BT-Drucksache 18/13586

Zusammenarbeit mit Ägypten zur Kontrolle und Abwehr von Migration

Vom 13. September 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13586
18. Wahlperiode 13.09.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Annette Groth, Heike Hänsel, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und der Fraktion
DIE LINKE.

Zusammenarbeit mit Ägypten zur Kontrolle und Abwehr von Migration

Die Bundesregierung hat mit ägyptischen Behörden einen „migrationspolitischen
Dialog“ begonnen und plant eine „verstärkte migrationspolitische Zusammenar-
beit“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13091). Nach mehrmonatigen Ver-
handlungen haben die Bundesregierung und die ägyptische Regierung hierzu am
27. August 2017 in Berlin eine „politische Vereinbarung“ unterzeichnet (Antwort
der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/13486). Verabredet wurde ein Maßnahmenpaket
mit verschiedenen Elementen, darunter die „Zusammenarbeit bei der Schleuser-
bekämpfung und beim Grenzschutz“, „Aufklärungskampagnen gegen illegale
Migration“, „verbesserte Zusammenarbeit bei der Rückführung und freiwilligen
Rückkehr von Ägyptern in ihre Heimat“. Über die Umsetzung der Pläne ist bis-
lang nichts bekannt. Die genannten Zusammenarbeitsformen ähneln jedoch dem
„Aktionsplan“ des am 17. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Be-
kämpfung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Ägypten,
für dessen Umsetzung das „National Coordinating Commitee on Combating and
Preventing Illegal Migration“ (NCCPIM) zuständig ist (Antwort der Bundesre-
gierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-
tagsdrucksache 18/11098). Auch dort ist die Rede von internationaler Zusammen-
arbeit, Trainingsmaßnahmen, Kapazitätsaufbau, Aufklärungskampagnen über die
Risiken irregulärer Migration oder der „Operationalisierung des rechtlichen Rah-
mens zur Bekämpfung irregulärer Migration“. Ägypten plant außerdem die Ein-
führung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Ausweisdokumente, die sich aber
der Bundesregierung zufolge verzögert.
Nach jahrelangen Verhandlungen haben die deutsche und die ägyptische Regie-
rung am 11. Juli 2016 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheits-
bereich“ unterzeichnet. Es soll die Bekämpfung von Terrorismus und schweren
Straftaten verbessern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten erhö-
hen. Zu den Inhalten gehört auch die Bekämpfung unerwünschter Migration. Für
das Sicherheitsabkommen hat die Bundesregierung am 13. März 2017 einen ei-
genen Gesetzentwurf eingebracht (Bundestagsdrucksache 18/11508).
Die Bundesregierung setzt sich außerdem dafür ein, dass die Europäische Union
„ihre migrationspolitische Zusammenarbeit auch mit Ägypten intensiviert“ (Bun-
destagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 2). Zu den
politischen Zielen einer solchen Zusammenarbeit gehöre „der Schutz der EU-Au-
ßengrenzen, die Bekämpfung von Fluchtursachen und die verbesserte Gestaltung
und Steuerung von Migration“. Der mögliche Rahmen einer solchen Kooperation

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werde „in Gesprächen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch mit der
ägyptischen Regierung zu konkretisieren sein“. Die ägyptische Regierung hat bei
der Europäischen Kommission eine Liste mit Vorhaben zur Finanzierung durch
den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) eingereicht. Der Exeku-
tivausschuss des EUTF hat daraus ein „Projekt zur Verbesserung der Reaktion
auf die Herausforderungen der Migration“ entwickelt. Eine Behandlung der übri-
gen ägyptischen Vorschläge ist Gegenstand der Diskussion zwischen der Euro-
päischen Kommission und der ägyptischen Regierung.
Verhandlungen der Europäischen Union mit Ägypten über eine Migrationspart-
nerschaft haben bislang nicht stattgefunden. Gespräche hierzu erfolgen jedoch
unter anderem im Unterausschuss „Migration, Soziale Angelegenheiten und Ge-
sundheit“ im Rahmen des Assoziierungsprozesses der Europäischen Union und
Ägyptens. Im vergangenen Jahr wurde dort das damals noch nicht verabschiedete
Gesetz gegen „Menschenschmuggel“ diskutiert. Als dringlich erachtet die Bun-
desregierung die „Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsstatus in der Eu-
ropäischen Union“.
Im Oktober 2016 fand ein erstes Treffen der europäischen Grenzagentur Frontex
und ägyptischen Behörden zum „Informationsaustausch“ statt (Bundestagsdruck-
sache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8). Zwischen der EU-
Agentur Europol und Ägypten besteht zwar kein Kooperationsabkommen, die zu-
künftige Zusammenarbeit sollte jedoch vom Europol-Verwaltungsrat beraten
werden. Die Europäische Union plant zudem die Entsendung eines Verbindungs-
beamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officers“)
nach Kairo, der dort als „Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behör-
den, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration“
fungieren soll. Auch die Bundespolizei hat einen Verbindungsbeamten des Bun-
deskriminalamts und einen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der Bundes-
polizei in Kairo stationiert. Im November 2016 besuchte eine Delegation der Bun-
despolizeiakademie die ägyptische Polizeischule, um mögliche Kooperationsfel-
der in der Aus- und Fortbildung zu evaluieren.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Erklärung der Europäi-

schen Union im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf vom
März 2017, in der diese ihre Sorge über die Lage der Menschenrechte in
Ägypten zum Ausdruck bringt (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort
der Bundesregierung zu Frage 7)?

2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Misshandlungen,
Folterungen und das Verschwindenlassen durch ägyptische Polizisten und
Mitarbeiter des Nationalen Sicherheitsdienstes sowie die Nichtverfolgung
der Taten durch die Justiz unter dem Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi zu-
oder abnahmen?

3. Inwiefern stellt die durch einen neuen Bericht dokumentierte systematische
Folter durch Sicherheitskräfte aus Sicht der Bundesregierung ein Verbrechen
gegen die Menschlichkeit dar, und welche Anstrengungen unternimmt die
Bundesregierung, um dies zu prüfen (Human Rights Watch, „‚We Do Un-
reasonable Things Here‘: Torture and National Security in al-Sisi’s Egypt“,
abrufbar unter https://www.hrw.org/node/308368)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem Bericht

des UN-Ausschusses gegen Folter, der nach zwei öffentlichen Untersu-
chungen Beweise fand, die „unausweichlich zu dem Schluss führen, dass
Folter in Ägypten systematisch angewandt wird“?

b) Welche Foltertechniken sind der Bundesregierung durch eigene Nachfor-
schungen bekannt geworden?

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4. Mit welchen der in den Berichten von Human Rights Watch und dem
UN-Ausschuss gegen Folter genannten Sicherheitsbehörden arbeiten das
Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei derzeit zusammen?

5. An welchem Datum soll das Abkommen zwischen der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägyp-
ten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom 11. Juli 2016 nun-
mehr in Kraft treten, bzw. inwiefern ist dies mittlerweile erfolgt (Bundes-
tagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 20)?

6. Welche Maßnahmen werden 2017 in den Bereichen Informationsaustausch
von Polizei und Geheimdiensten, Internetkriminalität und Internetüberwa-
chung, Terrorismus, Geldwäsche, Ausforschung von Finanzströmen, Fort-
führung der Ausbildung ägyptischer Polizei in Deutschland, Dokumentensi-
cherheit, Biometrie und Grenzüberwachung durchgeführt (bitte wie in der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9965 beantwor-
ten)?
a) Wer sind die Teilnehmenden der Maßnahmen?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung in der Vergangenheit geprüft, ob ge-

gen die Adressaten der in der Bundestagsdrucksache 18/9965 aufgeführ-
ten Maßnahmen Foltervorwürde erhoben werden oder sogar gegen diese
Personen ermittelt wird?

7. Auf welche Weise will die Bundesregierung das mit Ägypten verabredete
Maßnahmenpaket zur „verstärkte[n] migrationspolitische Zusammenarbeit“
umsetzen, und welche Gespräche haben hierzu bereits stattgefunden (Bun-
destagsdrucksache 18/13486, Frage 14)?

8. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele des
Abkommens in den Bereichen
a) engere wirtschaftliche Zusammenarbeit;
b) Unterstützung im ägyptischen Bildungssektor, um Migrationsursachen

wirksam zu bekämpfen;
c) Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden in Ägypten;
d) Zusammenarbeit bei der Schleuserbekämpfung und beim Grenzschutz;
e) Aufklärungskampagnen gegen illegale Migration;
f) Verbesserte Zusammenarbeit bei der Rückführung und freiwilligen Rück-

kehr von Ägyptern in ihre Heimat;
h) mehr Stipendien für Ägypter zum Studium in Deutschland und für sich in

Ägypten aufhaltende Flüchtlinge zum Studium in Ägypten

für geeignet?
9. Welche Einzelmaßnahmen wird sie der ägyptischen Regierung zur Umset-

zung der Ziele des Abkommens vorschlagen?
10. Inwiefern steht die Kooperation der Bundesregierung im Zusammenhang mit

der Ausgestaltung eines „Aktionsplans“ des am 17. Oktober 2016 in Kraft
getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des
Menschenschmuggels in Ägypten?

11. Auf welche Weise und in welchen Maßnahmen werden welche Bundesbe-
hörden zukünftig mit dem „National Coordinating Commitee on Combating
and Preventing Illegal Migration“ (NCCPIM) kooperieren?

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12. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem auf

vier Jahre (von 2015 bis 2019) angelegten Projekt zum Kapazitätsaufbau bei
Polizei und Zollbehörden an Grenzübergangsstellen im Bereich Auswertung
und Analyse, Kommunikation und Verbesserung der technischen Ausstat-
tung durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesre-
gierung zu Frage 17)?
a) Auf welche Weise wird das Projekt durch Japan, Großbritannien, Kanada,

die Niederlande und die USA unterstützt?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen sich

die Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Ausweisdoku-
mente in Ägypten verzögert?

c) Inwiefern sind auch Bundesbehörden an der Einführung biometrischer Si-
cherheitsmerkmale für Ausweisdokumente beteiligt oder beratend tätig?

13. Um welche Produkte welcher Hersteller handelt es sich bei den an die Polizei
in Tunesien verschenkten Systemen zur Verarbeitung biometrischer Daten
(bitte für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13364 genannten Geräte angeben)?

14. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung der migrationspoliti-
schen Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Ägypten bekannt, deren
möglicher Rahmen dem Auswärtigen Amt zufolge „in Gesprächen sowohl
innerhalb der Europäischen Union als auch mit der ägyptischen Regierung
zu konkretisieren sein“ wird (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der einseitig aus-

gesetzte Migrationsdialog zwischen Ägypten und der Europäischen
Union wieder aufgenommen wurde (Bundestagsdrucksache 18/13091,
Antwort der Bundesregierung zu Frage 7)?

b) Inwiefern ist die formelle Annahme der Partnerschaftsprioritäten im As-
soziationsrat EU-Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung mittler-
weile erfolgt oder terminiert (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort
der Bundesregierung zu Frage 7)?

15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der ägypti-
schen Regierung bei der Europäischen Kommission eingereichte Liste mit
Vorhaben zur Finanzierung durch den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für
Afrika (EUTF) inzwischen komplett behandelt wurde?

16. Welche Sitzungen des Unterausschusses „Migration, Soziale Angelegenhei-
ten und Gesundheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Ant-
wort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11098 stattgefun-
den, und welche Themen wurden dort behandelt?

17. Welche weiteren Treffen der europäischen Grenzagentur Frontex und ägyp-
tischen Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort
der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11098 stattgefunden
und, welche Themen wurden dort behandelt?

18. Aus welchen Gründen ist die Entsendung eines EU-Verbindungsbeamten für
den Bereich Migration („European Migration Liaison Officers“) nach Kairo
nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht erfolgt?

19. Welche weiteren Unterstützungen will das Bundesministerium der Verteidi-
gung über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestags-
drucksache 18/13091 hinaus im Jahr 2017 leisten?

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20. Welche Aus- oder Fortbildungstätigkeiten der Bundespolizeiakademie wur-

den nach einem Besuch der ägyptischen Polizeischule erörtert und/oder kon-
kretisiert, und zu welchen Themen werden „Fachlehrer der Bundespolizei-
akademie im Rahmen von Vortragsreihen“ referieren (Bundestagsdrucksa-
che 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5)?
a) Welche weiteren Fortbildungsseminare außer für ägyptische Diensthun-

deführer sind in Deutschland vorgesehen?
b) Aus welchem Grund wurde der Workshop des Bundeskriminalamts zum

Thema „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroris-
ten zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbe-
reitung von Terroranschlägen missbraucht werden“, bisher nicht durchge-
führt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu
Frage 28)?

21. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund die ägyp-
tische Regierung die Webseite von Human Rights Watch sperren ließ
(hrw.org vom 7. September 2017, „Egypt Blocks Human Rights Watch
Website“)?

22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann und in welcher Form
Ägypten, Tunesien und „jüngst auch Libyen“ Such- und Rettungsbereiche
nach dem Internationalen Übereinkommen von 1979 über den Such- und
Rettungsdienst auf See benannt haben (Bundestagsdrucksache 18/13486,
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14)?
a) Inwiefern hält die Bundesregierung diese Benennung von SAR-Zonen

(SAR – Such- und Rettungsdienst auf See) für offiziell und endgültig?
b) Wann und wo ist die Notifizierung der Such- und Rettungsbereiche offi-

ziell erfolgt?
23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund Ägypten

nicht an dem EU-Afrika-Gipfel der Innenminister („Kontaktgruppe“) am
24. Juli 2017 in Tunis teilgenommen hat?
a) In welchem Rahmen sollen Umsetzungsmaßnahmen für die in Tunis ge-

fassten Beschlüsse folgen, und welche Maßnahmen wurden hierzu bereits
beschlossen?

b) In welchen Ländern könnten aus Sicht der Bundesregierung „Informati-
onskampagnen“ gegen irreguläre Migration unterstützt werden?

c) Wann und wo soll das Folgetreffen der „Kontaktgruppe“ in der Schweiz
stattfinden?

Berlin, den 12. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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