BT-Drucksache 18/2589

Die Rolle des United States Africa Commands und der US-Militärbasis in Ramstein für US-Drohnenangriffe

Vom 18. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2589
18. Wahlperiode 18.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike
Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Die Rolle des United Staates Africa Commands und der US-Militärbasis in
Ramstein für US-Drohnenangriffe

Bereits am 30. Mai 2013 berichteten das ZDF-Magazin „Panorama“ und die
„Süddeutsche Zeitung“, dass die Verantwortung für alle Militäroperationen
der USA in Afrika generell beim United Staates Africa Command (AFRICOM)
in Stuttgart liege (siehe www.sueddeutsche.de/politik/luftangriffe-in-afrika-
us-streitkraefte-steuern-drohnen-von-deutschland-aus-1.1684414 und www.
daserste. ndr.de/panorama/archiv/2013/ramstein109.html). Seit dem Jahr 2011
steuert diesen Berichten zufolge eine Flugbegleitzentrale in Ramstein Angriffe
der US-Luftwaffe in Afrika. Ohne die in Ramstein unterhaltene spezielle Relais-
Station für unbemannte Flugobjekte könnten nach Aussage der US-Luftwaffe
keine Drohnenangriffe in Afrika durchgeführt werden.
Am 4. April 2014 hat ein ehemaliger US-Drohnenpilot bestätigt, dass „die Daten
immer über Ramstein fließen. In mehr als tausend Drohneneinsätzen gab es kein
einziges Mal, wo wir zum Schichtbeginn nicht in Ramstein angerufen haben. Ich
habe mein Rufzeichen durchgegeben und die Kennung der Drohne, die ich
steuern will, und schon ging es los“. Der Pilot wirft der Bundesregierung
Naivität im Umgang mit den Amerikanern vor: „Sein Land missbrauche das Ver-
trauen der Deutschen“ (siehe www.sueddeutsche.de/politik/us-drohnenkrieg-
immer-fliessen-die-daten-ueber-ramstein-1.1929160 und www.tagesschau.de/
inland/ramstein.drohnen100.html und www.tagesschau.de/inland/ramstein-
drohnenprogramm102.html). Zuletzt berichtete der ehemalige NSA-Mitarbeiter
Thomas Drake vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) des Deutschen Bun-
destages, Deutschland würde als Plattform genutzt, um den Drohnenkrieg der
USA zu unterstützen, Daten seien auch genutzt worden, um Kommando-
entscheidungen zu treffen (siehe www.spiegel.de/politik/deutschland/ex-nsa-
mitarbeiter-drake-bnd-unterstuetzte-drohnenkrieg-der-usa-a-979130.html).
Auf der Basis dieser Berichte hat die Fraktion DIE LINKE. mehrfach bei der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen (siehe Bundestagsdrucksachen 17/
14401 und 17/13579) und Schriftlichen Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdruck-
sache 18/1294 und den Schriftlichen Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache
18/2145 des Abgeordneten Niema Movassat nach Hintergründen und Konse-
quenzen zu diesem Sachverhalt gefragt. Wenn von deutschem Staatsgebiet aus
gezielte Tötungen im Ausland vorbereitet und durchgeführt oder unterstützt
werden, steht auch die Bundesregierung in der Verantwortung. Neben dem Ver-
stoß gegen das Völkerrecht würde auch das Grundgesetz missachtet, das nicht
nur das Recht auf Leben schützt, sondern auch Handlungen, die geeignet sind
und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der
Völker zu stören, verbietet.

Drucksache 18/2589 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Schriftlichen Fragen 6 und 7
auf Bundestagsdrucksache 18/1294 bislang jede „Steuerung“ von deutschem
Boden aus abgestritten, ohne auf die genannten Quellen und Fragen einzugehen.
Die Bundesregierung zieht sich hierbei auf die Verben wie „steuern“ oder „be-
fehligen“ zurück, ohne auf den Umstand, durch Ramstein in Drohnenangriffe
verwickelt zu sein, Bezug zu nehmen. Eine Nachfrage, welche das Auswärtige
Amt nach eigener Aussage am 11. Juni 2014 an die Vertreter von AFRICOM ge-
richtet habe und die in wenigen Wochen beantwortet werden sollte, steht noch
aus. In der Antwort auf die Beschwerde des Abgeordneten Niema Movassat an
das Auswärtige Amt am 28. August 2014 verwies die Bundesregierung darauf,
dass sie „zur Klärung der Fragen um Einsätze bewaffneter unbemannter Flug-
zeuge der US-Streitkräfte weiterhin in Kontakt mit der US-amerikanischen Re-
gierung“ stehe und sie an die „Dringlichkeit der Beantwortung der dort noch im-
mer anhängigen Fragen erinnert“.
Das Bundesverfassungsgericht hat Medienberichten zufolge den Umgang mit
Anfragen des Parlaments wiederholt beanstandet und die Bundesregierung ge-
mahnt, die Kontrollrechte des Parlaments ernst zu nehmen (siehe Süddeutsche
Zeitung vom 25. Juli 2014, S. 4). Die Bundesregierung steht in der Pflicht, sich
über militärische Operationen von deutschen Staatsgebiet aus zu informieren,
insbesondere, wenn möglicherweise ein Bruch des Völkerrechts vorliegt, und
sich gegebenenfalls gegenüber den USA für mehr Transparenz einzusetzen, um
ihrer Informationspflicht gegenüber den Parlamentarierinnen und Parlamentari-
ern nachkommen zu können. Falls die Bundesregierung tatsächlich keine oder
kaum Informationen über diese Sachverhalte seitens der USA bekommen sollte,
stellt sich ernsthaft die Frage der Souveränität Deutschlands über scheinbar un-
bekannte und möglicherweise völkerrechtswidrige Operationen, die von seinem
Staatsgebiet aus geplant oder befehligt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist AFRICOM nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden?

Über welche Kanäle und in welchen Gremien wurde nach Kenntnis der Bun-
desregierung die Errichtung von AFRICOM auf deutschem Boden entschie-
den, und über welche Entscheidungskanäle wurde diese Entscheidung disku-
tiert?

2. Warum wurde der Deutsche Bundestag bei einem Thema von solcher natio-
naler Bedeutung und bei einer die Souveränität der Bundesrepublik Deutsch-
land betreffenden Frage nicht einbezogen?

3. Inwiefern wurde und wird durch die Bundesregierung laufend geprüft, ob die
Aktivitäten, die von AFRICOM ausgehen, den menschenrechtlichen Stan-
dards der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und außerdem nicht ge-
gen Artikel 25 und 26 des Grundgesetzes (UN-Charta und Unterstützung ei-
nes Angriffskriegs von deutschem Boden) verstoßen?

4. Warum hat die Bundesregierung dieser Militärbasis auf deutschem Boden zu-
gestimmt?

5. Über welche Mechanismen und Kanäle informiert sich die Bundesregierung
über die internen Abläufe und Operationen von AFRICOM und anderer aus-
ländischer Militärbasen auf deutschem Boden?

6. In welcher Weise und in welchem Turnus unterrichten der Verbindungsoffi-
zier in Stuttgart und der Stabsdienstfeldwebel der Bundeswehr in Ramstein
über die organisatorische Arbeit und Planung von Einsätzen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2589
7. Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen der militä-
rischen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den US-Streitkräf-
ten Informationen an die US-Streitkräfte weitergegeben wurden, die in die
Zielauswahl, Planung und Durchführung von gezielten Tötungen in Afrika
eingeflossen sind?

8. Seit wann hat die Bundesregierung welche Kenntnisse über die Rolle von
AFRICOM und Ramstein beim Einsatz bewaffneter Drohnen in Afrika, be-
sonders im Hinblick auf die Auswertung von Drohnen- und Satellitenbil-
dern, daraus folgende Zielauswahl und Einsatzplanung sowie in Hinblick
auf die Steuerung der Drohnen über Flugleitzentralen in den USA unter Ein-
bezug der von Ramstein und AFRICOM aus gelieferten Daten?

9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche genauen Ziele die
USA mit AFRICOM und Ramstein verfolgen?
a) Unterstützt die Bundesregierung diese Ziele?
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-

rung aus diesen Zielen?
c) Inwiefern stehen sie in vollem Einklang mit dem Grundgesetz und men-

schenrechtlichen Ansprüchen Deutschlands?
d) Inwiefern würde die Bundesregierung gegenüber den USA aktiv werden,

falls ihr belastbare Hinweise und/oder Beweise vorliegen sollten, die auf
Menschenrechts- und/oder Grundgesetzverstöße, die von den Militär-
basen AFRICOM und Ramstein ausgehen, schließen lassen?

10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung zur Wahrung der eigenen
Souveränität aus dem Umstand, dass ihr scheinbar kaum Informationen
über die eigentlichen Aktivitäten von AFRICOM und Ramstein gegeben
werden und außerdem die US-Verbündeten weiterhin sowohl die Bundesre-
gierung, als auch deutsche Staatsbürger massiv ausspähen?

11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage eines
ehemaligen Drohnenpiloten, dass die Daten für US-Drohneneinsätze „immer
über Ramstein fließen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

12. Hat die Bundesregierung aufgrund der Äußerung des ehemaligen Drohnen-
piloten Maßnahmen eingeleitet, um die Aussage zu verifizieren, und ggf.
den Kontakt zu dem Piloten gesucht?

13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen
des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Thomas Drake, der im 1. Untersuchungs-
ausschuss (NSA) des Deutschen Bundestages bekräftigte, Deutschland sei
als Plattform genutzt worden, um den Drohnenkrieg der USA zu unterstüt-
zen, und Daten seien auch genutzt worden, um Kommandoentscheidungen
zu treffen (siehe SPIEGEL ONLINE vom 4. Juli 2014)?

14. Gab es nach den oben genannten Medienberichten Besuche und/oder In-
spektionen durch Regierungsmitglieder oder Beamte der Bundesregierung
oder der ihr nachgeordneten Behörden der US-Basen Ramstein und/oder
AFRICOM?

15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, mit welchen Militär-
basen die Station in Ramstein und AFRICOM in Stuttgart über Glasfaserka-
bel oder Satelliten miteinander in Verbindung stehen?

16. Inwiefern werden deutsche Geheimdienstinformationen an AFRICOM oder
Ramstein weitergegeben und dort nach Kenntnis der Bundesregierung ge-
nutzt?

Drucksache 18/2589 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
17. Wie schließt die Bundesregierung aus, dass deutsche Geheimdienstinforma-
tionen über AFRICOM oder Ramstein zu mutmaßlich die Menschenrechte
verletzenden Einsätzen und für gezielte Tötungen genutzt werden?

18. Gibt es direkte oder indirekte Kontakte deutscher Dienste und Sicherheits-
behörden mit Ramstein oder AFRICOM in Stuttgart?

19. Wieso streitet die Bundesregierung ab, dass die Unterstützung für alle
Militäroperationen der USA mit Drohnen in Afrika generell bei AFRICOM
in Stuttgart und Ramstein liegen und somit von deutschem Staatsgebiet aus
gezielte Tötungen durchgeführt oder unterstützt werden?

20. Inwieweit teilt die Bundesregierung dann die folgende Aussage: „Aber auch
die militärische Verantwortung für diese Mission liegt in Deutschland, et-
was weiter südlich, in den ‚Kelley Baracks‘, der Stuttgarter US-Kaserne.
Dort ist seit Herbst 2007 der Hauptsitz des Afrika-Kommandos der USA un-
tergebracht, kurz: AFRICOM. Sämtliche Aktionen von US-Militärein-
heiten in Afrika unterstehen ihrer Kontrolle – das bestätigt ein Sprecher
der US-Armee ausdrücklich. Nach Recherchen von SZ und NDR bedeutet
‚Kontrolle‘ in diesem Fall: Über jeden US-Drohnenangriff über Afrika,
über jede einzelne dieser gezielten Tötungen, wird in Stuttgart entschie-
den.“ (siehe www.sueddeutsche.de/politik/angriffe-in-afrika-drohnentod-
aus-deutschland-1.1829921)?

21. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesem Sach-
verhalt angesichts dessen, dass die Tötung eines Terrorverdächtigen mit-
hilfe einer bewaffneten Drohne außerhalb eines bewaffneten Konflikts,
wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht protestiert, laut dem
Völkerrechtler Thilo Marauhn als Beteiligung an einem Völkerrechtsbruch
verstanden werden kann (siehe www.tagesschau.de/inland/ramstein-
drohnenprogramm102.html)?

22. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus den vorliegenden
Berichten zu ziehen, nachrichtliche Erkenntnisse über die Bewegung und
Kommunikation von Terrorverdächtigen in Mali, Mauretanien, Algerien
und anderen Ländern Afrikas seien seit dem Jahr 2003 über NSA-Standorte
in Süddeutschland geflossen und „für die Festnahme oder Tötung von mehr
als 40 Terroristen verantwortlich“, wie es in einem Bericht der NSA aus
dem 2005 heißt (siehe DER SPIEGEL vom 16. Juni 2014, S. 20 bis 21)?

23. Besitzt die Bundesregierung eine zu den USA alternative Strategie der Ter-
rorbekämpfung in Afrika, und inwiefern schließt diese ein, dass das partner-
schaftliche Verhältnis der Bundesregierung zu regional destabilisierend wir-
kenden Staaten ernsthaft überprüft und überdacht wird?

24. Was unternimmt die Bundesregierung, um eigene, gesicherte Erkenntnisse
zu von US-Streitkräften bei AFRICOM und Ramstein geplanten, durchge-
führten oder unterstützten gezielten Tötungen in Afrika zu erlangen, und hat
es in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen der Bundesregierung und
der US-Regierung bzw. zwischen den Streitkräften beider Länder gegeben?
a) Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt, wer hat sie geführt, und was

waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche?
b) Wenn die Bundesregierung, wie am 28. August 2014 in einem Brief der

Staatssekretärin an den Abgeordneten Niema Movassat erklärt, in
Kontakt mit der US-Regierung steht und an die anhängigen Fragen
erinnert, welche Frist wird hier vorgegeben, insbesondere vor dem Hin-
tergrund, dass das Auswärtige Amt angibt, bereits am 11. Juni 2014 eine
Nachfrage an die US-Regierung und Vertreter von AFRICOM gerichtet
zu haben?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2589
25. Besteht der in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdruck-
sache 17/14401 unter Frage 28 beschriebene, vom Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof am 10. Juni 2013 angelegte Beobachtungsvorgang
zur Prüfung der völkerstrafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts und
seiner etwaig bestehenden Verfolgungszuständigkeit weiterhin, und wenn
nein, wieso nicht?

26. Welche Beobachtungen enthält dieser Vorgang, und welche Schlussfolge-
rungen zieht der Generalbundesanwalt aus diesen?

27. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung den Generalbundesanwalt
bei der strafrechtlichen Aufklärung möglicher Straftaten in diesem Zusam-
menhang?

28. Aus welchem Grund wendet sich die Bundesregierung nicht mit mehr
Nachdruck an die US-Regierung, um auf die entsprechenden dringlichen
Nachfragen, die seit Monaten ausstehen, Antworten zu erhalten?

29. Erwägt die Bundesregierung aufgrund der Schwere der Vorwürfe, der
sicherheitspolitischen Implikationen, der Vielzahl an Todesopfern und der
offensichtlichen Weigerung der US-Regierung, Fragen der Bundesregie-
rung zu beantworten, Sanktionen?
Wenn ja, welcher Art?
Wenn nein, warum nicht?

30. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Zitat aus dem Jahr 2008 des Beraters der US State und Defense
Departments Dr. J. Peter Pham zu dem Hauptziel von AFRICOM: „Den Zu-
gang zu Erdöl und anderen strategischen Rohstoffen, die Afrika im Über-
fluss besitzt, zu schützen; was einerseits heißt, diese fragilen natürlichen
Reichtümer zu schützen und andererseits absichern, dass kein anderes Land,
wie etwa China, Indien, Japan oder Russland ein Monopol oder eine be-
vorzugte Behandlung erhalten“ (siehe www.worlddefensereview.com/
pham100208.shtml)?
Teilt die Bundesregierung dieses Ziel und/oder die dafür eingesetzten Mit-
tel?

31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Vice Admiral Robert T.
Moeller in Fort McNair, dass das leitende Ziel von AFRICOM sei, „den
freien Handel natürlicher afrikanischer Ressourcen auf dem Weltmarkt zu
gewährleisten“, bevor er zufügte, dass der Aufstieg Chinas zur Großmacht
eine der Hauptgefahren für die US-Interessen in der Region bedeuten wür-
den (siehe www.theguardian.com/commentisfree/2012/jun/14/africom-im-
perial-agenda-marches-on) und diese Ziele, und ist es auch im Sinne der
Bundesregierung und im Interesse Deutschlands, daher diese Einrichtung
AFRICOM zu unterstützen?

32. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, AFRICOM als Militärba-
sis zu schließen und dafür ein internationales Friedenszentrum in den An-
drew Baracks bei Stuttgart zu errichten, welches auch die möglichen ökono-
mischen Verluste für die Stadt, die durch eine Schließung entstehen könn-
ten, aufzufangen?

33. Welche Form der Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Dienststellen
besteht in Bezug auf die deutsche Beteiligung an der Ausbildungsmission
der Europäischen Union (EU) EUTM-Somalia?

34. Welche Informationen der US-Geheimdienste und des US-Militärs fließen
bei der Erstellung eines Lagebildes ein, aus dem u. a. die Gefährdungslage
für deutsche Soldaten in Mogadischu ermittelt wird?

Drucksache 18/2589 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
35. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Informationsaustausch
zwischen der Bundeswehr und US-Army über den Aufenthalt und mögliche
Anschlagspläne Terrorverdächtiger in Somalia stattfindet?

36. Welche Form der Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Dienststellen
besteht in Bezug auf die deutsche Beteiligung an der EU-Mission EUTM-
Mali?

37. Welche Informationen der US-Geheimdienste und des US-Militärs fließen
bei der Erstellung eines Lagebildes ein, aus dem u. a. die Gefährdungslage
für deutsche Soldaten in Mali ermittelt wird?

38. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Informationsaustausch
zwischen der Bundeswehr und US-Army über den Aufenthalt und mögliche
Anschlagspläne Terrorverdächtiger in Mali stattfindet?

Berlin, den 18. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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