BT-Drucksache 18/1407

Nachverhandlungen des deutsch-amerikanischen Abkommens zum Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten

Vom 9. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1407
18. Wahlperiode 09.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn,
Heike Hänsel, Inge Höger, Jan Korte, Stefan Liebich, Petra Pau, Dr. Petra Sitte,
Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Nachverhandlungen des deutsch-amerikanischen Abkommens zum Austausch
von DNA- und Fingerabdruckdaten

Das Bundeskriminalamt (BKA) könnte diesen Sommer mit dem automatisierten
Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen mit den USA beginnen
(Bundestagsdrucksache 18/1198). Die Maßnahme basiert auf dem deutsch-
amerikanischen „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Ver-
hinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“. Direkter Koopera-
tionspartner ist zwar mit dem FBI eine Polizeibehörde. Allerdings könnten auch
andere US-amerikanische Stellen auf die Daten zugreifen, darunter Grenzbehör-
den und Geheimdienste. Das Abkommen war bereits im Jahr 2009 verabschiedet
worden und trat im Jahr 2011 in Kraft. Die technische Umsetzung des Datenaus-
tausches hatte sich jedoch weiter verzögert. Notwendig war ein „Administrative
and Technical Implementation Agreement“, das erst im Jahr 2012 vereinbart
worden war. Noch immer hat der „Wirkbetrieb“ jedoch nicht begonnen. Zwar
habe das BKA laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1198 die „technischen
Komponenten für den automatisierten Datenabgleich“ eingerichtet. Eine „Ent-
wicklung und Installation“ der notwendigen Software dauere aber noch an. Ein
Ende „technischer und fachlicher Tests“ sei nicht vor Mitte des Jahres 2014 zu
erwarten. Ab Sommer 2014 könnten also Fingerabdrücke und DNA-Profile
automatisiert abgefragt werden. Dies geschieht im sogenannten Hit/no-hit-Ver-
fahren: Zunächst wird „abgeklopft“, ob überhaupt Daten zu einem Profil vor-
liegen. Falls ja, werden die entsprechenden persönlichen Informationen ange-
fordert. Hierzu gehören nicht nur Meldedaten, sondern unter Umständen auch
weitere polizeiliche Erkenntnisse, darunter „politische Anschauungen“, die Mit-
gliedschaft in einer Gewerkschaft, Angaben zur Gesundheit oder zum Sexual-
leben. Selbst die Verarbeitung von Informationen zu „Rasse oder ethnische Her-
kunft“ sowie „sonstige Überzeugungen“ ist geregelt. Dies hatte heftige Kritik
auch bei den Justizministern einiger Bundesländer hervorgerufen, die dem Ge-
setz zunächst nicht zustimmen wollten. So empfahl Baden-Württembergs dama-
liger Justizminister und stellvertretender Ministerpräsident Ulrich Goll (FDP),
der Bundesrat möge den Vermittlungsausschuss anrufen (Pressemitteilung des
Justizministeriums von Baden-Württemberg, 3. Juli 2009). Denn aus Deutsch-
land übermittelte Daten dürften in den USA in Strafverfahren verwendet wer-
den, in denen die Todesstrafe verhängt werden könne. Ulrich Goll kritisierte
auch, dass Daten an Dritte weitergegeben werden könnten. Auch Hamburgs
damaliger Justizsenator Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hatte das
Abkommen kritisiert und vor seinem Ausscheiden immerhin durchgesetzt, dass
die Bundesregierung „nachverhandeln“ solle (Pressemitteilung der Behörde für

Drucksache 18/1407 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Justiz und Gleichstellung, 10. Juli 2009). Die damalige Bundesministerin der
Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) versprach demnach, die Aus-
führungsbestimmungen entsprechend zu ändern.
Das „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und
Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ basiert auf dem „Vertrag von
Prüm“, der im Jahr 2005 zunächst unter einigen EU-Mitgliedstaaten geschlos-
sen worden war. Im Eiltempo konnte der damalige Bundesminister des Innern
Dr. Wolfgang Schäuble durchsetzen, dass der „Vertrag von Prüm“ in den Rechts-
rahmen der EU überführt wurde (Pressemitteilung zur Tagung des Rates Justiz
und Inneres, 13. Juni 2007). Das CDU-geführte BMI machte sich dabei die deut-
sche EU-Ratspräsidentschaft 2007 zunutze. Dr. Wolfgang Schäuble hatte nach
seinem Amtsantritt persönlich dafür gesorgt, den Datenaustausch mit den USA
auf eine neue Ebene zu hieven. So geht es aus mehreren Botschaftsdepeschen her-
vor, die seinerzeit von WikiLeaks öffentlich gemacht wurden (https://wikileaks.
org/cable/2006/09/06BERLIN2785.html). Vor Gesprächen in Washington habe
der Bundesinnenminister seinen Stab angewiesen, dass nun ein „wirklicher Fort-
schritt“ erzielt werden solle. Es war auch Dr. Wolfgang Schäuble, der den USA
bei dem geplanten Abkommen mit Deutschland zur Kopie des „Prümer Vertra-
ges“ riet und hierfür sogar eine eigentlich nicht öffentliche EU-Kopie mit-
brachte (https://wikileaks.org/cable/2006/09/06BERLIN2654.html).
Zuvor hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) den „Vertrag von Prüm“
bereits bei einem Besuch des Heimatschutz-Staatssekretärs Stewart Baker auf
die Tagesordnung gesetzt – zu einem Zeitpunkt also, als dieser noch nicht auf
EU-Ebene angesiedelt war (http://wikileaks.org/cable/2006/10/06BERLIN3173.
html). Stewart Baker hatte sich in Berlin mit ranghohen Verantwortlichen von
Polizeien und Geheimdiensten getroffen, darunter dem Staatssekretär beim BMI
August Hanning und dem Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche.
Der „Vertrag von Prüm“ enthält eigentlich zahlreiche Regelungen zum Daten-
schutz oder zu Auskunftsrechten. Die galten dem von Deutschland und den USA
geplanten Abkommen aber als störend (https://wikileaks.org/cable/2009/12/
09BERLIN1590.html): Während die Regelungen über den Austausch personen-
bezogener Daten weitgehend übernommen wurden, blieb das dort festgelegte
Datenschutzregime außen vor. Nun dürfen die DNA-Daten sehr allgemein zur
„Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerwiegender Kriminalität“ ge-
nutzt werden. Dies schließt die Abfrage zum Zweck der „Gefahrenabwehr“ ein.
Es entfällt der sogenannte Zweckbindungsgrundsatz, wonach personenbezo-
gene Daten nur für „bereichsspezifisch und präzise festgelegte Zwecke“ gespei-
chert und verwendet werden dürfen. Hierauf hatte das Justizministerium Baden-
Württemberg aufmerksam gemacht. Auch verfügten die Betroffenen über keine
Datenschutzrechte; Höchstspeicherfristen seien ebenfalls nicht festgelegt.
Nach erfolgreicher Unterzeichnung und Verabschiedung im Deutschen Bundes-
tag stand der US-Vertrag Pate für weitere US-Abkommen mit anderen EU-Mit-
gliedstaaten. Mittlerweile haben nach US-Angaben 20 europäische Regierungen
ein sogenanntes Preventing and Combating Serious Crime Agreement (PCSC)
nach Vorbild des deutschen Abkommens unterzeichnet (www.dhs.gov/news/
2011/12/06/testimony-assistant-secretary-david-heyman-office-policy-
house-committee-judiciary). Das geschah nach Ansicht der Fragesteller keines-
falls aus freien Stücken, denn die USA hatten dies zur Bedingung für die weitere
Teilnahme am „Visa Waiver-Programm“ gemacht, das eine visafreie Einreise in
die USA ermöglicht. Im Jahr 2011 hatte Österreich „unter Drohgebärden“ der
USA ein PCSC-Abkommen unterzeichnet (Die Presse, 23. November 2011),
ein Jahr später folgte die Schweiz unter ähnlichen Bedingungen (www.eda.
admin.ch/eda/de/home/recent/media/single.html?id=45147). Österreich ist für
die USA dabei von besonderem Interesse: Das Land verfügt über eine der welt-
weit größten DNA-Datenbanken. Ausweislich einer anderen Botschaftsdepe-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1407
sche hatte die damalige Innenministerin Österreichs Maria Fekter (ÖVP) wie ihr
Amtskollege Dr. Wolfgang Schäuble für den schnellen Abschluss des PCSC-
Vertrages gesorgt.
Eine Beschwerde gegen das deutsch-amerikanische Abkommen beim Euro-
päischen Menschenrechtsgerichtshof war letztlich erfolglos. Geklagt hatte ein
deutscher Staatsangehöriger, dessen Abgabe von Fingerabdrücken im Zusam-
menhang mit dem Protest gegen einen NPD-Bundesparteitag erzwungen wor-
den war. Der Kläger befürchtete, im Fall einer Einreise in die USA Nachteile zu
erleiden. Möglich seien die Aufnahme in „Terrorverdachtslisten, Flugverbots-
listen, Finanzsperrlisten“ oder weitere Überwachungsmaßnahmen, ohne dass er
davon unterrichtet würde. Die ähnliche Beschwerde beim Bundesverfassungs-
gericht war aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen wor-
den, weil der beauftragte Paketdienst diese falsch ausgeliefert hatte und die
Beschwerdefrist um einen Tag versäumt worden war. Im Januar 2014 hat es
nun auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ohne nähere Begründung
abgelehnt, die Beschwerde zur Entscheidung anzunehmen (www.daten-
speicherung.de/index.php/klage-gegen-us-zugriff-auf-deutsche-fingerabdrucke-
und-dna/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Behörden der USA könnten nach Kenntnis der Bundesregierung im

Rahmen des deutsch-amerikanischen „Abkommens zur Vertiefung der
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender
Kriminalität“ bzw. entsprechender Ausführungsbestimmungen auf Daten
zugreifen, die aus Deutschland übermittelt werden (bitte nach Polizei- und
Grenzbehörden sowie Geheimdiensten auflisten)?

2. Welche Regelungen trifft das Abkommen zur technischen Umsetzung des
Datenaustausches?

3. Welchen Inhalt hat das „Administrative and Technical Implementation
Agreement“, und wieso wurde es erst im Jahr 2012 vereinbart?

4. Wer ist auf deutscher Seite mit der Einrichtung der technischen Infrastruktur
sowie der „Entwicklung und Installation“ der für den Datenaustausch not-
wendigen Software beauftragt, und welche Kosten fallen hierfür an (bitte,
soweit bekannt, auch etwaige Subunternehmen angeben)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer auf US-Seite mit der

Einrichtung der technischen Infrastruktur sowie der „Entwicklung und
Installation“ der für den Datenaustausch notwendigen Software beauftragt
ist?

b) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die US-Unterneh-
men Booz Allen Hamilton Inc. und CSC Solutions oder deren Tochter-
firmen entsprechende Arbeiten übernehmen?

5. Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zum sogenannten Hit/no-
hit-Verfahren machen, auf dessen Grundlage der Datenaustausch vonstatten
geht?
a) Mit welchen Angaben kann geprüft werden, ob überhaupt Daten zu einem

Profil vorliegen?
b) Inwiefern sind für eine erste Abfrage im „Hit/no-hit-Verfahren“ auch

Name und Vorname oder Meldedaten einer Person ausreichend?
c) Wie viele bzw. welche Loci werden im Rahmen einer „Hit/no-hit-Verfah-

ren“ miteinander verglichen?

Drucksache 18/1407 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Welche Loci werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der CODIS-
Datenbank der USA archiviert, und inwiefern ist diese ähnlich strukturiert
wie die entsprechende BKA-Datenbank?

6. Inwiefern ist geplant, bei Inbetriebnahme des Datenaustausches oder auch
regelmäßig einen automatischen Abgleich von DNA-Profilen vorzunehmen,
und welche Verabredungen zum weiteren Verfahren sind hierzu getroffen
worden?

7. Inwiefern ist das „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der
Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ reziprok
ausgelegt?
a) Inwiefern existieren unterschiedliche Regelungen zur Datenabfrage aus

Deutschland bzw. aus den USA?
b) Inwiefern existieren unterschiedliche Regelungen zu einer Datenlieferung

aus Deutschland bzw. aus den USA?
8. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie aus den von

WikiLeaks veröffentlichten Botschaftsdepeschen hervorgeht, zu, dass das
„Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und
Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ auf dem „Vertrag von Prüm“
basiert?
a) Inwiefern trifft es zu, dass der damalige Bundesminister des Innern

Dr. Wolfgang Schäuble den USA bei ersten Gesprächen zu dem geplanten
Abkommen mit Deutschland zur Kopie des „Prümer Vertrages“ riet, und,
soweit der Bundesregierung dazu nichts bekannt ist, welche Schluss-
folgerungen zieht sie aus den entsprechenden Veröffentlichungen von
WikiLeaks?

b) Welche Teile des „Vertrags von Prüm“ waren dabei maßgeblich, und
welche wurden vernachlässigt oder wurden nach weiteren Verhandlungen
ausgenommen?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass der damalige Bundes-
minister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble vor Gesprächen in Washington
seinen Stab angewiesen habe, dass bezüglich eines Ausbaus des polizei-
lichen Datenaustausches nun ein „wirklicher Fortschritt“ erzielt werden
solle, und, soweit ihr dazu nichts bekannt ist, welche Schlussfolgerungen
zieht sie aus den entsprechenden Veröffentlichungen von WikiLeaks?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass der damalige Bundes-
minister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble hierfür sogar eine eigentlich
nicht öffentliche EU-Kopie mitbrachte, und, soweit ihr dazu nichts be-
kannt ist, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den entsprechenden
Veröffentlichungen von WikiLeaks?

e) Inwiefern trifft es zu, dass das BMI den „Vertrag von Prüm“ als mögliche
Blaupause für ein Abkommen mit den USA bereits bei einem Besuch des
Heimatschutz-Staatssekretärs Stewart Baker auf die Tagesordnung gesetzt
hatte, also noch bevor der Vertrag in den EU-Rechtsrahmen überführt
worden war?

f) Welche ranghohen Verantwortlichen von Polizeien und Geheimdiensten
der Bundesregierung haben Stewart Baker oder seinem Stab hierzu welche
Vorschläge unterbreitet?

9. Aus welchem Grund wurden die Regelungen des „Vertrags von Prüm“ zum
Datenschutz oder zu Auskunftsrechten im von Deutschland und den USA
geschlossenen Abkommen nicht übernommen?
a) Aus welchem Grund hat die Bundesregierung auf den sogenannten

Zweckbindungsgrundsatz für übermittelte Daten verzichtet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1407
b) Aus welchem Grund hat die Bundesregierung auf die Festlegung von
Höchstspeicherfristen verzichtet?

c) Aus welchem Grund hat die Bundesregierung auf die Festschreibung von
Auskunftsrechten, wie sie bei deutschen Behörden existieren, verzichtet?

10. Inwiefern können nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland
übermittelte Daten in den USA in Strafverfahren verwendet werden, in
denen die Todesstrafe verhängt werden kann?

11. Inwiefern und unter welchen Umständen können übermittelte Daten von
den USA nach Kenntnis der Bundesregierung an Dritte weitergegeben wer-
den?

12. Wann hat die Bundesregierung erstmals davon erfahren, dass der mit
Deutschland geschlossene US-Vertrag (bzw. dessen Ausführungsbestim-
mungen) Pate für weitere US-Abkommen mit anderen EU-Mitgliedstaaten
stand?
a) Inwiefern hat sie dies selbst unterstützt?
b) Mit welchen EU-Mitgliedstaaten haben welche Behörden der Bundes-

regierung hierzu einen entsprechenden Austausch gepflegt oder Beratun-
gen gewährt?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass der Abschluss eines
PCSC-Abkommens die Voraussetzung dafür ist, weiter am „Visa
Waiver-Programm“ teilzunehmen?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass der Abschluss eines
PCSC-Abkommens mit Österreich und der Schweiz nur „unter Droh-
gebärden“ der USA zustande kam?

13. Inwiefern hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Weitergabe von
DNA- oder Fingerabdruckdaten aus Deutschland bei einer Einreise in die
USA zu Nachteilen führen kann?
a) Welche Regelungen trifft das Abkommen zur Aufnahme betreffender

Personen in „Terrorverdachtslisten“ bzw., soweit hierzu keine Regelun-
gen getroffen werden, inwieweit und unter welchen Umständen hält die
Bundesregierung eine Listung für möglich?

b) Welche Regelungen trifft das Abkommen zur Aufnahme betreffender
Personen in „Flugverbotslisten“ bzw., soweit hierzu keine Regelungen
getroffen werden, inwieweit und unter welchen Umständen hält die Bun-
desregierung eine Listung für möglich?

c) Welche Regelungen trifft das Abkommen zur Aufnahme betreffender
Personen in „Finanzsperrlisten“ bzw., soweit hierzu keine Regelungen
getroffen werden, inwieweit und unter welchen Umständen hält die Bun-
desregierung eine Listung für möglich?

14. Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung für geboten, in ihren poli-
zeilichen Datensammlungen unter den persönlichen Informationen zu Be-
troffenen auch „politische Anschauungen“, „sonstige Überzeugungen“, die
Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Angaben zur Gesundheit oder zum
Sexualleben sowie zu „Rasse oder ethnische Herkunft“ zu speichern?
a) Welche Angaben zum „Sexualleben“ können dabei erfasst werden, bzw.

welche Kategorien existieren hierzu?
b) Welche Angaben zur „Rasse oder ethnische Herkunft“ können dabei er-

fasst werden, bzw. welche Kategorien existieren hierzu?

Drucksache 18/1407 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
15. Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung für geboten, persönliche
Informationen zu Betroffenen über „politische Anschauungen“, „sonstige
Überzeugungen“, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Angaben zur
Gesundheit oder zum Sexualleben sowie zu „Rasse oder ethnische Her-
kunft“ an US-Behörden weiterzugeben?

16. Anhand welcher Beispiele kann die Bundesregierung plausibel machen,
dass die Weitergabe der Daten zur „Verhinderung und Bekämpfung schwer-
wiegender Kriminalität“ beitragen können?
a) Wie könnten demnach Angaben zur Mitgliedschaft in einer Gewerk-

schaft zur „Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminali-
tät“ beitragen?

b) Wie könnten demnach Angaben zum Sexualleben zur „Verhinderung
und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ beitragen?

c) Wie könnten demnach Angaben zu „Rasse oder ethnische Herkunft“ zur
„Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ beitra-
gen?

17. Inwiefern teilte bzw. teilt die Bundesregierung die Forderung des Bundes-
rates, dass das Abkommen hinsichtlich einer Verbesserung des Daten-
schutzniveaus z. B. im Hinblick auf Auskunfts-, Berichtigungs- und
Löschungsansprüche geändert werden sollte?

18. Inwiefern hat die Bundesregierung, wie von Hamburg gefordert, Nachver-
handlungen über das Datenabkommen aufgenommen?
a) Welchen Inhalt hatten die Gespräche, und wie haben die USA auf die

jeweiligen Forderungen reagiert?
b) Mit welchem Ergebnis wurden die Nachverhandlungen abgeschlossen?
c) Inwiefern sind die Begriffe „schwerwiegende Kriminalität“ und „terro-

ristische Straftaten“ mittlerweile verbindlicher definiert?
d) Inwiefern sind die Datenkategorien zur Gewerkschaftsmitgliedschaft,

zur Gesundheit und zum Sexualleben, wie von Hamburg gefordert, mitt-
lerweile überarbeitet worden?

19. Welche Regelungen sind zur Verbesserung des Datenschutzniveaus sowie
zu den in Frage 18 genannten Kategorien in den Ausführungsbestimmungen
getroffen worden?

20. Welchen Umfang haben die deutschen polizeilichen DNA- und Finger-
abdruckdatenbanken, und wie hat sich die Anzahl der Einträge nach Kennt-
nis der Bundesregierung in den Jahren 2011, 2012 und 2013 verändert?

21. Wie fächern sich die DNA- und Fingerabdruckdatenbanken des BKA in
Deliktbereiche auf, um nachvollziehen zu können, inwiefern die Treffer
etwas über die Aufklärung der jeweiligen Straftat oder über den Anlass der
Speicherung aussagt?
a) Wie fächern sich die Deliktbereiche auf in Altersgruppen?
b) Wie fächern sich die Deliktbereiche auf in Geschlecht?
c) Wie unterteilen sich die derzeit 811 030 Personendatensätze (www.bka.de)

in „Kapitalverbrechen“ und alle anderen Kriminalitätsformen, die als
„Wiederholungstat“ deklariert worden sein müssen, um die Erstellung
und Speicherung eines DNA-Profils überhaupt zu ermöglichen?

d) Wie viele DNA-Profile wurden von Betroffenen erst nach richterlicher
Anordnung abgegeben?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1407
e) Wie viele DNA-Profile wurden von Betroffenen ohne richterliche An-
ordnung „freiwillig“ abgegeben?

22. Wie hat sich die Bundesregierung zur Diskussion um die Frage positioniert,
ob die EU-Grundrechteagentur zur polizeilichen und justiziellen Zusam-
menarbeit in Strafsachen tätig werden darf (Kommissionsdokument
COM(2013) 271 final)?
In welchen Ratsarbeitsgruppen hat sie hierzu welche Vorschläge vorgetra-
gen, und wie wurden diesen von anderen Mitgliedstaaten begegnet?

23. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Diskussion in EU-Rats-
arbeitsgruppen zur Frage, inwiefern die Datensammlung „Stolen and Lost
Travel Documents“ (SLTD) bei Interpol stärker genutzt werden könnte?
a) Welche Defizite würden aus Sicht der Bundesregierung dadurch besei-

tigt?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Frage, ob und wie die

Datenbanken SLTD und SIS II (Schengener Informationssystem der
zweiten Generation) miteinander verknüpft und effizienter genutzt wer-
den könnten?

c) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Nutzung jener Daten mit
bzw. durch Drittstaaten, darunter auch der USA?

Berlin, den 8. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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