BT-Drucksache 18/1430

Förderung überregionaler Einrichtungen der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk

Vom 14. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1430
18. Wahlperiode 14.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Dr. Rosemarie Hein, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Frank Tempel,
Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Förderung überregionaler Einrichtungen der Elly-Heus-Knapp-Stiftung
Deutsches Müttergenesungswerk

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fördert im Auftrag des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) überregionale Einrichtun-
gen des Deutschen Müttergenesungswerkes. Im Bundeshaushalt sind dafür jähr-
lich Haushaltsmittel eingestellt. Der Bund unterstützt die Arbeit der Elly Heus-
Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (Müttergenesungswerk) durch
Zuschüsse zu Bau- und Umbaumaßnahmen bei einzelnen Einrichtungen. Die
Entscheidung darüber, was gefördert wird, trifft das BMFSFJ. Für die verwal-
tungsmäßige Umsetzung ist das BVA zuständig. Welche Kriterien der Entschei-
dung, welche Einrichtungen Zuwendungen erhalten, zugrunde liegen, ist unklar.
Die Fragesteller interessiert auch, inwieweit das Deutsche Müttergenesungs-
werk hierbei ein Mitspracherecht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswer-

kes wurden im Zeitraum von 2009 bis 2014 gefördert, und wie viel Mittel
standen hierfür im Bundeshaushalt zur Verfügung (bitte in Jahresscheiben
und jeweilige Anzahl der Einrichtungen angeben)?

2. Welche Einrichtungen wurden in diesem Zeitraum in welcher Höhe gefördert
(bitte mit Bezeichnung des Projektes, der Träger, des Bundeslandes, des För-
derungsbeginns, der Laufzeit und der Gesamtzuwendung)?

3. Welche Bau- und Umbaumaßnahmen werden gefördert, und auf welcher
Grundlage?

4. Wie viele Zuwendungsanträge wurden im Zeitraum von 2009 bis 2014 ge-
stellt, wie viele Anträge wurden abgelehnt, und warum?
Wer ist jeweils der Antragsteller?
Werden Anträge über die Träger oder über das Deutsche Müttergenesungs-
werk eingereicht?

Drucksache 18/1430 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Voraussetzungen müssen überregionale Einrichtungen des Deutschen
Müttergenesungswerkes für die Inanspruchnahme von Fördermitteln er-
füllen?
Was bedeutet in dem Zusammenhang, dass vor jeder Baumaßnahme die Häu-
ser nach Maßgabe der Qualitätsanforderungen der Krankenkassen und des
Deutschen Müttergenesungswerkes geprüft werden (vgl. Erläuterungen zum
Haushaltsplan des Bundes 2014 „Zuschüsse für überregionale Einrichtungen
des Müttergenesungswerkes“)?

6. Nach welchen Kriterien entscheidet das BMFSFJ, und wer entscheidet im
BMFSFJ, was gefördert wird?
Inwieweit hat das Deutsche Müttergenesungswerk ein Mitspracherecht bei
der Auswahl von Häusern, die gefördert werden sollen?

7. Inwieweit und wann erfolgt eine Überprüfung über die ordnungsgemäße
Verwendung der Mittel?
Mussten in der Vergangenheit Fördermittel von überregionalen Einrichtun-
gen des Deutschen Müttergenesungswerkes zurückgezahlt werden, und wenn
ja, warum?

8. Müssen Fördermittel zurückgezahlt werden, wenn Einrichtungen aus dem
Verbund des Deutschen Müttergenesungswerkes austreten bzw. ihre Mit-
gliedschaft beenden?
Wenn ja, was ist in dem Zusammenhang darunter zu verstehen, dass die
Gelder in der Regel 25 Jahre an den Zweck, für den sie gewährt wurden,
gebunden sind (www.bva.bund.de „Müttergenesungswerk“)?

Berlin, den 12. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.