BT-Drucksache 18/1653

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/1415 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 4. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1653
18. Wahlperiode 04.06.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/1415 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 14. Mai 2014 die Fortsetzung der deutschen Beteili-
gung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR)
für weitere 12 Monate mit bis zu 1 850 Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Mit
dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu
gebeten.

Die internationale Truppenpräsenz KFOR bleibt im Sinne des Konzepts der „Drei
Sicherheitsreihen“ (kosovarische Polizei, EU-Mission EULEX Kosovo, KFOR-
Kräfte) zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds erforderlich.
Mit der am 19. April 2013 unterzeichneten Normalisierungsvereinbarung haben die
Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo eine neue Qualität erreicht. Die Um-
setzung der Vereinbarung zeigte erste wichtige Fortschritte, ist aber noch nicht
abgeschlossen und bleibt herausfordernd. Eine weitere enge Begleitung des Nor-
malisierungsprozesses insbesondere im Norden Kosovos erscheint aus diesem
Grund notwendig. Obwohl die Lage in der Republik Kosovo grundsätzlich ruhig
und stabil ist, bleibt das Konflikt- und Eskalationspotential im kosovo-serbisch
dominierten Norden Kosovos weiterhin hoch. Deutsche Soldatinnen und Soldaten
haben durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR einen wesentlichen Beitrag zur
Stabilisierung der gesamten Region geleistet. Mit der Einsatzkompanie KFOR im
Rahmen des derzeitigen Kräftedispositivs („Gate 2“), den deutschen Anteilen am
Hauptquartier, insbesondere im Bereich der Aufklärung und dem Einsatzlazarett
sowie Teilen der operativen Reserve (ORF) stellt Deutschland für die Mission
KFOR wichtige und von anderen Partnern nur eingeschränkt zur Verfügung ge-
stellte Fähigkeiten. Eine fortgesetzte maßgebliche deutsche Beteiligung bei KFOR
unter möglicher Anpassung an die sich ergebenden Erfordernisse ist daher uner-
lässlich. Während der Umsetzung der Ergebnisse des politischen Dialogs zwischen

Drucksache 18/1653 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Belgrad und Pristina besteht noch kein Spielraum für eine erneute Absenkung der
Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR. Mit dieser Obergrenze
von derzeit 1 850 Soldatinnen und Soldaten für die deutsche Beteiligung an KFOR
können deutsche Streitkräfte im umfassenden Einsatz- und Fähigkeitsspektrum
gemäß der NATO-Fähigkeitsanforderung im zugesagten Umfang für die Operation
bereitgestellt werden. Damit bleibt die Möglichkeit erhalten, auf Lageänderungen
angemessen reagieren zu können. Wenn die Ergebnisse des politischen Dialogs
Belgrad-Pristina nachhaltig und belastbar umgesetzt sind, werden Reduzierungs-
schritte der bisherigen Personalstärke möglich werden.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1653

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/1415 anzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Franz Thönnes
Stellvertretender Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Se im Da delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 18/1653 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mi felder Niels Annen Sevim Da delen und
Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/1415 in seiner 36. Sitzung am 22. Mai 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 14. Mai 2014 die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen
Sicherheitspräsenz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR) für weitere 12 Monate mit bis zu 1 850 Soldatinnen
und Soldaten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hier-
zu gebeten.
Die internationale Truppenpräsenz KFOR bleibt im Sinne des Konzepts der „Drei Sicherheitsreihen“
(kosovarische Polizei, EU-Mission EULEX Kosovo, KFOR-Kräfte) zur Aufrechterhaltung eines sicheren und
stabilen Umfelds erforderlich. Mit der am 19. April 2013 unterzeichneten Normalisierungsvereinbarung ha-
ben die Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo eine neue Qualität erreicht. Die Umsetzung der Verein-
barung zeigte erste wichtige Fortschritte, ist aber noch nicht abgeschlossen und bleibt herausfordernd. Eine
weitere enge Begleitung des Normalisierungsprozesses insbesondere im Norden Kosovos erscheint aus die-
sem Grund notwendig. Obwohl die Lage in der Republik Kosovo grundsätzlich ruhig und stabil ist, bleibt das
Konflikt- und Eskalationspotential im kosovo-serbisch dominierten Norden Kosovos weiterhin hoch. Deut-
sche Soldatinnen und Soldaten haben durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR einen wesentlichen Beitrag
zur Stabilisierung der gesamten Region ge-leistet. Mit der Einsatzkompanie KFOR im Rahmen des derzeiti-
gen Kräftedispositivs („Gate 2“), den deutschen Anteilen am Hauptquartier, insbesondere im Bereich der
Aufklärung und dem Einsatzlazarett sowie Teilen der operativen Reserve (ORF) stellt Deutschland für die
Mission KFOR wichtige und von anderen Partnern nur eingeschränkt zur Verfügung gestellte Fähigkeiten.
Eine fortgesetzte maßgebliche deutsche Beteiligung bei KFOR unter möglicher Anpassung an die sich erge-
benden Erfordernisse ist daher unerlässlich. Während der Umsetzung der Ergebnisse des politischen Dialogs
zwischen Belgrad und Pristina besteht noch kein Spielraum für eine erneute Absenkung der Personalober-
grenze für die deutsche Beteiligung an KFOR. Mit dieser Obergrenze von derzeit 1 850 Soldatinnen und
Soldaten für die deutsche Beteiligung an KFOR können deutsche Streitkräfte im umfassenden Einsatz- und
Fähigkeitsspektrum gemäß der NATO-Fähigkeitsanforderung im zugesagten Umfang für die Operation bereit
gestellt werden. Damit bleibt die Möglichkeit erhalten, auf Lageänderungen angemessen reagieren zu kön-
nen. Wenn die Ergebnisse des politischen Dialogs Belgrad-Pristina nachhaltig und belastbar umgesetzt sind,
werden Reduzierungsschritte der bisherigen Personalstärke möglich werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/1415 in seiner
18. Sitzung am 4. Juni 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und gegen eine Stimme der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1415 in seiner 14. Sitzung am 4. Juni 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/1415 in
seiner 14. Sitzung am 4. Juni 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1653

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/1415 in seiner 13. Sitzung am 4. Juni 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1415 in seiner 18. Sitzung am 4. Juni 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 4. Juni 2014

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Se im Da delen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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