BT-Drucksache 18/2320

Befristete Arbeitsverhältnisse in den Bundesländern

Vom 8. August 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2320
18. Wahlperiode 08.08.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Susanna Karawanskij, Richard Pitterle, Michael Schlecht und der Fraktion
DIE LINKE.

Befristete Arbeitsverhältnisse in den Bundesländern

In den Jahren 1993 bis 2013 hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten gesamt-
wirtschaftlich in Deutschland verdreifacht. Gab es im Jahr 1993 lediglich
876 000 Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag, waren es im Jahr
2013 dann 2 734 000. Insbesondere die Befristungen ohne sachlichen Grund
haben einen deutlichen Anstieg erfahren.
Befristete Arbeitsverträge erschweren die Lebensplanung, sind mit einer unsi-
cheren Berufsperspektive verbunden und der Anteil der Niedriglohnbeziehen-
den ist bei befristet Beschäftigten doppelt so hoch wie bei regulären Arbeitsver-
hältnissen.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich die befristete Be-
schäftigung in den einzelnen Bundesländern entwickelt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele befristet Beschäftigte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung

derzeit in den einzelnen Bundesländern, und wie hat sich dieser Wert in den
vergangenen 20 Jahren jeweils entwickelt (bitte für jedes Bundesland einzeln
darstellen, und für jedes Jahr sowohl die absoluten Zahlen als auch den Anteil
an allen Beschäftigten darstellen, bitte nach Geschlecht und Alter differenzie-
ren)?

2. Wie viele der Neueinstellung erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in den einzelnen Bundesländern mit einem befristeten Arbeitsvertrag,
und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte
für jedes Bundesland einzeln darstellen, und für jedes Jahr sowohl die abso-
luten Zahlen als auch den Anteil an allen Beschäftigten darstellen, wenn
möglich, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?

3. Bei wie vielen der befristeten Arbeitsverträge erfolgt nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den einzelnen Bundesländern eine Übernahme in ein unbe-
fristetes Arbeitsverhältnis, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Bundesland und für jedes Jahr einzeln
darstellen)?

4. Wie viele der befristeten Arbeitsverträge werden nach Kenntnis der Bundes-
regierung in den einzelnen Bundesländern nach dem Auslaufen durch einen
weiteren befristeten Arbeitsvertrag verlängert, und wie hat sich dieser Wert
in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Bundesland und
für jedes Jahr einzeln darstellen)?

Drucksache 18/2320 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie viele der befristeten Arbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den einzelnen Bundesländern nach Auslaufen der Befristung
beendet, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen zehn Jahren ent-
wickelt (bitte für jedes Bundesland und für jedes Jahr einzeln darstellen)?

6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele der
befristeten Arbeitsverträge in den einzelnen Bundesländern auf einer sach-
grundlosen Befristung beruhen?
Wie hat sich der Anteil der sachgrundlosen an allen Befristungen in den ver-
gangenen Jahren in den einzelnen Bundesländern entwickelt?

7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil von Nied-
riglöhnen bei befristet Beschäftigten im Vergleich zur Gesamtwirtschaft für
die einzelnen Bundesländer vor?

8. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundes-
ländern die zehn Berufsgruppen, die am häufigsten von befristeten Arbeits-
verträgen betroffen sind (falls möglich, bitte nach Geschlecht differenzie-
ren)?

9. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundes-
ländern die zehn Wirtschaftszweige, in denen der höchste Anteil von befris-
teten Arbeitsverträgen vorliegt (falls möglich, bitte nach Geschlecht differen-
zieren)?

Berlin, den 6. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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