BT-Drucksache 18/1482

Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stärken

Vom 21. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1482
18. Wahlperiode 21.05.2014

Antrag
der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan
van Aken, arin Binder, hristine Buchhol , evim Da delen, Dr. Diether
Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan
Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Unterernährung und Hunger zählen nach wie vor zu den drängendsten Problemen
der Menschheit. Auch wenn der Anteil der Hungernden an der Weltbevölkerung
seit den 90er-Jahren zurückgeht, leiden nach aktuellem Welthungerindex der Er-
nährungs- und Landwirtschaftorganisation der Vereinten Nationen (FAO) noch
immer 842 Millionen Menschen Hunger. Legt man der Berechnung einen der Le-
bensrealität der Menschen in Entwicklungsländern angemessenen Kalorienbedarf
zugrunde, steigt diese Zahl auf 1,3 Milliarden, das sind mehr als 18 Prozent der
Weltbevölkerung. Zudem verläuft die Entwicklung regional höchst unterschiedlich.
Während in Südostasien und Lateinamerika die Zahl der Hungernden zwischen
1990 und 2013 zurückgegangen ist, ist sie in Subsahara-Afrika von 173 auf 223
Millionen Menschen angestiegen. Daher begrüßt der Deutsche Bundestag die An-
kündigung der Bundesregierung, die Hungerbekämpfung zum Schwerpunkt ihrer
entwicklungspolitischen Bemühungen zu machen.
1. Um die wachsende Weltbevölkerung ernähren zu können, hat die Bundesregie-

rung die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion in den Entwicklungs-
ländern als zentrale Herausforderung identifiziert. Dabei setzt sie vor allem auf
Technologietransfer und eine Modernisierung der Landwirtschaft in den Ent-
wicklungsländern. Dieser Fokus schlägt sich u. a. in der steigenden Bedeutung
von Public-Privat-Partnership-Projekten (PPP) – wie der German Food
Partnership (GFP) und der G8 New Alliance – im Rahmen der deutschen Ent-
wicklungszusammenarbeit nieder. Während deutsche Unternehmen den Kampf
gegen den Hunger dazu nutzen können, ihre Geschäftsfelder auszuweiten und
neue Absatzmärkte zu erschließen, ist der Erfolg von PPP-Projekten bei der
nachhaltigen Hungerbekämpfung bisher jedoch weder belegt noch gesichert.
Sie drohen vielmehr den vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (BMZ) formulierten Anspruch, „Entwicklungslän-
der dabei zu unterstützen, eigene Strukturen aufzubauen“ zu konterkarieren.

Wer das Menschenrecht auf Nahrung zum Ausgangspunkt seines Handels
macht, muss demgegenüber die Zusammenarbeit mit marginalisierten Grup-
pen, die besonders von Hunger bedroht sind, forcieren. Dazu zählen nicht zu-
letzt die Frauen, die den Großteil der landwirtschaftlichen Arbeit verrichten

Drucksache 18/1482 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

und gleichzeitig besonders stark unter Hunger leiden. Eine nachhaltige Hun-
gerbekämpfung muss die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung vor Ort in den
Mittelpunkt stellen und lokal vorhandene Initiativen sowie an deren Ansprüche
adaptierte Technologien fördern. Dies ist eine zentrale Schlussfolgerung des
Weltagrarberichtes, den die Bundesregierung leider immer noch nicht unter-
zeichnet hat.

2. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Kleinfischerinnen und Kleinfischer,
Pastoralistinnen und Pastoralisten stellen nach wie vor die Ernährung eines
Großteils der Weltbevölkerung sicher – so stammen in Asien und Afrika rund
80 Prozent der Nahrungsmittel aus kleinbäuerlicher Produktion. Zudem si-
chern kleinbäuerliche Strukturen wertvolle Arbeitsplätze in den Ländern des
Südens, auch da es an alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten mangelt. Da-
her ist deren Aufwertung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammen-
arbeit prinzipiell zu begrüßen.

Allerdings stehen bisher vor allem Bemühungen im Zentrum, Kleinbäuerinnen
und Kleinbauern ein westliches, agrarindustrielles Modell aufzuzwingen. Teil
dieser Strategie ist die weitflächige Verbreitung von mineralischen Düngemit-
teln und kommerziellem Saatgut ebenso wie die Einbindung der Kleinbäuerin-
nen und Kleinbauern in mehrstufige globale Wertschöpfungsketten, die an der
Spitze von wenigen multinationalen Konzernen kontrolliert werden. Dieser
Weg einer Modernisierung der Landwirtschaft führt aber für viele Kleinprodu-
zentinnen und Kleinproduzenten zu einer Negativspirale aus Abhängigkeit und
Schulden. Zudem ist er auch aus ökologischen Gründen nicht gangbar. Die in-
dustrielle Landwirtschaft verbraucht nach Berechnungen der ETC-Group (Ac-
tion Group on Erosion, Technology and Concentration) bereits jetzt 70 Prozent
der in der Landwirtschaft eingesetzten Energie, obwohl sie nur 30 Prozent der
Nahrungsmittel produziert.

Demgegenüber hat der Weltagrarbericht die Förderung einer ökologischen
Landwirtschaft und den Aufbau kurzer Betriebswege als sinnvolle Lösung für
kleinere bäuerliche Strukturen mit geringen Ressourcen sowie die aktuellen
ökologischen und klimatischen Herausforderungen angeführt. Dieser Ansatz
wurde zuletzt in einem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technologiefolgenabschätzung des Deutschen Bundestags bestätigt. Eine öko-
logische Produktion mit ihrem erhöhten Arbeitskräfteeinsatz kann zudem einen
wichtigen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung in den Entwicklungsländern leis-
ten.

3. Bei der Hungerbekämpfung ist ein Fokus auf die Steigerung globaler Produk-
tionsmengen nicht zielführend. Bei einer effektiven und vollständigen Vertei-
lung würden die weltweiten Erntemengen nach Berechnungen der FAO bereits
heute ausreichen, um 12 bis 14 Milliarden Menschen zu ernähren. Eine we-
sentliche Herausforderung besteht daher darin, den Zugang der ärmeren und
mittellosen Bevölkerung zu Nahrungsmitteln sicherzustellen. Dazu müssen lo-
kale Infrastruktur und soziale Sicherungssysteme aufgebaut werden.

Die meisten Hungernden befinden sich zudem nicht am Ende der Nahrungs-
mittelkette, sondern an ihrem Anfang. Es handelt sich meist um Menschen, die
selbst im landwirtschaftlichen Sektor oder der Fischerei tätig sind, jedoch nicht
genügend Nahrungsmittel produzieren oder Einkommen erzielen, um sich und
ihre Familien zu ernähren. Für sie ist die Sicherung von Zugangsrechten zu
Ressourcen wie Land, Saatgut und Wasser sowie der Aufbau lokaler Mark-
strukturen zentral, die ihnen ein regelmäßiges und verlässliches Einkommen
garantieren.

Die Hungerbekämpfung darf drittens nicht auf die Losung „Hauptsache satt“
beschränkt werden. Ebenso wichtig ist der Zugang der Menschen zu nährstoff-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1482

reicher, vitamin- und mineralhaltiger Nahrung, denn chronische Mangelernäh-
rung schränkt die physische und psychische Entwicklung ein.

4. Wie die Förderung von kleinbäuerlicher Landwirtschaft und Hungerbekämp-
fung zusammengebracht werden können, zeigen erfolgreiche staatliche Pro-
gramme aus den Schwellenländern wie das „Fome Zero“ (Null-Hunger)-
Programm in Brasilien, in dessen Ausarbeitung die dortige Zivilgesellschaft
stark eingebunden wurde. Der Aufbau sozialer Sicherungsungssysteme und lo-
kaler, kurzer Vertriebswege zwischen Produzierenden und Konsumierenden
sind Kernstück dieses Programms. Die deutsche Bundesregierung sollte auch
andere Staaten dabei unterstützen, ähnliche Programme in ihren Ländern auf-
zubauen.

5. Anstatt eine stabile und nachhaltige Entwicklung des Agrarsektors in den Ent-
wicklungsländern zu fördern, greifen Deutschland und die EU jedoch in vieler-
lei Hinsicht negativ in die Landwirtschaft von Entwicklungsländer ein:
a) Auch wenn die Exportsubventionen der EU-Agrarpolitik (GAP) abgebaut

wurden, dienen Nahrungsmittelexporte nach wie vor dazu, die strukturell
angelegte und in vielfacher Hinsicht staatlich geförderte Überproduktion
der deutschen und europäischen Landwirtschaft abzubauen. Exportorien-
tierung ist zudem seit etlichen Jahren ein zentraler Bestandteil deutscher
Agrarpolitik. Damit tragen Deutschland und die EU zur Zerstörung heimi-
scher Märkte in den Ländern des Südens bei, die mit den Dumpingpreisen
der europäischen Fleisch- und Milchindustrie nicht konkurrieren können.
Hier ist eine radikale Kehrtwende in der internationalen Handelspolitik
notwendig. Lokale Märkte im Süden müssen vor Importfluten aus der Eu-
ropäischen Union geschützt, das Recht der Entwicklungs- und Schwellen-
länder, Förderprogramme für die heimische Landwirtschaft zu initiieren,
gegen die neuen Vereinbarungen der Welthandelsorganisation verteidigt
werden.

b) Wie das Statistische Bundesamt ermittelt hat, war der Flächenverbrauch
Deutschlands 2010 im Ausland höher als im Inland (18,2 Millionen ha vs.
14,7 Millionen ha). Einen wesentlichen Anteil daran hat der Import von
Futtermitteln und Agrartreibstoffen. Die Ausweitung von Monokulturen
im globalen Süden, die den ständigen Ausbau der deutschen Fleischindust-
rie sichern und den Energiehunger Europas stillen sollen, führen zur Flä-
chenkonkurrenz mit der dortigen Nahrungsmittelproduktion, zu Vertrei-
bungen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie Indigenen und zur
Zerstörung der dortigen Ökosysteme.

c) Agrarmarktspekulationen und großflächige Landnahme (Landgrabbing)
sind in den letzten Jahren stark in die öffentliche Kritik geraten. Dennoch
beteiligen sich nicht nur deutsche Unternehmen, Banken und Pensionskas-
sen, sondern auch ausführende Organe der deutschen Entwicklungszu-
sammenarbeit wie die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesell-
schaft mbH (DEG) nach wie vor an solchen Spekulationen und dem mas-
siven Aufkauf von Land in Entwicklungsländern.

6. Bei der Hungerbekämpfung lassen sich grob zwei Zugänge unterscheiden: Ein
Zugang fokussiert auf die Steigerung der globalen Produktionsmengen und ist
von einer starken Top-down-Perspektive geprägt: Expertinnen und Experten
sollen gemeinsam mit Regierungen und Unternehmen die Ernährung der Welt
sicherstellen. Veränderungen sollen innerhalb existierender (Weltmarkt-
)Strukturen erfolgen, deren einzige sichere Gewinner (westliche) Konzerne
sind. Demgegenüber setzt eine Politik, die dem Leitbild der Ernährungssouve-
ränität und dem Recht auf Nahrung verpflichtet ist, darauf, Nahrungsmittel
dort zu produzieren, wo sie auch benötigt werden. Sie will Entwicklungsländer
dabei unterstützen, einen eigenständigen Landwirtschaftssektor aufzubauen.

Drucksache 18/1482 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Eine enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist dafür unabdingbar,
gleichzeitig müssen strukturelle Veränderungen (beispielsweise bei der Regu-
lierung des Welthandels aber auch der Ausrichtung der GAP) erfolgen. Diese
notwendigen Veränderungen führen nicht zu einer Win-Win-Situation für alle
Akteure und mögen auch die Profitmöglichkeiten deutscher Unternehmen in
manchen Fällen einschränken, sie sind jedoch für eine erfolgreiche Bekämp-
fung des Hungers, den Aufbau einer nachhaltigen, sozial inklusiven Nah-
rungsmittelversorgung und der Verwirklichung des Menschenrechts auf Nah-
rung unabdingbar.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. Ernährungssouveränität zum Leitbild der deutschen Entwicklungs- und Agrar-
politik zu machen und in diesem Sinne:
a) die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Kleinfischerinnen und Kleinfischer,

Pastoralistinnen und Pastoralisten sowie Landlose und nicht die deutschen
Konzerne als Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu ver-
stehen,

b) Projekte der Privat-öffentlichen Partnerschaft (PPP) wie die German Food
Partnership (GFP) kritisch zu evaluieren, bis dahin zu stoppen und aus der
„G8 New Alliance“ auszusteigen,

c) die Selbstversorgung in den Partnerländern und nicht ihre Integration in
internationale Wertschöpfungsketten als oberstes Ziel anzusehen,

d) die Rechte von Frauen weltweit zu stärken,
e) von Schwellen- und Entwicklungsländern zu lernen, die bereits jetzt durch

staatliche Programme wie „Fome-Zero“ in Brasilien kleinbäuerliche Pro-
duktion und Hungerbekämpfung auf lokaler Ebene zusammen bringen,

f) den Weltagrarbericht zu unterzeichnen, sich an seiner Fortschreibung fi-
nanziell zu beteiligen und dessen Empfehlungen bezüglich einer Neuorien-
tierung von Agrarpolitik und Agrarforschung umzusetzen,

g) das Committee on World Food Security (CFS) als das bisher demokra-
tischste und partizipativste globale Gremium für Ernährungssicherungs-
fragen zu stärken und gegenüber anderen Organisationen wie der WTO
aufzuwerten,

h) die Mittel für ländliche Entwicklung in der Entwicklungszusammenarbeit
deutlich zu erhöhen;

2. kleinbäuerliche Strukturen in den Entwicklungsländern nachhaltig zu stärken
und in diesem Sinne
a) die lokalen Bedürfnisse der Kleinbäuerinnen, Kleinbauern, der Kleinfi-

scherinnen und Kleinfischer, der Pastoralistinnen und Pastoralisten sowie
der Landlosen ins Zentrum der Hungerbekämpfung zu stellen,

b) lokalen Lösungen wie der Förderung angepassten Saatguts Vorrang vor
groß-technischen Interventionen zu geben und den Einsatz von gentech-
nisch veränderten Organismen (GMOs) in der Entwicklungszusammenar-
beit zu verbieten,

c) den Austausch von Know-how zu verstärken und vor Ort zugleich lokales
Wissen zu nutzen und zu fördern,

d) insgesamt agrarökologischen Ansätzen den Vorrang vor agro-industriellen
Lösungen zu geben, Förderungs- und Forschungsgelder im landwirtschaft-
lichen Bereich in diesem Sinne massiv umzuleiten,

e) Initiativen zum Aufbau kollektiver Strukturen wie Produktions- und Ver-
triebs-Genossenschaften zu unterstützen,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1482

f) sowohl die individuellen als auch die kollektiven Rechte von Kleinbäue-
rinnen und Kleinbauern, von Kleinfischerinnen und Kleinfischern, von
Pastoralistinnen und Pastoralisten sowie von Indigenen in ihren Ländern
zu stärken und dazu beizutragen, dass ihre gesellschaftspolitische Margi-
nalisierung und rechtliche Benachteiligung beendet werden;

3. stabile Rahmenbedingungen für den Aufbau eigenständiger landwirtschaftli-
cher Strukturen in den Entwicklungsländern herzustellen und in diesem Sinne
a) sich für die Stärkung der Landrechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbau-

ern sowie Indigenen in diesen Ländern einzusetzen und – wenn nötig – für
Landreformen einzutreten,

b) dem Aufbau lokaler Märkte hohe Priorität einzuräumen,
c) Landgrabbing-Praktiken durch und unter Beteiligung deutsche(r) Unter-

nehmen zu beenden, z. B. durch die Einrichtung von Monitoring-Stellen in
den jeweiligen Botschaften, und sich dafür einzusetzen, dass diese die
„Voluntary Guidelines on the Responsible Land Tenure of Land, Fishery
and Forests“ der FAO verpflichtend einführen,

d) dafür zu sorgen, dass die DEG ihre Verträge mit Geschäftspartnern offen-
legt und ihre Arbeit strikt an die Einhaltung von Menschenrechts- und
Umweltstandards bindet,

e) auf die Stabilisierung der Weltmarktpreise für agrarische Rohstoffe und
die Beendigung der Spekulation mit Nahrungsmitteln hinzuwirken;

4. zu vermeiden, dass die entwicklungspolitische Zielsetzung, den Hunger in der
Welt zu beseitigen, durch Maßnahmen in anderen Politikbereichen (wie
Agrar-, Energie- oder Handelspolitik) kontrakariert werden, und in diesem
Sinne
a) den Import von Futtermitteln aus Drittstaaten schrittweise zu reduzieren,
b) Exportfördersubventionen und Exportförderinitiativen insbesondere in

Entwicklungsländer ersatzlos abzuschaffen,
c) sich für ein EU-Importverbot von Biomasse, die neben der Agrar-

treibstroffproduktion in immer mehr Wirtschaftszweigen ihren Einsatz
findet, einzusetzen,

d) sich in der EU für den Stopp der Verhandlungen über Freihandels- und
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen einzusetzen und grundsätzlich vor
dem Abschluss von Handelsabkommen sicherzustellen, dass diese die
Partnerländer nicht daran hindern, Programme zur Förderung der heimi-
schen Landwirtschaft zu etablieren und ihre Agrarmärkte vor Importwaren
zu schützen,

e) innerhalb der EU für die Einrichtung einer Beschwerdestelle einzutreten,
in der Drittstaaten Klagen einbringen können, wenn sie ihr Recht auf Er-
nährungssicherung durch die EU verletzt sehen,

f) sich im Rahmen der UNO für eine Monitoring-Stelle einzusetzen, die da-
rüber wacht, dass internationale Verträge und Abkommen den Prinzipien
der Ernährungssouveränität und dem Recht auf Nahrung nicht zuwider
laufen,

g) eine Kehrtwende in der Klimapolitik voranzutreiben.

Berlin, den 21. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.