BT-Drucksache 18/2543

Das Verhältnis von vergabespezifischen Mindestlöhnen und den Binnenmarktfreiheiten der EU (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2519)

Vom 12. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2543
18. Wahlperiode 12.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko,
Alexander Ulrich, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Das Verhältnis von vergabespezifischen Mindestlöhnen und den
Binnenmarktfreiheiten der Europäischen Union (Nachfragen zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2519)

In der – nach erbetener Fristverlängerung – erteilten Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck-
sache 18/2519 – Das Verhältnis von vergabespezifischen Mindestlöhnen und
den Binnenmarktfreiheiten der Europäischen Union – vom 11. September 2014
heißt es zu Frage 3 unter anderem:
„Im Verfahren C-549/13 wurde nicht Stellung genommen.“
Dazu erläutert die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 6 unter anderem:
„Die Bundesregierung verteidigt in den Verfahren vor den Europäischen Gerich-
ten grundsätzlich die Unionsrechtskonformität des deutschen Rechts – sowohl
des Bundesrechts als auch des Landesrechts – und wird das auch in Zukunft tun.
[…] Das gilt vor allem dann, wenn die Länder nach übereinstimmender Auf-
fassung der Bundesregierung in einem Bereich ihrer Gesetzgebungsbefugnis
betroffen sind und der Bund kein Recht zur Gesetzgebung hat. Im Fall C-529/13
bestanden insofern Zweifel an der Einordnung des Verfahrens. Daher hat die
Bundesregierung von einer Stellungnahme abgesehen.“
Die Antwort ist nicht nachvollziehbar, da sie von der Bundesregierung mit kei-
nem Wort – trotz Fristverlängerung – im Einzelnen erläutert wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das „Gesetz über die Sicherung

von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen –
TVgG-NRW)“ vom 10. Januar 2012 ohne Gesetzgebungsbefugnis des Lan-
des Nordrhein-Westfalen und damit verfassungswidrig erlassen wurde?

2. Geht die Bundesregierung davon aus, dass entgegen der offenkundigen Auf-
fassung des Landes Nordrhein-Westfalen dem Bund insoweit ein ausschließ-
liches Recht zur Gesetzgebung zusteht?

3. Hat die Bundesregierung die Absicht, im Sinne der gesetzgeberischen Inten-
tionen des Landes Nordrhein-Westfalen nunmehr selbst ein entsprechendes
Bundesgesetz zu initiieren?

Drucksache 18/2543 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Sollte die Bundesregierung in der Gesetzgebung des Landes Nordrhein-
Westfalen zum TVgG-NRW keinen Verfassungsverstoß sehen, was sonst ist
mit der Formulierung gemeint, dass „im Fall C-549 Zweifel an der Einord-
nung des Verfahrens“ bestanden?
Welches „Verfahren“ ist gemeint, und unter welchen Gesichtspunkt bestan-
den bei welchem Mitglied der Bundesregierung unter welchem Gesichts-
punkt „Zweifel“ an welcher Einordnung?

5. Hat die Bundesregierung auf die mehrfach geäußerte Bitte des Landesminis-
teriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen (zuletzt mit Schreiben vom April 2014) reagiert,
nach Veröffentlichung der eingegangenen Schriftsätze und Stellungnahmen
beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) entsprechend dem Grundsatz der
Bundestreue eine mündliche Verhandlung zu beantragen, um es dem Land
Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, rechtliches Gehör in dem Verfahren
vor dem EuGH zu erhalten und so seine Legislativinteressen wahrzunehmen?
Falls nein, mit welcher dem Land Nordrhein-Westfalen in welcher Form
übermittelten Begründung ist das unterblieben?

Berlin, den 11. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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