BT-Drucksache 18/2503

Lieferung von Rüstungsgütern in den Irak

Vom 9. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2503
18. Wahlperiode 09.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Lieferung von Rüstungsgütern in den Irak

Am 31. August 2014 haben die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula
von der Leyen, und der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, den Deutschen Bundestag über den Beschluss zur Lieferung von
Waffen, Munition und weiterer militärischer Ausrüstung zur Unterstützung der
kurdischen Regionalregierung im Irak informiert. In der Anlage 3 dieses Schrei-
bens wurde auch eine Liste der militärischen Güter beigefügt, die die Bundes-
regierung zu liefern beabsichtigt.

Auch Mitglieder der Bundesregierung haben eingestanden, dass eine unkontrol-
lierte Weiterverbreitung dieser Materialien nicht mit Sicherheit ausgeschlossen
werden kann. Um in den kommenden Jahren eine Verfolgung solcher möglicher
unautorisierter Weitergaben zu ermöglichen, ist eine detaillierte Erfassung der
Rüstungsgüter mit allen verfügbaren Identifikatoren notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wurden die zu liefernden bzw. bereits gelieferten Güter durch wen zu
welchem Preis angeschafft (bitte für jedes im Schreiben vom 31. August
2014 genannte „Material“ Stückzahl, Neupreis, Herstellungs- und Anschaf-
fungsdatum angeben)?

2. Wie sind die im Schreiben vom 31. August 2014 in der Anlage 3, unter der
Zwischenüberschrift „Waffen“, aufgeführten Waffen im Einzelnen gekenn-
zeichnet (z. B. Beschriftung auf Gewehren wie Seriennummern, Beschuss-
zeichen, besondere Markierungen an welcher Stelle, auch auf Schloss, Lauf
oder anderen Bauteilen, einschließlich der Beschriftungen oder Kennzeich-
nungen auf den Behältnissen, Containern und Packstücken; bitte Fotos der
Waffen einschließlich der Beschriftungen und der Packstücke sowie deren
Beschriftungen bereitstellen)?

3. Wann, wo und durch wen wurden bzw. werden die Güter physisch für den
Transport in den Irak bereitgestellt?

4. Welche Daten (z. B. genaue Waffenbezeichnung, Seriennummern, andere
Kennzeichen oder Identifikatoren) über die Güter wurden wann und durch
wen mit welchem System erhoben, mit welchem System gespeichert, und an
wen weitergegeben?

Drucksache 18/2503 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Seriennummern haben die im Schreiben vom 31. August 2014 in
der Anlage 3 bzw. die „Waffen“, die im Anschluss an das Schreiben für den
Export nach Irak-Kurdistan ausgewählt wurden, unter der Zwischenüber-
schrift „Waffen“ aufgeführten Waffen (diese Daten bitte elektronisch bereit-
stellen und nach Waffenart aufschlüsseln)?

6. Wie sind diese Güter jeweils für die Lieferung in den Irak verpackt (bitte für
jedes im Schreiben vom 31. August 2014 genannte „Material“ eine genaue
Beschreibung der Packstücke und deren genauen Inhalt angeben, zum Bei-
spiel Holzkiste mit ungefähren Maßen und Anzahl der jeweils enthaltenen
Gewehre, Handgranaten o. Ä.)?

7. Wie sind die Packstücke jeweils beschriftet (bitte mit genauer wörtlicher
Angabe der Beschriftung, ggf. einschließlich von den auf den Packstücken
angegebenen Seriennummern oder anderen Identifikationen)?

8. Gibt es Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Gespräche mit der ira-
kischen Regierung bzw. der Autonomen Region Irakisch-Kurdistan oder
mit einem oder mehreren Empfängern der Güter, dass die bisherigen Kenn-
zeichnungen auf den Gütern vor Ort geändert werden?

9. Gibt es Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Gespräche mit der ira-
kischen Regierung bzw. der Autonomen Region Irakisch-Kurdistan oder
mit einem oder mehreren Empfängern der Güter, dass Teile der Güter mit
Hilfe von elektronischen Mitteln verfolgbar gemacht werden (z. B. GPS-
Sender – GPS: Global Positioning System – in Waffen- oder Munitions-
kisten)?
Wenn nein, plant die Bundesregierung dies ohne eine solche Absprache?
Wenn nein, warum nicht?

10. Gibt es Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Gespräche mit der ira-
kischen Regierung bzw. der Autonomen Region Irakisch-Kurdistan oder
mit einem oder mehreren Empfängern der Güter, dass die Bundesregierung
in den kommenden Monaten oder Jahren vor Ort den Endverbleib der Güter
kontrollieren darf, und welche sonstigen Vereinbarungen zur Verifizierung
der Einhaltung der Endverbleibsvereinbarungen werden bzw. wurden ge-
troffen?

11. Gibt es Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Gespräche mit der ira-
kischen Regierung bzw. der Autonomen Region Irakisch-Kurdistan oder
mit einem Empfänger oder mehreren Empfängern der Güter darüber, dass
der oder die Empfänger über den Verbleib der Güter an die Bundesregierung
Bericht erstattet, falls ja, wie soll diese Berichterstattung im Detail aus-
sehen, und falls nein, warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet,
über den Verbleib informiert zu werden?

12. Welche Komponenten sind in der Munition der Panzerabwehrwaffen
MILAN enthalten, die an die kurdische Autonomie-Regierung im Nordirak
geliefert werden sollen?

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Komponenten, die in
den panzerbrechenden Geschossen enthalten sind, die deutsche Bündnis-
partner an die kurdische Autonomie-Regierung im Nordirak liefern werden?

14. Welche Kosten fallen für den Transport der Rüstungsgüter und die dazuge-
hörige Logistik an (einschließlich Versicherung und andere Begleitkosten)?

15. Ist es vorgesehen, die Sturmgewehre des Typs G36 und andere Waffen, die
aus Bundeswehrbeständen an Irak-Kurdistan geliefert wurden bzw. werden
sollen, zu ersetzen, und falls ja, welches Sturmgewehr bzw. welche andere
Waffe in welcher Stückzahl zu welchem ungefähren erwartbaren Preis ist
hierfür vorgesehen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2503
16. Welche anderen Ersatzbeschaffungen plant die Bundeswehr für die Rüs-
tungsgüter, die sie der kurdischen Autonomie-Regierung im Nordirak über-
lässt?

17. Welche Kosten fallen für die Ersatzbeschaffungen an?
18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Bündnispartner

Waffen mit abgereichertem Uran an die kurdische Autonomie-Regierung im
Nordirak liefern?

Berlin, den 9. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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