BT-Drucksache 18/1843

Umsetzung der prioritären Maßnahmen des so genannten Bildungspakets

Vom 18. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1843
18. Wahlperiode 18.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Ekin Deligöz, Dr. Franziska Brantner,
Katja Dörner, Britta Haßelmann, Beate Walter-Rosenheimer, Ulle Schauws,
Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung der prioritären Maßnahmen des so genannten Bildungspakets

Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker der Koalition haben am 26. Mai 2014
eine Einigung über die Verwendung der im Koalitionsvertrag als „Prioritäre
Maßnahmen“ für die Bereiche Kinderkrippen, Kitas, Schulen, Hochschulen und
Forschung vorgesehenen Mittel (im Folgenden Einigung) präsentiert. Die bisher
nicht dem Parlament, sondern lediglich auf einer Pressekonferenz am 27. Mai
2014 der Medienöffentlichkeit präsentierte Einigung lässt allerdings noch viele
Fragen offen, die trotz Nachfragen vieler Mitglieder des Deutschen Bundestages
in verschiedenen Ausschüssen des Deutschen Bundestages weiterhin unbeant-
wortet sind.
Um die angesichts der Tragweite der Einigung gebotene umfassende fachliche
Information der Mitglieder des Bundestages sowie der Öffentlichkeit zu ge-
währleisten, stellen die Fragesteller diese Kleine Anfrage.

Wir fragen die Bundesregierung:
Ausgabenplanung
1. Für welche Maßnahmen sollen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,

CSU und SPD genannten 6 Mrd. Euro für Bildung und die 3 Mrd. Euro für
Forschung ausgegeben werden (bitte tabellarisch für die einzelnen Jahre auf-
listen)?

2. Welcher Anteil der 3 Mrd. Euro für Forschung ist den außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG),
den Ländern bzw. ihren Hochschulen durch aktuell laufende Vereinbarungen,
wie der Exzellenzinitiative, dem Hochschulpakt, dem Pakt für Forschung und
Innovation, sowie anderen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern
bereits durch Verwaltungsvereinbarungen zugesagt bzw. durch Absichts-
erklärungen vonseiten des Bundes angeboten worden (bitte für die Jahre
2014 bis 2017 für jeden der Bereiche nach Zusagen und Absichtserklärungen
einzeln aufschlüsseln)?

3. Was ist mit den 500 Mio. Euro geschehen, die im Zweiten Regierungsentwurf
zum Haushalt 2014 (Bundestagsdrucksache 18/700) im Einzelplan 60 als
Globale Mehrausgabe vorgesehen waren und die laut Aussage der Bundesre-
gierung für zusätzliche Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung
im Haushalt 2014 vorgesehen waren (Bundesministerium der Finanzen, Eck-
werte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2015 und des Finanz-
plans 2018, S. 18)?

Drucksache 18/1843 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Mithilfe welcher Titel und Einzelmaßnahmen soll die Globale Minderaus-
gabe (GMA) im Einzelplan 30 aufgebracht werden, die im Vergleich zum
Vorjahr von 283 Mio. Euro auf 410 Mio. Euro und damit um über
40 Prozent erhöht wurde?
Wie erklärt die Bundesregierung diese um 40 Prozent erhöhte GMA, nach-
dem die zuvor von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof.
Dr. Johanna Wanka, im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages als
Puffer dargestellten 500 Mio. Euro der Globalen Mehrausgabe nicht zur
Verfügung stehen werden?

5. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in den Haushaltsberatungen zum
Einzelplan 30 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ange-
merkten Zweifel des Bundesrechnungshofes, wonach es besonders ange-
sichts eines hohen Anteils gebundener Ausgaben im Einzelplan 30 fraglich
sei, ob hier ausreichend Spielräume vorhanden seien, um eine so hohe GMA
zu erwirtschaften?

6. Aufgrund welcher Zusagen oder Vereinbarungen geht die Bundesregierung
davon aus, dass die Bundesländer die frei werdenden Mittel zur Finan-
zierung von Bildungsausgaben im Bereich Schule und Hochschule ver-
wenden?

Krippen und Kitas
7. Was ist der aktuelle Stand des Sondervermögens Kindertagesbetreuung des

Bundes?
Werden bei dieser Angabe bereits bewilligte Mittel einbezogen?
Falls ja, wie hoch ist deren Umfang am Sondervermögen derzeit?

8. In welcher Höhe soll das Sondervermögen des Bundes erhöht werden?
Plant die Bundesregierung eine Erhöhung auf 1 Mrd. Euro auch für den Fall,
dass das Sondervermögen derzeit de facto aufgrund schon bewilligter An-
träge weniger als 450 Mio. Euro beträgt (Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend: Aktueller Stand des Sondervermögens „Kin-
derbetreuungsausbau“ des Bundes vom 11. Juni 2014 – Investitionspro-
gramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 und 2013 bis 2014,
Bericht an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des
Deutschen Bundestages), und nach welchem Schlüssel soll die Aufstockung
an die Länder verteilt werden?
Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe will die Bundesregierung nicht-
investive Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung finanzieren, und wie
will sie sicherstellen, dass diese zusätzlichen Mittel tatsächlich dort an-
kommen, wo sie gebraucht werden?

9. Zu welchem Ergebnis kommt die in den Medien wiedergegebene Studie des
Deutschen Jugendinstituts, die im Auftrag des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde, hinsichtlich des Be-
darfs an Angeboten frühkindlicher Bildung für Kinder zwischen einem und
drei Jahren?
Wie bewertet die Bundesregierung den dort festgestellten Bedarf an Ange-
boten?
Wie gedenkt die Bundesregierung, sich zu diesem zu verhalten?

10. Für wann ist die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Manuela Schwesig, im Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2014 angekün-
digte Bund-Länder-Konferenz geplant, auf der über die Verteilung der zu-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1843
sätzlichen Mittel verhandelt werden soll, nachdem der Bedarf festgestellt
wurde?
Welche Themen sollen bei diesem Termin behandelt werden?
In welchem Verfahren soll bis wann der Bedarf im Bereich der frühkind-
lichen Bildung festgestellt werden?
Warum wurde in die politische Absichtserklärung zum Verwendungszweck
der bisherigen Mittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) die frühkindliche Bildung nicht aufgenommen?

11. Hält die Bundesregierung an ihren Planungen fest, einen Gesetzentwurf
„Bessere Qualität in Kitas“ in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Wenn ja, wann soll dieser mit welchem Inhalt eingebracht werden, und in
welchem finanziellen Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, sich an den
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität zu beteiligen?
Wenn nein, warum nicht?

Wissenschaftspakte
12. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Bund den Aufwuchs

bei der außeruniversitären Forschung künftig allein finanzieren wird?
Für wie lange soll die zugrunde liegende Vereinbarung getroffen werden,
und in welcher Höhe soll die jährliche Erhöhung erfolgen?

13. Wie wird der Bund die Exzellenzinitiative weiterführen, die bisher zu
75 Prozent vom Bund finanziert wird, wenn in Nummer 3 der in der Vor-
bemerkung genannten Einigung klargestellt wird, dass den Ländern keine
neuen Kofinanzierungspflichten erwachsen sollen?

14. Für welche Jahre und für welche Paktphase sind die 1,315 Mrd. Euro, die
laut dem Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble in der Presse-
konferenz am 27. Mai 2014, dem Hochschulpakt zugutekommen, vorgese-
hen?
Sollen diese Finanzmittel zum Ausbau der bisher finanzierten Studienplatz-
kapazitäten genutzt werden?
Von welcher Höhe der Studienplatzkosten geht die Bundesregierung aus,
und auf welche Berechnungen stützt sie diese?

15. Welche zukünftige Ausgestaltung der Programmpauschale strebt die Bun-
desregierung an?

16. Inwiefern haben die Länder im Lichte der Einigung – „Zusätzliche Pro-
gramme mit einem Kofinanzierungsbedarf können von den Ländern nur
umgesetzt werden, wenn andere Ausgaben gekürzt werden. Die Bundes-
regierung wird diesen Zusammenhang beachten und ihre Programme so
konzipieren, dass diese Konsequenz vermieden wird.“ – zugesagt, auch
künftig einen hälftigen finanziellen Beitrag zum Hochschulpakt zu leisten?

Bundesausbildungsförderungsgesetz
17. Wann plant die Bundesregierung die notwendigen gesetzgeberischen und

organisatorischen Schritte einzuleiten und abzuschließen, um die laut der
Einigung zum 1. Januar 2015 angestrebte komplette Übernahme der Finan-
zierung des BAföG sicherzustellen?

18. Welche konkreten Änderungen beim BAföG sollen aus Sicht der Bundes-
regierung zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft treten (bitte nach Er-
höhung der Freibeträge, Erhöhung der Fördersätze und strukturelle Ände-
rungen aufschlüsseln)?

Drucksache 18/1843 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
19. Auf der Basis welcher Studierendenprognose nimmt die Bundesregierung
an, dass dafür 500 Mio. Euro p. a. ausreichen werden (Pressekonferenz am
27. Mai 2014)?

20. Warum plant die Bundesregierung die Erhöhung des BAföG erst für das
Wintersemester 2016/2017 vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung
bisher immer betont hat, eine schnelle Erhöhung des BAföG sei ausschließ-
lich wegen der Verhandlungspositionen der Bundesländer nicht möglich
(Plenarprotokoll 17/128, S. 15083 D), was ab dem 1. Januar 2015 aber keine
Rolle mehr spielen wird?

21. Inwieweit ist eine Zweckbindung der Mittel, um die die Länder im Rahmen
der künftigen ausschließlichen Bundesfinanzierung des BAföG entlastet
werden, für Ausgaben in Schulen und Hochschulen haushalts- und verfas-
sungsrechtlich zulässig und durchsetzbar, wie das u. a. die Bundesminis-
terin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, auf der Bundes-
pressekonferenz am 27. Mai 2014 betonte?
Wie plant die Bundesregierung, dies sicherzustellen?
Inwiefern ist diese Zweckbindung schriftlich fixiert und die Verwendung
auch in späteren Jahren nachprüfbar und nachvollziehbar?
Welche Konsequenzen würde die Bundesregierung vorsehen, wenn ein-
zelne Länder die Mittel nicht in Kitas, Schulen oder Hochschulen investie-
ren?

22. Wie und auf der Basis welcher Jahreswerte errechnet die Bundesregierung
laut der Einigung eine Entlastungswirkung von 1,17 Mrd. Euro pro Jahr für
die Gesamtheit aller Länder im Falle der kompletten Finanzierungsüber-
nahme der Bundesausbildungsförderung durch den Bund (bitte nach Län-
dern und differenziert nach Zuschuss- und Darlehensanteil aufschlüsseln
und soweit wie möglich Daten verwenden, die aktueller sind, als die in der
„Destatis Fachserie 11 Reihe 7, Bildung und Kultur, Ausbildungsförderung
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 2012“ vom
18. Oktober 2013 verwendeten Zahlen)?

23. Geht die Bundesregierung davon aus, dass nur der Anteil der Zuschüsse im
Rahmen des BAföG von den Ländern genutzt wird oder auch der Darle-
hensanteil?

Verfassungsänderung
24. Mit welcher Begründung macht sich die Bundesregierung den in der Eini-

gung entworfenen neuen Inhalt des vorgeschlagenen Artikels 91b Absatz 1
des Grundgesetzes (GG) zu eigen, dass zukünftig auch die Einrichtung
außeruniversitärer Forschungseinrichtungen das Einstimmigkeitserforder-
nis erfüllen muss, während dies für die Förderung von Forschungsbauten,
einschließlich Großgeräten, auch weiterhin nicht gelten soll?

25. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Bedingung der „über-
regionalen Bedeutung“ für die Kooperation bei der Förderung von For-
schung und Lehre bei, und wie definiert sie sie?

26. Welches Verfahren sieht die Bundesregierung für die angekündigte Verfas-
sungsänderung vor, und welchen Zeitplan strebt sie dafür an (einschließlich
dem eventuell vorgeschalteten Konsultationsprozess)?

27. Welche Konsequenz hat der vorliegende Formulierungsvorschlag für die
Hochschulbaukompensationsmittel und die künftigen Möglichkeiten des
Bundes zur Hochschulbaufinanzierung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1843
Wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Rolle des Bundes bei der
Finanzierung der Hochschulbauten?
Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft des Verfahrens zur Finanzierung
der Forschungsbauten?

28. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Einigung die auch im Koali-
tionsvertrag vereinbarte Zielstellung berücksichtigt, die Grundfinanzierung
der Hochschulen zu verbessern?

Allgemeine Fragen
29. In welchem Maße fließen Mittel aus dem Bereich „Prioritäre Maßnahmen“

in die Qualitätsoffensive in der Lehrerbildung, die der Bund am 12. April
2013 mit den Ländern vereinbart hat und für die er gemäß der Bund-Länder-
Vereinbarung vom 12. April 2013 angekündigt hat, insgesamt 500 Mio.
Euro auszugeben?

30. Inwieweit sind durch die Einigung auch die Maßnahmen im Rahmen des
Qualitätspaktes Lehre abgesichert, soweit es sich zum einen um die Projekte
der ersten Ausschreibung handelt, die auf maximal fünf Jahre bis 2016
befristet sind, und soweit es sich zum anderen um die Projekte der ver-
einbarten zweiten Phase bis 2020 handelt?

31. Welchen Beitrag zum Erreichen des 3-Prozent-Ziels für die Forschung sieht
die Bundesregierung in dieser Einigung?
Strebt die Bundesregierung ein höheres, als das schon im Jahr 2000 in
Lissabon für das Jahr 2010 vereinbarte 3-Prozent-Ziel an, um die Innova-
tionsfähigkeit Deutschlands zu stärken?
Wenn ja, welches und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

32. Welchen Beitrag zum Erreichen des 7-Prozent-Ziels für die Bildung sieht
die Bundesregierung in dieser Einigung?
Welchen Beitrag des Bundes strebt die Bundesregierung dabei an?
Welchen Beitrag leistet der Bund durch diese Einigung zum Erreichen der
Ziele, die sich Bund und Länder im Oktober 2008 gesetzt haben?

Berlin, den 17. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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