BT-Drucksache 18/1390

Klimaaußenpolitik der Bundesregierung bis zur VN-Klimakonferenz 2015 in Paris

Vom 8. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1390
18. Wahlperiode 08.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Jürgen Trittin, Oliver
Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter
Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Klimaaußenpolitik der Bundesregierung bis zur VN-Klimakonferenz 2015 in Paris

Im kommenden Jahr soll auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der VN-Klima-
rahmenkonvention in Paris ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll
verabschiedet werden, das Klimaschutzverpflichtungen für alle Staaten enthält.
Um bis dahin eine globale Übereinkunft zu erzielen, muss innerhalb aber auch
außerhalb des offiziellen Verhandlungsprozesses neuer Schwung für den Klima-
schutz entstehen. Dazu sind in den kommenden Monaten verschiedene interna-
tionale Konferenzen vorgesehen.
So lädt der VN-Generalsekretär Ban Ki-moon die Staats- und Regierungschefs
der Weltgemeinschaft zu einem Klimagipfel am 23. September 2014 nach New
York ein. Auf diesem Gipfel sollen „ehrgeizige Zusagen“ und „konkrete Aktivi-
täten“ für mehr Klimaschutz angekündigt werden. Unter anderem sollen die Re-
gierungen dort beginnen, ihre Vorstellungen für einen künftigen Reduktionspfad
für die Treibhausgasemissionen vorzulegen. Das würde es ermöglichen, vor der
Klimakonferenz in Paris zu analysieren, ob die zugesagten Reduktionsziele und
-verpflichtungen genügen, das international vereinbarte 2-Grad-Ziel zu halten
und falls nötig ambitioniertere Ziele zu vereinbaren. Weitere wichtige Termine
sind ein Treffen der für Klimaschutz zuständigen Minister im Juni 2014 in Bonn
sowie die 20. Vertragsstaatenkonferenz im Dezember 2014 in Lima.
Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt sich die Bun-
desregierung „für ein ambitioniertes, weltweites Klimaschutzabkommen ein“
und möchte erreichen, dass der Klimaschutz weltweit durch Kooperation und
Programme mit anderen Staaten, insbesondere Schwellen- und Entwicklungs-
ländern, vorangebracht wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung auf dem New Yorker Klimagipfel des VN-

Generalsekretärs im September 2014 durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel vertreten sein?
Wenn nein, warum nicht, und durch wen wird die Bundesregierung vertreten
sein?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – und wenn ja, welche – anderen Staats-
und Regierungschefs eine Teilnahme am Klimagipfel des VN-Generalsekre-
tärs bereits zugesagt haben?

Drucksache 18/1390 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Teilnahme der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel am Klimagipfel des VN-Generalsekretärs als Möglich-
keit zur Dynamisierung der internationalen Verhandlungen um ein neues
globales Klimaabkommen?

4. Wann wird die Bundesregierung bekannt geben, ob und durch wen die Bun-
desrepublik Deutschland auf dem Klimagipfel in New York vertreten sein
wird?

5. Steht die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch immer zur ihrer Haltung
aus dem Jahr 2010 (www.sueddeutsche.de/politik/kanzlerin-kuendigt-
reise-an-merkel-macht-klimagipfel-zur-chefsache-1.144585) in der sie mit-
teilte, dass die persönliche Anwesenheit der Kanzlerin expliziter Ausdruck
des Willens der Bundesregierung ist, auf dem Gipfel ambitionierte Klima-
schutzziele – durch die Bundeskanzlerin persönlich – zu bewerben und fest-
zulegen?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – und wenn ja, welche – Vertreter der
Europäischen Union der Einladung des VN-Generalsekretärs folgen und an
dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs teilnehmen werden?

7. Welche Ziele sowie ehrgeizigen und konkreten Zusagen plant die Bundes-
regierung auf dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs, etwa in Form
eines Aktionsplans zur Erreichung des nationalen 40-Prozent-Ziels bis zum
Jahr 2020, eines ambitionierten nationalen Ziels für das Jahr 2030, einer
Finanzierungszusage für den Grünen Klimafonds und/oder verstärkter Ko-
operation mit Vorreiterstaaten im Bereich der erneuerbaren Energien oder
der Energieeffizienz zu machen?

8. Gibt es oder gab es in Vorbereitung des Klimagipfels in New York und der
VN-Klimakonferenz in Lima Gespräche innerhalb des Weimarer Dreiecks
zur Klimapolitik, und wenn ja, mit welchen Zielen und Ergebnissen und
wann?

9. Ist oder war die Bundesregierung in Vorbereitung des Klimagipfels in New
York und der VN-Klimakonferenz in Lima in Gesprächen mit nationalen
und internationalen Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, mit wel-
chen Zielen und Ergebnissen, und wann?

10. Wird es in Vorbereitung auf den Klimagipfel in New York und der VN-Kli-
makonferenz in Lima auch in diesem Jahr einen Petersberger Klimadialog
geben, und wenn ja, was plant die Bundesregierung, in Richtung des Tref-
fens mit Ban Ki-moon dort zu erreichen?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein zum Zeitpunkt des Gip-
fels bereits verbindliches ambitioniertes Emissionsreduktionsziel für das
Jahr 2030 in Deutschland bzw. Europa den internationalen Verhandlungs-
prozess stärken und stützen würde, und wenn nein, warum nicht?

12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das Nicht-
erreichen der deutschen Emissionsreduktionsziele von 40 Prozent bis zum
Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 die Glaubwürdigkeit und Ver-
handlungsposition der Bundesregierung beeinträchtigen würde, und wenn
nein, warum nicht?

13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein nationales Klimaschutz-
gesetz die Rolle Deutschlands in bi- und multilateralen Klimaverhandlun-
gen stärken würde, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

14. Wer wird die Bundesregierung auf dem Ministertreffen in Bonn im Juni
2014 vertreten?

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15. Setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass die Europäische Union zum
Ministertreffen im Juni 2014 ein erhöhtes Klimaschutzziel für das Jahr 2020
vorlegt, gemäß der bei der Klimakonferenz im Jahr 2012 in Doha getroffe-
nen Entscheidung, dass die Parteien der zweiten Verpflichtungsperiode des
Kyoto-Protokolls bis zu diesem Zeitpunkt ihre Verpflichtungen überprüfen
und erhöhen sollen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16. Plant die Bundesregierung, beim Ministertreffen im Juni 2014 zusätzlich zu
den Verpflichtungen der Europäischen Union auch eigene nationale An-
strengungen für den Klimaschutz bis zum Jahr 2020 zuzusagen?

17. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, den internationalen Klima-
schutz über Vorreiterallianzen voranzubringen, und gibt es dazu von Seiten
der Bundesregierung ggf. konkrete Planungen oder Gespräche, und werden
personelle und finanziellen Ressourcen im Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und gegebenenfalls anderen Bun-
desministerien oder Institutionen für eine solche Strategie zur Verfügung
gestellt, und wenn ja, in welchem Umfang?

18. Plant die Bundesregierung den vom ehemaligen Bundesminister für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, unterstützten „Club
der Energiewende-Staaten“ weiterzuführen, und wenn ja, welches Bundes-
ressort und welcher Bundesminister bzw. welche Bundesministerin soll die
Bundesrepublik Deutschland dort vertreten?

19. Sieht die Bundesregierung den vom ehemaligen Bundesumweltminister
Peter Altmaier unterstützten „Club der Energiewende-Staaten“ als eine ge-
eignete Basis für eine Vorreiterallianz beim Klimaschutz an, und plant die
Bundesregierung, diesen um verbindliche Vereinbarungen und Zielvorstel-
lung zum Ausbau erneuerbarer Energien oder beim Klimaschutz zu erwei-
tern, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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