BT-Drucksache 18/1363

Bundeswehrübung "Standhafter Bär"

Vom 7. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1363
18. Wahlperiode 07.05.2014

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko,
Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Bundeswehrübung „Standhafter Bär“

Die Bundeswehr will ab diesem Jahr alle zwei Jahre eine Übung mit dem Titel
„Standhafter Bär“ durchführen. Es handelt sich dabei um eine „Bundesländer
übergreifende Übungsserie des Kommandos Territoriale Aufgaben“ („Stand-
hafter Bär“ – Eine Übungsserie für die Landeskommandos“, www.kommando.
streitkraeftebasis.de vom 28. Februar 2014, Abruf am 22. April 2014), das seine
Übungsleitung im Gefechtssimulationszentrum des Heeres in Wildflecken ein-
richten soll. Dabei seien Fähigkeiten „wie zum Beispiel Planung, Koordination
und Praxis im Katastrophenschutz, territoriale Aufgaben und bei der Unterstüt-
zung durch zivile Dienststellen“ gefordert.
Als „Übungskernzeitraum“ wird der Monat November genannt, erste Vorberei-
tungen finden aber bereits jetzt statt. So haben sich nach Informationen von
„Lausitznews“ sächsische Soldaten und Reservisten unter dem Titel „Standhafte
Sachsen“ auf den „Standhaften Bären“ vorbereitet.
Ziel der Übung sei es, „zu Beginn ein einheitliches Meldewesen zu erarbeiten“.
Die Übung soll alternierend zur LÜKEX-Übung (LÜKEX: Länderübergreifende
Krisenmanagementübung) stattfinden, bei der ebenfalls die Bundeswehr betei-
ligt ist. Die Rolle der Bundeswehr als innenpolitischer Faktor wird damit weiter
ausgebaut, wie auch ihre Bedeutung im Katastrophenschutz. Dabei ist der Begriff
„Katastrophe“ nicht definiert. Aus früheren Antworten der Bundesregierung auf
parlamentarische Anfragen wissen die Fragesteller, dass sie auch Szenarien wie
Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen als potenzielle Anlässe für solche
Bundeswehreinsätze insbesondere der ZMZ-Kommandos (ZMZ: Zivil-Militäri-
sche Zusammenarbeit) sieht (Bundestagsdrucksache 16/13970).
Unabhängig davon halten die Fragesteller die Stärkung des Militärs im Katas-
trophenschutz für eine gefährliche Entwicklung, da weder die Zweckmäßigkeit
noch die rasche und jederzeitige Verfügbarkeit der Kapazitäten zur Bewältigung
von Katastrophensituationen gewährleistet sind. Statt einer Stärkung des militä-
rischen Faktors wäre aus ihrer Sicht daher die Stärkung ziviler Fähigkeiten und
Organisationen notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann genau soll die Übung stattfinden?
2. Was genau soll Inhalt der Übung sein (bitte Szenarien bzw. Lagen und vor-

gesehene Handlungsstränge ziviler und militärischer Akteure vollständig
darlegen)?

Drucksache 18/1363 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

3. Worin besteht das Grundszenario?
4. Bis wann soll das „Drehbuch“ erstellt worden sein, und welche Szenarien,

Lagen und Handlungsabläufe sind bislang darin enthalten (bitte ggf. nach
Bundesländern getrennt darstellen)?

5. In welchen Bundesländern soll die Übung stattfinden?
6. Handelt es sich um eine reine Simulation oder sind auch praktische Übun-

gen vorgesehen, und wenn ja, welche?
7. Welches Gerät und welche Fahrzeuge sollen seitens der Bundeswehr (real

oder simuliert) eingesetzt werden?
8. Wie viele Soldatinnen und Soldaten sollen sich (real bzw. simuliert) an der

Übung beteiligen?
a) Welche Rolle soll dabei Reservistinnen und Reservisten zukommen, und

inwiefern können bereits Angaben über deren zahlenmäßige Beteiligung
gemacht werden?

b) Welche Rolle soll dabei den Kreis- und Bezirksverbindungskommandos
der ZMZ-Strukturen zukommen?

c) Welche Rolle soll dabei den Regionalen Sicherungs- und Unterstüt-
zungskompanien zukommen?

9. Die Beteiligung welcher nichtmilitärischer Katastrophenschutz- bzw. Ret-
tungskräfte ist vorgesehen?

10. Die Beteiligung welcher ziviler Behörden ist vorgesehen?
11. Ist auch die Beteiligung von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisa-

tionen vorgesehen, und wenn ja, welcher und mit welchem spezifischen
Beitrag?

12. Inwiefern werden nach Auffassung der Bundesregierung zur Bewältigung
einer Katastrophe Feldjägerkräfte benötigt, und inwiefern wird dies in der
Übung abgebildet?

13. Wie ist die Aussage (im in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten
Artikel auf www.kommando.streitkraeftebasis.de) zu verstehen, die Be-
zirks- und Kreisverbindungskommandos befänden „sich jetzt schon in einer
schwierigen Übungsphase“?
a) In welcher Übungsphase befinden sie sich derzeit bzw. befanden sie sich

zum Zeitpunkt der Äußerung?
b) Inwiefern ist diese „schwierig“?

14. Welche Fähigkeiten „bei der Unterstützung durch zivile Dienststellen“ sind
nach Auffassung der Bundeswehr gefordert, und warum sollte es überhaupt
eine Unterstützung der Bundeswehr durch zivile Dienststellen geben?

15. Welche Fähigkeiten genau sollen hinsichtlich der „territorialen Aufgaben“
gestärkt werden?

16. Welche konkreten Erfahrungen geben nach Kenntnis der Bundesregierung
Anlass, die „Beratungsleistungen der Bundeswehr insbesondere der militäri-
schen Verbindungselemente (Bezirks- und Kreisverbindungskommandos)“
weiter zu verstärken, und wie soll dies umgesetzt werden („Zivil-Militäri-
sche Zusammenarbeit zum Schutz der Bevölkerung“, www.bbk.bund.de)?

17. Inwiefern soll die Übung „Standhafter Bär“ mit der LÜKEX-Übung abge-
stimmt werden, und was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesent-
lichen Unterschiede zwischen diesen Übungen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1363

18. Beschränkt sich das Übungsszenario ausschließlich auf solche militärischen
Kompetenzen, Fähigkeiten und von der Bundeswehr vorgehaltenes Gerät
sowie Material, das im Katastrophenfall garantiert zur Verfügung steht und
nicht womöglich im Auslandseinsatz ist?

19. Wer hat sich die Bezeichnung „Standhafter Bär“ ausgedacht, und was soll
damit zum Ausdruck gebracht werden?

Berlin, den 7. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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