BT-Drucksache 18/1388

Renaturierung und Aufforstung Fliegerhorst Schortens/Upjever

Vom 8. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1388
18. Wahlperiode 08.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Meiwald, Steffi Lemke, Christian Kühn (Tübingen),
Annalena Baerbock, Agnieszka Brugger, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Renaturierung und Aufforstung Fliegerhorst Schortens/Upjever

Der Fliegerhorst am Standort Schortens/Upjever in Niedersachsen wurde in den
Jahren 1935 bis 1936 im Staatsforst Upjever angelegt und ab dem Jahr 1951
durch die dort stationierte Royal Air Force vergrößert. Zehn Jahre später er-
folgte die Übergabe an die Bundeswehr. Im Zuge der Bundeswehrreform wurde
der Fliegerhorst Upjever Ende September 2013 geschlossen und mit der
Umstrukturierung des Standortes begonnen. Derzeit ist u. a. das Objektschutz-
regiment der Luftwaffe „Friesland“ am Standort Schortens/Upjever stationiert.
Der Standort soll entsprechend des Stationierungskonzepts der Bundeswehr von
Oktober 2011 von 1 630 auf dann 2 050 Dienstposten aufwachsen und künftig
u. a. Teile der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung be-
heimaten.
Ein nachhaltiges Nachnutzungs- oder Renaturierungskonzept scheint für das
rund 110 Hektar große Areal der nicht mehr benötigten Start- und Landebahn im
Osten des Flughafens nicht vorzuliegen. Diese soll möglicherweise als Fläche
für Sprengübungen zur Verfügung stehen, wie der ehemalige Bundesminister
der Verteidigung, Thomas de Maizière, im Jahr 2013 angekündigt hatte (Jever-
sches Wochenblatt vom 23. August 2013 „Frevel an der Natur rückgängig
machen“). Daneben ist die alte Tankanlage für Kerosin noch in Betrieb, die mit-
tels einer Pipeline den cirka 15 km entfernten Flugplatz Wittmundhafen der Tak-
tischen Luftwaffengruppe „Richthofen“ (ehemals Jagdgeschwader 71 „Richt-
hofen“) mit Flugbenzin versorgt. Diese schon in die Jahre gekommene Anlage
in Upjever steht nach Information der Fragesteller ausgerechnet in einem Vor-
ranggebiet zur Grundwasserneubildung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Form führt die Bundesregierung die militärische Entwidmung des

Flugplatzes Schortens/Upjever oder eines Teilbereiches der Liegenschaft
durch, und seit wann liegt eine Bestätigung der vom Kommando Luftwaffe
beantragten Entwidmung des Fliegerhorstes vor?

2. Wenn die militärische Entwidmung des Flugplatzes Schortens/Upjever oder
einer Teilfläche der Liegenschaft noch nicht abgeschlossen ist, wann wird
diese nach derzeitigem Planungsstand der Bundesregierung abgeschlossen
sein?

Drucksache 18/1388 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Inwiefern ist für die geplante Stationierung von Teilen der Flugbereitschaft
des Bundesministeriums der Verteidigung der Erhalt der Start- und Lande-
bahn bzw. eine weitere Infrastruktur für den Flugbetrieb nötig und vorgese-
hen?

4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Kontaminatio-
nen durch Umweltgifte und militärische Altlasten am Standort Schortens/
Upjever, aufgrund der Nutzung durch die Royal Air Force, die Luftwaffe
der Bundeswehr sowie die Firma BAE Systems, die im Auftrag der Bundes-
wehr auf dem Fliegerhorst Upjever tätig waren?

5. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Konzept zur Dekontamina-
tion von Altlasten am Standort Schortens/Upjever, und was beinhaltet
dieses (bitte detailliert aufschlüsseln und mit Zeitangaben und voraussicht-
lichen Kosten für die Durchführung angeben)?

6. Welche Liegenschaften und Flächen des Standortes Schortens/Upjever
werden noch, bzw. sollen auch zukünftig durch die Bundeswehr genutzt
werden (bitte mit Verwendungszwecken einzeln auflisten)?

7. Welche Liegenschaften und Flächen des Standortes Schortens/Upjever
werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr durch die Bundes-
wehr genutzt oder werden aufgegeben?

8. Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Nachnutzungskonzept für die
nicht mehr benötigten Liegenschaften und Flächen am Standort Schortens/
Upjever vor, und wenn ja, was beinhaltet dieses?
a) Gehört dazu ein ökologisch und naturschutzfachlich nachhaltiger Rena-

turierungs- und Wiederaufforstungsplan?
b) Wenn nein, warum wurde kein Nachnutzungskonzept erstellt, und be-

findet sich eines in Planung?
9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Renaturie-

rung und Ausdehnung des Waldgebietes einen Beitrag zur Erhöhung der
biologischen Vielfalt leisten kann?

10. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausdehnung
des Waldgebietes ein Instrument zur Wiedervernässung ist, ein geschlosse-
ner Wald die Filterwirkung für Grundwasser erhöht und ein wichtiges In-
strument zur Renaturierung von Ökosystemen ist?

11. Inwieweit sind der Bundesregierung Verunreinigung durch die Tankanlage
für Kerosin am Standort Upjever bekannt, und wenn ja, wann ereigneten
sich die Verunreinigungen, was wurde in welchem Umfang kontaminiert,
und was wurde gegen die Kontamination unternommen?

12. Inwieweit geht aus umweltschutzfachlicher Sicht eine Gefährdung für das
Vorranggebiet zur Grundwasserneubildung von der genannten Tankanlage
aus?
Wenn ja, was ist aus umweltschutzfachlicher Sicht empfehlenswert, um eine
Gefährdung für das Vorranggebiet zur Grundwasserneubildung auszu-
schließen?

13. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Tankanlage in Upjever zu schlie-
ßen und direkt am Standort Wittmundhafen eine entsprechende Anlage zu
errichten?

Berlin, den 6. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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