BT-Drucksache 18/1944

Arbeitsbedingungen in Katar

Vom 27. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1944
18. Wahlperiode 27.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitsbedingungen in Katar

Im letzten Herbst geriet Katar wegen der Arbeitsbedingungen insbesondere der
ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter für die Bauprojekte, die in Zusam-
menhang mit der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2022 in dem Golfemirat ste-
hen, in die Schlagzeilen. Die Rede war von Zwangsarbeit bei 50 Grad Celsius,
überfüllten Unterkünften und viel zu wenig Trinkwasser. Nach neusten Erkennt-
nissen wird in manchen Arbeitsstellen den ausländischen Arbeiterinnen und
Arbeitern lediglich salziges Wasser zum Trinken und Kochen zur Verfügung
gestellt (www.ituc-csi.org/ituc-special-report-the-case?lang=en). All diese Fak-
toren haben bereits zum Tod vieler Menschen geführt. Zwischen dem 4. Juni und
dem 8. August 2013 sollen so 44 nepalesische Gastarbeiterinnen und Gastarbei-
ter gestorben sein. Laut einer Studie des Internationalen Gewerkschaftsbundes
vom März 2014 sind seit Vergabe der Weltmeisterschaft (WM) an Katar im Jahr
2010 bisher 1 200 Arbeiterinnen und Arbeiter in Katar ums Leben gekommen
(www.ituc-csi.org/ituc-special-report-the-case?lang=en). Schätzungen gehen da-
von aus, dass bis zum Start der WM im Jahr 2022 etwa 4 000 Gastarbeiterinnen
und Gastarbeiter wegen der katastrophalen Bedingungen ihr Leben lassen werden
(www. theguardian.com/world/2013/sep/25/revealed-qatars-world-cup-slaves).
Katar, das reichste Land der Welt (www.forbes.com/sites/bethgreenfield/2012/
02/22/the-worlds-richest-countries/), hat die weltweit höchste Anzahl von Mi-
grantinnen und Migranten im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung (88 Pro-
zent der Bevölkerung sind Migrantinnen und Migranten, www.ohchr.org/EN/
countries/MENARegion/Pages/QAIndex.aspx).
Ihnen werden fundamentale Rechte und Freiheiten vorenthalten – unabhängig
davon, ob es sich um arme Migrantinnen und Migranten, die kommen, um ihren
Familien daheim das Überleben zu sichern, oder gut ausgebildete und gut be-
zahlte Beschäftigte handelt. Letztlich werden ihnen fast allen im Rahmen des
Kafala-Systems, genannt auch Sponsor-System, fundamentale Menschenrechte
und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte vorenthalten. So werden sie
faktisch in den Status von Sklavinnen und Sklaven zurückgeworfen. Das Kafala-
System legt fest, dass Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Katars ihre ausländi-
schen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer praktisch besitzen: sie rekrutieren
sie, haben die alleinige Kontrolle über ihre Gehälter und Arbeitsbedingungen
und können ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Ausweise ausstellen
oder aber verweigern. Ohne einen Ausweis werden die Betroffenen zu Illegalen
und können in Haft genommen werden. In den völlig überfüllten Haftzentren
werden insbesondere Frauen und Kinder – auch Babys – eingesperrt, weil sie
keine gültigen Papiere vorweisen können oder aber allein aus dem Grund, dass

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sie unverheiratete Mütter sind (www.ituc-csi.org/ituc-special-report-the-case?
lang=en). Darüber hinaus konfiszieren die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
zumeist die Pässe ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und entscheiden
darüber, ob diese den Job wechseln dürfen und sogar darüber, ihnen eine Aus-
reise zu genehmigen oder zu verweigern (www.ohchr.org/EN/countries/MENA-
Region/Pages/QAIndex.aspx). Im Mai 2014 hat Katar infolge des massiven in-
ternationalen Drucks angekündigt, das Kafala-System in seiner jetzigen Form
abschaffen zu wollen. Allerdings wurde weder konkretisiert, durch welche
neuen Regelungen das Sponsor-System ersetzt werden soll, noch wann genau
eine Gesetzesänderung in Kraft treten soll. Außerdem klang in der Mitteilung
an, fortan solle das Innenministerium Ausreisegenehmigungen erteilen. Die Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden so weiterhin in ihrer Bewegungs-
freiheit eingeschränkt bleiben. (www.focus.de/sport/fussball/wm-2014/wm-
katar-schafft-umstrittenes-kafala-system-ab_id_3844934.html). Hinzukommt,
dass mit massivem Widerstand sowohl der Geschäftsleute als auch des Schura-
Rates gegen eine solche Gesetzesänderung zu rechnen ist (www.fr-online.de/
wirtschaft/sklaventum-in-katar-katar-schafft-modernes-sklaventum-ab,1472780,
27140100.html).
Die Bedingungen, unter denen die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, von de-
nen die meisten aus Südostasien stammen, arbeiten müssen, wurden vielfach als
„Moderne Sklaverei“ bezeichnet. Den Menschen werden ihre Gehälter nicht
ausgezahlt, sie müssen teilweise zu zwölft in einem Raum schlafen, andere müs-
sen um Essen betteln. Es kommt sogar vor, dass Menschen von ihren Arbeitge-
berinnen und Arbeitgebern halb tot geprügelt werden (www.tagesspiegel.de/
wirtschaft/fussball-wm-in-katar-gewerkschaften-befuerchten-4000-tote-arbeiter/
9624018.html).
Es wird erwartet, dass Katar im Rahmen der Bauarbeiten für die FIFA-Fußball-
weltmeisterschaft 2022 weitere 1,5 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter rekru-
tieren wird. Sie werden insbesondere im Bau von Stadien, Straßen und Hotels ein-
gesetzt werden. Nach Schätzungen wird Katar etwa 100 Mrd. US-Dollar für In-
frastrukturprojekte ausgeben, die in Zusammenhang mit der Fußball-WM stehen
(www.theguardian.com/world/2013/sep/25/revealed-qatars-world-cup-slaves).
Sowohl der Internationale Gewerkschaftsbund als auch der UN-Sonderbericht-
erstatter für Menschenrechte von Migranten, Francois Crépeau, haben kürzlich
eindringlich dazu aufgerufen, das Kafala-System endlich abzuschaffen und die
Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter in Katar und ihre Arbeitsbedingungen
nachhaltig zu verbessern. Im November letzten Jahres hatte auch das Europä-
ische Parlament die Arbeitsbedingungen in Katar verurteilt und die FIFA dazu
aufgefordert, gegenüber Katar deutlich zu machen, dass Zwangsarbeit und Skla-
verei nicht toleriert werden (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/wm-baustellen-
eu-parlament- verurteilt-arbeitsbedingungen-in-katar-a-935021.html).
Dass die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar stattfinden wird, gibt vielen
Kritikerinnen und Kritikern Hoffnung, dass die weltweiten Schlagzeilen über
die miserablen Arbeitsbedingungen in Katar das Emirat endlich zu einer Reform
bewegen werden.
Aber auch auf politischer Ebene muss dringend auf Fortschritte bezüglich der
Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter gedrängt
werden. Katar gilt der Bundesregierung als „in vielen regionalpolitischen Fra-
gen […] wichtiger Partner“. Auch der Handel mit dem Golfemirat nimmt stän-
dig zu, eine rege Besuchsdiplomatie hat sich zwischen beiden Ländern ent-
wickelt. Deutsche Firmen sind in Katar in unterschiedlichen Bereichen aktiv –
unter anderem auch in der Bauwirtschaft (www.auswaertiges-amt.de/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Katar/Bilateral_node.html).

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Die Bundesregierung wäre aufgrund ihrer guten und vielseitigen Beziehungen
zu Katar durchaus in der Lage, auf eine Verbesserung der Situation der Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer hinzuwirken.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten halten sich nach

Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Katar auf (bitte nach Herkunfts-
land und Art der Beschäftigung aufschlüsseln)?

2. Wie viele dieser in Katar sich aufhaltenden Arbeitsmigrantinnen und Ar-
beitsmigranten leben nach Kenntnis der Bundesregierung unter den oben
beschriebenen sklavenähnlichen Bedingungen?

3. Wie genau würde die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen der auslän-
dischen Arbeiterinnen und Arbeiter in Katar beschreiben?
Sind die Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter
nach Ansicht der Bundesregierung mit internationalen Standards in Ein-
klang?

4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass den Arbeiterinnen und Arbei-
tern in Katar teilweise sogar trinkbares Wasser vorenthalten bzw. lediglich
salziges Wasser zur Verfügung gestellt wird und dass sie unter menschen-
unwürdigen Bedingungen, zusammengepfercht in überfüllten Räumen,
leben müssen?

5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die den ausländischen Arbeite-
rinnen und Arbeitern in Katar zur Verfügung gestellte Arbeits- und Sicher-
heitsausrüstung häufig entweder mangelhaft ist oder eine solche gar nicht
existiert?

6. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung die medizinische Versor-
gung der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter in Katar ausreichend?

7. Wie viele Fälle von körperlichen Misshandlungen ausländischer Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer in Katar sind der Bundesregierung bekannt
(bitte nach Geschlecht und Herkunft der Opfer aufschlüsseln)?

8. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Regierung von Katar nach
Kenntnis der Bundesregierung, um zu verhindern, dass die Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer selbst die Kosten für ihre Rekrutierung tragen müs-
sen?

9. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Regierung von Katar Druck
auf Diplomatinnen und Diplomaten aus anderen Ländern ausübt, damit
diese die miserablen Arbeitsbedingungen ihrer Landsleute nicht publik ma-
chen?
Wenn ja, wie genau sehen diese Einschüchterungsversuche aus, und welche
konkreten Fälle sind der Bundesregierung bekannt?

10. Von wieviel Prozent der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer in Katar werden nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin die
Pässe durch die jeweiligen „Sponsoren“ einbehalten, obwohl dies selbst
nach katarischem Recht bereits seit dem Jahr 2009 verboten ist?

11. In wieviel Prozent dieser Fälle hat das Innenministerium von Katar nach
Kenntnis der Bundesregierung den Opfern eine Ausreisegenehmigung er-
teilt?

Drucksache 18/1944 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
12. Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung die durch die Regierung
in Katar durchgeführten Inspektionen ausreichend, und werden nach Kennt-
nis der Bundesregierung infolge solcher Inspektionen Missstände benannt
und beseitigt (wenn dies der Fall ist, bitte konkrete Beispiele nennen und
prozentual einordnen a) in wie vielen Fällen Inspektionen stattfinden, b) in
wie vielen Fällen infolge dieser Inspektionen Missstände benannt werden,
c) in wie vielen Fällen infolge einer Benennung der Missstände tatsächliche
Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu verzeichnen sind und d) in wie
vielen Fällen die Veränderung der Arbeitsbedingungen nach Ansicht der
Bundesregierung befriedigend ist)?

13. Können die durchgeführten Inspektionen nach Ansicht der Bundesregie-
rung als unabhängig bezeichnet werden?

14. Inwiefern kann das Nationale Menschenrechtskomitee in Katar nach Kennt-
nis der Bundesregierung unabhängig die Rechte der ausländischen Arbeite-
rinnen und Arbeiter vertreten, und in wie vielen Fällen konnte das Komitee
nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeiterinnen und Arbeitern konkret
bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen?

15. Wie viele neue ausländische Arbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung bislang in Katar für die Durchführung der Infrastrukturpro-
jekte, die in Verbindung zur WM 2022 in Katar stehen, angeworben?

16. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsbedin-
gungen durch die Anwerbung neuer Arbeitskräfte für die Durchführung der
Infrastrukturprojekte, die in Verbindung zur WM 2022 in Katar stehen, ver-
ändert?
Sofern eine Veränderung der Arbeitsbedingungen festzustellen ist, haben
sich die Arbeitsbedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung verbessert
oder verschlechtert, und woran genau machen sich diese Veränderungen
fest?

17. Wie viele ausländische Arbeiterinnen und Arbeiter sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits aufgrund der Arbeitsbedingungen gestorben?

18. Inwiefern und in welchem Maße hat sich nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die Anzahl der aufgrund der Arbeitsbedingungen in Katar Gestorbe-
nen seit Vergabe der WM 2022 an Katar erhöht, und inwiefern lässt sich ein
direkter Zusammenhang zwischen der Anwerbung neuer ausländischer Ar-
beiterinnen und Arbeiter für die Durchführung der Infrastrukturprojekte,
die in Verbindung zur WM 2022 in Katar stehen, einerseits und der Anzahl
von durch die Arbeitsbedingungen Getöteten andererseits, herstellen?

19. Welche konkreten Entwicklungen der Arbeitsbedingungen für Arbeits-
migrantinnen und Arbeitsmigranten in Katar hat es nach Kenntnis der Bun-
desregierung seit Bekanntwerden der Zustände im Herbst 2013 gegeben?

20. Sind die von Katar verabschiedeten Chartas für Arbeiterinnen und Arbeiter,
die im April 2013 und im Februar 2014 infolge von internationalem Druck
veröffentlicht wurden, nach Ansicht der Bundesregierung dazu geeignet,
die Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter in
Katar zu verbessern und deren Rechte zu stärken?
Wenn dies nach Ansicht der Bundesregierung nicht der Fall ist, in welchen
Punkten genügen die Chartas nach Ansicht der Bundesregierung nicht den
internationalen Standards?

21. Werden die Bestimmungen der beiden Chartas für Arbeiterinnen und Arbei-
ter nach Kenntnis der Bundesregierung in all ihren Details und durchgehend
angewandt?
Wenn nein, welche Punkte kommen nach Ansicht der Bundesregierung
nicht durchgehend zur Anwendung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1944
22. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung hinnehmbar, dass weiterhin ganze
Berufszweige explizit vom katarischen Arbeitsrecht ausgeschlossen wer-
den (www.ituc-csi.org vom 16. März 2014 „The case against Qartar“), und
hat die Bundesregierung im Rahmen des politischen Dialogs mit Katar
diese Benachteiligung thematisiert?

23. Welche Berufszweige genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung
vom katarischen Arbeitsrecht ausgeschlossen (bitte einzeln auflisten)?

24. Wie viele sich in Katar aufhaltende Arbeitsmigrantinnen und Arbeits-
migranten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Rahmen
des Kafala-Systems in Katar festgehalten und an der Ausreise gehindert?

25. Wie viele sich in Katar aufhaltende Arbeitsmigrantinnen und Arbeits-
migranten werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des Kafala-Systems in Katar festgehalten und an der Ausreise gehindert?

26. Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden nach Kennt-
nis der Bundesregierung bislang auf Grundlage des Kafala-Systems in
Katar festgehalten, und für wie lange?

27. Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden nach Kennt-
nis der Bundesregierung aktuell auf Grundlage des Kafala-Systems in Katar
festgehalten?

28. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils wann er-
griffen, um in Katar auf Grundlage des Kafala-Systems festgehaltene deut-
sche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu unterstützen und ihnen eine
Ausreise zu ermöglichen?

29. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils wann er-
griffen, um auf die Regierung von Katar einzuwirken, die Arbeitsbedingun-
gen der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten zu verbessern?

30. Welche konkreten Maßnahmen hat die Europäische Union (EU) jeweils
wann ergriffen, um auf die Regierung von Katar einzuwirken, die Arbeits-
bedingungen der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten zu verbes-
sern?

31. Welche konkreten Maßnahmen haben andere Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils wann ergriffen, um auf die Regierung von Katar
einzuwirken, die Arbeitsbedingungen der Arbeitsmigrantinnen und Ar-
beitsmigranten zu verbessern?

32. Welche konkreten Initiativen und Maßnahmen sind der Bundesregierung
bekannt, die von internationalen Organisationen, wie z. B. der ILO (Inter-
national Labour Organization), dem UN-Menschenrechtsrat oder UNICEF
(Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen), unternommen wurden, um auf
die Regierung von Katar einzuwirken, die Arbeitsbedingungen von Arbeits-
migrantinnen und Arbeitsmigranten zu verbessern?

33. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils wann er-
griffen, um auf die Regierung von Katar einzuwirken, das Kafala-System
abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren?

34. Welche konkreten Maßnahmen hat die EU ergriffen, um auf die Regierung
von Katar einzuwirken, das Kafala-System abzuschaffen oder grundlegend
zu reformieren?

35. Sieht die Bundesregierung eine Alternative zur Abschaffung des Kafala-
Systems in Katar, bzw. wäre in ihren Augen eine Reformierung des Kafala-
Systems ausreichend?

Drucksache 18/1944 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
36. Wie müsste nach Ansicht der Bundesregierung eine Reformierung des Ka-
fala-Systems aussehen, um nicht gegen internationale Bestimmungen und
insbesondere gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu ver-
stoßen?

37. Inwiefern sieht die Bundesregierung aufgrund ihrer guten Beziehungen zu
Katar für sich im Vergleich zu anderen Ländern besonders gute Möglichkei-
ten, auf die Regierung von Katar einzuwirken, um die Arbeitsbedingungen
der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten zu verbessern?

38. Bei welchen Gesprächen zwischen welchen Personen wurden bisher auf
diplomatischer Ebene die Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer in Katar zwischen der Bundesregierung und
der Regierung von Katar thematisiert, und mit welchem konkreten Ergeb-
nis?

39. Gab es im Vorfeld der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2022 am
2. Dezember 2010 Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem
Deutschen Fußball-Bund (DFB) und/oder einzelnen Vertretern bzw. Dele-
gierten des DFB im Hinblick auf das Bewerberfeld für dieses Turnier (bitte
das jeweilige Datum, die Beteiligten auf Seiten der Bundesregierung und
des DFB sowie die jeweiligen Gesprächsorte angeben)?

40. Hat die Bundesregierung in diesen Gesprächen den DFB und/oder einzelne
Vertreter bzw. Delegierte des DFB auf die vorhandenen menschenrechtli-
chen Defizite im Allgemeinen und/oder die Arbeitsbedingungen in Katar
hingewiesen (bitte unter Angabe des Datums)?
Hat die Bundesregierung im Vorfeld der Vergabe der WM 2022 dem DFB
und/oder einzelnen Vertretern bzw. Delegierten des DFB eine Unterrich-
tung (Länderdossier u. a.) über Katar zukommen lassen, und was war ggf.
der Inhalt im Einzelnen?

41. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit Vergabe der WM nach Ka-
tar mit deutschen, in Katar tätigen Unternehmen bzw. deutschen Unterneh-
men, die beabsichtigen, in Katar tätig zu werden, geführt, um auf die dorti-
gen Arbeitsbedingungen hinzuweisen und diese Unternehmen auf Einhal-
tung internationaler Standards bei den Arbeitsbedingungen zu verpflichten
(bitte das jeweilige Datum, die jeweiligen Vertreter der Bundesregierung
und die jeweiligen Vertreter der Unternehmen angeben)?

42. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit Vergabe der WM nach
Katar mit Interessensvertretungen, wie der Deutsch-Emiratischen Industrie-
und Handelskammer, geführt, um auf die Einhaltung internationaler Stan-
dards bei den Arbeitsbedingungen durch deutsche Unternehmen in Katar zu
drängen (bitte das jeweilige Datum, die Vertreter der Bundesregierung und
die Vertreter der Organisation angeben)?

Berlin, den 27. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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