BT-Drucksache 18/1549

Selbständige bzw. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz

Vom 23. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1549
18. Wahlperiode 23.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,
Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten
Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Selbstständige bzw. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt
für Verfassungsschutz

Der Trend zur Privatisierung öffentlicher Sicherheitsstrukturen wirft viele Fra-
gen auf. Insbesondere die Übertragung hoheitlicher Aufgaben in Sicherheits-
behörden an selbstständige bzw. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhal-
tet auch die Problematik, dass eine wirksame Kontrolle von Fehlverhalten damit
erschwert wird.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wie auch die Verfassungsschutzbehörden
der Länder verfügen über vielfältige Befugnisse zum Einsatz nachrichtendienst-
licher Mittel. Gerade hier muss die parlamentarische Kontrolle bei der Bewer-
tung möglicher Auftragsvergaben an Dritte bzw. selbstständige/freie Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter einen besonderen Schwerpunkt bilden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit setzt das Bundesamt für Verfassungsschutz freie oder selbststän-

dige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Beschaffung von Nach-
richten ein (bitte auflisten nach Jahren ab 1990, Anzahl der freien bzw. selbst-
ständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Art des Einsatzes, z. B. Forschung
und Werbung, Führung von V-Leuten, Observationen, technische Überwa-
chung)?

2. Inwieweit hat die Bundesregierung aus der Zusammenarbeit der Nachrichten-
dienste des Bundes und der Länder – wie beispielsweise bei den so genannten
Beschaffer-Tagungen – Kenntnisse, dass die Verfassungsschutzbehörden der
Länder freie bzw. selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich
der Beschaffung von Nachrichten einsetzen (bitte nach Bundesland, Jahren ab
1990, Anzahl der freien bzw. selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter, Art des Einsatzes, wie z. B. Forschung und Werbung, Führung von V-Leu-
ten, Observationen, technische Überwachung auflisten)?

3. Wie viele ausgeschiedene Beschäftigte des Bundesamtes für Verfassungs-
schutz bzw. der Landesämter für Verfassungsschutz hat das Bundesamt für
Verfassungsschutz nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als
freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Beschaf-
fung beschäftigt oder eingesetzt (die Angaben werden ab dem Jahr 1990 er-
beten)?

Drucksache 18/1549 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Aufgaben aus dem Bereich Beschaffung (z. B. Forschung und Wer-
bung, Führung von V-Leuten, Observationen, technische Überwachung) im
Bundesamt für Verfassungsschutz werden durch private Firmen und Unter-
nehmen wie z. B. Detekteien oder Sicherheitsdienste erfüllt (bitte die Anga-
ben ab dem Jahr 1990)?

5. Auf welche Summen belaufen sich die Honorarzahlungen für Dritte bzw.
freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bundesamt für
Verfassungsschutz (bitte nach Summe und Jahr auflisten)?

6. Wann und wie häufig hat die Deutsche Rentenversicherung die Vertrags-
und Dienstverhältnisse der freien und selbstständigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz hinsichtlich des Beste-
hens einer Sozialversicherungspflicht geprüft?

7. Musste das Bundesamt für Verfassungsschutz nach einer etwaigen Prüfung
der Vertrags- und Dienstverhältnisse der freien und selbstständigen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz durch
die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen?

8. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt(e) ggf. die Auftragserteilung an
Dritte (Subunternehmen) bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die Landesämter für Verfassungsschutz?

9. Erhalten ggf. für Inlandsnachrichtendienste tätige Dritte (Subunternehmen)
bzw. freie/selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstausweise?
Wenn ja, auf welcher Grundlage?

10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien
und Vorschriften durch Dritte (Subunternehmen) bzw. freie/selbstständige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Beschaffung des Bundesamtes
für Verfassungsschutz (bitte um Antwort ab dem Jahr 1990 und unter Angabe
von Jahr, Art des Verstoßes, Konsequenz und Dokumentation des Vorgangs)?

11. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den möglichen Einsatz von Drit-
ten (Subunternehmen) bzw. freien/selbstständigen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern bei der Nachrichtenbeschaffung im Bundesamt für Verfassungs-
schutz und den Landesämtern für Verfassungsschutz vor dem Hintergrund
der Grundrechtseingriffe, die mit den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
einhergehen?

12. Wurden die Parlamentarischen Kontrollgremien seit dem Jahr 1990 über den
möglichen Einsatz von Dritten (Subunternehmen) bzw. freien/selbstständi-
gen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Beschaffung des Bundes-
amtes für Verfassungsschutzes seit dem Jahr 1990 informiert?
Wenn ja, wann, in welchem Jahr, und wie oft insgesamt?

Berlin, den 22. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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