BT-Drucksache 18/2641

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/1797, 18/2136, 18/2639 - Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015)

Vom 24. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2641
18. Wahlperiode 24.09.2014
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs-
B
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Dienst- und Versorgungsbezüge im
Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öf-
fentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 an die Entwicklung der allgemei-
nen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für den Bundeshaushalt (ohne Post und Bahn) ergeben sich aus der Anpassung der
Dienst- und Versorgungsbezüge folgende finanzielle Mehrbelastungen:

Haushaltsjahr 2014: 542 Mio. Euro,
Haushaltsjahr 2015: 1 050 Mio. Euro,
Haushaltsjahr 2016 ff.: 1 130 Mio. Euro.

Durch die nach § 14a BBesG vorzunehmende Reduzierung der Erhöhungen um je-
weils 0,2 Prozentpunkte werden der Versorgungsrücklage in den Haushaltsjahren
2014 und 2015 insgesamt weitere 104 Mio. Euro zugeführt.
Unabhängig davon sind auf Grund der Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpas-
sungsgesetze 1999, 2000, 2010/2011 und 2012/2013 weitere Zuführungen zu leisten.
Die seinerzeit vorgenommenen Verminderungen von insgesamt 1,4 Prozentpunkten
gelten fort.
Der Gesamtzuschussbedarf des Bundeseisenbahnvermögens wird innerhalb des Fi-
nanzplanungszeitraums voraussichtlich um durchschnittlich rund 100 Mio. Euro pro
Jahr steigen, der Zuschussbedarf der Postbeamtenversorgungskasse um durch-
schnittlich rund 120 Mio. Euro pro Jahr.
Im Bundeshaushalt 2014 ist eine Vorsorge für die Übertragung des Tarifabschlusses
getroffen worden, so dass zusätzliche Belastungen für die Einzelpläne vermieden
werden können. Die finanziellen Mehrbelastungen für die Haushaltsjahre ab 2015
Drucksache 18/2641 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
werden bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2014 bis
2018 zu berücksichtigen sein.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht ein geringfügiger Erfüllungsaufwand.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Der Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten Infor-
mationspflichten.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der für die einzelnen Stellen geringfügige Erfüllungsaufwand, der sich durch die
Umstellung auf eine neue Rechtslage ergibt, kann mit den vorhandenen Ressourcen
abgedeckt werden.

Weitere Kosten
Vorbehaltlich des dritten Absatzes entstehen der Wirtschaft, insbesondere den mit-
telständischen Unternehmen, keine zusätzlichen Kosten.
Die vorgesehenen Regelungen werden keine wesentlichen Änderungen von Ange-
bots- und Nachfragestrukturen zur Folge haben. Auswirkungen auf Einzelpreise und
das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwar-
ten.
Durch die Bezügeerhöhungen für die Beamtinnen und Beamten entstehen bei ande-
ren Einrichtungen der Bundesverwaltung, die Dienstherrenfähigkeit besitzen und
über einen eigenen Haushalt verfügen, sowie den Postnachfolgeunternehmen (Deut-
sche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG) Mehrbelastun-
gen.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Frak-
tionen für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 24. September 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Dr. Reinhard Brandl Martin Gerster
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Dietmar Bartsch Anja Hajduk
Berichterstatter Berichterstatterin

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