BT-Drucksache 18/1918

Mögliche Havarierisiken im Rahmen der Elbvertiefung

Vom 25. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1918
18. Wahlperiode 25.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Anja Hajduk, Harald Ebner, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mögliche Havarierisiken im Rahmen der Elbvertiefung

Im Zuge der geplanten Elbvertiefung steigen die Havarierisiken deutlich. Denn
sollte sich ein Containerschiff der neuesten Generation durch technisches oder
menschliches Versagen oder Verkettung unglücklicher Umstände im Fahrwasser
der Unterelbe von bzw. nach Hamburg quer legen, steigt die Gefahr, dass die
seeseitige Zufahrt des Hamburger Hafens gesperrt ist. Auch die dadurch zusam-
menhängenden Risiken für die Anwohner und die Umwelt würden durch solche
Havarien steigen.
Die 400 Meter langen Containerschiffe werden derzeit in Hamburg bereits in
einem Wendekreis von 480 Metern Durchmesser gedreht (Bürgerschaft der
Freien und Hansestadt Hamburg, Antwort zu Frage 16 der Schriftlichen Kleinen
Anfrage auf Drucksache 20/9882), obwohl die Internationale Seeschifffahrts-
organisation (IMO) aus Sicherheitsgründen die eineinhalbfache Schiffslänge
vorgibt. Doch erst im Rahmen der angedachten Hafenwesterweiterung in etwa
zehn Jahren soll die Schiffswendestelle vergrößert werden. In Wilhelmshaven
existiert eine Wendestelle von rund 700 Metern und in Bremerhaven von rund
600 Metern. Die Wendestelle in Bremerhaven wurde erst kurz vor Anlaufen der
größeren Containerschiffsgeneration erweitert. Im entsprechenden Planfeststel-
lungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zur Erweiterung der
Wendestelle Bremerhaven aus dem Jahr 2006 heißt es dazu allerdings:
„Zur Gewährleistung eines aus nautischer Sicht sicheren Drehmanövers ist von
der Trägerin des Vorhabens nach Rücksprache mit der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes, mit Hafenlotsen und dem Hafenkapitän in Bremerha-
ven, ausgehend von den damaligen Erkenntnissen zur Bemessung der Notwen-
destelle, für die Länge des Drehbereichs das 2,5fache des Bemessungsschiffs
und für die Breite des Drehbereichs das 1,5fache des Bemessungsschiffs zu-
grunde gelegt worden. Diese Faktoren berücksichtigen Einflussgrößen wie Drift
durch Tide, Wind und die eigene Geschwindigkeit des Schiffes, die Länge der
Schlepptrossen und der Schlepper sowie, zur Gewährleistung eines sicheren
Drehmanövers, Sicherheitsabstände, um Havariegefahren zu minimieren.“1

1 Planfeststellungsbeschluss der Wassser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD – Nordwest),
Planfeststellungsbehörde, Az. P-143.3/79 vom 21. August 2006 für den Ausbau der Bundeswasserstraße
Weser von Weser-km 70,6 bis Weser-km 73,2 durch den Bau einer hafenbezogenen Wendestelle in
Bremerhaven, 21. Juni 2006, S. 63.

Drucksache 18/1918 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung den von der WSD-Nordwest für Bremerhaven

(siehe Zitat in der Vorbemerkung der Fragesteller) gemäß internationaler
IMO-Kriterien vorgegebenen Sicherheitsstandard auch für den Hamburger
Hafen für geboten, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

2. Aus welchen Gründen findet die Problematik der ggf. zu kleinen Wendestelle
im Hamburger Hafen im fast 2 600-seitigen Planfeststellungsbeschluss
„Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe“ keine Berücksichtigung?

3. Hält die Bundesregierung die geplante Elbvertiefung in diesem Zusammen-
hang weiterhin für verfolgenswert, obwohl auf absehbare Zeit aufgrund der
ggf. zu kleinen Wendestelle für rund 400 Meter lange Containerschiffe im
Hamburger Hafen nach Auffassung der Fragesteller ein stets latentes Havarie-
risiko besteht, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

4. Hält die Bundesregierung eine über die planfestgestellte Verbreiterung hin-
ausgehende vergrößerte Wendestelle für prüffähig?

5. Sind der Bundesregierung hierzu Untersuchungen oder Vorprüfungen be-
kannt, und wenn ja, durch wen wurden diese erstellt?

Berlin, den 23. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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