitlichung der Zinssätze für Dispo-
und Überziehungskredite

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1342 –

Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen

A. Problem
Zu Buchstabe a

I. Die Antragsteller zielen auf eine Feststellung des Deutschen Bundestages, dass
Dispositions- und Überziehungskredite ein profitables Geschäft für die Banken
in Deutschland seien. Kreditinstitute reichten billige Kredite, die sie von der Eu-
ropäischen Zentralbank bekämen, nicht an die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher weiter. Sie versuchten, die Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise zu Las-
ten der Kundschaft wettzumachen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher
seien finanziell nicht in der Lage, zeitnah aus dem Dispositionskredit herauszu-
kommen. Es drohe weitere Verschuldung von immer mehr Privathaushalten, de-
nen kein Ausweg aus der „Verschuldungsspirale“ aufgezeigt werde. Es fehle
eine klare Obergrenze für die Zinssätze von Verbraucherkrediten. Es bedürfe
vielmehr einer gesetzlichen Obergrenze und einer Vereinheitlichung beider
Zinssätze.
Drucksache 18/2777 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

II. Die Bundesregierung soll im Wesentlichen dazu aufgefordert werden, einen Ge-
setzentwurf vorzulegen, mit dem der Zinssatz für eingeräumte Dispositionskre-
dite wie auch der Zinssatz für geduldete Überziehungskredite auf maximal 5
Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank gedeckelt
werde.

Zu Buchstabe b
I. Die Antragsteller zielen auf eine Feststellung des Deutschen Bundestages, dass

die Dispositions- und Überziehungszinsen in Deutschland bei vielen Banken
nach wie vor zu hoch seien. Bei einem historisch niedrigen Leitzins der Europä-
ischen Zentralbank seien hohe Zinssätze für private Girokonten nicht mit Un-
kosten der Kreditinstitute begründbar und nicht akzeptabel. Mit der Verbrau-
cherkreditrichtlinie (2008/48/EG) sollten künftige Steigerungen der Dispositi-
ons- und Überziehungszinsen sich an der Entwicklung eines Referenzzinssatzes
orientieren, um eine symmetrische Umsetzung von Zinserhöhungen und -sen-
kungen zu gewährleisten. Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkre-
ditrichtlinie sichere den Banken jedoch üppige Margen und schreibe einen über-
höhten Zins für die Zukunft fest. Eine Begrenzung von Dispositions- wie auch
Überziehungszinsen, die auch die Verbraucherinteressen und die Risikokosten,
die mit Dispositionskrediten für Kreditinstitute verbunden sind, berücksichtige,
sei notwendig.

II. Die Bundesregierung soll im Wesentlichen aufgefordert werden,
1. Dispositions- und Überziehungszinsen gesetzlich auf ein aus der Sicht des

Verbraucherschutzes sowie den Refinanzierungs- und Risikokosten der
Banken vertretbares Zinsniveau zu begrenzen;

2. Kreditinstitute zu verpflichten, Verbraucherinnen und Verbraucher bei be-
trächtlicher Dauer einer geduldeten Kontoüberziehung auf die Möglich-
keit des Abschlusses eines anderen Kreditprodukts hinzuweisen;

3. Maßnahmen zur verbesserten Preistransparenz bei Dispositions- und
Überziehungskrediten festzulegen;

4. eine Ergänzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie bei der EU-
Kommission anzuregen, wonach alle Mitgliedstaaten der Europäischen
Union der Europäischen Zentralbank nach einheitlichen Kriterien und auf-
geschlüsselt nach vergleichbaren Kreditformen Daten zu eingeräumten
und geduldeten Überziehungen übermitteln.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/807 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/1342 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Weitere Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2777
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 18/807 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 18/1342 abzulehnen.

Berlin, den 8. Oktober 2014

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Mechthild Heil
Berichterstatterin

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Dennis Rohde
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Nicole Maisch
Berichterstatterin
Drucksache 18/2777 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Mechthild Heil, Dr. Johannes Fechner, Dennis Rohde,
Caren Lay und Nicole Maisch

I. Überweisung

Zu den Buchstaben a und b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/807 und 18/1342 in seiner 36. Sitzung am 22.
Mai 2014 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und
an den Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/807 in seiner 20. Sitzung am 8. Oktober 2014 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/1342 in seiner 20. Sitzung am 8. Oktober 2014 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. deren Ablehnung.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlagen zu den Buchstaben a und b in seiner 18. Sit-
zung am 4. Juni 2014 anberaten und beschlossen, eine öffentliche Anhörung dazu durchzuführen, deren Termin
er in seiner 21. Sitzung am 24. Juni 2014 auf den 24. September 2014 festgesetzt hat.

An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels-
und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung

Gerhard Hofmann Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.
V. (BVR), Berlin

Dr. Dean Martinovic, LL.M. Härle & Martinovic Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Berlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Prof. Dr. Christoph Kaserer Technische Universität München
Lehrstuhl für Finanzmanagement und Kapitalmärkte

Frank-Christian Pauli Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Berlin
Referent Team Finanzen

Dr. Martin Schmidberger ING-DiBa AG, Frankfurt am Main
Pamela Wellmann Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV)

Hinsichtlich der Ergebnisse dieser Anhörung wird auf das Protokoll der 26. Sitzung am 24. September 2014
mit den anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

Die Fraktion DIE LINKE. machte deutlich, die Anhörung habe bestätigt, dass die Banken zu hohe Zinsen für
Dispositions- und Überziehungskredite verlangten. Da Appelle an die Kreditwirtschaft keine Wirkung gezeigt
hätten, bedürfe es einer gesetzlichen Regulierung der Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite. Bei
einer Deckelung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank erhielten die

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2777
Banken weiterhin eine ausreichende Gewinnmarge. Insbesondere verschuldete Verbraucherinnen und Verbrau-
cher würden durch die bestehende Situation in die Schuldenspirale getrieben. Die Anhörung habe auch gezeigt,
dass verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Obergrenze nicht verfingen. In der vergangenen Legis-
laturperiode habe es bereits fraktionsübergreifend Einigkeit gegeben, dass die Zinssätze für Dispositions- und
Überziehungskredite zu hoch seien. Jedoch seien ohne eine gesetzliche Regelung die Zinssätze nicht gefallen.
Daher bedürfe es nunmehr des Einschreitens des Gesetzgebers, denn auch in anderen Bereichen finde eine
gesetzliche Deckelung von Zinsen statt. Insgesamt vermisse sie eine verbraucherschützende Initiative der Re-
gierungsfraktionen in diesem Bereich und werbe für ihren Antrag.

Die Fraktion der CDU/CSU teilte mit, dass sie aus grundsätzlichen Überlegungen einer Deckelung von Zin-
sen für Dispositions- und Überziehungskredite nicht zustimmen würde. Gegen den Antrag der Fraktion
DIE LINKE. wurde vorgetragen, dass sich dieser auf nicht aktuelle Zahlen stütze. Daten der Deutschen Bun-
desbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ergäben ein anderes Bild. Auch habe die An-
hörung gezeigt, dass eine Deckelung von Dispositions- und Überziehungszinsen keinen Ausweg aus der Schul-
denspirale darstelle. Das Problem von hohen Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite könne nach
Auffassung einiger Sachverständiger in der Anhörung auch nicht durch eine Deckelung des Zinssatzes beseitigt
werden. Vielmehr müssten Kundinnen und Kunden der Banken, welche heute günstige Konditionen erhielten,
bei einer Deckelung in Zukunft dort mit einer Verteuerung rechnen. Eine gesetzliche Zinsgrenze führe zwangs-
läufig dazu, dass sich der Durchschnittszinssatz dieser Grenze annähern werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war der Auffassung, dass die Deckelung der Dispositions- und
Überziehungszinsen lediglich einen kleinen Markteingriff darstelle. Neben der Zinshöhe seien auch die man-
gelnde Transparenz, der fehlende Wettbewerb, die unzureichenden Kontowechselmöglichkeiten und die feh-
lende Beratungspflicht der Banken zur Umschuldung problematisch. Der Markt funktioniere hier nicht.

Die Fraktion der SPD stellte mit Blick auf die Ergebnisse der Anhörung fest, dass den Verbraucherinnen und
Verbrauchern am besten durch verpflichtende Veröffentlichung der Zinssätze im Internet und durch gesetzliche
Beratungspflichten der Banken zur Umschuldung geholfen würde. Diese Pflichten führten zu keinen nennens-
wert höheren Kosten für die Kreditwirtschaft. Hierzu werde das Bundesministerium der Justiz und für Ver-
braucherschutz demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage zu Buchstaben a in seiner 27. Sitzung am
8. Oktober 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren
Ablehnung.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage zu Buchstaben b in seiner 27. Sitzung am
8. Oktober 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. deren
Ablehnung.

Berlin, den 8. Oktober 2014

Mechthild Heil
Berichterstatterin

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Dennis Rohde
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Nicole Maisch
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.