BT-Drucksache 18/1624

Unterstützung bewaffneter Konfliktparteien in Libyen

Vom 2. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1624
18. Wahlperiode 02.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Unterstützung bewaffneter Konfliktparteien in Libyen

Medienberichten zufolge steht hinter den jüngsten Unruhen in Libyen der Mili-
tärgeneral Chalifa Haftar. Chalifa Haftar wirft der amtierenden Übergangsregie-
rung Korruption und „Unterstützung des Terrorismus“ vor und hält diese für
nicht legitim. Tatsächlich hätte im Land längst neu gewählt werden müssen, der
Übergangsrat verlängerte seine eigene Amtszeit aber bis Dezember 2014. Mitt-
lerweile hat die Wahlkommission als Wahltermin den 25. Juni 2014 genannt
(junge Welt, 21. Mai 2014). Dem lange in den USA lebenden Chalifa Haftar
werden gute Kontakte zur CIA nachgesagt. Im Februar 2014 hatte der General
bereits das Parlament für abgesetzt erklärt. Im Mai 2014 griff Chalifa Haftar „ra-
dikal-islamische Brigaden“ in Benghazi an (Deutsche Welle, 19. Mai 2014).
Zwei Tage später folgten Kämpfe in Tripolis. Die USA haben ihre Botschaft
mittlerweile geschlossen, Deutschland lässt sich hiermit noch Zeit (SPIEGEL
ONLINE, 22. Mai 2014). Der Parlamentspräsident Nuri Abu Sahmain ordnete
die Festnahme aller Militärs an, die sich Chalifa Haftar angeschlossen haben.
Den militärischen Auseinandersetzungen könnte ein regionaler Machtkampf
zwischen Saudi-Arabien und Katar zugrunde liegen: Katar unterstützt Muslim-
brüder und die mit diesen verbündete Kampfverbände, die für den Angriff auf
das US-Konsulat in Benghazi im Jahr 2012 verantwortlich gemacht werden.
Dieser Angriff habe eigentlich einer „CIA-Niederlassung“ in der Botschaft ge-
golten, die dem Waffenschmuggel nach Syrien gedient habe. Die USA sind im
Konflikt bislang nicht sichtbar in Erscheinung getreten. Gerüchte, wonach US-
Truppen im Süden Tunesiens Stellung beziehen würden, wurden von der tunesi-
schen Regierung dementiert (http://tinyurl.com/).
Chalifa Haftars Truppen werden als „Nationale Armee“ bezeichnet, es ist aber
umstritten, ob diese dem Militär angehören oder aus nicht regulären, bewaffne-
ten Verbänden bestehen. Unterstützung erhält Chalifa Haftar auch von Polizei-
brigaden, von Offizieren des Luftwaffenstützpunktes Tobruk und vom „mächti-
gen Al-Baraassa-Stamm“ aus Ostlibyen, sogar eine Eliteeinheit der libyschen
Luftwaffe hat sich Chalifa Haftar angeschlossen (junge Welt, 21. Mai 2014).
Auch der Luftwaffenchef ist übergelaufen (taz, 21. Mai 2014). Mittlerweile ge-
hört mit Hassan Abu-Shannaq auch der Anführer der Marine, Hassan Boushnak,
zu den rebellierenden Gruppen (Malta Today, 22. Mai 2014). Mit dem Kultur-
minister Habib Lamin erfolgte die erste offizielle Unterstützung Chalifa Haftars
durch ein Mitglied der Regierung. Anscheinend unterstützt auch Libyens Innen-
minister Chalifa Haftar bei seinen Angriffen auf die amtierende Regierung. Eine
entsprechende Erklärung habe Salih al-Mazig laut „BBC“ (21. Mai 2014) auf
seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Der aus dem Land geflohene, frühere Mi-

Drucksache 18/1624 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
nisterpräsident Ali Zeidan erklärte der „Deutschen Welle“, auch die von der Eu-
ropäischen Union (EU) unterstützten „Border Guards“ („Grenzschutztruppen“)
kämpften auf Seiten von Chalifa Haftar (21. Mai 2014).
Mehrere Bundespolizisten machen bei der von der EU finanzierten Ausbil-
dungsmission mit, die unter anderem in die Verantwortung des libyschen Innen-
ministers fällt. In dieser „EUBAM Libyen“ soll der gesamte Sicherheitsapparat
reorganisiert werden (Bundestagsdrucksache 17/14417). An „EUBAM Libyen“
nehmen aber auch das libysche Finanzministerium (Zoll, Maritime Zolleinheit)
und das Transportministerium (Hafenbehörde, Telekommunikationsbehörde)
teil. Justizbehörden werden nicht adressiert, obwohl kein funktionierendes
Rechtssystem existiert. Selbst die Bundesregierung weiß von „rund 8 000 Inter-
nierte[n], größtenteils ohne Gerichtsverfahren, in Haftanstalten, die teilweise
von Milizen geführt werden“. Folter und Misshandlungen in überwiegend
„nichtstaatlichen Haftanstalten“ führten auch zum Tod. In anderen Landesteilen
seien die Polizei oder die Justizpolizei für die „Inhaftierungspraxis“ verantwort-
lich. In Libyen besteht keine Möglichkeit, Asyl zu beantragen. Inhaftierte
Migranten werden laut der Bundesregierung „willkürlich aus Libyen in Dritt-
staaten abgeschoben“.
Der Schutz aller anderen Land- und Seegrenzen liegt außerhalb staatlicher Kon-
trolle und soll zukünftig vom Militär übernommen werden. Die See wird schon
jetzt von den rund 3 000 Angehörigen der Küstenwache überwacht, die dem
Verteidigungsministerium untersteht. Die EU-Mission hat damit kein Problem:
Libyen soll beim Aufbau eines sogenannten Integrierten Grenzmanagements
unterstützt werden (Bundestagsdrucksache 18/626). Gemeint ist die „Zusam-
menführung und Unterstützung aller Einheiten und Behörden“, sofern sie mit
Aufgaben des Grenzschutzes betraut sind. Im Falle der Seegrenzen bedeutet das
etwa die Koordination der Hafenbehörde, der Telekommunikationsbehörde und
der Küstenwache, die allesamt Radarsysteme betreiben.
Die „EUBAM Libyen“ wurde offiziell am 22. Mai 2013 gestartet, mittlerweile
ist das Projekt um ein Jahr verlängert worden (Ratsdok. 9255/14). Die Mission
soll auch die zersplitterte Sicherheitslandschaft Libyens zusammenführen: Das
Land wird von verschiedenen Milizen kontrolliert, die teilweise dem Militär,
aber auch dem Innenministerium zugeneigt sind. Zum Verteidigungsministe-
rium gehört etwa die „Al-Qaqa Brigade“. Das Militär kann sich aber auch auf
die Hilfe des „Al-Zintan Revolutionariesʼ Military Council“ stützen, der im Jahr
2011 den früheren Oberst Muammar Gaddafi nach seinem Aufspüren festhielt
und rund zwei Dutzend regionale, bewaffnete Gruppen vereinigt. „Zintan“-
Gruppen werden auch für die Angriffe auf den Übergangsrat in Tripolis vom
18. Mai 2014 verantwortlich gemacht (http://thinkafricapress.com/). Die „EUBAM
Libyen“ soll Angehöre der Milizen in die vom Staat neu geschaffenen „Border
Guards“ integrieren. Es handelt sich dabei um eine Gendarmerie, die vom Mili-
tär befehligt wird, aber Aufgaben im Innern übernimmt. Sie wird neben Armee,
Luftwaffe und Marine als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium
unterstellt. Jedoch soll die neue Militäreinheit nicht nur für den Grenzschutz zu-
ständig sein: Aus einem Geheimpapier zur EUBAM-Mission (www.mediapart.fr/)
geht hervor, dass auch „sensible Infrastruktur“ gesichert werden soll. Hierzu ge-
hört die Energieversorgung. Die „Border Guards“ könnten dann für die Siche-
rung westlicher Ölanlagen eingesetzt werden.
Laut der Bundesregierung seien bereits mindestens 300 „libysche Grenzschüt-
zer“ ausgebildet sowie „Workshops und Seminare durchgeführt“ worden. Es
wird jedoch nicht erklärt, welche Angehörige welcher Ministerien hiervon pro-
fitierten und welcher EU-Mitgliedstaat diese durchgeführt hat. Auch die Ver-
einigten Arabischen Emirate haben libysche Polizei- und Militärangehörige mit
Trainingsmaßnahmen unterstützt. Mindestens 230 libysche Offiziere sowie

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1624
16 libysche Ausbilder seien geschult worden. Zur bilateralen Partnerschaft von
Katar lagen der Bundesregierung angeblich keine Erkenntnisse vor.
Ende Januar 2014 waren laut der Bundesregierung ein Bundespolizist und eine
Landespolizistin an „EUBAM Libyen“ beteiligt, ein weiterer Bundespolizist
kam kurz darauf hinzu. Zudem sei eine „zivile Expertin“ entsandt worden. In der
Bundespressekonferenz hieß es am 21. Mai 2014, die Teilnehmenden seien noch
im Land. Einen Tag zuvor sei aber „angesichts der eskalierenden Lage in Tripo-
lis und auch in Bengasi“ im Auswärtigen Amt ein Krisenstab zusammenge-
treten. Sicherheitsmaßnahmen seien veranlasst worden. Man halte „engen Kon-
takt“ zu „Vertreter[n] deutscher Unternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz
sind“.
Die Bundespolizei darf auf direktem Wege – anders als die meisten übrigen EU-
Ausbilder – lediglich mit dem Innenministerium kooperieren. Viele Teilnehmer
von „EUBAM Libyen“ haben laut der Bundesregierung aber einen „militäri-
schen Hintergrund“. Kenntnisse der Gendarmerie seien „hilfreich für das Ver-
ständnis der libyschen Strukturen und Arbeitsprozesse der libyschen Einheiten“.
Offiziell beteiligt sich die Bundespolizei also lediglich an der Ausbildung von
Polizisten. Es ist aber unklar, mit welchen Einheiten, Abteilungen oder Milizen
kooperiert wird. Hätte die Bundespolizei mit den quasi-militärischen Abtei-
lungen oder irregulären Milizen zusammengearbeitet, wäre dies eine unzuläs-
sige zivil-militärische Ausbildungshilfe. Dann müsste sich das Bundesministe-
rium des Innern den Vorwurf einer Unterstützung von bewaffneten Gruppen
stellen: Nach einem Bericht des „Libyan Herald“ (21. Mai 2014) kämpfen frü-
her zum Innenministerium gehörende Einrichtungen nun gegen „Zintan“-Mili-
zen, die mit dem Militär sympathisieren.
Schon im letzten Halbjahresbericht hatte der federführende Auswärtige Dienst
angeregt, Teile von „EUBAM Libyen“ nach Malta zu verlagern. Als Grund galt
die prekäre Sicherheitslage, die auch für das weitgehende Scheitern der Mission
verantwortlich sein soll. Laut der Bundesregierung ist „EUBAM Libyen“ aber
auch in Deutschland aktiv: Man habe „Kenntnis von US-Ausbildungsmaßnah-
men im Bereich Schutz der Landgrenzen“ für nicht näher genannte „libyschen
Sicherheitskräfte“. Ein Trainingskurs habe Ende Januar 2014 im US-General-
konsulat in Frankfurt stattgefunden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Legitimität der

libyschen Übergangsregierung, und wie trägt sie diese Haltung gegenüber
den dortigen Behörden oder deren Repräsentanten vor?
a) Inwiefern vertritt auch die Bundesregierung die Ansicht, dass die Regie-

rung Korruption begünstigt bzw. ungenügend verfolgt und einer „Unter-
stützung des Terrorismus“ bezichtigt werden kann?

b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis hatte die Bundesregierung hin-
sichtlich der gegenwärtigen Krise im Mai 2014 Kontakt mit Angehörigen
der Regierung, insbesondere mit dem Parlamentspräsidenten Nuri Abu
Sahmain?

c) Inwiefern, zu welchem Anlass und mit welchem Ergebnis haben Bundes-
behörden in der Vergangenheit Kontakt mit Chalifa Haftar gehabt?

2. Was ist der Bundesregierung zur Rolle von Saudi-Arabien und Katar im ge-
genwärtigen Konflikt bekannt?
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsicht-

lich der Rolle sowie von militärischen Aktivitäten der USA im gegenwär-
tigen Konflikt?

Drucksache 18/1624 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Was ist der Bundesregierung über Verbindungen des Generals Chalifa
Haftar zu US-Behörden bekannt?

3. Was ist der Bundesregierung zur Urheberschaft der teils bewaffneten An-
griffe vom Mai 2014 in Benghazi und Tripolis bekannt?

4. Welche Truppen, Milizen oder sonstigen kämpfenden Verbände waren dabei
auf Seiten der Regierung sowie auf Seiten rebellierender Gruppen nach
Kenntnis der Bundesregierung beteiligt (bitte so konkret als möglich be-
nennen)?
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsicht-

lich der Unterstützung Chalifa Haftars durch den Luftwaffenchef sowie
den obersten Marinegeneral?

b) Inwiefern hat sie selbst in der Vergangenheit Kontakt zu den Generälen
gehabt?

c) Was ist der Bundesregierung über eine weitere Unterstützung Chalifa
Haftars durch Polizeibrigaden, Offiziere des Luftwaffenstützpunktes Tob-
ruk sowie weitere Angehörige der libyschen Luftwaffe bekannt?

5. Was ist der Bundesregierung über die Beteiligung der von der EU ausgebil-
deten „Border Guards“ („Grenzschutztruppen“) an den jüngsten Kämpfen in
Benghasi und Tripolis bekannt, wie sie vom früheren Ministerpräsidenten Ali
Zeidan berichtet wird (Deutsche Welle, 21. Mai 2014)?
a) Um welche Truppen in welcher Stärke handelt es sich dabei?
b) Welchen früheren Milizen gehörten die Kämpfer an?
c) Auf welche Weise werden derartige Vorfälle oder Berichte über Kämpfe

der von EU-Angehörigen ausgebildeten „Border Guards“ im Rahmen der
EUBAM-Mission thematisiert?

6. Welchen Abteilungen des libyschen Innenministeriums, des Grenzschutzes,
der Küstenwache und des Zolls nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung
an der Delegation teil, die im Juni 2013 die EU-Grenzagentur FRONTEX in
Warschau besuchte, und welcher Angehörige der EUBAM-Mission war
ebenfalls zugegen (Bundestagsdrucksache 18/626)?
a) Welche weiteren Zusammenarbeitsformen libyscher Behörden und

FRONTEX sind der Bundesregierung bekannt?
b) Was ist der Bundesregierung über ein geplantes Arbeitsabkommen von

FRONTEX mit Libyen bekannt?
7. Wann und zu welchem Anlass hatten Bundesbehörden direkten Kontakt zu

Libyens Innenminister Salih al-Mazig, Chalifa Haftar bzw. zu dessen unmit-
telbaren Vertretern?
a) Was ist der Bundesregierung über die Haltung des Innenministers zu den

jüngsten Angriffen auf die amtierende Regierung bekannt?
b) Inwiefern ist das Innenministerium nach Kenntnis der Bundesregierung

für die Durchführung von Maßnahmen der „EUBAM Libyen“ (mit-)ver-
antwortlich oder auf andere Weise hiermit befasst?

8. Auf welche Weise sind das Finanzministerium und das Transportministerium
an „EUBAM Libyen“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/626)?
In welchen Projekten oder sonstige Zuständigkeiten werden
a) der Zoll,
b) die Maritime Zolleinheit,
c) die Hafenbehörde,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1624
d) die Telekommunikationsbehörde in „EUBAM Libyen“
adressiert?
e) Welche libyschen Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an

den maritimen Kontrollzentren in Tripolis und Benghazi beteiligt, die im
Rahmen des EU-Projekts „Seahorse“ an die Grenzüberwachung von EU-
Mitgliedstaaten angebunden werden?

9. Welche weiteren Erkenntnisse konnte die Bundesregierung zu den „rund
8 000 Internierte[n]“ gewinnen, die „größtenteils ohne Gerichtsverfahren in
Haftanstalten, die teilweise von Milizen geführt werden“ festgehalten wer-
den?
a) In welchen staatlichen oder „nichtstaatlichen“ Haftanstalten kamen nach

Kenntnis der Bundesregierung Todesfälle vor, und welche davon wurden
von der Polizei oder der Justizpolizei verantwortet?

b) Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung diese Vorfälle seit
Januar 2014 gegenüber der Regierung Libyens angesprochen, und wel-
che Reaktion folgte darauf?

10. Was ist der Bundesregierung über Ziel, Zweck, Adressaten und Fortgang
der Projekte „Development of criminal investigations intelligence project“
(RELINC) sowie „Support of national crisis anticipation and response capa-
bility“ bekannt (Bundestagsdrucksache 17/13462)?

11. Was ist der Bundesregierung über Planungen und Entscheidungen zum Auf-
bau einer libyschen „Nationalgarde“ bekannt?
a) Inwiefern soll diese mit den in „EUBAM Libyen“ errichteten „Border

Guards“ kooperieren oder mit diesen sogar identisch sein?
b) Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der

Zuständigkeit der „Border Guards“ auch für „sensible Infrastruktur“, und
inwiefern könnte es sich dabei nach ihrer Einschätzung auch um die
Sicherung westlicher Ölanlagen handeln?

c) Was ist der Bundesregierung über Fortschritte hinsichtlich der staat-
lichen Kontrolle der Luft-, Land- und Seegrenzen Libyens bekannt?

12. Mit welchen Milizen arbeiten das libysche Militär oder das Innenministe-
rium nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen?
a) Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der „Al-Qaqa

Brigade“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt?
b) Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der „Misrata

Briagdes“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt, und wie
viele Kämpfer umfasst diese in etwa?

c) Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit des „Al-Zintan
Revolutionariesʼ Military Council“ mit dem Militär oder dem Innen-
ministerium bekannt, und wie viele Kämpfer umfasst dieser in etwa?

d) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Be-
teiligung von „Zintan“-Gruppen an den gegenwärtigen Kämpfen?

13. Inwiefern wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen von Ausbildungs- oder sonstigen Unterstützungsprojekten mit
„EUBAM Libyen“ libysche Milizen adressiert?
a) Um welche handelt es sich dabei konkret?
b) Wie viele Angehörige von Milizen sollten ursprünglich in militärische

oder polizeiliche staatliche Strukturen integriert werden?

Drucksache 18/1624 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Wie viele sind bislang tatsächlich integriert worden, und welchen Abtei-
lungen welcher Behörden gehören diese nun jeweils an?

d) Sofern die Bundesregierung zu den „Zahlen des laufenden Integrations-
prozesses“ weiterhin keine verlässliche Auskunft geben kann, in welcher
Größenordnung bewegen sich diese (Bundestagsdrucksache 18/626)?

e) Welche Milizen bzw. Behörden wurden dabei nach Kenntnis der Bundes-
regierung von welchem EU-Mitgliedstaat ausgebildet oder unterstützt?

f) Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Ziel,
Zweck und Adressaten von bilateralen Maßnahmen der Vereinigten Ara-
bischen Emirate, von Katar und von Saudi-Arabien?

14. Welche weiteren, an „EUBAM Libyen“ teilnehmenden Einheiten haben
nach Kenntnis der Bundesregierung außer der maltesischen Küstenwache
und der italienischen Carabinieri einen „militärischen Hintergrund“?

15. Worum handelt es sich beim auf YouTube für den 22. Mai 2014 ange-
kündigten finalen Training von Einheiten der Küstenwache, und wer nahm
in welchem Umfang daran teil (www.youtube.com/)?

16. Welche Änderungen haben sich zur Zahl und zum Aufgabenbereich von
deutschen Beteiligten bei „EUBAM Libyen“ gegenüber Januar 2014 erge-
ben?
a) Mit welchen Aufgaben sind der Bundespolizist, die Landespolizistin, ein

weiterer Bundespolizist sowie eine „zivile Expertin“ betraut, und mit
welchen Abteilungen welcher libyscher oder auch anderer Behörden ar-
beiten diese konkret zusammen?

b) Inwiefern sind die deutschen „Missionsangehörigen“ mittlerweile in
„sicherheitsrelevante Zwischenfälle“ involviert gewesen?

c) Inwiefern und mit welchem Ausgang wurde erwogen, die deutschen
„Missionsangehörigen“ außer Landes zu bringen, und welche Erwägun-
gen sprachen womöglich dagegen?

17. Wann und mit welchen Beteiligten ist seit Mai 2014 im Auswärtigen Amt
ein Krisenstab zusammengetreten, wer nahm daran teil, und welche Abspra-
chen wurden getroffen?

18. Wie kam das Dokument „Joint Statement on Libya“ (http://linkis.com/
1.usa.gov/t1m9o) zustande, wer hatte die Initiative hierfür ergriffen, und
über welche Kanäle wurde es beraten und schließlich auch von der Bundes-
regierung verabschiedet?

19. Mit welchen „Unternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz sind“ hält die
Bundesregierung „engen Kontakt“, und welche neueren Verabredungen
wurden im Zuge der jüngsten Krise getroffen?

20. Welchen Fortschritt zeitigte ein Projekt, um Nuklearmaterial eines For-
schungsreaktors „vor missbräuchlichen Zugriffen und Entwendungen zu
schützen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/626)?
a) Wie wird der deutsche Beitrag zu einer „Modernisierung der Einrich-

tung“ sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen konkret umgesetzt?
b) Welche weiteren Einzelheiten kann die Bundesregierung zur Einrichtung

eines „Lagers für radioaktive Stoffe“ mitteilen?
c) Wo soll dieses entstehen, und welche Firmen oder Institute sind daran be-

teiligt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1624
d) Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung ein Vorhaben der
Internationalen Atomenergie-Organisation zur „Nuklearsicherung an
Grenzübergängen“?

21. Mit welchen Abteilungen des libyschen Innenministeriums haben die deut-
schen „Missionsangehörigen“ konkret zusammengearbeitet, und welche
Projekte sind dabei umgesetzt worden?

22. Inwiefern und mit welchem (Zwischen-)Ergebnis hat die Bundesregierung
auch mit der „Anti-Crime Unit“, dem „National Security Directorate“, der
„Special Deterrence Force“ sowie dem „Libya Revolutionaries Operations
Room“ kooperiert (bitte jeweils einzeln darstellen)?

23. Aus welchen Milizen oder sonstigen irregulären, kämpfenden Verbänden
wurde das „National Security Directorate“ nach Kenntnis der Bundesregie-
rung gebildet?

24. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass das Kommando über
den „Libya Revolutionaries Operations Room“ mittlerweile an den Gene-
ralstabschef des Militärs übergegangen ist?
a) Inwiefern hat dies die Kooperation der deutschen „Missionsangehöri-

gen“ mit dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ tangiert?
b) Was ist der Bundesregierung über die Nähe des „Libya Revolutionaries

Operations Room“ und der „Special Deterrence Force“ zu „radikal-isla-
mische Brigaden“ bekannt?

c) Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund wurde eine etwaige
Kooperation mit der „Anti-Crime Unit“, der „Special Deterrence Force“
sowie dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ beendet?

25. Inwiefern und mit welcher Begründung hält die Bundesregierung „EUBAM
Libyen“ für erfolgreich, und unter welcher Maßgabe hat sie einer Verlän-
gerung zugestimmt?

26. Inwiefern wird auch weiterhin erwogen, Teile von „EUBAM Libyen“ nach
Malta oder in andere Länder zu verlagern?

27. In welchem Umfang ist dies bereits geschehen, und um welche Angehöri-
gen welcher Behörden welcher Mitgliedstaaten handelt es sich dabei?

28. Über welche weitere „Kenntnis von US-Ausbildungsmaßnahmen“ hinsicht-
lich von Angehörigen libyscher Behörden oder Milizen verfügt die Bundes-
regierung mittlerweile (vgl. Bundestagsdrucksache 18/626)?
a) Welche „libyschen Sicherheitskräfte“ sind Ende Januar 2014 in das US-

Generalkonsulat Frankfurt eingeladen worden?
b) Worin hat der „Trainingskurs“ nach Kenntnis der Bundesregierung be-

standen?

Berlin, den 2. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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