BT-Drucksache 18/1811

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/1416 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolution 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1811
18. Wahlperiode 23.06.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/1416 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten
Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolution 2100 (2013) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 14. Mai 2014 die Fortsetzung der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisie-
rungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) mit insgesamt bis zu
150 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2015 beschlossen. Mit
dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu
gebeten.

Seit Beginn der internationalen militärischen Missionen und dem darüber hinaus-
gehenden umfassenden Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Unter-
stützung der malischen Sicherheitskräfte bei der Wiederherstellung der staatlichen
Integrität Malis und der nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage sind Fort-
schritte erzielt worden. Sowohl die afrikanisch geführte internationale Unterstüt-
zungsmission AFISMA und deren Nachfolgemission, die Multidimensionale Inte-
grierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA), als
auch bilaterale Beiträge und das umfassende Engagement im Rahmen von EU und
VN haben zu diesem Erfolg beigetragen. Obwohl die islamistisch-terroristischen
Gruppen im Norden Malis zurückgedrängt und ihre Rückzugsräume eingeschränkt
worden sind, ist die Lage im Norden Malis weiterhin fragil. Der Zugang für huma-
nitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit zu einigen Regionen Malis ist
von der Stabilisierung der Sicherheitslage durch die VN-Mission MINUSMA ab-
hängig, solange die malischen Sicherheitskräfte nicht in der Lage sind, die Sicher-
heit alleine zu gewährleisten. Ein fortgesetztes Engagement der internationalen
Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von MINUSMA
ist daher nötig. Zu den Kernaufgaben der Mission gehören die Stabilisierung wich-
tiger Bevölkerungszentren und die Unterstützung bei der Wiederherstellung der
staatlichen Autorität im gesamten Land, die Unterstützung für die Umsetzung des
Fahrplans für den Übergang, der Schutz von Zivilpersonen und des Personals der
Vereinten Nationen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, die Unter-
stützung für humanitäre Hilfe, die Unterstützung für die Erhaltung des Kulturguts

Drucksache 18/1811 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

sowie die Unterstützung für die nationale und internationale Justiz. Die Bundesre-
publik Deutschland wird sich weiterhin mit Lufttransport sowie mit Einzelpersonal
zur Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungs-
aufgaben beteiligen. Luftbetankung zur Unterstützung der in der Resolution 2100
(2013) unter den dort aufgeführten Voraussetzungen autorisierten französischen
Kräfte bleibt ein Teil des deutschen Beitrags. Die Bundesrepublik Deutschland
stellt damit Schlüsselfähigkeiten für die VN-Mission MINUSMA zur Verfügung,
die von den VN dringend benötigt werden und von anderen Truppenstellern nicht
ohne weiteres zur Verfügung gestellt werden können. Die Beteiligung an der VN-
Mission MINUSMA ist daher ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Lage in
Mali. Mit der Beteiligung an MINUSMA setzen wir im Sinne eines vernetzten
Ansatzes unser umfassendes Engagement in Mali und der Sahel-Region fort.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1811

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/1416 anzunehmen.

Berlin, den 23. Juni 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Jürgen Klimke
Amtierender Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Achim Post (Minden)
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/1811 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Achim Post (Minden), Jan van Aken
und Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/1416 in seiner 40. Sitzung am 6. Juni 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsaus-
schuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 14. Mai 2014 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)
mit insgesamt bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2015 beschlossen. Mit dem
vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.
Seit Beginn der internationalen militärischen Missionen und dem darüber hinausgehenden umfassenden En-
gagement der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der malischen Sicherheitskräfte bei der Wie-
derherstellung der staatlichen Integrität Malis und der nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage sind
Fortschritte erzielt worden. Sowohl die afrikanisch geführte internationale Unterstützungsmission AFISMA
und deren Nachfolgemission, die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Natio-
nen in Mali (MINUSMA), als auch bilaterale Beiträge und das umfassende Engagement im Rahmen von EU
und VN haben zu diesem Erfolg beigetragen. Obwohl die islamistisch-terroristischen Gruppen im Norden
Malis zurückgedrängt und ihre Rückzugsräume eingeschränkt worden sind, ist die Lage im Norden Malis
weiterhin fragil. Der Zugang für humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit zu einigen Regionen
Malis ist von der Stabilisierung der Sicherheitslage durch die VN-Mission MINUSMA abhängig, solange die
malischen Sicherheitskräfte nicht in der Lage sind, die Sicherheit alleine zu gewährleisten. Ein fortgesetztes
Engagement der internationalen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von MI-
NUSMA ist daher nötig. Zu den Kernaufgaben der Mission gehören die Stabilisierung wichtiger Bevölke-
rungszentren und die Unterstützung bei der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land,
die Unterstützung für die Umsetzung des Fahrplans für den Übergang, der Schutz von Zivilpersonen und des
Personals der Vereinten Nationen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, die Unterstützung für
humanitäre Hilfe, die Unterstützung für die Erhaltung des Kulturguts sowie die Unterstützung für die natio-
nale und internationale Justiz. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich weiterhin mit Lufttransport sowie
mit Einzelpersonal zur Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben
beteiligen. Luftbetankung zur Unterstützung der in der Resolution 2100 (2013) unter den dort aufgeführten
Voraussetzungen autorisierten französischen Kräfte bleibt ein Teil des deutschen Beitrags. Die Bundesrepub-
lik Deutschland stellt damit Schlüsselfähigkeiten für die VN-Mission MINUSMA zur Verfügung, die von
den VN dringend benötigt werden und von anderen Truppenstellern nicht ohne weiteres zur Verfügung ge-
stellt werden können. Die Beteiligung an der VN-Mission MINUSMA ist daher ein wichtiger Baustein zur
Stabilisierung der Lage in Mali. Mit der Beteiligung an MINUSMA setzen wir im Sinne eines vernetzten
Ansatzes unser umfassendes Engagement in Mali und der Sahel-Region fort.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/1416 in seiner 20.
Sitzung am 23. Juni 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1416 in seiner 15. Sitzung am 23. Juni 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1811

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/1416 in
seiner 15. Sitzung am 23. Juni 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/1416 in seiner 15. Sitzung am 23. Juni 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/1416
in seiner 12. Sitzung am 4. Juni 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen eine Stimme aus der Fraktion der SPD und die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1416 in seiner 19. Sitzung am 23. Juni 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 23. Juni 2013

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Achim Post (Minden)
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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