BT-Drucksache 18/1821

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1821
18. Wahlperiode 23.06.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Harald
Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 15
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 15 im Bereich „Allgemeine Bewilligungen“ (15 02) wird ein neuer Titel
– Förderung der nichtkommerziellen Pharmaforschung – mit einem Ansatz von
500 Mio. Euro eingefügt.

Berlin, den 23. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Grundanliegen der pharmazeutischen Industrie ist es, Produkte herzustellen, deren Vermarktung finanziellen
Gewinn verspricht. Arzneimittel, die nur von sehr wenigen Menschen benötigt werden oder für die es kaum
eine finanzkräftige Käuferschicht gibt, versprechen nur geringen Umsatz. Da die Pharmaforschung vorwie-
gend auf die Vermarktbarkeit ausgerichtet ist, wird von den Pharmakonzernen wegen der geringen Profitaus-
sichten unter anderem auf dem Gebiet der Therapien gegen seltene Erkrankungen, aber auch zu armutsassozi-
ierten Krankheiten zu wenig Forschung betrieben.
Ansätze von Kooperationen öffentlicher Träger mit privaten Unternehmen lösen die grundsätzlichen Struk-
tur- und Finanzierungsprobleme in der klinischen Forschung nicht. Oft führen Public Private Partnerships
oder Produktentwicklungspartnerschaften zwar dazu, dass vernachlässigte Gebiete unterstützt durch öffentli-
che Geldmittel überhaupt beforscht werden können, aber eventuell im Zusammenhang mit dieser Forschung
gewonnene Patente fließen in der Regel dem privaten Partnerunternehmen zu.
Indem 500 Mio. Euro jährlich als Anschubfinanzierung für eine nichtkommerzielle Pharmaforschung bereit-
gestellt werden, kann die Ausrichtung der Forschung am Patientenwohl überhaupt umgesetzt werden.

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