BT-Drucksache 18/1820

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1820
18. Wahlperiode 23.06.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit
Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 15
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 15 im Bereich „Allgemeine Bewilligungen“ (15 02) Titelgruppe 06 wird
im Titel 684 69 „Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des
Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ in Punkt 2 die Auflistung der Projekte um
einen weiteren Punkt „Einzelprojekte zur Umsetzung von Drugchecking-
Pilotprojekten“ mit 400 000 Euro neu eingestellt. Die entsprechende Gesamtsum-
me an Ausgaben ist dahingehend anzupassen.

Berlin, den 23. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Es gibt bisher in Deutschland keinerlei bundesweite Forschungsvorhaben im Bereich des Drugcheckings,
ebenso existiert dadurch kein öffentliches Monitoring über die im Umlauf befindlichen illegalisierten Drogen
und ihre Inhaltsstoffe. Länder wie Österreich, die Schweiz und die Niederlande haben in der Vergangenheit
gezeigt, dass die Einführung von Drugchecking-Projekten einen wichtigen lebensweltlichen und akzeptanz-
orientierten Ansatz darstellt. Konsumentinnen und Konsumenten illegalisierter Drogen werden dadurch vor
unbeabsichtigten Gesundheitsrisiken geschützt. Die Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren wie Poli-
tik, Polizei und Suchthilfeeinrichtungen kann dadurch gefördert und die Konsumierenden über die Wir-
kungsweise der jeweiligen Substanz aufgeklärt werden. Vor allem Partykonsumentinnen und -konsumenten
sind dadurch effektiver für Präventionsmaßnahmen zu erreichen als durch andere Maßnahmen.

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