BT-Drucksache 18/13388

Überwachung des Postverkehrs

Vom 21. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13388
18. Wahlperiode 21.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Heike Hänsel,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Birgit Menz, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Überwachung des Postverkehrs

Das Postgeheimnis wird in der Bundesrepublik Deutschland von Artikel 10 des
Grundgesetzes geschützt. Ausnahmefälle regelt das Gesetz zur Beschränkung des
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnises. Über die Anwendung von Postüberwa-
chungsmaßnahmen wacht die G 10-Kommission. Eine Beschlagnahmung von
Briefen ist zwar gemäß § 94 der Strafprozessordnung (StPO) möglich, eine Öff-
nung der verschlossenen Postsendungen muss allerdings von einem Richter (nach
§ 100 Absatz 3 Satz 4 StPO) angeordnet werden. Erlaubt ist zudem die Beschlag-
nahmung von Postsendungen, die sich noch im Besitz des Postunternehmens be-
finden. Die Deutsche Post AG dokumentiert zudem Adressdaten von Absendern
und Empfängern der Postsendungen. Die Daten werden intern gespeichert und
auf Anfrage auch US-Behörden zugänglich gemacht (WELT am SONNTAG,
6. Juli 2013).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Postsendungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jähr-

lich in der Bundesrepublik Deutschland überwacht (bitte für die letzten fünf
Jahre aufschlüsseln nach Art der Postsendung, also Briefe, Postkarten, Päck-
chen etc., Gründen der Überwachung, Art der Überwachung, ausführender
Behörde und ob es sich um Post aus dem In- oder Ausland handelt)?

2. Wie viele der überwachten Postsendungen wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung geöffnet?

3. Wie viele Postsendungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jähr-
lich beschlagnahmt (bitte für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln nach Art
der Postsendung, also Briefe, Postkarten, Päckchen etc., Gründen der Über-
wachung, Art der Überwachung, ausführender Behörde und ob es sich um
Post aus dem In- oder Ausland handelt)?

4. Welche Verfahrensweisen und Geräte werden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung an welcher Stelle der Postbeförderungskette zur Überwachung von
Postsendungen eingesetzt?

5. Mit welchen technischen, chemischen, optischen oder thermischen Hilfsmit-
teln und Maßnahmen werden auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den Bundesländern Postsendungen im Rahmen von Ermitt-
lungsverfahren durch Sicherheitsbehörden geöffnet, kopiert und wieder ver-
schlossen?

Drucksache 18/13388 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Welche technischen Gerätschaften zur Postüberwachung wurden von den
Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehör-
den zur Postüberwachung angeschafft (bitte Namen der Geräte, Einsatz-
zweck, ordernde Behörde, angeschaffte Stückzahl, Zeitpunkt der Anwen-
dung und dafür angefallene Kosten benennen)?

7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Postdienstleister sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in diese Überwachung von Postsendungen
eingebunden?

8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizeibehörden sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in die Überwachung von Postsendungen ein-
gebunden?

9. Inwieweit werden die in die Überwachung von Postsendungen eingebunde-
nen Mitarbeiter der Postdienstleister und Polizeibehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung datenschutzrechtlich unterwiesen und belehrt?

10. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung datenschutzrechtliche
Verpflichtungserklärungen der Postdienstleister bzw. ihrer in die Überwa-
chung von Postsendungen eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

11. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung rechtlich zulässig, dass
Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern von Polizeibehörden
von Bund und Ländern aufgrund ihrer möglicherweise besseren technischen
Ausstattung zur Amtshilfe bei der Postüberwachung hinzugezogen werden?
In wie vielen und welchen Fällen kam es während der letzten fünf Jahre ge-
gebenenfalls zu so einer Amtshilfe für die Polizei durch die Inlandsnachrich-
tendienste?

12. Inwieweit und unter welchen Umständen und auf welcher rechtlichen Grund-
lage sind die Zollbehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregie-
rung der Länder zur Überwachung von Postsendungen berechtigt?

13. Welche Formen der Kooperation zwischen staatlichen Stellen und Post-
dienstleistern gibt es auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in den Ländern, nach denen Daten des Postverkehrs wie Absender,
Empfänger oder Einwurfsort an Behörden weitergeleitet werden?

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen findet eine solche Kooperation statt?
14. Wie viele Adressen von Absendern und Empfängern von Postsendungen

wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
auf welcher gesetzlichen Grundlage jeweils von der Deutschen Post AG do-
kumentiert und gespeichert (bitte nach Jahren aufgliedern)?
a) An welchen Stellen im Bereich der Postbeförderung erfolgt diese Doku-

mentation, und welche technischen Mittel kommen dabei zum Einsatz?
b) In wie vielen und welchen Fällen wurden während der letzten fünf Jahre

solche gespeicherten Adressdaten welchen deutschen Behörden zur Ver-
fügung gestellt?

c) In wie vielen und welchen Fällen wurden während der letzten fünf Jahre
solche gespeicherten Adressdaten auf welcher rechtlichen Grundlage wel-
chen ausländischen Behörden zur Verfügung gestellt?

d) Wie lange werden die Adress- und Empfängerdaten gespeichert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13388

15. In wie vielen Fällen und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Inhalt

von Postsendungen nach Kenntnis der Bundesregierung ausländischen Be-
hörden mitgeteilt (bitte unter Nennung der Behörde beantworten)?

Berlin, den 21. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.