BT-Drucksache 18/1486

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/1282 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125 (2013) vom 18. November 2013 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012

Vom 21. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1486
18. Wahlperiode 21.05.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/1282 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der
Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom
15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008,
1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008,
1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010,
2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012,
2125 (2013) vom 18. November 2013 und nachfolgender Resolutionen des
Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion
2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008,
dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009,
dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010,
dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und
dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 30. April 2014 die Fortsetzung der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta längstens
bis zum 31. Mai 2015 mit bis zu 1 200 Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Mit
dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu
erbeten.
Eine der größten Bedrohungen der internationalen Schifffahrtsrouten liegt nach wie
vor am Horn von Afrika. Durch das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von
Aden, führt die wichtigste Handelsroute zwischen Europa, der Arabischen Halbin-
sel und Asien. Diese sicher und offenzuhalten, ist eine wichtige Aufgabe internati-
onaler Sicherheitspolitik und liegt auch in unmittelbarem deutschem Interesse. Das
dortige Problem der Piraterie hat seine Ursache in den politischen und wirtschaftli-
chen Verhältnissen in Somalia. Das Land bleibt weiterhin Rekrutierungsgebiet und
Ausgangsbasis für Piraterieaktivitäten.

Drucksache 18/1486 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Bundesregierung beteiligt sich an den internationalen Bemühungen zur Sta-
bilisierung Somalias. Die EU ist am Horn von Afrika bislang mit der militärischen
Operation EU NAVFOR Atalanta, der militärischen Ausbildungsmission EUTM
Somalia und der vornehmlich zivilen Ausbildungsmission zur Stärkung regionaler
maritimer Fähigkeiten EUCAP NESTOR engagiert. Zudem unterstützt sie die AU-
Mission AMISOM. Die EU spielt mit den drei aufeinander aufbauenden GSVP-
Missionen eine bedeutende Rolle in der Region. Vor diesem Hintergrund ist die
substantielle Teilnahme an allen GSVP-Missionen militärisch und politisch sinn-
voll. Die EU-geführte Operation Atalanta hat weiterhin zum Ziel, den humanitären
Zugang nach Somalia durch den Schutz von Schiffen des Welternährungs-
programms und der AMISOM sicherzustellen, die vor der Küste Somalias agie-
renden Piraten zu bekämpfen und abzuschrecken, den zivilen Schiffsverkehr auf
den dortigen Handelswegen zu sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen
zu unterbinden und das Völkerrecht durchzusetzen. Die Erfolgsquote der Piraten ist
im Jahr 2013 gegenüber den vergangenen Jahren auf einem Tiefstand und der Golf
von Aden ist durch die durchgängige Anwesenheit von Kriegsschiffen seit Ende
2008 für die Handelsschifffahrt erheblich sicherer geworden. Die Piraterie vor der
Küste Somalias wird jedoch mittelfristig eine Herausforderung bleiben. Daher hat
der Rat der EU am 23. März 2012 die Verlängerung der EU-geführten Operation
Atalanta bis zum 12. Dezember 2014 beschlossen. Die deutsche Beteiligung an der
EU-Operation Atalanta soll bis zum 31. Mai 2015 inhaltlich gleich, jedoch mit
einer reduzierten personellen Obergrenze von 1 200 Soldatinnen und Soldaten
fortgesetzt werden. Die bisherige Mandatsobergrenze von 1 400 Soldatinnen und
Soldaten war seinerzeit dem Erfordernis nach umfassender Flächenabdeckung
eines großräumigen Seegebietes mit mehreren Einheiten geschuldet. Diese Ober-
grenze wurde in der Vergangenheit allerdings nicht ausgeschöpft. Das EU-Mandat
läuft noch bis zum 12. Dezember 2014. Eine Verlängerung ist bis Dezember 2016
angestrebt auf der Grundlage eines angepassten Operationsplans und eventuell
angepasster Einsatzbefugnisse. Die Arbeiten an diesen Grundlagendokumenten
werden voraussichtlich im August/September 2014 abgeschlossen sein. Belastbare
Aussagen oder inhaltliche Veränderungen der Operation und der damit verbunde-
nen eventuellen Notwendigkeit der Anpassung des nationalen Mandates sind auf-
grund der laufenden Verhandlungen zurzeit nicht möglich. Vor diesem Hin-
tergrund soll das Mandat zum jetzigen Zeitpunkt inhaltsgleich fortgeschrieben und,
falls erforderlich, bei Vorliegen des gebilligten Operationsplans erneut angepasst
werden.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1486

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/1282 anzunehmen.

Berlin, den 9. Mai 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/1486 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Stefan Liebich und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/1282 in seiner 33. Sitzung am 8. Mai 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsaus-
schuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 30. April 2014 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der EU-geführten Operation Atalanta längstens bis zum 31. Mai 2015 mit bis zu 1 200 Soldatinnen
und Soldaten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages
hierzu erbeten.
Eine der größten Bedrohungen der internationalen Schifffahrtsrouten liegt nach wie vor am Horn von Afrika.
Durch das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von Aden, führt die wichtigste Handelsroute zwischen
Europa, der Arabischen Halbinsel und Asien. Diese sicher und offenzuhalten ist eine wichtige Aufgabe inter-
nationaler Sicherheitspolitik und liegt auch in unmittelbarem deutschen Interesse. Das dortige Problem der
Piraterie hat seine Ursache in den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Somalia. Das Land bleibt
weiterhin Rekrutierungsgebiet und Ausgangsbasis für Piraterieaktivitäten.
Die Bundesregierung beteiligt sich an den internationalen Bemühungen zur Stabilisierung Somalias. Die EU
ist am Horn von Afrika bislang mit der militärischen Operation EU NAVFOR Atalanta, der militärischen
Ausbildungsmission EUTM Somalia und der vornehmlich zivilen Ausbildungsmission zur Stärkung re-
gionaler maritimer Fähigkeiten EUCAP NESTOR engagiert. Zudem unterstützt sie die AU-Mission AMI-
SOM. Die EU spielt mit den drei aufeinander aufbauenden GSVP-Missionen eine bedeutende Rolle in der
Region. Vor diesem Hintergrund ist die substantielle Teilnahme an allen GSVP-Missionen militärisch und
politisch sinnvoll. Die EU-geführte Operation Atalanta hat weiterhin zum Ziel, den humanitären Zugang nach
Somalia durch den Schutz von Schiffen des Welternährungsprogramms und der AMISOM sicherzustellen,
die vor der Küste Somalias agierenden Piraten zu bekämpfen und abzuschrecken, den zivilen Schiffsverkehr
auf den dortigen Handelswegen zu sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen zu unterbinden und das
Völkerrecht durchzusetzen. Die Erfolgsquote der Piraten ist im Jahr 2013 gegenüber den vergangenen Jahren
auf einem Tiefstand und der Golf von Aden ist durch die durchgängige Anwesenheit von Kriegsschiffen seit
Ende 2008 für die Handelsschifffahrt erheblich sicherer geworden. Die Piraterie vor der Küste Somalias wird
jedoch mittelfristig eine Herausforderung bleiben. Daher hat der Rat der EU am 23. März 2012 die Verlänge-
rung der EU-geführten Operation Atalanta bis zum 12. Dezember 2014 beschlossen. Die deutsche Beteili-
gung an der EU-Operation Atalanta soll bis zum 31. Mai 2015 inhaltlich gleich, jedoch mit einer reduzierten
personellen Obergrenze von 1 200 Soldatinnen und Soldaten fortgesetzt werden. Die bisherige Mandatsober-
grenze von 1 400 Soldatinnen und Soldaten war seinerzeit dem Erfordernis nach umfassender Flächenabde-
ckung eines großräumigen Seegebietes mit mehreren Einheiten geschuldet. Diese Obergrenze wurde in der
Vergangenheit allerdings nicht ausgeschöpft. Das EU-Mandat läuft noch bis zum 12. Dezember 2014. Eine
Verlängerung ist bis Dezember 2016 angestrebt auf der Grundlage eines angepassten Operationsplans und
evtl. angepasster Einsatzbefugnisse. Die Arbeiten an diesen Grundlagendokumenten werden voraussichtlich
im August/September 2014 abgeschlossen sein. Belastbare Aussagen oder inhaltliche Veränderungen der
Operation und der damit verbundenen evtl. Notwendigkeit der Anpassung des nationalen Mandates sind auf-
grund der laufenden Verhandlungen zurzeit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund soll das Mandat zum
jetzigen Zeitpunkt inhaltsgleich fortgeschrieben und, falls erforderlich, bei Vorliegen des gebilligten Operati-
onsplans erneut angepasst werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1486

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/1282 in seiner
17. Sitzung am 21. Mai 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der übrigen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1282 in seiner 14. Sitzung am 21. Mai 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/1282 in
seiner 12. Sitzung am 20. Mai 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/1282 in seiner 12. Sitzung am 21. Mai 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/1282
in seiner 11. Sitzung am 21. Mai 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/1282 in seiner 15. Sitzung am 7. Mai 2014
anberaten und empfiehlt in seiner 16. Sitzung am 9. Mai 2014 vorbehaltlich der Stellungnahmen der
mitberatenden Ausschüsse mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 9. Mai 2014

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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