BT-Drucksache 18/149

"Vorgehen" der Europäischen Union gegen "Reisende Gewalttäter" bei umwelt- und freizeitbezogenen Veranstaltungen sowie Gipfelprotesten

Vom 2. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/149
18. Wahlperiode 02.12.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Inge Höger, Niema Movassat, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und
der Fraktion DIE LINKE.

„Vorgehen“ der Europäischen Union gegen „Reisende Gewalttäter“ bei
umwelt- und freizeitbezogenen Veranstaltungen sowie Gipfelprotesten

Fußballfans und Gipfeldemonstrantinnen/Gipfeldemonstranten bekommen es
mit einer neuen EU-Institution zu tun: Die grenzüberschreitende polizeiliche
Zusammenarbeit soll durch einen „Europäischen Koordinator für Großereig-
nisse“ verbessert werden. So steht es in der Beschreibung des EU-Forschungs-
projekts THE HOUSE, das innerhalb des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms
eingerichtet wurde (http://tinyurl.com/l26gpzc). Das Vorhaben endet im Februar
2014, dann sollen Ergebnisse präsentiert werden. Beteiligt sind die Innenminis-
terien nahezu aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Deutschland
wird durch die Hochschule der Polizei in Münster repräsentiert. Die Aufsicht
obliegt dem italienischen Ableger des UN-Instituts UNICRI, das die internatio-
nale Zusammenarbeit zu allerlei Erscheinungsformen von Kriminalität und Ter-
rorismus fördern will.
THE HOUSE zielt auf die Beherrschbarkeit von „Gewaltsituationen oder Eska-
lationen“. Bei früheren, ähnlichen Projekten definierte Standards sollen jetzt
„auf Schlüsselbereiche übertragen“ werden. Nach den polizeilich kaum mehr zu
kontrollierenden Protesten in Göteborg (EU-Gipfel im Jahr 2001) und Genua
(G8-Gipfel im Jahr 2001) richtete die Europäische Union zunächst das For-
schungsprogramm EU-SEC ein, um den Austausch von Informationen und die
gegenseitige Entsendung von Polizeibehörden und Geheimdiensten zu verbes-
sern (www.eu-secii.org). Ziel war die präventive Ausforschung internationaler
Strukturen, die sich auf die Ereignisse vorbereiten und die Polizei womöglich in
Bedrängnis bringen. Das Projekt war mit Beteiligten aus 22 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union in eine zweite Phase verlängert worden. Vor zwei Jahren
lag eine abschließende Studie vor, die bis heute unter Verschluss bleibt. Schon
früh entstanden aber mehrfach aktualisierte Handbücher, in denen Datentausch,
Reisesperren und eine offensive Medienstrategie vorgeschlagen werden.
Weil Demonstrantinnen/Demonstranten ihre Aktionsformen im Hinblick auf
neue Polizeistrategien verändern, startete die Europäische Union ein weiteres
Forschungsprogramm GODIAC, um die Interaktion von Polizei und Protest
in mehreren Ländern zu analysieren (www.statewatch.org/news/2010/nov/eu-
policing-protests-godiac-project.pdf). Die Polizeiforscherinnen/Polizeiforscher
reisten zum Castortransport ins Wendland, zum NATO-Gipfel nach Portugal, zu
antifaschistischen Protesten nach Wien oder zu einer Gewerkschaftsdemonstra-
tion nach Großbritannien. Auch der Rainbow Pride in Bratislava wurde be-
obachtet. Ergebnisse von GODIAC wurden schließlich auf einer Konferenz in
Stockholm präsentiert, bleiben aber wie bei EU-SEC geheim (Telepolis, 12. Ja-

Drucksache 18/149 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
nuar 2011). Auch innerhalb von THE HOUSE werden derartige Studien durch-
geführt. In der Vergangenheit wurden die Sicherheitsarchitekturen des UEFA
Euro Cup in Polen und der irischen EU-Ratspräsidentschaft beforscht. Weiter
geht es mit Gipfeltreffen des gegenwärtigen litauischen EU-Vorsitzes und der
europäischen Volleyball-Meisterschaft in Polen. Vor dem Ende von THE
HOUSE wird die polizeiliche Handhabung des Nuclear Safety Summit in
Holland evaluiert.
Der „Europäische Koordinator für Großereignisse“ wäre für weitere, höchst
zweifelhafte Maßnahmen verantwortlich: Die Europäische Union will den Infor-
mationsaustausch zu „reisenden Gewalttätern“ effektivieren. Von Interesse sind
etwa die Anzahl erwarteter Personen, ihre bevorzugten Transportmittel und Rou-
ten sowie der Zeitpunkt ihrer Anreise. Bislang existieren derartige Datenbanken
nur in Deutschland und Dänemark, sie werden im Hinblick auf anstehende Er-
eignisse an Polizeien anderer Länder „ausgeliehen“ (Telepolis 22. August 2013).
Hierzu liegt nun eine neue Studie der Europäischen Union vor (http://netzpolitik.
org/wp-upload/travelling_violent_offenders_study_1.pdf). 65 Prozent aller Gip-
feltreffen würden demnach gestört. Gefordert wird eine einheitliche Definition
von „reisenden Gewalttätern“. Allerdings geht es nicht mehr nur um Gipfeltref-
fen und Fußballmeisterschaften: Benannt werden grenzüberschreitende Sport-,
Freizeit- und Politikveranstaltungen oder umweltbezogene Veranstaltungen aller
Art:
● Sportereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer „Hooligans“ umfas-

sen. Verschiedene Formen von kleinerer und ernsthafterer „Gewalt“ werden
unter dem Begriff „Fußball Hooliganismus“ zusammengefasst und meinen
Fußballfans, die „Schaden“ an der Gesellschaft verursachen.

● Freizeitbezogene Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer gewalt-
tätiger Individuen umfassen, die Konzerte oder Partys besuchen.

● Politische Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer Demonstranten
während internationaler Gipfel umfassen, darunter G8, G20, NATO- oder
EU-Gipfel.

● Umweltbezogene Ereignisse: Kann die Anwesenheit ausländischer Demons-
tranten während Atomtransporten, dem Bau vermeintlich umweltgefährden-
der Infrastrukturen sowie bei Umweltkonferenzen umfassen.

Gefährlich seien überdies internationale Proteste gegen sinnlose Großprojekte,
darunter gegen den Hochgeschwindigkeitszug TAV in Italien oder den Flug-
hafen Notre-Dame-des-Landes in der französischen Bretagne. Als Ergebnis
heißt es, dass neben dem Ausbau von Datenbanken und neuen Kontrollmaßnah-
men die Einführung einer „europäischen Reisesperre“ folgen soll. Bislang wer-
den in Dokumenten der Europäischen Union die Begriffe „Ordnungsstörer“
(troublemaker) oder „Risikofan“ (risk supporter) benutzt (Amtsblatt der Euro-
päischen Union C 165/11), an anderer Stelle heißt es „gewalttätiger Störer“
(violent troublemaker) oder „Hooligan“ (www.statewatch.org/analyses/no-93-
troublemakers-apr-10.pdf). Nun ist von „travelling violent offenders“ (TVO) die
Rede, womit sich der deutsche Terminus des „reisenden Gewalttäters“ interna-
tional durchsetzt. Die Kategorie soll zunächst in Handbüchern verankert wer-
den, die seit mehreren Jahren die polizeiliche Zusammenarbeit bei grenzüber-
schreitenden „Großlagen“ regeln. Weil diese aber nicht bindend sind, soll die
Definition in den Rang einer EU-Richtlinie erhoben werden, die dann in die
jeweilige nationale Rechtsprechung überführt werden muss. Damit werden jene
Länder unter Druck gesetzt, die laut der Studie zwar nicht vom Phänomen
betroffen sind, aber dennoch mehr Initiative bei der Verfolgung von „reisenden
Gewalttätern“ zeigen sollen. Tatsächlich ist in der Studie davon die Rede, dass
Mitgliedstaaten zur Sammlung und Verarbeitung von Daten verpflichtet werden
könnten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/149
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der Bundesregierung über die Initiative zur Einrichtung eines „Euro-

päischen Koordinators für Großereignisse“ bekannt?
a) Wer hat den Vorschlag eingebracht, und wo wurde er bislang diskutiert?
b) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?
c) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten der

Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu positio-
niert?

2. Wie hat sich die Bundesregierung selbst zur Einrichtung eines „Europäischen
Koordinators für Großereignisse“ eingebracht?
a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren unternom-

men?
b) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich

Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?
3. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung ein Informationsaustausch von

Datensammlungen zu „reisenden Gewalttätern“ ausgebaut werden?
Wie begründet sie diesbezüglich etwaige Defizite, und um welche weiteren,
zu tauschenden Daten würde es sich demnach handeln?

4. Welche Länder betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Daten-
banken zu „reisenden Gewalttätern“, und worum handelt es sich dabei je-
weils?

5. Wie war die Bundesregierung am Zustandekommen der Studie zu „reisenden
Gewalttätern“ (http://netzpolitik.org) beteiligt?
a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren unternom-

men?
b) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich

Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?
6. Welche Angaben haben das Bundesministerium des Innern oder andere Be-

hörden im Fragebogen gemacht (bitte den beantworteten Bogen im Anhang
anfügen)?
a) Inwieweit hält es die Bundesregierung auch für geeignet, bei Polizeiein-

sätzen zu Gipfelprotesten von „hohen gesellschaftlichen Kosten“ zu
sprechen (Studie zu „reisenden Gewalttätern“ auf www.netzpolitik.org)?

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die in der Studie aufgeführten De-
fizite, darunter verspätete Reaktionen auf Anfragen, die gleichzeitige
Weitergabe von Informationen über zu viele Kanäle, Sprachprobleme,
unterschiedliche juristische Terminologien oder technische Probleme?

c) Inwiefern beobachtet auch die Bundesregierung mehr Unruhen wegen der
Finanzkrise?

d) Wie viele „reisende Gewalttäter“ wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in den Jahren 2007 bis 2013 bei welchen Ereignissen bzw. Katego-
rien jeweils in Gewahrsam genommen?

e) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Studie, wonach
von „linkem und anarchistischem Extremismus“ und einem „Teilbereichs-
extremismus“ besonders in Österreich, Tschechien, Griechenland, Italien
und Spanien eine Gefahr ausginge?

Drucksache 18/149 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
f) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Studie, wo-
nach sich „radikalisierte“ Gruppen Unterstützung auf politischer, diplo-
matischer und sogar militärischer Ebene suchen würden?

g) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung anderer Regierun-
gen, wonach sich durch die Verfolgung „reisender Gewalttäter“ „posi-
tive soziale Effekte“ einstellen würden?

7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Angabe der Studie, wonach 46 Pro-
zent aller Befragten angegeben hatten, dass der Datenschutz ein Hindernis
für den Datentausch darstelle, und wie hatte sie sich hierzu positioniert?

8. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach einer einheitlichen De-
finition von „reisenden Gewalttätern“?
a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren unter-

nommen?
b) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten

der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
positioniert?

c) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich
Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?

9. Aus welchem Grund hält die Bundesregierung die Begriffe „Ordnungs-
störer“ (troublemaker), „Risikofan“ (risk supporter), „gewalttätiger Störer“
(violent troublemaker) oder „Hooligan“ für nicht ausreichend als einheit-
liche Definition (Studie zu „reisenden Gewalttätern“ auf www.netzpolitik.
org)?

10. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union zur Sammlung und Verarbeitung von Daten zu „reisenden Ge-
walttätern“ zu verpflichten?

11. Inwieweit soll sich die neue Definition nach Einschätzung der Bundesregie-
rung auch auf grenzüberschreitende Sport-, Freizeit- und Politikveranstal-
tungen oder umweltbezogene Veranstaltungen beziehen?
a) Wie hat sich die Bundesregierung im Vorfeld der Studie auf die gefor-

derte Verfolgung „reisender Gewalttäter“ auch bei Freizeit- und Politik-
veranstaltungen oder umweltbezogenen Veranstaltungen positioniert?

b) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
positioniert?

12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag
der Studie zu einer „europäischen Reisesperre“, und worum würde es sich
demnach handeln?
a) Welche eigenen Initiativen hatte sie hierzu in den letzten Jahren unter-

nommen?
b) Wie haben sich die wortnehmenden Delegationen der Mitgliedstaaten

der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
positioniert?

c) Inwieweit haben welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich
Fragebögen oder sonstige Initiativen Dritter beantwortet?

13. Inwieweit haben sich Delegationen anderer Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung kritisch oder ablehnend
zum Vorschlag einer einheitlichen Definition von „reisenden Gewalttätern“
oder Einrichtung einer „europäischen Reisesperre“ geäußert, und welche
Gründe waren hierzu angegeben worden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/149
a) Inwieweit würden dadurch nach Ansicht der Bundesregierung jene Län-
der unter Druck gesetzt, die von den Phänomen eigentlich nur am Rande
oder gar nicht betroffen sind?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass keine neuen Netzwerke
aufgebaut werden sollten, sondern auf bestehende Kanäle zurückgegrif-
fen werden müsste?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union es in Polizeigesetzen an einer Definition für
„reisende Gewalttäter“ oder „Störer“ fehlt bzw. diese dort nicht nach
dem Strafrecht, sondern über Verwaltungs- oder Zivilrecht gemaßregelt
würden?

14. Wo könnte eine polizeiliche Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“
nach Ansicht der Bundesregierung angesiedelt werden, und welche Vor-
schläge hat sie hierzu gemacht?
a) Wie sollte dies technisch oder administrativ umgesetzt werden?
b) Wie sollte das Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Aus-

tauschen „sachdienlicher Informationen“ demnach ausgestaltet werden?
c) Unter welchen Voraussetzungen käme auch die Nutzung des Schengener

Informationssystems (SIS II) in Frage?
d) Inwiefern hielte es die Bundesregierung auch für möglich oder zielfüh-

rend, Europol anzuhalten, eine entsprechende Datei zu führen, bzw. wel-
che Gründe sprächen dagegen?

e) Wie sollte demnach die Speicherung vertraulicher oder geheimdienstlich
klassifizierter Daten geregelt werden?

f) Inwiefern würde dies eine Änderung von Errichtungsanordnungen nötig
machen?

15. Inwiefern trifft es zu, dass Deutschland in der zuständigen Ratsarbeits-
gruppe darauf drängte, der Definition von „reisenden Gewalttätern“ oder
der Einrichtung einer „europäischen Reisesperre“ aufgrund der schwachen
Beteiligung anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Dis-
kussion mehr Priorität einzuräumen bzw. diesbezüglich erneut initiativ zu
werden?

16. Inwieweit werden in der Europäischen Union auch Anstrengungen unter-
nommen, Daten aus Hotelbuchungen oder -reservierungen zentral zu er-
fassen, bzw. welche Möglichkeiten existieren hierzu bereits?
a) Auf Basis welcher rechtlichen Vereinbarung ist das Einholen, Speichern,

Verarbeiten, Analysieren und Austauschen entsprechender Daten bereits
möglich?

b) Inwieweit ist es möglich, entsprechende Daten im SIS II zu speichern
und zu verarbeiten, und auf welche Weise und in welchem Umfang wird
dies von deutschen Behörden praktiziert?

c) Inwieweit existieren Überlegungen, hierzu Informationssysteme bei
Europol zu nutzen?

d) Inwieweit werden Daten aus Hotelbuchungen oder -reservierungen in
Deutschland erhoben, und in welcher Form wird das Einholen, Spei-
chern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen durch Polizeien des
Bundes praktiziert?

17. An welchen „Feldstudien“ im Zusammenhang mit GODIAC (Deutschland
– Castor Transport, Portugal – NATO Summit, Österreich – Wiener Korpo-
rations-Ball, Großbritannien – TUC March for the Alternative, Spanien –

Drucksache 18/149 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
La Diada, Ungarn – Gedenkmarsch anlässlich des Ungarnaufstandes 1956,
Dänemark – European Counter Jihad meeting, Slowakei – Rainbow PRIDE
Bratislava, Schweden – Global Counter Jihad Movement) haben deutsche
Behörden teilgenommen, und welche Aufgaben wurden übernommen
(Bundestagsdrucksache 17/13442)?
a) Inwiefern hat sich nach Ansicht der Bundesregierung „das Protest-

geschehen in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt“?
b) Vor welchen neuen „Herausforderungen“ stehen „die Polizeien aller

europäischen Länder“ demnach?
c) Welche Beiträge zum „Media Management bei Großereignissen“ wurden

im von Deutschland verantworteten Teil GODIAC’s von Vertreterinnen
und Vertretern Frankreichs, Spaniens, der Slowakei und Bulgariens ge-
leistet (bitte in groben Zügen wiedergeben)?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ab-
schlusskonferenz und Präsentation der Ergebnisse von GODIAC vom
Mai 2013 in Uppsala (Schweden)?

18. Wie gestaltet sich die „Folge der Forschungsarbeit“ von EU-SEC bzw. THE
HOUSE, wonach sich die Deutsche Hochschule der Polizei zusammen mit
dem niederländischen Partner an der Entwicklung eines „Course-Curri-
culum“ beteiligt, und worum handelt es sich dabei (Bundestagsdrucksache
17/13442)?
Welche konkreten Maßnahmen (auch Konferenzen, Seminare, Fortbildun-
gen) sind wann in welchen Ländern geplant bzw. wurden bereits durchge-
führt?

19. Inwiefern sind für die Diskussionen um einen „Europäischen Koordinator
für Großereignisse“ sowie Reisesperren und Datenbanken zu „Störern“
auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen des Rechts
auf Versammlungsfreiheit maßgeblich, das in Artikel 11 der Europäischen
Menschenrechtskonvention und in Artikel 12 der EU-Grundrechtecharta
garantiert wird?

20. Wie hat sich die Bundesregierung in dieser Hinsicht konkret eingebracht,
und welche Garantien hat sie verlangt?

21. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch Stigmatisie-
rung von Demonstrantinnen und Demonstranten als „Gewalttäter“, durch
mehr Kontrollen an den Grenzen oder sogar „europäische Reisesperren“
eine abschreckende Wirkung auf potentielle Versammlungsteilnehmerin-
nen und Versammlungsteilnehmer erreicht wird und die geplanten Maßnah-
men daher das Versammlungsrecht unterlaufen können?

Berlin, den 29. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.