BT-Drucksache 18/2072

Zukunft des autonomen Automobils

Vom 7. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2072
18. Wahlperiode 07.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Ulla Jelpke,
Sabine Leidig, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Zukunft des autonomen Automobils

Verschiedene Medien berichten immer wieder über die aktuellen Entwicklungen
autonomer Fahrzeuge und vor allem autonomer Personenkraftwagen, die am
Straßenverkehr teilnehmen oder zukünftig teilnehmen sollen. Aktuell berichtet
das Nachrichtenmagazin „stern“ in der Ausgabe vom 28. Mai 2014 unter dem
Titel „Big Brother am Lenkrad“ über die fortgeschrittenen Überlegungen der
Bundesregierung und der Automobilindustrie in Richtung autonomes Fahren.
Ebenso findet sich auf der Internetseite des Nachrichtenmagazins „stern“ ein
Blogbeitrag, in dem unter dem Titel „Autolobby auf Autopilot“ über weitere
Pläne ergänzend berichtet wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bis zu welchen Geschwindigkeiten sollte autonomes Fahren nach Ansicht

der Bundesregierung zukünftig erlaubt sein?
a) Wird dabei nach autonomen und teilautonomen Systemen unterschieden,

bzw. danach, wie stark ein Fahrer eingreifen muss?
b) Was soll nach Ansicht der Bundesregierung das autonom fahrende Auto

bei einem Überschreiten der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit unter-
nehmen?

2. Soll nach Ansicht der Bundesregierung der Grad der Autonomisierung ent-
sprechend der Straßenverkehrsverhältnisse, äußeren Einflüssen wie Wetter,
womöglich der Fahrtüchtigkeit oder Müdigkeit des Fahrers, Fahrmanövern,
bei bestimmtem Straßenverlauf oder Art der Straße (Autobahn, Landstraße,
innerstädtischer Verkehr) oder anderem (bitte angeben) entsprechend skaliert
werden?
Wenn ja, auf welche Art und Weise will die Bundesregierung ein entspre-
chendes Regelungswerk erarbeiten und umsetzen?
Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Partei (Auto-, Software-, Hardwarehersteller, Fahrer, Halter) soll in
welchem Fall nach Ansicht der Bundesregierung eine potenzielle (Teil-)Haf-
tung übernehmen?

4. Ist aus Sicht der Bundesregierung die Annahme einer (Teil-)Haftung des
Softwareherstellers grundlegend zu bejahen?

5. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich unterschiedlicher
Haftungsregelungen je nachdem, ob die Fahrt des autonomen oder teilauto-
nomen Fahrzeugs im öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Raum statt-
findet?

Drucksache 18/2072 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Welchen Entwicklungsgrad müssen autonom handelnde Maschinen aus
Sicht der Bundesregierung erreicht haben, um Ihnen das Recht zuzugeste-
hen, die Entscheidung über eine sie höchstwahrscheinlich selbst vernich-
tende Handlung zu überlassen?

7. Welche Vor- und Nachteile hätte ein solches System aus Sicht der Bundes-
regierung?

8. Soweit ein autonom fahrendes Fahrzeug in die Situation kommt, nur noch
darüber entscheiden zu können, welcher Verkehrsteilnehmer verletzt wird,
wie sollte sich das autonome Fahrzeug nach Ansicht der Bundesregierung
verhalten (bitte mit Begründung)?

9. Ist die Bundesregierung der Ansicht, ein autonom fahrendes Fahrzeug sollte
den eigenen Fahrer zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer verletzen dür-
fen?

10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es ein Verkaufshindernis ist, wenn
das autonome Fahrzeug den eigenen Fahrer zum Schutz anderer Verkehrs-
teilnehmer verletzen könnte (bitte mit Begründung)?

11. Sollte aus Sicht der Bundesregierung zwingend allgemein bekannt sein, ob
ein autonomes Fahrzeug die Verletzung der eigenen Insassen bis hin zum
Tod akzeptiert oder sollte dies aus Sicht der Bundesregierung zwingend
nicht bekannt sein (bitte mit Begründung)?

12. Welches Gremium bzw. welche Organisation sollte nach welchen Kriterien
aus Sicht der Bundesregierung die Entscheidungskriterien des autonomen
Fahrzeugs für den Notfall überprüfen und ggf. zulassen?

13. Nach welchen Entscheidungskriterien muss ein autonom fahrendes Fahr-
zeug nach Ansicht der Bundesregierung in Notfällen agieren?

14. In welchen Fällen darf ein Computerprogramm aus Sicht der Bundesregie-
rung über Leben und Tod von Menschen entscheiden?

15. Sollten Computerprogramme und autonome Maschinen aus Sicht der Bun-
desregierung so gestaltet sein, dass sie den Tod eines Menschen um keinen
Preis akzeptieren (bitte mit Begründung)?
Welche Vor- und Nachteile hätte ein solches System aus Sicht der Bundes-
regierung?

16. Lässt sich aus Sicht der Bundesregierung ein autonomes Auto konstruieren,
dass am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, aber bautechnisch bedingt
nicht in Verkehrsunfälle verwickelt werden kann, und was wären die Rah-
menbedingungen für solch ein Auto?

17. Seit wann findet der Runde Tisch „Automatisiertes Fahren“ im Bundes-
ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur statt?

18. Wer hat den Runden Tisch initiiert, und warum?
19. Bis wann soll der Runde Tisch beendet sein, und welche Themen sollen bis

dahin behandelt worden sein (ggf. mit welchem Ergebnis)?
20. Bis wann sollen die jeweiligen Arbeitsgruppen beendet sein, und welche

Themen sollen bis dahin behandelt worden sein (ggf. mit welchem Ergeb-
nis)?

21. Welche Unternehmen und Verbände (bitte einzeln auflisten) haben an der
ersten Sitzung teilgenommen?

22. Welche Unternehmen und Verbände haben an späteren Sitzungen teilge-
nommen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2072
23. Welche Unternehmen und Verbände haben an welchen Arbeitsgruppen-
sitzungen wann teilgenommen, und wie war die jeweilige Tagesordnung?

24. Wer leitet den Runden Tisch und die Arbeitsgruppensitzungen (bitte einzeln
aufschlüsseln)?

25. Welches sind die „einschlägigen Forschungseinrichtungen“ (Bundestags-
drucksache 18/815, Antwort auf die Schriftliche Frage 102, S. 72), und an
welchen Sitzungen der Arbeitsgruppen und des Runden Tisches nahmen
diese teil?

26. Welche weiteren Treffen sind geplant, welche Tagesordnungspunkte wer-
den aufgerufen, und wer wird zu den entsprechenden Treffen eingeladen?

27. Was sind die Positionen der Vertreter der Bundesregierung am Runden
Tisch und den einzelnen Arbeitsgruppen bezüglich welcher Themen bzw.
Fragestellungen?

28. Welche Ergebnisse hat der Runde Tisch bereits erarbeitet (bitte Protokolle
bzw. Resümees anfügen)?

29. Welche Ergebnisse haben die Arbeitsgruppen bereits erarbeitet (bitte Proto-
kolle bzw. Resümees anfügen)?

30. Welche weiteren Verabredungen wurden bei dem Runden Tisch oder den
Arbeitsgruppen vereinbart?

31. Welche Agenda liegt dem Runden Tisch und den Arbeitsgruppen zugrunde?
32. Nahm der Runde Tisch oder einzelne Arbeitsgruppen Einfluss auf die Aus-

wahl von Themen für Forschungsaufträge oder die forschenden Gesell-
schaften?

33. Welche internationalen Regelungen stehen aus Sicht der Bundesregierung
der Teilnahme eines autonom fahrenden Fahrzeugs am Straßenverkehr ent-
gegen?

34. Welche binationalen Regelungen stehen aus Sicht der Bundesregierung der
Teilnahme eines autonom fahrenden Fahrzeugs am Straßenverkehr ent-
gegen?

35. Welche europäischen Regelungen stehen aus Sicht der Bundesregierung der
Teilnahme eines autonom fahrenden Fahrzeugs am Straßenverkehr ent-
gegen?

36. Welche nationalen Regelungen stehen aus Sicht der Bundesregierung der
Teilnahme eines autonom fahrenden Fahrzeugs am Straßenverkehr ent-
gegen?

37. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine möglichst internationale Harmoni-
sierung der betreffenden Rechtsrahmen sinnvoll (bitte begründen)?

38. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union selbstständig entscheiden dürfen,
ob autonome Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen oder nicht
(bitte begründen)?

39. Welche Stellen in der Bundesregierung, den Bundesministerien oder Bun-
desbehörden sind mit der Forschung, Forschungsauswertung, Technikfol-
genabschätzung und gegebenenfalls Prüfung von selbstfahrenden Fahrzeu-
gen bisher befasst gewesen, und wie sind die Zuständigkeiten geregelt?

40. Gibt es spezielle Ansprechpartner für Forschung, Industrie und mögliche
Nutzer selbstfahrender Fahrzeuge, und wenn ja, welche sind dies?

Drucksache 18/2072 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
41. Gibt es eine grundsätzliche Strategie der Bundesregierung, bzw. welche
grundsätzlichen Positionen, Überlegungen und Planungen der Bundesregie-
rung bzw. einzelner Bundesministerien gibt es zu selbstfahrenden Fahrzeu-
gen?

42. Gibt es eine Position oder Strategie der Bundesregierung oder zumindest
Überlegungen für die Förderung der Einführung einer kommerziellen oder
privaten Nutzung von selbstfahrenden Fahrzeugen, und wenn ja, welche?

43. Was sind die Ergebnisse bzw. Kernaussagen der auf Bundestagsdrucksache
18/815 als Antwort auf die Schriftliche Frage 101 (S. 70) aufgeführten For-
schungsaufträge und deren Unterprojekten?

44. Aus welchen Gründen entschied sich die Bundesregierung für die Vergabe
der Forschungsaufträge?

45. Wer wurde mit den Forschungsprojekten jeweils beauftragt?
46. Inwieweit wurde die Automobilindustrie oder die Versicherungswirtschaft

in die Themensetzung, Durchführung und Auswahl der durchführenden
Organisation der Forschungsaufträge mit einbezogen?

47. Was ist mit dem „sogenannte[n] sichere[n] Zustand“ gemeint, der als
Begriff in dem Forschungsvorhaben „Risikobewertung unterschiedlicher
Umsetzungsszenarien des Überführens eines automatischen Fahrzeuges in
den sogenannten sicheren Zustand“ genannt wird?

48. Gibt es Planungen für weitere Forschungsaufträge?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

49. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Entwicklung von selbst-
fahrenden Fahrzeugen in Deutschland gefördert, und wenn ja, mit welchen
Mitteln?

50. Mit welchen Mitteln gedenkt die Bundesregierung in Zukunft die Entwick-
lung von selbstfahrenden Fahrzeugen zu fördern?

51. Auf Basis welcher strategischen Überlegungen wurden die Forschungs-
aufträge jeweils vergeben bzw. sollen vergeben werden?

52. Welche Studien zur Technikfolgenabschätzung von selbstfahrenden Fahr-
zeugen sind der Bundesregierung außerdem bekannt?

Berlin, den 7. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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