BT-Drucksache 18/13584

Schacht Konrad und das Nationale Entsorgungsprogramm

Vom 14. September 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13584
18. Wahlperiode 14.09.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert
Behrens, Karin Binder, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Birgit Menz,
Dr. Kirsten Tackmann, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Schacht Konrad und das Nationale Entsorgungsprogramm

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des
Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme
entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze wurde in Artikel 1 § 1 Ab-
satz 2 Satz 1 das Wort „insbesondere“ gestrichen. Damit wurde deutlich gemacht,
dass mit dem Gesetz ein Standort für die im Inland verursachten, hochradioakti-
ven Abfälle gesucht wird. Eine zusätzliche Einlagerung schwach- und mittelra-
dioaktiver Abfälle ist nicht vorgesehen und wird, wenn überhaupt, nachrangig
geprüft. Dies steht in eindeutigem Widerspruch zum Nationalen Entsorgungspro-
gramm der Bundesregierung vom August 2015, das vorschreibt, dass die radio-
aktiven Abfälle, die aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden und die
bei der Urananreicherung anfallen, „bei der Standortsuche für das Endlager nach
dem Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden“. Gleichzeitig hält das Natio-
nale Entsorgungsprogramm an der Zwei-Endlager-Strategie fest.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie will die Bundesregierung nach der Novellierung des Standortauswahl-

gesetzes (StandAG) im März 2017 die Vorgaben der EU-Richtlinie 2011/70/
EURATOM erfüllen, die von den nationalen Regierungen ein überprüfbares
Programm vorschreibt, wo die atomaren Abfälle gelagert werden sollen?

2. Welche gering wärmeentwickelnden Abfälle fallen an, die nicht aus der
Schachtanlage Asse II oder der Urananreicherung stammen und ebenfalls
nicht in Schacht Konrad eingelagert werden dürfen (bitte Auflistung nach
Art, Menge und Herkunft der Abfälle)?

3. Zieht die Bundesregierung nach der Novellierung des StandAG doch wieder
eine Erweiterung des Projektes Schacht Konrad in Betracht, und wenn nein,
was soll mit den Abfällen geschehen?

4. Zieht die Bundesregierung die Suche nach einem dritten Standort für die ge-
ring wärmeentwickelnden Abfälle, die nicht in Schacht Konrad eingelagert
werden können, in Betracht, und wenn nein, was soll mit den Abfällen ge-
schehen?

Drucksache 18/13584 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie lange will die Bundesregierung die Frage offen lassen, was mit den ge-
ring wärmeentwickelnden Abfällen, die nicht in Schacht Konrad eingelagert
werden können, geschehen soll?

Berlin, den 14. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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