BT-Drucksache 18/13525

Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und Ausschreibungsverfahren der Cannabisagentur

Vom 5. September 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13525
18. Wahlperiode 05.09.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katja Kipping, Jan Korte,
Kersten Steinke, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und Ausschreibungsverfahren
der Cannabisagentur

Seit dem 10. März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher
und anderer Vorschriften in Kraft, das den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als
Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten bei schwerwiegenden Erkran-
kungen regelt. Ein Aspekt ist die Einrichtung einer Cannabisagentur, die den An-
bau für therapeutische Zwecke genehmigt und reguliert. Das Ausschreibungsver-
fahren für den Anbau von 200 kg Cannabis pro Jahr für den Zeitraum von 2019
bis 2022 ist bereits beendet. In der Zwischenzeit soll der Bedarf an medizinischem
Cannabis durch Importe gedeckt werden. Allein im Zeitraum vom 1. Januar 2017
bis 27. Juli 2017 wurden 318,5 kg Cannabis importiert (siehe Antwort auf die
Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Frank Tempel auf Bundestagsdrucksache
18/13255, S. 42 bis 43). Den Fragestellern sind jedoch jetzt schon Lieferengpässe
bei Cannabisblüten bekannt. Nach Ansicht der Bundesregierung sind „einige Sor-
ten an Medizinal-Cannabisblüten im Einzelfall nicht lieferbar“ (Antwort zu den Fra-
gen 33a und 33b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/13352). Die Fragesteller bezweifeln daher, dass die ge-
planten 200 kg Cannabis pro Jahr ausreichen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Staaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über

eine Cannabisagentur?
2. Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtlich gegen-

wärtig oder in naher Zukunft in der Lage, medizinisches Cannabis nach
Deutschland zu exportieren?

3. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung rechtlich möglich, dass
Deutschland Cannabis von Cannabislieferanten aus Staaten einführt, die über
keine Cannabisagentur verfügen?

4. Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen Lieferanten erfüllen, um ei-
nen Antrag für eine Importgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimit-
tel und Medizinprodukte (BfArM) zu stellen?

5. Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen Lieferanten mit Sitz außer-
halb der EU erfüllen, um nach Deutschland Cannabis einführen zu können?
a) Welche nationalen Regelungen sind hierbei relevant, und was beinhalten

sie?
b) Welche EU-Regelungen sind hierbei relevant, und was beinhalten sie?

Drucksache 18/13525 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es hinsichtlich der eingeführten Form
von Cannabis (z. B. Cannabisblüten, Cannabisextrakte)?

7. Wie viele Anträge zur Erteilung von Importerlaubnissen wurden beim
BfArM vor Inkrafttreten des Gesetzes beantragt, und wie viele davon wurden
genehmigt (bitte tabellarisch auflisten nach Datum der Erlaubniserteilung,
Geltungszeitraum der Lizenz, stattgegebenen Mengen und Cannabissorten
pro Lieferant und Herkunftsland des Erlaubnisinhabers)?

8. Wie viele Anträge zur Erteilung von Importerlaubnissen wurden beim
BfArM nach Inkrafttreten des Gesetzes beantragt, und wie viele davon wur-
den genehmigt (bitte tabellarisch nach Datum der Erlaubniserteilung, Gel-
tungszeitraum der Lizenz, stattgegebenen Mengen und Cannabissorten pro
Lieferant und Herkunftsland des Firmensitzes des Erlaubnisinhabers auflis-
ten)?

9. Wie viele Importerlaubnisinhaber haben seit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 10. März
2017 aufgrund eines erhöhten Nachfragebedarfs beantragt, die zum Verkehr
erlaubten Mengen anzuheben (bitte einzeln nach Datum der Beantragung,
stattgegebenen Mengen und Cannabissorten pro Lieferant und Herkunftsland
des Firmensitzes des Erlaubnisinhabers auflisten)?

10. Wie viele Bewerbungen sind beim Ausschreibungsverfahren zur Produktion
von medizinischem Cannabis bis zum Stichtag am 5. Juni 2017 eingegangen,
und in welchen Staaten haben die Bewerber ihren Firmensitz?

11. Wie viele Aufforderungen zur Angebotsabgabe beziehungsweise zur Teil-
nahme sind an ausgewählte Bewerber am Stichtag des 28. Juni 2017 durch
die Bundesregierung abgesendet worden, und in welchen Staaten haben die
Bewerber ihren Firmensitz?

12. Wie viele Rechtsbehelfe sind bei der Vergabekammer des Bundes zum Aus-
schreibungsverfahren zur Produktion von medizinischem Cannabis bis heute
eingegangen?

In welchen Staaten haben diese Organisationen ihren Sitz?
13. Wie viele Patientinnen und Patienten sollen durch die ausgeschriebene

Menge von 200 kg pro Jahr versorgt werden?
14. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisher importierten

Mengen Cannabis in Höhe von 318,5 kg, den geplanten Anbau von 200 kg
Cannabis in Deutschland und den bereits heute auftretenden Lieferengpässen
für die künftig geplanten Produktionsmengen Cannabis?

15. Inwiefern erwägt die Bundesregierung, die ausgeschriebene Menge von
200 kg pro Jahr zu erhöhen, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu
können?

16. Wie viele Probandinnen und Probanden für die nichtinterventionelle Begleit-
erhebung zur Erforschung von Cannabismedizin nach § 31 des Fünften Bu-
ches Sozialgesetzbuch (SGB V) wurden von verschreibenden Kassenärztin-
nen und -ärzten an das BfArM ohne Berücksichtigung der Fertigarzneimittel
Sativex und Canemes seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäu-
bungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 10. März übermittelt,
und wie hoch ist die Anzahl der Probandinnen und Probanden aufgeteilt nach
einzelnen Diagnosen (bitte tabellarisch nach den in der Antwort zu Frage 5
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/11701 genannten Diagnosen aufteilen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13525

17. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung des Berichtes

des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Versorgungssitua-
tion mit Cannabismedizin?
Was sind die wesentlichen Inhalte des Berichtes, und wo ist dieser veröffent-
licht, sofern ein Bericht bereits vorliegt?

18. Bis wann sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Verhandlungen ab-
geschlossen sein, wonach der Deutsche Apothekerverband e. V. und der
Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Vertragspartner der Hilfstaxe
dazu aufgefordert werden, kurzfristig von der Möglichkeit Gebrauch zu ma-
chen, abweichend von den Zuschlägen nach der Arzneimittelpreisverord-
nung (AMPreisV) eine Vereinbarung für Cannabisblüten zu treffen (vgl.
Antwort zu Frage 37 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13352)?

19. Hält sich die Bundesregierung die Möglichkeit offen, notfalls per Rechtsver-
ordnung die Preise für Cannabisblüten im Interesse der Patientinnen und Pa-
tienten zu senken?

Berlin, den 4. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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