BT-Drucksache 18/13420

Altersarmut in Nordrhein-Westfalen

Vom 22. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13420
18. Wahlperiode 22.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Katharina Dröge und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Altersarmut in Nordrhein-Westfalen

Die Arbeitswelt wandelt sich. Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis ist zwar
noch vorherrschend. Doch gerade im vom Strukturwandel geprägten Nordrhein-
Westfalen treten neben geschlossene Erwerbsbiographien zunehmend solche, die
erzwungene und manchmal auch freiwillige Brüche aufweisen. Prekäre Beschäf-
tigung ist, insbesondere unter Frauen, alles andere als ein Randphänomen. Neue
Formen selbständiger Beschäftigung entstehen, die weder über die Rentenversi-
cherung noch über andere Systeme abgesichert sind. Gleichzeitig verfügen
Frauen oft immer noch nicht über eine ausreichende eigenständige Alterssiche-
rung (vgl. WSI-Datenportale, www.boeckler.de/wsi_51469.htm). Abstiegssor-
gen und die Angst vor Altersarmut werden somit immer mehr zu ernsten Proble-
men.
Nicht zuletzt aufgrund der grundsätzlichen Zuständigkeit für das Alterssiche-
rungssystem sowie mit Blick auf § 46a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII), nach dem der Bund den Ländern die Kosten für Grundsicherungsleis-
tungen in vollem Umfang erstattet, fällt diese Entwicklung auch in den politi-
schen Verantwortungsbereich der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen

Alters- sowie Erwerbsminderungsrenten im Jahr des Rentenzugangs in den
vergangenen fünf Jahren (bitte Geschlechter getrennt ausweisen)
a) in Nordrhein-Westfalen insgesamt,
b) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens?

2. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren die Zahl der Empfängerinnen sowie der Empfänger (bitte Geschlech-
ter getrennt ausweisen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung im Alter von mindestens 65 Jahren, und wie groß war jeweils der
Anteil an der Gesamtzahl der Personen in dieser Altersgruppe
a) in Nordrhein-Westfalen insgesamt,
b) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens?

Drucksache 18/13420 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie viele ältere Personen (Alter von 65 Jahren oder älter) waren bzw. sind
nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen in den Jahren
2005, 2010, 2015, 2016 und heute von Armut bedroht, und wie hoch war
jeweils die Armutsrisikoquote
a) in Nordrhein-Westfalen insgesamt,
b) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens?

4. Wie viele der vom Risiko der Einkommensarmut betroffenen älteren Perso-
nen (ab 65 Jahren) konnten dieses in den vergangenen fünf Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung überwinden, und wie hoch war jeweils der
Anteil an den über-65-Jährigen?

5. Wie setzt sich in Nordrhein-Westfalen sowie in Deutschland insgesamt nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig das Alterseinkommen der über-
65-Jährigen zusammen (Grundsicherung, gesetzliche Rentenversicherung,
betriebliche Altersversorgung, private Altersvorsorge, Einkommen aus Ver-
mögen, Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sonstige Einkommen)?

6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen
ab 65 Jahren (bitte absolute Angaben sowie Anteil an allen Personen ab
65 Jahre) sowie die Zahl der Personen unter 65 Jahren (bitte absolute Anga-
ben sowie Anteil an allen Personen unter 65 Jahren), die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, sowie die jeweiligen öffentlichen
Ausgaben in den Jahren seit Einführung dieser Leistung entwickelt
a) in Nordrhein-Westfalen insgesamt,
b) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens?

7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die geschlechtsspezifische
Rentenlücke bezogen auf die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge in Nord-
rhein-Westfalen
a) insgesamt,
b) in der gesetzlichen Rente,
c) in der betrieblichen Altersversorgung, und
d) in der gesamten privaten Altersvorsorge im Rentenbestand?

8. Wie groß ist gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung der Gender
Pay Gap in Nordrhein-Westfalen?

9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der atypisch Be-
schäftigten (bitte nach Art der atypischen Beschäftigung differenzieren: Teil-
zeit, Mini- und Midijob, Leiharbeit, Befristung) an allen Erwerbstätigen in
Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren entwickelt, und welche Er-
kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Verbreitung von aty-
pischer Beschäftigung unter älteren Erwerbstätigen vor?

10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Selbständigen
mit Beschäftigten sowie ohne Beschäftigte in den vergangenen Jahren in
Nordrhein-Westfalen entwickelt?

Wie viele sind davon jeweils ohne Rentenversicherung?
11. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betriebe in

Nordrhein-Westfalen, in denen ein Angebot einer betrieblichen Altersversor-
gung besteht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13420

12. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Riester-Ver-

tragsbestand in Nordrhein-Westfalen insgesamt sowie in den Landkreisen
und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, und wie groß ist jeweils der
Anteil der Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer an allen Bruttolohnemp-
fängerinnen und Bruttolohnempfängern?

13. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Spare-
rinnen und Riester-Sparer in Nordrhein-Westfalen insgesamt sowie in den
Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, die ihren individuel-
len Zulagenanspruch zumindest zu 90 Prozent nutzen, mithin also im Sinne
des Riester-Konzepts für ihr Alter vorsorgen?

Berlin, den 1. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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