BT-Drucksache 18/2614

Einrichtung eines EU-Systems zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und Verarbeitung von Fluggastdaten

Vom 18. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2614
18. Wahlperiode 18.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, Annette Groth,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Martina
Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und
der Fraktion DIE LINKE.

Einrichtung eines EU-Systems zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und
Verarbeitung von Fluggastdaten

Die Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben den Rat
und das Europäische Parlament aufgefordert, eine europäische Fluggastdaten-
datensammlung zu PNR-Daten (Passenger Name Records) einzurichten. Eine
entsprechende Mitteilung findet sich in den Schlussfolgerungen des außer-
ordentlichen Gipfeltreffens vom 31. August 2014. „Arbeiten“ hierzu sollten noch
vor Jahresende abgeschlossen werden. Die Maßnahme steht in Zusammenhang
mit der Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“, die etwa in Syrien oder dem Irak
in islamistischen Gruppen an kriegerischen Handlungen beteiligt sind. Die Flug-
gastdatensammlung soll helfen, verdächtige Reisebewegungen von „ausländi-
schen Kämpfern“ aufzuspüren und sie zu verfolgen. Der neuerliche Vorstoß für
ein EU-PNR-System ist Teil eines „Aktionsplans gegen die Bedrohung durch
zurückkehrende Dschihadisten“, der bei einem informellen EU-Ministertreffen
in Mailand zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien,
Schweden, Spanien, Dänemark und den Niederlanden vereinbart worden war
(Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdruck-
sache 18/2210). Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Nutzung des Schen-
gener Informationssystems (SIS) für heimliche Fahndungen sowie „gezielte
Grenzkontrollen“.
Die eigene Vorratsdatenspeicherung und Verarbeitung von Passagierdaten steht
seit langem auf der Tagesordnung von EU-Ratsarbeitsgruppen. Zuerst hatte die
Europäische Kommission im Jahr 2007 einen Entwurf für einen Rahmenbe-
schluss des Rates zur „Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfol-
gungszwecken“ vorgelegt. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon musste
der Vorschlag jedoch zunächst rechtlich neu gefasst werden. Das Europäische
Parlament hatte bereits damals den unzureichenden Schutz personenbezogener
Daten moniert. Anfang des Jahres 2011 legte die Europäische Kommission
schließlich mit einem Richtlinienvorschlag nach (KOM(2011) 32 endgültig).
Demnach sollen vor jedem Flug alle in Buchungs- und Abfertigungssystemen
anfallende persönlichen Daten der Reisenden an die Grenzbehörden des Ziellan-
des übermittelt werden. Verarbeitet würden ausführliche Kontaktangaben, die
Reiseroute, ausstellendes Reisebüro, Kreditkartenangaben oder Essenswünsche.
Ähnliche Daten werden bereits jetzt in den sogenannten Advanced Passenger In-
formation (API) zwischen Fluggesellschaften und Grenzbehörden getauscht.
Diese sind allerdings weniger umfangreich. Sollte eine EU-PNR-Richtlinie ver-
abschiedet werden, würden die API-Systeme integriert.

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Die PNR-Informationen sollen nach Willen der Europäischen Kommission
mindestens fünf Jahre gespeichert werden. Im neuen Vorschlag ist von einer
Maskierung die Rede, allerdings wird nirgends ein Verfahren hierzu bestimmt.
Nach einer „offenen“ Speicherfrist von 30 Tagen würden die Daten „anonymi-
siert“, könnten aber jederzeit wieder hergestellt werden. Die Daten sollen an
eine Zentralstelle übermittelt werden, wo sie von den zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgerufen werden können. Nach der-
zeitigem Stand könnte die neue PNR-Datensammlung bei der Agentur für das
Betriebsmanagement von IT-Großsystemen angesiedelt werden. Das PNR-Sys-
tem soll aber dezentral aufgebaut sein. Viele Mitgliedstaaten der Europäischen
Union haben hierfür bereits Systeme errichtet, die dann vernetzt würden. Ohne
dass die Einführung eines EU-PNR-Systems überhaupt vom Parlament beraten
worden ist, finanziert die Europäische Kommission entsprechende Vorbereitun-
gen (NoPNR.org vom 5. Februar 2014).
Viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatten den Richtlinienentwurf
wegen zu hoher Kosten, aber auch aus Datenschutzgründen kritisiert. Auch der
deutsche Bundesrat hatte sich entsprechend geäußert (Bundesratsdrucksache
73/1/11): Der Richtlinienvorschlag setze falsche Akzente, der Mehrwert einer
anlassunabhängigen Speicherung von PNR-Daten sei nicht nachgewiesen. Die
Speicherfristen seien unverhältnismäßig lang, die Möglichkeiten zur „Re-Iden-
tifizierung“ (nach „Anonymisierung“) müsse „auf das unabweisbar erforder-
liche Maß begrenzt werden“. Nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung verlangt der Bundesrat eine „umfas-
sende verfassungsrechtliche Prüfung des Fluggastdatenkonzepts“. Denn Daten
würden „ohne Anlass“ gespeichert, also „ohne Anknüpfung an ein zurechenbar
vorwerfbares Verhalten“. Dies stelle einen besonders schweren Eingriff in das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Achtung des
Privatlebens dar. Es sei laut dem Bundesrat zudem nicht ersichtlich, wieso die
bereits zulässige Verwendung von „API-Daten“ für die dargestellten Zwecke
nicht ausreichend sein soll. Auch könne das SIS für die beschriebenen Zwecke
genutzt werden.
Strittig war bislang, ob die neue Datensammlung auch EU-interne Flüge einbe-
ziehen sollte. Auch die Zweckbestimmung könnte rigoros erweitert werden:
Großbritannien, Österreich und Litauen forderten eine allgemeine Nutzung für
„Einwanderungszwecke“. Schließlich wurde vorgeschlagen, es den einzelnen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union freizustellen, ob sie die Erfassung von
PNR-Daten bei innereuropäischen Flügen anordnen. Zur Debatte steht auch, den
Tausch von PNR-Daten nur auf bestimmte Flüge („targeted flights“) zu be-
schränken. Mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union lehnen dies aber
ab, auch die Europäische Kommission hatte dagegen protestiert. Bei der
Speicherdauer wurde nachverhandelt: Laut einer Pressemitteilung des Rates
(Ratsdokument 9179/1/12 REV 1) sei „eine Reihe von Mitgliedstaaten“ der
Auffassung, dass die erste, „offene“ Speicherfrist von 30 Tagen „aus operativer
Sicht zu kurz ist“. Daher sei diese Frist auf zwei Jahre zu verlängern.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach Kenntnis der

Bundesregierung zuletzt auf die Einführung einer europäischen Fluggast-
datendatensammlung zu PNR-Daten (Passenger Name Records) gedrängt?

2. Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach Kenntnis
der Bundesregierung zuletzt dagegen ausgesprochen?

3. Wie hat sich die Haltung der Bundesregierung zur Einrichtung einer europä-
ischen Fluggastdatendatensammlung seit den Vorschlägen der Europäischen
Kommission von 2007 bzw. 2011 geändert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2614
4. Welchen Mehrwert hätte die anlasslose Sammlung und Verarbeitung von
Daten in einer europäischen Fluggastdatendatensammlung aus Sicht der
Bundesregierung?

5. Inwiefern teilt die Bundesregierung das Bedürfnis nach Dringlichkeit, wie
es vom Rat in der Formulierung, „Arbeiten“ zu einer europäischen Flug-
gastdatendatensammlung sollten noch vor Jahresende abgeschlossen wer-
den, ausgedrückt wurde?

6. Auf welche Weise könnten PNR-Daten aus Sicht der Bundesregierung „im
Terrorismus-Bereich“ der „Feststellung von Reisebewegungen von – zum
Teil bislang unbekannten – Personen“ dienen, ohne die Daten per Data
Mining mit anderen Informationssystemen abzugleichen (Bundestags-
drucksache 18/1630)?
a) Auf welche Weise soll mit den PNR-Daten „aufgehellt“ werden, ob diese

„bislang unbekannten Personen“ in „Terrorcamps“ reisen bzw. dort ihre
Zeit verbrachten?

b) Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung für ein „hohes Daten-
schutzniveau“ eines künftigen EU-PNR-Systems eingesetzt?

7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (1 BvR 256/08
vom 2. März 2010) hinsichtlich einer europäischen Fluggastdatendaten-
sammlung?

8. Inwiefern hält die Bundesregierung die Sammlung und Verarbeitung von
Daten in einer europäischen Fluggastdatendatensammlung für einen gerin-
gen, mittleren oder schweren Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung und das Recht auf Achtung des Privatlebens?

9. Welche aktuellen Kostenschätzungen sind der Bundesregierung zu einer eu-
ropäischen Fluggastdatendatensammlung bekannt, und inwieweit hält sie
diese für realistisch?

10. Wer soll die Kosten aus Sicht der Bundesregierung übernehmen, und welche
Anstrengungen zur Klärung der Kostenfrage hat sie hierzu auf EU-Ebene
unternommen?

11. Welche deutschen Systeme zur Fluggastdatendatensammlung sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits vorhanden, und welche Grenzbehör-
den bzw. Fluggesellschaften verarbeiten entsprechende Daten?

12. Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung für nicht ausreichend,
wenn weiterhin lediglich API zwischen Fluggesellschaften und Grenz-
behörden getauscht werden?

13. Welche in Buchungs- und Abfertigungssystemen anfallenden persönlichen
Daten von Reisenden sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rah-
men des EU-Fluggastdatenabkommens an die Grenzbehörden des Ziellan-
des übermittelt werden?

14. Welche Speicherfristen einer europäischen Fluggastdatendatensammlung
hält die Bundesregierung für erforderlich, und wie begründet sie dies?

15. Warum konnte die Bundesregierung „ihre Kernforderung, die Speicherfrist
zu verkürzen“ (Bundestagsdrucksache 18/2070), nicht durchsetzen, bzw.
welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben gegen ihre Vor-
schläge gestimmt?

16. Auf welche Weise könnten Daten in einer europäischen Fluggastdaten-
datensammlung bzw. einem deutschen Teilsystem nach Einschätzung der
Bundesregierung „anonymisiert“ werden, und welche technischen Anwen-
dungen existieren hierzu?

Drucksache 18/2614 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
17. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates, Möglichkei-
ten zur „Re-Identifizierung“ (nach „Anonymisierung“) müssten „auf das
unabweisbar erforderliche Maß begrenzt werden“?

18. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates nach einer
„umfassende[n] verfassungsrechtliche[n] Prüfung des Fluggastdatenkon-
zepts“, und welche Anstrengungen zu einer Umsetzung hat sie dazu unter-
nommen?

19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der
Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezoge-
ner Daten (Artikel-29-Gruppe) „Statement on the ruling of the Court of
Justice of the European Union“ vom 1. August 2014, nach dem jede Form
der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu unterbleiben hat („national data
retention laws and practices should ensure that there is no bulk retention of
all kinds of data“), und wie wird sie sich dazu positionieren?

20. Wie steht die Bundesregierung zur Einschätzung des Bundesrates, statt
einer europäischen Fluggastdatendatensammlung könne auch das SIS für
die beschriebenen Zwecke genutzt werden?

21. Wie positioniert(e) sich die Bundesregierung zur Forderung einiger Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union nach einer Nutzung einer europä-
ischen Fluggastdatendatensammlung auch für „Einwanderungszwecke“,
und was ist aus ihrer Sicht darunter zu verstehen?

22. Nach welcher Maßgabe sollten Polizeibehörden aus Sicht der Bundesregie-
rung eine europäische Fluggastdatendatensammlung auch zur Verfolgung
von Straftaten nutzen dürfen?

23. Auf welche Weise kann eine europäische Fluggastdatendatensammlung aus
Sicht der Bundesregierung bei der Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“
helfen?

24. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Rates, der einen
„Zustrom“ („flow“) von „ausländischen Kämpfern“ nach Europa annimmt?

25. Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung zum „Aktionsplan gegen
die Bedrohung durch zurückkehrende Dschihadisten“ davon spricht, es
seien auch „gezielte Grenzkontrollen“ geplant (Schriftliche Frage 24 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2210)?

26. Wie ist es zu verstehen, wenn die Bundesregierung von einer „stärker koor-
dinierten Nutzung vorhandener Instrumente des Informationsaustauschs“
spricht (Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundes-
tagsdrucksache 18/2210), und wie ist dies hinsichtlich des EU-PNR-Sys-
tems zu verstehen, bzw. mit welchen Instrumenten soll dieses dann „ko-
ordiniert“ werden?

27. Inwiefern haben Bundesbehörden erwogen, von der im Herbst wirksam
werdenden „Notfallklausel“ zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen
Gebrauch zu machen, die von Deutschland durchgesetzt worden war und
Schengen-Staaten ermächtigt, ihre Binnengrenzen für bis zu einem halben
Jahr wieder zu kontrollieren und diese Maßnahme sogar mehrmals zu ver-
längern, wenn deren innere Sicherheit „massiv bedroht ist aufgrund von er-
heblichen Defiziten beim Schutz der Schengen-Außengrenzen“ (Pressemit-
teilung des Bundesministeriums des Innern vom 8. Oktober 2013)?

28. Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Regierung
Italiens EU-Verträge verletzt oder möglicherweise verletzt, da sie angeblich
nicht von allen ankommenden Geflüchteten Fingerabdrücke abnimmt
und diese wie vorgeschrieben im System der europäischen Datenbank
EURODAC speichert (AP 4. Juli 2014, DIE WELT vom 2. September 2014),

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2614
Italien damit aus deutscher Sicht also einen Anlass liefern könnte, einen
Schengen-Staat darzustellen, der „trotz EU-Hilfe seine Außengrenzen nicht
mehr schützen kann“ und die innere Sicherheit Deutschlands dadurch also
„massiv bedroht“ sein könnte (bitte auch darstellen, was der italienischen
Regierung hierzu bereits seitens der deutschen Regierung beispielsweise in
Vorbereitung der Operation „Frontex Plus“ vorgetragen wurde)?

29. Inwiefern sollten in eine europäischen Fluggastdatendatensammlung nach
Ansicht der Bundesregierung auch EU-interne Flüge einbezogen werden?

30. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, es den einzelnen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union freizustellen, ob sie die Erfassung
von PNR-Daten bei innereuropäischen Flügen anordnen?

31. Wie positioniert(e) sich die Bundesregierung zum Vorschlag, den Tausch
von PNR-Daten nur auf bestimmte Flüge („targeted flights“) zu beschrän-
ken?

32. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsicht-
lich von Meldungen, dass die aus Europa kommenden PNR-Daten auch
vom US-Militärgeheimdienst NSA genutzt werden (Bundestagsdrucksache
18/168), und welche Zahlen sind ihr hierzu bekannt?

33. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer Mitteilung
der Europäischen Kommission, wonach es bislang keine guten Gründe für
die Einrichtung eines Systems für „intelligente Grenzen“ („smart borders“)
gäbe (Posting auf Statewatch vom 5. September 2014, www.statewatch.org/
news/2014/sep/eu-council-2014-07-28-12034-frontiers-wp-op-smart-
borders-jpo-us-borders.pdf), und wie wird sie sich hierzu weiter positio-
nieren?

34. Auch wenn die Treffen der sogenannten Gruppe der Sechs+1 dem „informel-
len Gedankenaustausch“ dienen, entsprechend keine Protokolle geführt wer-
den und keinerlei Mitschriften existieren (Bundestagsdrucksache 18/2472),
inwiefern ist den teilnehmenden deutschen Behörden wenigstens in Bruch-
stücken erinnerlich, worüber in Barcelona beim Tagesordnungspunkt „Ver-
pflichtungen zu effektiven Grenzkontrollen und Asylverfahren“ konkret ge-
sprochen wurde, und auf welche Weise sich die Europäische Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (FRONTEX) hierzu geäußert hat?
a) Inwieweit ist den teilnehmenden deutschen Behörden auch ohne Proto-

kolle oder Mitschriften wenigstens in Bruchstücken erinnerlich, mit wel-
chen Inhalten das Thema „jihadistischer Terrorismus“ präsentiert wurde
und welche Maßnahmen vorgestellt und/oder besprochen wurden?

b) Auf welche Weise soll nach Vorstellung der teilnehmenden Staatssekre-
tärin eine „Stärkung des Außengrenzenschutzes“ hierbei helfen?

c) Auf welche „mögliche Prüfungen beim Schengen-Informationssystem“
mit „Blick auf Ausreiseverhinderungen“ hat die Staatssekretärin verwie-
sen?

d) Auf welche Weise wurde „ferner“ das Thema „Foreign fighters“ ange-
sprochen, und was ist den teilnehmenden deutschen Behörden hierzu
wenigstens in Bruchstücken erinnerlich?

e) Auf welche Weise wurde „ferner“ das Thema „Smart borders“ angespro-
chen, bzw. was ist den teilnehmenden deutschen Behörden hierzu
wenigstens in Bruchstücken erinnerlich?

Drucksache 18/2614 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
35. Über welche „rechtlichen Möglichkeiten der Ausreiseverhinderung“ hatte
der stellvertretende US-Heimatschutzminister Alejandro Mayorkas die
Bundesregierung „unterrichtet“ (Bundestagsdrucksache 18/2472)?
a) Welche „Überlegungen zur Verhinderung von Ausreisen und der Über-

wachung von Wiedereinreisen“ hatte der Bundesminister des Innern,
Dr. Thomas de Maizière, bei dem Treffen „dargestellt“?

b) Über welche weiteren „Möglichkeiten zur besseren Kontrolle bei Flug-
reisen“ haben sich die Minister ausgetauscht (sofern auch hierzu keine
Mitschriften existieren, was ist dem teilnehmenden deutschen Minister
wenigstens erinnerlich)?

36. Worüber haben Angehörige der Bundespolizei bei dem Treffen der „AG
Counter Terrorism“ des Netzwerks von EU-Bahnpolizeien RAILPOL bei
einem Treffen in München zur „Rolle der Bundespolizei bei der Terroris-
musbekämpfung in Deutschland“ konkret vorgetragen?
a) Wann soll der „3. Rail Action Day“ stattfinden, welche Zielsetzung wird

damit verfolgt, und wie wird sich die Bundespolizei daran beteiligen?
b) Wann und wo soll die „Übung neue Taktiken für den polizeilichen Ein-

satz bei Fußballspielen“ der „AG Public Order“ stattfinden, bzw. hat
diese bereits stattgefunden, welche Zielsetzung wird damit verfolgt, und
wie wird sich die Bundespolizei daran beteiligen?

c) Wo wurde im Rahmen der Übung RAILEX 4 die „Durchführung von
Kontrollmaßnahmen bei potentiellen Gefährdern“, das „Auflösen von
Menschenmengen“ sowie eine „Trennung gegensätzlich orientierter,
gewaltbereiter Gruppierungen am Bsp. eines Fußballspiels“ trainiert,
und wer hat diese einzelnen Inhalte vorbereitet?

d) Welche konkreten Maßnahmen werden in der nun auf Oktober 2014 ver-
schobenen Präsentation der Bundespolizei „Neue Taktiken für den poli-
zeilichen Einsatz bei Fußballspielen“ vorgestellt?

37. Was ist der Bundesregierung über Folgetreffen eines „PNR-Workshops“
bzw. ähnlicher Veranstaltungen bekannt (Bundestagsdrucksache 18/1630)?

38. Inwiefern hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundes-
regierung mittlerweile eine „Liste von Kontaktstellen der Mitgliedstaaten“
bereitgestellt (Bundestagsdrucksache 18/1630)?

39. Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welchen Kräften an der Operation „Aerodromos“ teil-
genommen, die von der griechischen Ratspräsidentschaft zusammen mit
der europäischen Polizeibehörde Europol ausgeführt wurden (Pressemittei-
lung Europol vom 2. Juni 2014)?

40. Welche wesentlichen Ergebnisse wurden aus Sicht der Bundesregierung in
„Aerodromos“ erzielt, und wie wird sie sich zur Fortführung oder sogar
Ausweitung derartiger Maßnahmen positionieren?

41. Inwiefern haben auch Bundesbehörden den Austausch mit anderen Ländern
über unerwünschte Personen intensiviert, wie es kürzlich zu Irland und
Großbritannien bekannt geworden war (www.thejournal.ie/ireland-uk-
terrorist-watch-list-syria-iraq-jihadists-1648567-Sep2014), um die Betrof-
fenen dann unter anderem mit Reiseverboten zu belegen?

42. Was ist der Bundesregierung über neuere Anstrengungen der Europäischen
Kommission bekannt, einen Gesetzgebungsvorschlag für ein „unilaterales
Instrument“ zur Weitergabe von PNR-Daten an Drittstaaten vorzulegen
(Bundestagsdrucksache 18/1630)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2614
43. Inwiefern fordert die Regierung von Mexiko nach Kenntnis der Bundes-
regierung weiterhin die Übermittlung von PNR-Daten, und inwiefern ist
diese „konkrete sanktionsbewehrte Datenanforderung“ tatsächlich bis zum
30. September 2014 umzusetzen (Bundestagsdrucksache 18/1630)?

Berlin, den 18. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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